Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den gesetzlichen Regelungen. Im Fall der steuers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Umfang der Besteuerung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Steuerpflichtig sind grundsätzlich die gesamten Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag; unerheblich ist, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden. Das schließt Leistungen ein, die auf gutgeschriebenen Zulagen (vgl §§ 79ff EStG) und den erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen (BMF vom 21.12.2017, Rz 137, BStBl 2018 I, 93,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besteuerung von Leistungen aus Verträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Satz 1 Buchst b EStG

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für die Basis- oder Rürup-Rente; sie ist mit dem AltEinkG (> Rz 4) als eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung in die durch den Abzug der Beiträge als SA staatlich geförderte Basisversorgung aufgenommen worden. Zu den Merkmalen dieser vom Erleben abhängigen Rente > Rürup-Rente. Rz. 41 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung der Basisversorgung (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 23 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Gegenstand der Besteuerung: Die Regelung gilt für Leibrenten aus der Basisversorgung (> Rz 20), soweit sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind (> Rz 14, 15). Dazu gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten der GRV einschließlich der Erwerbsminderungsrenten (BFH 233, 487 = BStBl 2011 II, 910) und der Erziehungsrenten (BFH 242...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Freistellung des Existenzminimums eines Kindes von der Besteuerung

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Existenzminimum eines Kindes wird in zweierlei Weise von der Besteuerung befreit:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besteuerung beim Empfänger

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG führen beim Empfänger ggf zu besteuerbaren Einkünften. Ob es sich um > Einkünfte nach § 15, § 18, § 19 oder § 22 EStG handelt, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Die Eltern sind ggf zum LSt-Abzug verpflichtet, sofern es sich um Dienstleistungen handelt, die im Rahmen eines Dienstverhältn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG)

I. Grundsätzliches Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Besteuerung der Leistungen aus der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nr 5 EStG)

I. Allgemeine Hinweise Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Grundsätzliches zur Besteuerung der Renteneinkünfte

I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Land...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Besteuerung anderer wiederkehrender Bezüge (§ 22 Nr 1 Satz 1 EStG)

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zu den sonstigen Einkünften iSv § 22 EStG gehören Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs 1 Nr 1 bis 6 EStG bezeichneten Einkunftsarten gehören (vgl § 22 Nr 1 Satz 1 EStG; zur Subsidiarität > Rz 3) und die weder nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG (> Rz 20 ff), § 22 Nr 1a EStG (Fälle des Realsplitting; > Unt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 06.03.2002 (BVerfG 105, 73 = BStBl 2002 II, 618) entschieden, dass die bis dahin übliche unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der GRV nach § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG aF mit dem > Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar ist. Mit dem Gesetz zur Neuord...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführende Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Altersversorgung in Deutschland über eine monatliche Rente wird im Wesentlichen von der gesetzlichen > Rentenversicherung (GRV), durch die > Betriebliche Altersversorgung und die > Private Altersvorsorge (> Riester-Rente oder > Rürup-Rente) getragen. Zu diesen Säulen der Altersvorsorge treten Leistungen aus einer zusätzlichen privaten Alt...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Witwen- oder Witwerrente

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stirbt ein Rentenberechtigter der GRV oder anderer Anbieter einer Basisversorgung (> Rz 107), so erwirbt die Witwe oder der Witwer einen eigenen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (vgl § 46 Abs 1 SGB VI). Sie ist eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, weil sie ohne eigene Beitragsleistung des Rentenempfängers und ohne erhöhte Beit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Sonderfälle

a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den ges...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ausländische Altersbezüge

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Steuerfreiheit von Renten in Deutschland kann sich auch aus einem DBA ergeben. Art 21 Abs 1 des OECD-MA bestimmt zwar, dass Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden können. Das gilt nach dem Must...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Durchführungswege der bAV kommen die Direktzusage/Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds in Betracht (BMF vom 12.08.2021, Rz 1, BStBl 2021 I, 1050; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff). Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG begünstigt jedoch nur Beitr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Altersvorsorge (Riester-Rente/Wohnriester)

Rz. 57 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersvorsorgebeiträge (vgl § 82 EStG) werden im Rahmen der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (§§ 79–99 EStG) und ergänzend durch den SA-Abzug (§ 10a EStG) gefördert; zu Einzelheiten > Private Altersvorsorge Rz 30 ff, 70 ff. Die staatliche Förderung stellt in der Ansparphase sicher, dass die Eigenvorsorge aus nicht verst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Knappschaftsrenten

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ehemals im Bergbau beschäftigte ArbN erhalten Rentenleistungen aus der knappschaftlichen RV. Träger ist die > Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vgl § 132 SGB VI). Die Zielrichtung der Leistungen ist unterschiedlich und trägt den besonderen Verhältnissen der ArbN im Bergbau Rechnung. Im Einzelnen sind folgende Rentenarten zu un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 77 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird der Versicherte vor Erreichen der Altersgrenze berufs- oder erwerbsunfähig oder wird er als Schwerbehinderter iSd § 2 SGB IX anerkannt, hat er unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente (§ 43 SGB VI). Dieser Anspruch erlischt, sobald der Rentenberechtigte ein Altersru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitrente

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit – unabhängig von der Lebenszeit des Berechtigten – gewährt. Verstirbt der Zeitrentenberechtigte vorher, haben die Rechtsnachfolger bis zum Ablauf der zeitlichen Befristung idR Anspruch auf Fortzahlung; das ist anders als bei der abgekürzten Leibrente (> Rz 24). Zeitrente ist auch eine Versicherungsle...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 62 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) unterliegen in der Auszahlungsphase in vollem Umfang der Besteuerung nach § 22 Nr 5 Satz 1 EStG, wenn die gesamten Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase nach § 10a oder §§ 79ff EStG gefördert worden sind. Für Leistungen aus einer kapitalgedeckten betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 65 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags ausschließlich nicht geförderte Beiträge erbracht, unterliegt eine spätere Rente der Besteuerung in Höhe des Ertragsanteils (vgl § 22 Nr 5 Satz 2 iVm Nr 1 Satz 3 Buchst a/bb EStG; > Rz 45 ff). Rz. 66 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einer Versorgung aus einer betrie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen

Rz. 63 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wurden in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge erbracht, so sind die Leistungen in der Versorgungsphase für Zwecke der Besteuerung aufzuteilen. Aufgeteilt wird in solche Leistungen, die gemäß § 22 Nr 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang nachgelagert zu besteuern sind, und in solche Leistungen, die Ausnahmeregelungen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abfindung einer Kleinbetragsrente

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit der Regelung des § 93 Abs 3 EStG kann eine schädliche Verwendung vermieden werden, denn danach gelten Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase als unschädlich. Die mit dem AltEinkG eingeführte Regelung will den unverhältnismäßigen Aufwand vermeiden, der mit einer lebenslangen Auszahlung kleiner Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Altersbezüge für frühere Dienstleistungen im privaten und öffentlichen Dienst

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bezüge für frühere Dienstleistungen, zB eine von einem ArbG aufgrund von Pensionszusagen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff) oder aus Unterstützungskassen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff) gezahlte Werkspension, sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 EStG); sie werden aber nur besteuert, soweit sie die > Freib...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Waisenrente

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Erhält ein Kind eines verstorbenen Rentenberechtigten eine Waisenrente nach § 48 SGB VI, handelt es sich um eine abgekürzte Leibrente, weil sie zeitlich begrenzt ist. Leibrente ist auch die Halbwaisenrente (BFH/NV 2006, 2055). Der Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; in Sonderfällen verlänge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Riester-Rente

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte RV, die mit einem privaten Anbieter im Rahmen eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags vereinbart wird. In der Ansparphase wird sie mit der Altersvorsorgezulage (vgl §§ 79ff EStG) und ergänzend durch den Abzug der Beiträge als SA (vgl § 10a EStG) gefördert. Zu den Einzelheiten > Private Altersvo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersruhegeld

Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des 60./62. und des 65./67. Lebensjahres liegt (vgl §§ 35–42 SGB VI). Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten. Sowohl die vorgezogene Altersrente (ab dem 60./62. Lebensjahr), al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Gesetz zur Reform der GRV und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens vom 26.06.2001 (AVmG) ist ab dem VZ 2002 die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) in das EStG aufgenommen worden. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erweitert worden. Zu a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nicht besteuerbare Renten und Versorgungsbezüge

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bestimmte Renten bleiben unbesteuert. Steuerfrei sind vor allem Unterhaltsrenten (§ 22 Nr 1 Satz 2 EStG; > Rz 73; > Rentenaufwand Rz 8, 13). Die Regelung beruht darauf, dass der Geber solche Bezüge nach § 12 Nr 2 EStG nicht steuermindernd gelten machen kann (Korrespondenzprinzip) und deshalb ihre Besteuerung beim Empfänger nicht gerechtferti...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstler

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt und Einzelfragen behandelt (zuletzt BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638 = EStG-Kartei § 19 EStG 1.5 unter I); dort auch zur Lohnabrechnung nach ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentenbezugsmitteilungen

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem AltEinkG (> Alterseinkünfte) ist ein Mitteilungsverfahren über Rentenbezüge eingeführt worden. Das Verfahren ist in § 22a EStG sowie in der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) geregelt. Für ein Mitteilungsverfahren und nicht für ein Steuerabzugsverfahren hat sich der Gesetzgeber entschieden, weil in den ersten Jahren nach ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Rechts...mehr