Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / Leitsatz

Für die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beratungshilfe ist auf den Zeitpunkt der Erstberatung abzustellen. Dabei ist zu beachten, dass Ende eines Monats überwiesenes Gehalt für den Lebensunterhalt im Folgemonat zur Verfügung steht. Das Beratungshilfegesetz will es einem Rechtssuchenden schon im vorprozessualen Stadium ermöglichen, sich anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung se...mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Bedürftigkeit und "Klarheit" über Beratungshilfe-Mandat Das AG Brühl beschäftigt sich gleich mit mehreren relevanten Fragen, die wohl intensiver im Beschluss des Rechtspflegers, als dann final in der richterlichen Entscheidung thematisiert werden. Interessant ist dabei vor allem auch die Frage: Wann muss eine Bedürftigkeit vorliegen? Das AG Brühl entschied korrekt, dass au...mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Das AG Brühl hatte sich augenscheinlich mit der Frage der Bewilligung von Beratungshilfe zu befassen. Dabei ging es gleich um mehrere Fragen, nämlich auf welchen Zeitpunkt bei der Frage der Bedürftigkeit abzustellen sei. Weiter thematisiert die Entscheidung – die im Wesentlichen auf den Beschluss des Rechtspflegers Bezug nimmt – den sog. Selbstzahlervergleich. Zudem äußert s...mehr

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AGS 11/2024, Beratungshilfe... / III. Mutwilligkeit

Das Beratungshilfegesetz will es einem Rechtsuchenden schon im vorprozessualen Stadium ermöglichen, sich anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung seiner berechtigten Forderungen oder Einwendungen zu bedienen. Bei der Beurteilung der Mutwilligkeit ist darauf abzustellen, ob auch ein bemittelter Bürger vorliegend unmittelbar anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hätte oder bei ver...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / [Ohne Titel]

Der vorliegender Beitrag möchte in Kurzform aktuelle Gesetzesänderungen, neue Entscheidungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Beratungshilfe, teilweise der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe und der InsO aufzeigen und kommentieren. Dabei sollen – in einem Blick über den Tellerrand – mehrere Rechtsgebiete, die für die Leserinnen und Leser dieser Zeitschrift relevant...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / III. Insolvenzrecht und Sonstiges

1. Inflationsausgleichsprämie als einzusetzendes Einkommen? Ist die Inflationsausgleichsprämie pfändbar und ist sie damit ggf. auch als Einkommen i.S.d. BerHG zu berücksichtigen? – diese Frage stellten sich viele. Die Frage der Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie war bislang "unklar". Bisweilen wurde die Inflationsausgleichsprämie – überwiegend – als pfändbar erachtet...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / I. Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe

Wer Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) oder auch Beratungshilfe beanspruchen möchte, muss neben seinem Vermögen auch das Einkommen darlegen und insoweit unter Beachtung der Freibeträge einsetzen. Die Ermittlung des einzusetzenden Einkommens, des zumutbar einzusetzenden Vermögens sowie die Frage, ob Raten zu zahlen wären, orientiert sich dabei an § 115 ZPO. Di...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 1. Inflationsausgleichsprämie als einzusetzendes Einkommen?

Ist die Inflationsausgleichsprämie pfändbar und ist sie damit ggf. auch als Einkommen i.S.d. BerHG zu berücksichtigen? – diese Frage stellten sich viele. Die Frage der Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie war bislang "unklar". Bisweilen wurde die Inflationsausgleichsprämie – überwiegend – als pfändbar erachtet. Manchmal jedoch wurde sie auch als Erschwerniszulage unpf...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 4. Neue Pfändungstabelle

Mit Bekanntmachung v. 10.5.2024,[11] berichtigt mit Bekanntmachung v. 23.5.2024,[12] wurden die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO erhöht. Diese Erhöhung zum 1.7.2024 entspricht der prozentualen Erhöhung des Grundfreibetrags nach dem Einkommensteuergesetz entsprechend § 850c Abs. 4 ZPO. Danach ist eine jährliche Überprüfung der Anpassung der Freigrenzen vorzunehmen. Nach §§...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 3. Vergütung InsVV

Das LG Münster hatte zur Frage der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters zu entscheiden.[10] Was war geschehen? Über das Vermögen der Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Beteiligte zu 2 bestellt. Die Schuldnerin ist in eine Konzernstruktur eingebunden und hält diverse Beteiligungen. U.a. hält sie Anteile an der H GmbH, einget...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 2. Vermögensauskunft

Auch die Frage der Einholung einer Vermögensauskunft kann eine Frage sein, mit der sich die Leserinnen und Leser dieser Zeitschrift zu beschäftigen haben. Der BGH[9] hatte aktuell über den Umfang und die Reichweite einer solchen beauftragten Vermögensauskunft zu entscheiden gehabt. Was war geschehen? Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzun...mehr

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AGS 11/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit aktueller Rspr. zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zum Insolvenzrecht (S. 481). Aus Anlass der Entscheidung des OLG Hamburg (S. 497) befasst sich N. Schneider im Aufsatz auf S. 485 mit der Abrechnung der Vergütung bei Fortsetzung eines Rechtsstreits für die Erben nach dem Tode des bisherigen Mandanten. Nach der Rspr. setzt sich...mehr

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AGS 11/2024, Zurechnung fik... / II. Einzusetzendes Vermögen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 4. Aufl., 2022, Rn 74). In dem für...mehr

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AGS 11/2024, Prozesskostenh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Verfahrensweise des LG Köln Eine Entscheidung des OLG Köln wäre dann nicht erforderlich gewesen, wenn sich das LG Köln an seine im Ablehnungsbeschluss angefügten, hier wörtlich zitierten, Hinweise gehalten hätte. Der Antragsteller hat nämlich – wahrscheinlich vor Kenntnis des Ablehnungsbeschl. v. 12.4.2024 – seine erfolglosen Bemühungen, einen zur Vertretung bereiten R...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / c) Beratungshilfe

Eine weitere Sonderregelung gilt für die Beratungshilfe. Nach § 47 Abs. 2 RVG kann die Gebühr Nr. 2501 VV nebst Auslagen nicht vorschussweise aus der Landeskasse verlangt werden. Entsprechendes gilt für die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV.[10]mehr

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AGS 10/2024, Vorschuss aus ... / VIII. Arbeitshilfe

Der nachstehende Antrag ist entnommen Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2626. Muster: Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses gem. § 47 RVG im Strafverfahren Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmenmehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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AGS 10/2024, Beschwerdefris... / III. Beschwerdefrist richtet sich nach § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO

Anders als der Antragsteller meint, findet die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO Anwendung. Zwar gelten nach § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die PKH sowie § 569 Abs. 3 Nr. 2 ZPO entsprechend. Jedoch ist dem Antragsteller nicht zu folgen, wenn er der Ansicht ist, § 127 Abs. 2 S. 2 und S. 3 ZPO, wonach im Fall der Ableh...mehr

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P / 5 Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 3491]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 6. Vertretung des Antragsgegners im Prüfungsverfahren

Rz. 167 Verläuft das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsteller negativ und erhebt dieser dann auch keine Klage, ist das Verfahren damit beendet. Hat der Mandant falsche Angaben gemacht und wurde ihm deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt, hindert dies nicht an einer anschließenden erneuten Beantragung mit zutreffenden Angaben, denn insofern besteht kein S...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / D. Belehrung über Gebühren/§ 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 51 Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Experten erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren auch durch eine schlichte Nachfrage in Erfahrung zu bringen sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwal...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / D. Kostenhilfebedürftiger Mandant

Rz. 19 Der mittels Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (immer nur für die jeweilige Instanz) beigeordnete Rechtsanwalt, § 121 ZPO, §§ 78 ff., 138 FamFG, § 11a ArbGG, § 116 VwGO, § 73a SGG, § 142 FGO, erhält die nach dem RVG entstandenen Gebühren aus der Landeskasse, § 45 Abs. 1 RVG. Weil die Bezahlung der Gebühren damit gesichert ist, ist die Übernahme derartiger Mandate – für we...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss hat jeder Rechtsanwalt. Zu den Vorschussberechtigten zählen also nicht nur der Prozessbevollmächtigte, sondern auch der Verkehrsanwalt, der Strafverteidiger, der Gutachter und der mit der Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten beauftragte Rechtsanwalt.[4] Einen Anspruch auf Vorschuss haben auch der Notanwalt des § 78b ZPO, der in Scheidungs- un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schuldschein.

Rn 3 Ein Schuldschein iSd § 371 ist jede die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt (BGH WM 76, 974). Sie muss den wesentlichen Inhalt der Schuld in einer als Beweis geeigneten Weise wiedergeben (vgl RGZ 117, 59, 60). Auf die Rechtsnatur der zugrunde liegenden Forderung kommt es n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / II. Abzug notwendiger Fahrtkosten, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, berücksichtigt werden. Die VKH-Parte...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / IV. Ablehnung der Beratungshilfe – die Form

Ein weiterer Klassiker ist in der Praxis oft vorzufinden. Es handelt sich dabei um die Frage, wie mit den Sachverhalten umzugehen ist, bei denen das Gericht – bei unmittelbarem Aufsuchen des Rechtsuchenden – keine Beratungshilfe bewilligen möchte. Genauso effizient, wie die Vorgehensweise dabei für Gerichte ist, ist sie auch unzulässig. Häufig führt dies zu einer nur "mündli...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der Beratungshilfe - Anderweitige Hilfe

In der Beratungshilfe bieten verschiedene Problemfelder immer wieder Anlass zur Auseinandersetzung. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einigen "echten Klassikern" wie den Zugangsvoraussetzungen und den anderweitigen Hilfen. I. Allgemeines – die Zugangsvoraussetzungen Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Gü...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / I. Allgemeines – die Zugangsvoraussetzungen

Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO – Beratungshilfe – wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / III. Andere Hilfen – die Schuldnerberatungsstelle

In der Beratungshilfe werden immer wieder Anträge auf Erteilung eines Berechtigungsscheins gestellt, welche mit einem notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO begründet werden. Sind übrige Beratungshilfemandate häufig als "Aufopferungsmandate"[10] anzusehen, lässt sich durch die Abwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Verhä...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / VII. Zusammenfassung

Vorliegender Beitrag wollte einige "Klassiker" der Beratungshilfe vorstellen, Problemstellungen dabei präsentieren und kommentieren, wie diese in der Rspr. gesehen werden. Der Beitrag wird fortgesetzt. Autor: Dipl.-RPfl. Stefan Lissner, Konstanz AGS 6/2024, S. 249 - 254mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / [Ohne Titel]

In der Beratungshilfe bieten verschiedene Problemfelder immer wieder Anlass zur Auseinandersetzung. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einigen "echten Klassikern" wie den Zugangsvoraussetzungen und den anderweitigen Hilfen.mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / V. Standards – es lebe der Einzelfall

Immer wieder ist in der Praxis zu beobachten, dass Beratungshilfe massenhaft und oftmals mittels standardisierten Autotexten beantragt wird. Dies ist bedenklich und lässt eine notwendige Einzelfallbetrachtung missen. Beratungshilfe wird bekanntlich nur dann gewährt, wenn ein vergleichbarer Selbstzahler in identischer Weise vorgehen würde[31] und dabei den Erfolg, den Nutzen ...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 1. Kann der Rechtsuchende an eine Schuldnerberatung verwiesen werden?

Diese Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Da die Gewährung von Beratungshilfe dem sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ergebenden Subsidiaritätsgrundsatz unterliegt, ist für die Beratungshilfe von vorneherein kein Raum, wenn anerkannte Schuldnerberatungsstellen i.S.d. § 305 Ans. 1 Nr. 1 InsO existieren und dem Schuldner deren Inanspruchnahme zumutbar ist.[12] Schuldnerbe...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 3. Was ist mit Wartezeiten?

Unzumutbar i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG kann die Inanspruchnahme einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle nur dann sein, wenn eine solche nicht erreichbar und die Inanspruchnahme einer auswärtigen Schuldnerberatung mit einem unverhältnismäßigem Aufwand und Mehrkosten verbunden ist.[19] Eine Unzumutbarkeit ist ebenfalls denkbar, wenn die Schuldnerberatungsstellen deutli...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / VI. Es genügt der Leistungsbescheid – oder doch nicht?

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe auf Antrag nur dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Gem. § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung dann gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne eigenen Beitra...mehr