Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Tausch oder tauschähnliche Umsätze

Tz. 30 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Tausch liegt nach § 3 Nr. 12 Satz 1 UStG (Anhang 5) vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Gegenlieferung besteht. Von einem tauschähnlichen Umsatz geht der Gesetzgeber aus, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Ist der Wert der gegenseitigen Lieferungen oder sonstigen L...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Jugendherbergswerk (§ 4 Nr. 24 UStG)

Tz. 159 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuerfrei sind die Leistungen des Deutschen Jugendbergwerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. einschl. der diesem Verband angeschlossenen Untergliederungen (Landes-, Kreis- und Ortsverbände), Einrichtungen und Jugendherbergen, soweit die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen, oder Personen, die bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Tz. 149 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach dieser gesetzlichen Vorschrift sind Entgelte (Gebühren) von Teilnehmern an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen steuerbefreit, wenn derartige Veranstaltungen von den Vereinen im Rahmen eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetriebes) durchgeführt werden (Hinweis s. Tz. 145–148). Als Teilnehmergebühr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 314 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Durch § 15 Abs. 1b und 4 UStG (Anhang 5) wird die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels als alleiniger Aufteilungsmaßstab erheblich eingeschränkt. Die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel wird nur noch dann zugelassen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bevor es zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommt, müss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Wertabgabenbesteuerung ist gesetzlich in den §§ 3 Abs. 1b, und 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) geregelt. Es handelt sich hierbei um Ergänzungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Zur Wahrung der steuerlichen Gleichbehandlung müssen derartige Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (sie ist Unternehmerin i. S. d. Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gutschrift und Rechnungsstellung durch Dritte

Tz. 257 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden im Vorfeld mit dem Leistenden entsprechende Vereinbarungen (schriftlich oder mündlich – ohne Bedingung an eine besondere Form –) getroffen, kann ein Unternehmer, für dessen Unternehmen der Leistende eine Leistung erbracht hat oder eine juristische Person, bei der es sich um einen Nichtunternehmer handelt, über die entsprechende Leist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG)

Tz. 104 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für Notleidende oder gefährdete Mitmenschen (s. § 66 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken. Eine beispi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.2 Begünstigte Leistungen

Tz. 145 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind (s. BFH vom 27.04.2006, BStBl II 2007, 16). Begünstigt sind nur Leistungen, die von den in § 4 Nr. 22 Buchst. a ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Freund, Die neue Grundsteuer (Teil 1) – die ewige Crux mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip, jM 2022, 161; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand]... 27. Während im Inland ansässige Personen und Gesellschaften ausländische Einkünfte, die sie als eigenes Einkommen beziehen, grundsätzlich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen haben, entfällt nach geltendem Recht die deutsche Steuerpflicht, wenn die einkunftserzielende Investition in die Form einer rechtlich selbständigen ausländischen Gesellschaft g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufgliederung nach der Art der jeweiligen Leistung (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG)

Rn. 17b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Einfügung eines "und" sowie die Ersetzung eines "und" durch "sowie" in Nr 2 S 1 sind redaktioneller bzw grammatikalischer Art ohne materielle Auswirkungen. Zum 01.01.2018 ergibt sich mittelbar insoweit eine Änderung, als bei dem in Bezug genommenen § 22 Nr 5 S 2 EStG noch die Vorschrift des § 63...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Einpendler sind solche Grenzgänger, die im Ausland ansässig und im Inland nicht selbstständig tätig sind. Da diese Einpendler im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind sie im Inland gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 ff. EStG mit ihren Einkünften aus der im Inland ausgeübten Tätigkeit beschränkt steuerpflichtig. Die Besteuerung beschr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Fortschreibungen und Anwendung Bundesrecht (Abs. 3 und 4)

Rz. 213 [Autor/Stand] Nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayGrStG werden die Äquivalenzbeträge und die Flächen von Grund und Boden so- wie des Gebäudes neu festgestellt, wenn ein Äquivalenzbetrag oder eine Fläche von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Somit werden alle Äquivalenzbeträge und Flächen, die für die Besteuerung von ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003)

Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 2. DBA-Grenzgängerregelung

Rz. 7 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers ein DBA, das eine sog. Grenzgängerregelung enthält, geht dieses DBA als völkerrechtlicher Vertrag gem. § 2 AO dem innerstaatlichen Steuerrecht vor. Die Regelungen des §§ 1a, 1 Abs. 3 EStG sind dann grds. subsidiär. Deutschland hat zurzeit mit folgenden Staaten Grenzgängerregelungen vereinbart: Frankreich (Art. 13 Abs. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Spezifikation und Auslegung nach Maßgabe des BMF

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach der aktuellen Fassung des § 22a Abs 1 S 1 EStG haben die Mitteilungspflichtigen folgende Daten unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der FinVerw an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Auslandstätigkeitserlass (ATE)

Rz. 70 Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer aus nicht selbstständiger Arbeit im Ausland sind im Inland unter den Voraussetzungen des ATE von der Besteuerung befreit (vgl. allgemein dazu Klöckner, DB 1983, 2594 ff.). Der ATE ist zu § 34c Abs. 5 EStG ergangen, wonach die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] IV. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften 1. Gesetzesleitsatz Steht die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Stimmrechte an einer ausländischen Basisgesellschaft einem oder mehreren unbeschränkt Steuerpflichtigen zu, so haben sie die dort aufgefangenen Einkünfte mit dem Teil zu versteuern, der ihrer Beteiligung an der Basisgesellschaft e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 607 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG können für Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland folgende Pauschbeträge je Kalendertag geltend gemacht werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 181 Grundstücksarten

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 7.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 7.11.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/1896, 15/1944 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) - Drucksa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / V. Pensionsfonds

Rz. 40 Mit der BetrAVG-Novelle 2001 ist in § 1b Abs. 3 BetrAVG der Pensionsfonds als 5. Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung installiert worden. Der Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt. Der Pensionsfonds findet seine Ausp...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 207 Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerec...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)

Rz. 14 In Reaktion auf das sog. Schumacker-Urteil des EuGH (EuGH v. 14.2.1995 – C 279/93, Slg. 1995 I, 225 = BB 1995, 438 ff.; vgl. auch IWB F. 11a, S. 25 ff. m. Anm. Thömmes) hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung des Einpendlers (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland, Tätigkeit im Inland) mit dem Jahressteuergesetz 1996 in den §§ 1 Abs. 3, 1a EStG inso...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 10a Übergangsregelungen (1) Für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie der §§ 223 und 224 BewG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind und die wirtschaftlichen Einheiten zur Besteuerung nach diesem Ge...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Grundsatz

Rz. 8 Die in den DBA enthaltenen Grenzgängerregelungen durchbrechen das gem. Art. 15 OECD-MA grds. geltende Arbeitsortprinzip und sprechen das Besteuerungsrecht in Bezug auf die Einkünfte der Grenzgänger dem Wohnsitzstaat zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Die Einpendler aus dem Ausland unterliegen demnach im Inland grds. nicht der Besteuerung. I.R.d. DBA-...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / b) Besondere Regelungen für EU/EWR-Angehörige (§ 1a EStG)

Rz. 19 § 1a Abs. 1 EStG sieht Steuerentlastungen für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Staates des EWR (Island, Norwegen und ab 1996 Liechtenstein; die Schweiz ist hingegen nicht beigetreten) vor, wenn diese Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. I...mehr