Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsrecht

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / a) Interessenkollision im Laufe des Mandats

Rz. 29 Bei der Frage nach dem Schicksal des anwaltlichen Gebührenanspruchs im Falle der Vertretung widerstreitender Interessen vertrat der IX. Senat des BGH im Jahr 2009 eine äußerst "anwaltfreundliche" Linie. Man durfte sich aber schon damals fragen, ob es tatsächlich im Sinne der Anwaltschaft sein konnte, dass auch der Anwalt, der widerstreitende Interessen vertritt, seine...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / c) Interessenkollision und Prozesskostenhilfe

Rz. 32 Vier Jahre nach der o.g. Entscheidung des BGH von 2009[59] hatte der IV. Senat die Frage einer Interessenkollision bei einem erbrechtlichen Sachverhalt zu beurteilen.[60] Der Rechtsanwalt vertrat die Kinder des Erblassers bei der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche gegen die Alleinerbin. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Nunmehr vertrat der Recht...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein...mehr

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Vorwort

Zu dieser dritten Auflage der "Erbengemeinschaft" gibt es viel Neues zu berichten: Im Kreise der Autoren freue ich mich, drei weitere hervorragende Spezialisten begrüßen zu dürfen:mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[42] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[43] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: So wirkt sich die DSGVO auf Ihre Gebührenrechnung aus

Die seit dem 25.5.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt nicht nur für den Umgang mit personenbezogenen Daten neue Herausforderungen dar. Insbesondere stellt sich die Frage, wie sich die Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, bei der Erstellung von Gebührenrechnungen berücksichtigen lässt. Der Kanzleiinhaber...mehr

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Steuerberatung mit Dienstle... / 2 Klare Angebotsstruktur

Zurecht werden Sie einwenden: "Aber so eine GoBD-Beratung ist doch hoch individuell. Wie soll denn da das Produkt aussehen?" Stimmt, der Inhalt jeder Beratung ist sicher unterschiedlich. Das hängt auch von Faktoren wie Betriebsgröße, Branche und Organisationsgrad des jeweiligen Mandanten ab. Auch das Budget ist sicher nicht bei allen Mandanten gleich. Die grundsätzliche Vorg...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 13. Notarielles Berufsrecht

a) Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars Rz. 124 Den Notar, der eine entsprechende Verfügung beurkundet, trifft gem. § 17 BeurkG eine Belehrungspflicht über die mögliche Unwirksamkeit und die Genehmigungsfähigkeit gem. § 14 Abs. 6 HeimG bzw. die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Rz. 125 Praxishinweis Aufgrund der teilweisen Ausweitung des Anwendungsbereich...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Bezug von Berufsrecht zu Strafrecht

Rz. 8 Sowohl der Parteiverrat gemäß § 356 StGB als auch die Interessenkollision gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA erfordern, dass der Rechtsanwalt in derselben Rechtssache tätig ist. Ferner muss es sich in beiden Fällen nicht um eine forensische Tätigkeit handeln; ausreichend ist eine rein beratende Tätigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 BORA). So sind die Tatbestandsvoraussetzungen erf...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Durch Steuerberater

Rz. 142 Das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe hindert einen Erblasser nicht daran, durch Testament oder Erbvertrag einen Steuerberater zum Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Ebenso wenig ist der Steuerberater berufsrechtlich gehindert, dieses Amt anzunehmen. Zu beachten ist, dass gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberater...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 5 Zwar wurde in der Vergangenheit die Rechtsnatur des gesetzlich nicht geregelten "Typus Anwaltsvertrag" kontrovers diskutiert.[4] Zwischenzeitlich ist anerkannt, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag [5] gemäß § 675 Abs. 1 BGB handelt. § 675 Abs. 1 BGB nimmt Bezug auf zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts (§§ 663, 665–670, 672–674 BGB). Der Auftrag ist gek...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Verbot der Beurkundung unwirksamer Rechtsgeschäfte

Rz. 128 Nach § 1 BNotO übt der Notar ein öffentliches Amt aus. Kernbereich notarieller Aufgaben sind die Beurkundungstätigkeit und die damit zusammenhängende unparteiische Betreuung der Beteiligten (§ 14 BNotO) und deren Belehrung über die beurkundeten Rechtsgeschäfte (§ 17 BeurkG). Beurkundungstätigkeiten, die diesen Anforderungen genügen, stellen den Kernbereich notarieller...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / d) Schadensersatzpflicht des Notars

Rz. 132 Will ein im Heim befindlicher Erblasser zugunsten des Heimträgers ein notarielles Testament errichten, ist der Notar sowohl gegenüber dem Erblasser als auch gegenüber dem Heimträger als dem Begünstigten verpflichtet, auf die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Testaments im Hinblick auf § 14 HeimG hinzuweisen und über die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu beleh...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / a) Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars

Rz. 124 Den Notar, der eine entsprechende Verfügung beurkundet, trifft gem. § 17 BeurkG eine Belehrungspflicht über die mögliche Unwirksamkeit und die Genehmigungsfähigkeit gem. § 14 Abs. 6 HeimG bzw. die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Rz. 125 Praxishinweis Aufgrund der teilweisen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verbotsnormen in den Landesgesetzen ist es...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Interessenkollision ist eines der Themen, das die Rechtsanwaltskammern sehr häufig beschäftigt. Rechtsanwälte fragen in eigener Sache an, ob aus Sicht der Kammer eine Interessenkollision gegeben ist. Es werden aber auch regelmäßig Beschwerden über Kollegen erhoben, die trotz einer Interessenkollision tätig werden; teilweise wird die Beschwerde über eine vermeintlic...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Urkundengewährung durch Notar – Pflicht zur Amtsausübung

Rz. 129 Die Urkundsgewährungspflicht des Notars nach § 15 BNotO folgt aus seinem Beurkundungsmonopol. Der Notar darf seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Anderenfalls begeht er eine Dienstpflichtverletzung. Rz. 130 Gründe, die die Weigerung rechtmäßig erscheinen lassen, sindmehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 97 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG wird eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in das Verfahren eingegangenen Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 78 Seit Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.7.1995 bietet sich den freien Berufen und insbesondere auch der Anwaltschaft zur Organisation der gemeinsamen Berufsausübung die Partnerschaftsgesellschaft an. Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft muss ein schriftlicher Partn...mehr

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§ 1 Berufsrecht

A. Verschwiegenheitspflicht[Autor] Rz. 1 Die Verschwiegenheitspflicht des RAs gehört zu den Grundsäulen des Mandanten-Anwalts-Verhältnisses in einer Demokratie und bedarf daher gesonderten Schutzes. Daher ist gem. § 2 Abs. 4 Berufsordnung für RA (BORA) die Rechtsanwaltsfachangestellte vom RA zur Verschwiegenheit zu verpflichten und anzuhalten. Und wer kennt sie nicht, die berüh...mehr

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§ 1 Berufsrecht / A. Verschwiegenheitspflicht

Rz. 1 Die Verschwiegenheitspflicht des RAs gehört zu den Grundsäulen des Mandanten-Anwalts-Verhältnisses in einer Demokratie und bedarf daher gesonderten Schutzes. Daher ist gem. § 2 Abs. 4 Berufsordnung für RA (BORA) die Rechtsanwaltsfachangestellte vom RA zur Verschwiegenheit zu verpflichten und anzuhalten. Und wer kennt sie nicht, die berühmte Verschwiegenheitserklärung, di...mehr

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§ 1 Berufsrecht / B. Belehrungspflichten

Rz. 16 Bereits bei Mandatsannahme obliegen dem RA diverse Belehrungspflichten gegenüber seinem Auftraggeber. Alle Belehrungspflichten sind jedoch eng mit dem Vergütungsanspruch des RA verbunden und werden daher ausführlich und mit Mustern unter § 8 Rdn 2 ff. behandelt.mehr

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§ 1 Berufsrecht / I. Form

Rz. 3 Grds. unterliegt die Verschwiegenheitserklärung keiner Formvorschrift. Die schriftliche, von den Rechtsanwaltsfachangestellten handschriftlich unterzeichnete Erklärung dient lediglich Beweiszwecken. Rz. 4 Vielfach wird eine zusätzliche Verpflichtung auch in den Anstellungsvertrag eingearbeitet. Eine mögliche Vertragsklausel könnte wie folgt aussehen: Rz. 5 Muster 1.1: Erk...mehr

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§ 1 Berufsrecht / III. Eigene Rechte und Pflichten der Rechtsanwaltsfachangestellten

Rz. 8 Um die Verschwiegenheitspflicht des RA nicht durch seine Mitarbeiter auszuhöhlen, haben diese eigenständige Rechte und Pflichten:mehr

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§ 1 Berufsrecht / V. Bewusstsein entwickeln

Rz. 13 Hin und wieder sollten Kanzleiabläufe überdacht werden, insbes., ob diese dem Erfordernis der Verschwiegenheit genügen. So ist es durchaus problematisch, wenn sich der Wartebereich direkt vor dem Schreibtisch der Rechtsanwaltsfachangestellten befindet und der wartende Mandant bei Telefonaten Teile des Gesprächs mit anderen Mandanten mithören kann. Auch sollte man Ausk...mehr

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§ 1 Berufsrecht / II. Personenkreis

Rz. 6 § 2 Abs. 4 BORA nennt nicht nur ausdrücklich die Mitarbeiter des RA, sondern auch alle sonstigen Personen, die bei der beruflichen Tätigkeit des Anwalts mitwirken. Hierzu gehören unzweifelhaft aber eben auch (und leider gerne vergessen) Rz. 7 Seit 1.7.2015 ...mehr

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§ 1 Berufsrecht / C. Berufshaftpflichtversicherung für RA

Rz. 17 Gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist das Abschließen einer Berufshaftpflichtversicherung für RA Pflicht und muss sowohl bei der Erstzulassung als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit nachgewiesen werden. In den abzuschließenden Vertrag ist die Versicherung zu verpflichten, der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Beginn und die Beendigung des...mehr

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§ 1 Berufsrecht / E. Fortbildungsnachweis bei Fachanwälten

Rz. 29 Rechtsanwaltsfachangestellte, die bei einem Anwalt tätig sind, der eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führt, müssen beachten, dass der Rechtsanwalt jedes Jahr sich entsprechend der jeweiligen Fachrichtung qualifiziert. Dies kann durch die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen oder alternativ dazu durch Dozieren eines eigenen fachspezifischen Seminars ode...mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/beruf-anwalt/ausbildung...mehr

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§ 1 Berufsrecht / D. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 22 Seit dem 19.7.2013 gilt das PartGG, mit dem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt worden ist. Bei der PartGmbB kann die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten (z.B. aus Arbeitsverhältnissen od...mehr

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§ 1 Berufsrecht / F. Anwaltsvertretung im Krankheitsfall und Urlaubsvertretung

Rz. 40 Jeder hat das Bedürfnis nach Erholung und Urlaub – so auch der RA. Während dieser Zeit sollte er sich für gewöhnlich nicht in der Kanzlei aufhalten, sondern dort, wo Entspannung und Erholung vom Arbeitsalltag garantiert sind. Es kommt aber auch vor, dass der RA wegen Krankheit gehindert ist, in der Kanzlei anwesend zu sein und seinen Beruf auszuüben. Rz. 41 Um aber ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 684 Regelmäßig wird der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten haben. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch. Er wird im Allgemeinen die Geschäftsgebühr ...mehr

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AGS 7/2018, Entpflichtung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Vorliegend ist mit dem LG davon auszugehen, dass die sofortige Beschwerde im Namen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegt worden ist. Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2016 – 13 WF...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Folgen der Sittenwidrigkeit oder Unangemessenheit einer Vergütungsvereinbarung

Eine Vergütungsabrede ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen, insbesondere etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit für das eigene unangemessene Gewinnstreben. Ist eine vereinbarte Vergütung de...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Was passiert nun?

Der DAV wird – gemeinsam mit der BRAK – auf die Justizminister im Bund und in den Ländern und auch auf die Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Fraktionen zugehen, um die politischen Entscheidungsträger von der Notwendigkeit und der Dringlichkeit der geforderten Gebührenanpassung zu überzeugen. Eine Umsetzung der geforderten Anpassung schon zum 1.7.2018 ist wenig real...mehr

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zfs 6/2018, Einreichen des ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] B. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. (…)" [9] II. Das OLG hat die der Berufungsbeklagten durch den Antrag auf Zurückweisung der bereits begründeten Berufung entstandenen Kosten trotz der zuvor erfolgten Berufungsrücknahme zutreffend als erstattungsfähig i.S.v. § ...mehr

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AGS 5/2018, von Lewinski, Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater

Von Kai von Lewinski. 4. Aufl., 2017. Verlag Nomos, Baden-Baden. 420 S., 39,00 EUR Das anwaltliche Berufsrecht spielt auch für den Allgemeinanwalt eine immer wichtigere Rolle. Auch das Berufsrecht unterliegt einem Wandel, machen doch die allgemeinen Entwicklungen nicht vor der Anwaltschaft halt. Man denke hier nur an die Zulässigkeit von Zweigstellen oder auch die ständig auf...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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AGS 5/2018, Notwendigkeit v... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das OLG hat seine in MDR 2017, 300 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Bei den der Beklagten durch Stellung des Sachantrags auf Zurückweisung der Berufung entstandenen Rechtsanwaltskosten handele es sich um notwendige Aufwen...mehr

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AGS 4/2018, Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht

Begründet von Dr. h.c. Ludwig Koch und Prof. Dr. Matthias Kilian; fortgeführt von Prof. Dr. Matthias Kilian. 2. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 524 S., 75,00 EUR Zehn Jahre liegt die erste Auflage dieses Werkes zurück. In Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre war daher eine neue Auflage dringend geboten. Diese 2. Aufl. wird nun mehr von Herrn Prof. Dr. Mat...mehr

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FF 4/2018, Kosten des Recht... / 1 Gründe:

[1] A. Die Parteien streiten über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme gestellten Sachantrag der Berufungsbeklagten. [2] Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien machte der Kläger gegen die Beklagte vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche geltend. Das Landgericht wies seine Klage...mehr

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AGS 4/2018, Henssler, PartGG – Kommentar zum Partnerschaftsgesetz

Von Prof. Dr. Martin Henssler. 3. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 518 S., 95,00 EUR Das 1995 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz erfreut sich insbesondere in der Anwaltschaft einer großen Beliebtheit, ermöglicht sie doch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten als die herkömmliche Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hierzu hat sicherlich auch die Mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Steuerberater und die EU-Da... / 4 Betroffenenrechte: Auskunftsrecht der betroffenen Person

Das Thema "Auskunftsrechte der Betroffenen" hat es vor der Einführung der DSGVO nicht in dieser Ausprägung gegeben. Daher gehen wir im Folgenden auf die wesentlichen Punkte dazu ein. Im Erwägungsgrund 63 wird beschrieben, dass eine betroffene Person ein Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten besitzt und dieses Recht problemlos und in angemess...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Gemeinsame Vertretung der Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 362 Ehegatten, die sich bereits über die Scheidung und ihre Folgen einig sind, wünschen häufig die Vertretung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren. Dahinter steht der Wunsch, die durch das Scheidungsverfahren entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) zu minimieren. Das ist dem Rechtsanwalt aufgrund seiner Berufspflicht, nur...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / I. Vorbereitung

Rz. 5 Für die Annahme eines verkehrsstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Mandats muss – ebenso wie bei anderen Mandaten – auch die Frage nach der wirtschaftlichen Bearbeitung gestellt werden.[2] Denn das Abarbeiten dieser Mandate ist nicht nur regressträchtig, sondern entscheidet auch darüber, ob sich der Rechtsanwalt zukünftig weiterer Mandatsübertragung erfreuen darf. ...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Konkrete Annahme

Rz. 11 Zunächst muss geklärt werden, ob ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid gegen den Mandanten vorliegt und wann dieser zugestellt wurde, um etwaige Fristen zu berechnen. Hierbei ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass das Datum der Zustellung ausschließlich aus dem Zustellvermerk der Post (oben rechts auf dem üblicherweise gelben Umschlag) zu ersehen ist, wo er hands...mehr

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AGS 1/2018, Hartung/Bues/Halbleib, Legal Tech: Die Digitalisierung des Rechtsmarkts

Herausgegeben von Markus Hartung, Micha-Manuel Bues und Gernot Halbleib. 1. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck. XXI, 308 S., 89,00 EUR Das Handbuch befasst sich mit der Digitalisierung und Automatisierung im Rechtsmarkt. Es stellt neben den juristischen Rahmenbedingungen auch den aktuellen Stand einschließlich einiger bei Anwälten, Rechtsdienstleistern und (sonstigen) Unternehmen ...mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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zfs 12/2017, zfs 12/2017 / Berufsrecht der Rechtsanwälte und anderer Berufsgeheimnisträger

Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 3618). Das Gesetz enthält Änderungen der BRAO, der ...mehr