Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.1 Beratungshilfe

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten ist es auch im Arbeitsrecht einkommensschwachen Parteien möglich, Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können auch ausländische Parteien beantragen, die ihren Wohns...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Bereits das Arbeitsgerichtsgesetz 1953 sah die Möglichkeit vor, Prozesskostenhilfe zu erhalten und sich einen Rechtsanwalt beiordnen zu lassen, um finanziell schwache Parteien nicht zu benachteiligen. Zweck ist die Herstellung von Chancengleichheit, um jeder Partei zu ermöglichen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. 4.1 Beratungshilfe Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilf...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3 Bewilligung der Prozesskostenhilfe

4.3.1 Voraussetzungen Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt weitergehend als die Beiordnung eines Rechtsanwaltes voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Das Gericht hat daher materiell zu prüfen, ob in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Zeitpunkt der Entscheidung üb...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.1 Ermittlung des Einkommens

Es wird zunächst das Einkommen des Antragstellers ermittelt. Darunter fallen, unabhängig von Herkunft und Rechtsnatur, alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[1] Geldleistungen sind alle Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich aller Zulagen und Sonderzuwendungen, wie Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Geldeswert sind Sa...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.1 Voraussetzungen

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt weitergehend als die Beiordnung eines Rechtsanwaltes voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Das Gericht hat daher materiell zu prüfen, ob in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenh...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2 Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung im Bereich der Rechtspflege. Kann eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Rechtsstreits nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen, wird auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfol...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2 Wirtschaftliche und persönliche Voraussetzungen

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei richtet sich nach §§ 114 ff. ZPO. Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse kommt es auf die Besonderheiten und Lebensumstände der Partei des Rechtsstreites an. Besonderes Augenmerk wird auf die Familienverhältnisse, insbesondere auf das Bestehen und die Höhe von Unterhaltsverpflichtungen gerichtet. Dementsprechen...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.1 Antragstellung

Die Prozesskostenhilfe kann gleichzeitig mit der Klageeinreichung oder erst im Verlauf des Verfahrens beantragt werden. In Abweichung zum Zivilprozess wird eine Klage im Arbeitsgerichtsverfahren, die mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht wird, sofort zugestellt. Im Zivilprozess wird die Klage erst zugestellt, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt oder ein Kostenvor...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe und Mehrfachverteidigung

Nrn. 2500 ff. VV RVG; § 146 StPO Leitsatz Zur Anwendung des § 146 StPO im Beratungshilfeverfahren. AG Braunschweig, Beschl. v. 27.3.2023 – 81a II 1309/21 I. Sachverhalt Das Hauptzollamt hatte gegen die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges eingeleitet. Die Antragsteller benötigten zwecks Verteidigung gegen den bestehen...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / II. Jeweils eine Angelegenheit/Mehrfachverteidigung

Das AG geht davon aus, dass die Ermittlungssache für jeden der Antragsteller eine Angelegenheit darstellte, auf die Anzahl der erteilten Beratungshilfescheine komme es nicht an. Die Urkundsbeamtin habe zu Recht an jeden der beiden tätig gewordenen Rechtsanwälte die Beratungsgebühr, die anteilige Auslagenpauschale und die hierfür anfallende Umsatzsteuer ausgezahlt. Da beiden ...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / Leitsatz

Zur Anwendung des § 146 StPO im Beratungshilfeverfahren. AG Braunschweig, Beschl. v. 27.3.2023 – 81a II 1309/21mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Das Hauptzollamt hatte gegen die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges eingeleitet. Die Antragsteller benötigten zwecks Verteidigung gegen den bestehenden Strafbefehl Akteneinsicht und wollten hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit gemeinsamem Berechtigungsschein vom 1.10.2021 ist den Antragstellern, di...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Strafverfahren ist die Bewilligung von Beratungshilfe nicht so häufig, sie wird aber auch gewährt (wegen der Einzelheiten Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 369 ff. m.w.N.). Mit den Auswirkungen des § 146 StPO, der die sog. Mehrfachverteidigung im Strafverfahren verbietet (vgl. dazu Burhoff, in: Burhoff, Handbuch für das straf...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

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AGS 02/2023, Neues Beratungshilfeformular

Die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung legt das Streitthema um die Vorlage des Beratungshilfescheins beim Einreichen des Antrags auf Festsetzung der Vergütung ad acta. Mit der nun er...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Die Frage, wie der anwaltliche Betreuer abrechnen kann, ist eine Frage, die sowohl im Bereich der Beratungshilfe als auch im Bereich der Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten ist sie von Interesse. Der BGH (Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22) musste nun auf dem Gebiet der InsO entscheiden. Der Betreuer des Schuldners war ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 13. Übernahmepflicht Beratungshilfe – Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf Beratungshilfe

Beratungshilfe-Fälle stellen keine "Wunschmandate" der Beratungspersonen dar. Vielfach liegen die Gebühren deutlich "unter" den gesetzlichen Gebühren. Dennoch besteht eine Verpflichtung zur Übernahme. Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe nach § 49a BRAO nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Wann ein solcher Grund vorliegt, ist in § 16a BORA geregelt. Für Steuer...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 3. Keine Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines überlangen Verfahrens im Rahmen der Beratungshilfe

Häufig werden Beratungshilfe-Sachverhalte nur "belächelt" und nicht als "echte" Gerichtsverfahren angesehen. In der Praxis werden Anträge recht häufig auch dadurch "erledigt", indem sie wegen Nichtbetreibens nach einigen Monaten unbeschieden weggelegt werden. Dies ist ein in der Praxis täglich vorkommender Sachverhalt, dessen rechtliche Tragweite häufig unbeachtet bleibt. De...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 9. Beratungshilfe und Mutwilligkeit – konkret und unkonkret

Voraussetzung der Beratungshilfebewilligung ist es, dass die Inanspruchnahme nicht mutwillig erscheint. Beratungshilfe soll zudem zu keiner Besserstellung einer bedürftigen Partei gegenüber einer nicht bedürftigen Partei führen und so kann nur dann Beratungshilfe bewilligt werden, wenn ihr Einsatz sinnvoll erscheint. Wie sinnvoll ist die Bewilligung von Beratungshilfe in Mas...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 10. Strafvollstreckung – ein Fall der Beratungshilfe?

Die Frage, ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, regelt § 1 BerHG. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönli...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 5. Beratungshilfe im Widerspruchsverfahren

a) Allgemeines In nahezu allen Bereichen, in denen es um den Kontakt mit Behörden geht, kann zunächst zur Klärung von eventuellen Fragen an diese selbst verwiesen werden. Vor der Inanspruchnahme von Beratungshilfe musste diese Möglichkeit zumindest vergeblich versucht worden sein.[17] Nach dem SGB besteht für jeden Leistungsberechtigten ein Beratungsanspruch. Hierzu gehört au...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2021/2022

Vorliegende Kurzabhandlung möchte die relevante Rspr. zum Thema Beratungshilfe in den letzten 2 Jahren betrachten, aufzeigen und wo nötig kommentieren. Dabei soll auch dargestellt werden, ob es durch die Krisen der letzten Zeit Veränderungen in der Bewilligungs- und Entscheidungspraxis der Gerichte gegeben hat. I. Allgemeines Energiekriese, Corona-Krise, Krieg in Europa, stei...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / III. Anrechnung von Zahlungen Dritter bei Beratungshilfe

1. Frage Rz. 41 Der Mandant wurde in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertreten. Dafür war Beratungshilfe bewilligt worden. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden zur Hälfte durch die Behörde getragen. Bei Vertretung als Wahlanwalt wäre eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG in Höhe von 359 EUR angemessen. – Kann aufgrund der bewilligten Beratungs...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / II. Anzahl der Angelegenheiten in der Beratungshilfe bei Trennung und Scheidung

1. Frage Rz. 39 Die Mandantin hat einen Beratungshilfeschein erhalten für Trennung und Scheidung. Es erfolgte eine Vertretung wegen den damit zusammenhängenden Gegenständen, u.a. Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinn, Hausrat etc. – Handelt es sich vorliegend nur um eine Angelegenheit und kann die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG daher nur einmal abgerechnet werden...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / b) Antragsverfahren

Wer eine Leistung beantragen möchte, kann dies zunächst alleine und ohne anwaltliche Hilfe versuchen. Beratungshilfe soll hilfsbedürftigen Menschen rechtlichen Rat ermöglichen, diesen jedoch nicht alle – insbesondere zumutbare – Eigenarbeiten abnehmen. Für die erstmalige Nachfrage oder Antragstellung bei der Behörde kommt Beratungshilfe aufgrund der Hilfestellungen durch die...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Beratungshilfe

1. Bewilligung Rz. 234 Nach § 49a BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall nur aus wichtigem Grund ablehnen. Bei begründetem Anlass ist er zudem verpflichtet, auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen, § 16 Abs. 1 BORA. Die Erteilung ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / I. Allgemeines

Energiekriese, Corona-Krise, Krieg in Europa, steigende Freibeträge, Kurzarbeitergeld, gestiegene Grundversorgungskosten. All dies sind Anzeichen dafür, dass sich der Kreis der zur Beratungshilfe berechtigten Personen elementar erweitern wird. Noch ist es ruhig, ein Erdrutsch an neuen Anträgen ist bislang ausgeblieben, lässt sich aber wohl genauso erwarten, wie ein Anstieg a...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 11. Die Angelegenheit

Klassiker eines Streites im Rahmen der Frage der Beratungshilfe ist und bleibt das Thema "eine oder mehrere Angelegenheiten". Dabei wird Beratungshilfe je Angelegenheit einmal gewährt. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das AG Rechtsuchenden unter genauer Bezeichnung der Angelegenheit einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch eine Beratungsperson ihrer Wahl aus....mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / d) Widerspruchsverfahren

Nur im sog. Widerspruchsverfahren differenziert die Rspr. Gerade im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren scheint die Frage, ob Beratungshilfe zu bewilligen ist oder nicht, weiterhin unklar und von keiner Eindeutigkeit geprägt. Zu Recht, denn das BVerfG hat hier in der Vergangenheit recht unterschiedlich entschieden. Auch Sozialbehörden fallen grds. unter die Anwendung der...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / III. Zusammenfassung

Es bleibt spanend beim Thema Beratungshilfe. Ausgehend davon, dass der Kreis der Berechtigten in 2023 vermutlich ansteigen wird, wird das Rechtsgebiet – wie auch die PKH/VKH – wohl in naher Zukunft bedeutender werden und absehbar sein, dass es wieder zu einer Vielzahl an Entscheidungen kommen wird. Autor: Dipl.-RPfl. Stefan Lissner, Konstanz AGS 1/2023, S. 6 - 13mehr

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AGS 01/2023, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Von RiinOLG Yvonne Gottschalk und Dipl.- Rechtpfleger Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. 482 S., 65 EUR Das seit Jahrzehnten eingeführte Werk ist nunmehr in der 10. Aufl. erschienen. Der langjährige Ko-Autor Dr. Werner Dürbeck ist aus eigenen Wunsch ausgeschieden und hat durch den durch viele kostenrechtliche Abhandlungen ausgewiesenen Hagen Schneide...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / [Ohne Titel]

Vorliegende Kurzabhandlung möchte die relevante Rspr. zum Thema Beratungshilfe in den letzten 2 Jahren betrachten, aufzeigen und wo nötig kommentieren. Dabei soll auch dargestellt werden, ob es durch die Krisen der letzten Zeit Veränderungen in der Bewilligungs- und Entscheidungspraxis der Gerichte gegeben hat.mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / c) Anhörungsverfahren

In dem dem Widerspruchsverfahren vorgelagerten Anhörungsverfahren kann es einem Rechtsuchenden, der mittellos ist, ebenfalls zugemutet werden, sich von der zuständigen Behörde beraten zu werden. Das Anhörungsverfahren ist nicht mit dem Widerspruchsverfahren vergleichbar. Von einer Gegnerschaft zwischen Behörde und Rechtsuchendem kann hier grds. noch nicht gesprochen werden. ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / a) Allgemeines

In nahezu allen Bereichen, in denen es um den Kontakt mit Behörden geht, kann zunächst zur Klärung von eventuellen Fragen an diese selbst verwiesen werden. Vor der Inanspruchnahme von Beratungshilfe musste diese Möglichkeit zumindest vergeblich versucht worden sein.[17] Nach dem SGB besteht für jeden Leistungsberechtigten ein Beratungsanspruch. Hierzu gehört auch (Rechts-)Be...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 8. Unzureichende Angaben im Antrag?

Das AG Hanau[33] hatte sich 2022 mit der Frage zu befassen, wie weit die Darlegungspflicht des Rechtsuchenden geht. Konkret hatte der Antragsteller im Antrag nur unzureichende Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und diese Angaben trotz Monierung auch nicht weiter konkretisiert. Grund genug für das Gericht, den Antrag ohne weitere Prüfung...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / III. Beratungshilfe

Rz. 52 In keinem Verhältnis zu der Verantwortung, den Anforderungen an den Anwalt und die Haftungsrisiken stehen naturgemäß die Beratungshilfegebühren, die dem Rechtsanwalt lediglich eine Vergütung von 15 EUR brutto (!) (vgl. VV 2500 RVG) durch den Mandanten und weitere 38,50 EUR (vgl. VV 2501 RVG) zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Staatskasse zusprechen. Hierbei ist zunächst...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / II. Rechtsprechung

1. Was ist mit dem Original-Berechtigungsschein? Über die Frage, wie mit dem Original-Berechtigungsschein umzugehen ist, wenn der Antrag auf Vergütung elektronisch übersandt wird, ergaben sich seit Implementierung des elektronischen Rechtsverkehres heftige Diskussionen. Manche Gerichte forderten weiterhin die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Gericht – meist um e...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 12. Kostenerstattung – erstattungspflichtiger Gegner

Mit der Frage des Kostenerstattungsanspruches durch den Gegner und der Berechtigung hierzu hatte sich das LSG Berlin-Brandenburg[43] zu befassen. Das Gericht betonte, dass der Rechtsuchende direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen könne. Die Übernahme des Beratungshilfemandats durch den Rechtsanwalt führt dann dazu, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit anstelle des üblichen ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 2. Bedürftigkeit: Ansatz von Wohnkosten

Wie sind die Voraussetzungen der Beratungshilfe? Die Antwort ergibt sich aus dem BerHG. Zum einen müssen die objektiven Zugangsvoraussetzungen vorhanden sein. Danach darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheinen, es muss sich um eine notwendige Hilfe handeln und es dürfen keine anderen zumutbaren Hilfen vorliegen. Außerdem muss es sich um eine vorderg...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vergütung

Rz. 236 Selbst bei Vorliegen eines Beratungshilfescheines oder auch mehrerer läuft die Abrechnung nicht immer problemlos. Zum einen stellt sich auch hier die Frage nach der Anzahl der Angelegenheiten.[122] Dabei gilt die übliche Definition – die Anzahl der Scheine gibt keine Gewissheit. Denn nach herrschender Meinung ist die Anzahl der Angelegenheiten nicht bereits bei der B...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / P. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Literaturhinweise: Dralle, PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten, RVGprof. 2015, 152; Hauskötter, Verantwortung im Nachprüfungsverfahren: Neue Wege, Haftungsfälle zu vermeiden, RVGprof. 2015, 26; Klüsener, Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 2 RVG) bei PKH/VKH, JurBüro 2021, 57; Lissner, Wichtige Praxisfragen zur Beratungshilfe, AGS 2022, 197; ders., ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 1. Was ist mit dem Original-Berechtigungsschein?

Über die Frage, wie mit dem Original-Berechtigungsschein umzugehen ist, wenn der Antrag auf Vergütung elektronisch übersandt wird, ergaben sich seit Implementierung des elektronischen Rechtsverkehres heftige Diskussionen. Manche Gerichte forderten weiterhin die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Gericht – meist um einen potentiellen Missbrauch auszuschließen –, d...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 7. Wie oft kann auf die Formularverwendung bestanden werden?

Im Beratungshilferecht besteht ein sog. Formularzwang. D.h., die dort implementierten Formulare sind auch zwingend zu verwenden, sofern ein schriftlicher Antrag einer natürlichen Person vorliegt. Doch wie ist zu verfahren, wenn dieses Formular zwar verwendet wird, die inhaltlichen Eintragungen darin aber an falschen Stellen erfolgen? Hat das Gericht die Möglichkeit, den Antr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Bewilligung

Rz. 234 Nach § 49a BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall nur aus wichtigem Grund ablehnen. Bei begründetem Anlass ist er zudem verpflichtet, auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen, § 16 Abs. 1 BORA. Die Erteilung des Hinweises ...mehr