Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 6. Vertretung des Antragsgegners im Prüfungsverfahren

Rz. 167 Verläuft das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsteller negativ und erhebt dieser dann auch keine Klage, ist das Verfahren damit beendet. Hat der Mandant falsche Angaben gemacht und wurde ihm deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt, hindert dies nicht an einer anschließenden erneuten Beantragung mit zutreffenden Angaben, denn insofern besteht kein S...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / C. Zahlungskräftiger (nicht rechtsschutzversicherter) Mandant

Rz. 10 Mandate von Unternehmen erscheinen grundsätzlich lukrativ und schon deshalb interessant. Allerdings sollte gesehen werden, dass ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, welcher nur einen oder wenige, aber große Auftraggeber vertritt, von diesem bzw. diesen wirtschaftlich abhängig sein kann. Nach § 43a Abs. 1 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine Bindungen eingehen, die sein...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / D. Belehrung über Gebühren/§ 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 51 Auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt regelmäßig nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Experten erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren auch durch eine schlichte Nachfrage in Erfahrung zu bringen sind. Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwal...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / D. Kostenhilfebedürftiger Mandant

Rz. 19 Der mittels Prozess-/Verfahrenskostenhilfe (immer nur für die jeweilige Instanz) beigeordnete Rechtsanwalt, § 121 ZPO, §§ 78 ff., 138 FamFG, § 11a ArbGG, § 116 VwGO, § 73a SGG, § 142 FGO, erhält die nach dem RVG entstandenen Gebühren aus der Landeskasse, § 45 Abs. 1 RVG. Weil die Bezahlung der Gebühren damit gesichert ist, ist die Übernahme derartiger Mandate – für we...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss hat jeder Rechtsanwalt. Zu den Vorschussberechtigten zählen also nicht nur der Prozessbevollmächtigte, sondern auch der Verkehrsanwalt, der Strafverteidiger, der Gutachter und der mit der Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten beauftragte Rechtsanwalt.[4] Einen Anspruch auf Vorschuss haben auch der Notanwalt des § 78b ZPO, der in Scheidungs- un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schuldschein.

Rn 3 Ein Schuldschein iSd § 371 ist jede die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt (BGH WM 76, 974). Sie muss den wesentlichen Inhalt der Schuld in einer als Beweis geeigneten Weise wiedergeben (vgl RGZ 117, 59, 60). Auf die Rechtsnatur der zugrunde liegenden Forderung kommt es n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gebührenvereinbarung

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / II. Abzug notwendiger Fahrtkosten, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, berücksichtigt werden. Die VKH-Parte...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.3 Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Fehlt es an einer wirksamen Vereinbarung des Erfolgshonorars, wird die gesetzliche Gebühr geschuldet. D.h., der Steuerberater erhält trotz des Erfolgs nur die gesetzlichen Gebühren bzw. die vertraglich vereinbarten Gebühren (wenn diese hilfsweise vereinbart wurden). Hilfsweise gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gebühren in Rechnung stellen Ist unklar, ob das Erfolgshono...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / IV. Ablehnung der Beratungshilfe – die Form

Ein weiterer Klassiker ist in der Praxis oft vorzufinden. Es handelt sich dabei um die Frage, wie mit den Sachverhalten umzugehen ist, bei denen das Gericht – bei unmittelbarem Aufsuchen des Rechtsuchenden – keine Beratungshilfe bewilligen möchte. Genauso effizient, wie die Vorgehensweise dabei für Gerichte ist, ist sie auch unzulässig. Häufig führt dies zu einer nur "mündli...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der Beratungshilfe - Anderweitige Hilfe

In der Beratungshilfe bieten verschiedene Problemfelder immer wieder Anlass zur Auseinandersetzung. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einigen "echten Klassikern" wie den Zugangsvoraussetzungen und den anderweitigen Hilfen. I. Allgemeines – die Zugangsvoraussetzungen Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Gü...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / I. Allgemeines – die Zugangsvoraussetzungen

Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO – Beratungshilfe – wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / III. Andere Hilfen – die Schuldnerberatungsstelle

In der Beratungshilfe werden immer wieder Anträge auf Erteilung eines Berechtigungsscheins gestellt, welche mit einem notwendigen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO begründet werden. Sind übrige Beratungshilfemandate häufig als "Aufopferungsmandate"[10] anzusehen, lässt sich durch die Abwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Verhä...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / VII. Zusammenfassung

Vorliegender Beitrag wollte einige "Klassiker" der Beratungshilfe vorstellen, Problemstellungen dabei präsentieren und kommentieren, wie diese in der Rspr. gesehen werden. Der Beitrag wird fortgesetzt. Autor: Dipl.-RPfl. Stefan Lissner, Konstanz AGS 6/2024, S. 249 - 254mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / [Ohne Titel]

In der Beratungshilfe bieten verschiedene Problemfelder immer wieder Anlass zur Auseinandersetzung. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einigen "echten Klassikern" wie den Zugangsvoraussetzungen und den anderweitigen Hilfen.mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / V. Standards – es lebe der Einzelfall

Immer wieder ist in der Praxis zu beobachten, dass Beratungshilfe massenhaft und oftmals mittels standardisierten Autotexten beantragt wird. Dies ist bedenklich und lässt eine notwendige Einzelfallbetrachtung missen. Beratungshilfe wird bekanntlich nur dann gewährt, wenn ein vergleichbarer Selbstzahler in identischer Weise vorgehen würde[31] und dabei den Erfolg, den Nutzen ...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 1. Kann der Rechtsuchende an eine Schuldnerberatung verwiesen werden?

Diese Frage ist eindeutig mit "Ja" zu beantworten. Da die Gewährung von Beratungshilfe dem sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ergebenden Subsidiaritätsgrundsatz unterliegt, ist für die Beratungshilfe von vorneherein kein Raum, wenn anerkannte Schuldnerberatungsstellen i.S.d. § 305 Ans. 1 Nr. 1 InsO existieren und dem Schuldner deren Inanspruchnahme zumutbar ist.[12] Schuldnerbe...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 3. Was ist mit Wartezeiten?

Unzumutbar i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG kann die Inanspruchnahme einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle nur dann sein, wenn eine solche nicht erreichbar und die Inanspruchnahme einer auswärtigen Schuldnerberatung mit einem unverhältnismäßigem Aufwand und Mehrkosten verbunden ist.[19] Eine Unzumutbarkeit ist ebenfalls denkbar, wenn die Schuldnerberatungsstellen deutli...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / VI. Es genügt der Leistungsbescheid – oder doch nicht?

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe auf Antrag nur dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Gem. § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung dann gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne eigenen Beitra...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 2. Auch wenn diese von einer anderen Konfession getragen wird?

Ob die Schuldnerberatungsstelle von einer bestimmten Konfession getragen wird, ist unbeachtlich.[15] Die Schuldnerberatung verspricht eine gleichwertige oder sogar bessere Unterstützung (seit dem 1.7.2014 dürfen solche den Schuldner sogar gegenüber dem Gericht auch im laufenden Verfahren vertreten!) und gilt als besonders geeignet.[16] Art. 4 der Begründung des Regierungsent...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / 4. Was ist mit dem in der JVA Inhaftierten?

Häufiges Argument von Anwälten ist, dass sich der Rechtsuchende in Haft befindet und ein Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle unmöglich ist. Die Inhaftierung eines Schuldners lässt das Vorhandensein anderweitiger Hilfen – wie Schuldnerberatungen – jedoch nach h.A. unberührt.[24] Durch die Inhaftierung wird keine Sonderregelung begründet, wonach das Aufsuchen einer andere...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / II. Einzusetzendes Einkommen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des VKH-Bewilligungsverfahrens für den Antragsteller sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwill...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Rn 19 Das Bundeskabinett hat am 18.07.2012 einen Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Damit sollte die sog. "2. Stufe der Reform des Insolvenzrechts" realisiert werden. Das Gesetz ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.

Rn 12 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung gehört nicht mehr zum Instanzenzug. Diese Prüfung findet zwischen den Instanzen statt, es kann für diese außergerichtliche Tätigkeit nur Beratungshilfe bewilligt werden (BGH FamRZ 07, 1088).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Auslagen.

Rn 13 Es ist streitig, ob die angeordnete Einziehungssperre auch bewirkt, dass der Rechtsanwalt entstehende Reisekosten, die er aus der Staatskasse nicht verlangen kann, weil er nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet wurde, auch von der Partei nicht verlangen darf. Überwiegend wird vertreten, dass der Anwalt die Reisekosten nicht verlangen kann, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Das LG ist nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Pflichten des Rechtsanwalts.

Rn 20 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Partei über die Möglichkeit der Beantragung von PKH aufzuklären, wenn sich aus den bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass eine Berechtigung möglich ist (Ddorf AnwBl 87, 147; Köln FamRZ 83, 633). Hat der Rechtsanwalt nicht bereits aus dem konkreten Mandatsverhältnis genügend Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen kraft expliziter Aufzählung und kraft Sachzusammenhangs.

Rn 2 Familiensachen sind die in der abschließenden Aufzählung der Nr 1–11 enthaltenden Verfahren. Wg der näheren Definition dieser s die Kommentierung zu dem jeweiligen Verfahren. Familiensachen sind auch solche Verfahren, die m den in Nr 1–11 aufgeführten Verfahrensgegenständen in einem Sachzusammenhang stehen (zB abgetretene oder übergeleitete familienrechtliche Ansprüche,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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FoVo 04/2024, BGH klärt Str... / 3 Der Praxistipp

BGH setzt der Prüfungskompetenz klare Grenzen Die Praxis ist immer wieder mit der Konstellation konfrontiert, dass Rechtspfleger trotz eines titulierten Anspruchs materiell-rechtliche Fragestellungen prüfen wollen, die nach der gesetzlichen Systematik allein vom Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu verfolgen sind. So wollen Rechtspfleger immer wieder Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1b).

Rn 6 Die Neufassung dieser Vorschrift begründet eine umfassende Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit iSd § 23a II (s dort Rn 28); ausgenommen sind nur die Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen. So entscheidet das OLG über die Beschwerde gegen die Z...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Besondere Verfahren

Rz. 51 Während vor Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.8.2013 die "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" in einem gesonderten Abschnitt 4 geregelt war, sind nun alle Geschäftsgebühren in Teil 2 Abschnitt 3 VV integriert. Für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten z.B. im Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid de...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr