Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 3a EStG

Tz. 575 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 1 S 1 EStG sind BV-Mehrungen oder BE aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung iSd § 3a Abs 2 EStG stfrei. Für das Vorliegen einer "unternehmensbezogenen Sanierung" muss der Stpfl für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses nachweisen, dass die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Rz. 64 Dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) folgend unterliegen Dividenden gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grunds...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.1 Grundsätzliches

Tz. 298 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 EStG regelt die Besteuerung von Dividendenerträgen in Abs 1 Nr 1 für den Grundfall, in dem der Inhaber des Stammrechts (Aktie, GmbH-Anteil) und der Dividendenempfänger ein und dieselbe Person sind; in Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a für den Fall, dass der AE vor dem Gewinnverteilungsbeschl, dh vor dem Entstehen des Dividendenanspruchs, seine künf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 6. Flat Tax für Rentner

Rz. 98 Italien verfolgt mit seiner Steuergestaltung unter anderem die Besiedlung des Südens mit Menschen, die eine hohe Kaufkraft haben. Dies hat dazu geführt, dass man neben der Flat Tax-Regelung des Art. 24-bis TUIR in Art. 24-ter TUIR eine Flat Tax für natürliche Personen, die eine ausländische Rente oder ähnliche Zahlungen aus dem Ausland beziehen, eingeführt wurde. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Einführung

1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 KStG fasst die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens zusammen, ohne dass die Vorschrift selbst einen Einkommensbegriff definiert. Vielmehr wird ergänzend zu § 7 KStG auf die Vorschriften des EStG sowie des KStG verwiesen. Innerhalb des KStG sind dies insbes die folgenden Regelungen: § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.6.2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf die spätere Dividendenzahlung an den Dividendenscheinerwerber

Tz. 353 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212) zieht der Dividendenscheinerwerber in dem in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG geregelten Sachverhalt nur eine Forderung ein und erzielt keinen stpfl Ertrag (s Tz 329). Legt er dem Kreditinstitut den Dividendenschein zur Einlösung ...mehr

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Anhang / V. BMF-Schreiben betr. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Rz. 9 (BMF-Schr. v. 16.7.2001 – IV D 2 – S 0316 – 136/01.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes: I. Datenzugriff Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Fi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 329 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2.2.3 Minderungen nach § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG

Tz. 582 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3a Abs 3 EStG mindert der nach Berücksichtigung der in § 3a Abs 3 S 1 EStG genannten Korrekturen sich ergebende "geminderte Sanierungsertrag" in der in § 3a Abs 3 S 2 EStG bestimmten Reihenfolge abzb Verluste, negative Eink und Verlustabzüge. Für Organschaftsfälle ist in § 15 S 1 Nr 1a KStG der Katalog der zu mindernden Verluste sowi...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestellte Beträge) als verwendet gilt. Die Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen wird seit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 567 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bis zum VZ 1997 waren Sanierungsgewinne nach § 3 Nr 66 EStG aF stfrei. Bestehende Verlustvorträge des Stpfl wurden nicht mit dem Sanierungsgewinn verrechnet und konnten weiterhin mit späteren Gewinnen verrechnet werden. § 3 Nr 66 EStG wurde mit Wirkung ab dem 01.01.1998 aufgehoben, weil in dem unveränderten Verlustvortragsvolumen und der Mö...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Rz. 81 Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaates handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. Es wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 139 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV einer AE-Kö gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wegen der Besteuerung der AE der übertragenden Kö weist § 19 auf § 13 UmwStG hin. Bei den AE ist ein gewstpfl Gewinn infolge der Verschmelzung nur denkbar, wenn sie ihre Beteiligung an der übertragenden Kö in einem gew BV halten. Die Veräußerung von Anteilen im PV unterliegt nicht der GewSt (s R 7.1 Abs 3 S 1 Nr 2 GewStR 2009). Wegen der in §...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 3 Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sobald sie in Deutschland weder Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Finanzrechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, so dass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuerlichen Sinne s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Tz. 520 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 10d Abs 4 S 1 EStG ist der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Das Verlustfeststellungsverfahren wurde 1990 eingeführt, um eine zeitnahe verbindliche Entsch über die Höhe des in zukünftigen VZ abzuziehenden Verlusts herbeizuführen und damit der St-Vereinfachung und dem Rechtsfrieden zu dienen (s G...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 143 Der EuGH hält zum einen fest, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen durchaus um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG handelt; ausgenommen sind lediglich die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen. Rz. 144 Dagegen stellt eine nationale Regelung, nach der der Übergang eines Nachlasses eines Angehörigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerlicher Begriff der offenen Einlage

Tz. 13 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Stlich liegt eine offene Einlage ieS nur dann vor, wenn die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Eine Einlage in die Kap-Rücklage nach § 272 Abs 2 Nr 4 HGB wird stlich als verdeckte Einlage angesehen, obwohl sie den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr und sich durchaus nach außen als offener Vorgang darstellt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.9 Erhebung von Kapitalertragsteuer

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten un...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.5 Schenkung eines Teilbetrages für ein Grundstück

Dem Bedachten kann vom Schenker auch nur ein Teilbetrag des benötigten Kaufpreises zugewendet werden.[1] Dies wird immer dann der Fall sein, wenn dem Bedachten auch eigene Geldmittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall gilt der Teil als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrags zum Gesamtkaufpreis entspricht.[2] Dieser Teil bildet dann auch die Bemessungsgr...mehr

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Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz

Leitsatz 1. Energieerzeugnisse, die zum Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz verheizt werden, sind auch dann nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG begünstigungsfähig, wenn der Betreiber des Fernwärmenetzes Wärme von anderen Unternehmen abnimmt und er für den Ausgleich der nach dem Übergabepunkt eintretenden Wärmeverluste verantwortlich ist. 2. Die Höhe der Entlast...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.6 Mehrere Schenker

In der Praxis werden vielfach auch mehrere Schenker das entsprechende Geld zum Erwerb eines genau bestimmten Grundstücks zur Verfügung stellen. Auch in diesen Fällen sind die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung (sofern die Voraussetzungen vorliegen) anzuwenden. Der Steuerwert des zugewendeten Grundstücks teilt sich dann dementsprechend auf die einzelnen Schenker ...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Erdbebenopfern in der Türkei und Syrien

Kommentar Die Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 haben zu massiven Schäden und einer großen Betroffenheit der Bevölkerung geführt. Die Finanzverwaltung hat zeitnah ein umfassendes Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien veröffentlicht. In diesem Schreiben sind überwiegend ertragsteuerrechtliche ...mehr

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Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Kommentar In einem umfangreichen sog. Katastrophenerlass regelt das BMF die Erleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion. Im Beitrag werden die einzelnen Maßnahmen erläutert. Katastrophenerlass: Erdbeben Syrien und Türkei Die nachfolgend dargestellten steuerrechtlichen Erleichterungen gelten für Unterstützun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse

2.1 Allgemeines Rz. 3 Die Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse wurde durch das JStG 2022 eingeführt. Das JStG 2022 wurde am 2.12.2022 vom Deutschen Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.[1] Die steuerlichen Regelungen wurden ebenfalls durch die" ExpertInnen Kommission Gas und Wärme" vorgeschlagen. Sie finden sich im neuen Abschn. XVI des EStG. 2.2 § 123 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 123 Grundsatz der Besteuerung

1 Gas- und Wärmepreisbremse 2022 im Überblick Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das "Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme" (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022[1] beschlossen. Die Entlastungen basieren auf Vorschlägen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 125 Zufluss und Besteuerung

1 Überblick Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022 beschlossen. Dadurch haben die Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 zur Überbrückung bis zur reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 § 123 Abs. 1 EStG

Rz. 4 § 123 Abs. 1 EStG regelt, dass alle im EWSG benannten Entlastungen der Besteuerung unterliegen. Damit wurde ein steuerlicher Auffangtatbestand geschaffen, damit diese Einmalzahlungen, sofern sie nicht ohnehin bereits der Besteuerung unterliegen, erfasst werden. § 123 EStG erfasst somit nur die einmalige Dezemberhilfe 2022 nach dem ESWG. Rz. 5 Die Entlastungen, die berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse wurde durch das JStG 2022 eingeführt. Das JStG 2022 wurde am 2.12.2022 vom Deutschen Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.[1] Die steuerlichen Regelungen wurden ebenfalls durch die" ExpertInnen Kommission Gas und Wärme" vorgeschlagen. Sie finden sich im neuen Abschn. XVI des EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.3 § 123 Abs. 2 EStG

Rz. 7 Da die Besteuerung den sozialen Ausgleich sicherstellen soll, sind die Entlastungen, die Personen in ihrem Privatbereich erhalten haben, sofern sie nach § 123 Abs. 1 S. 1 EStG dem § 22 Nr. 3 S. 1 EStG als sonstige Leistungen zugeordnet werden, nur insoweit dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen, als die in § 124 EStG definierten Grenzen erreicht sind (§ 123 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Zufluss

2.1 Zufluss als sonstige Leistung Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 Zufluss bei den übrigen Einkunftsarten

Rz. 9 Für Stpfl., bei denen die Einkünfte nicht durch § 123 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zugeordnet werden, gelten die üblichen Regelungen zum Zufluss (§ 11 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gas- und Wärmepreisbremse 2022 im Überblick

Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das "Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme" (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022[1] beschlossen. Die Entlastungen basieren auf Vorschlägen, die die "ExpertInnen Kommission Gas und Wärme" g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Überblick

Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022 beschlossen. Dadurch haben die Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 zur Überbrückung bis zur regulären Einf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Zufluss als sonstige Leistung

Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant die Kostenentlastung nach § 2 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Einstiegsgrenze

Rz. 3 Eine Besteuerung der Einmalzahlung wird im vollem Umfang ausgeschlossen, sofern der Stpfl. keinen SolZ zahlen muss. Die Einstiegsgrenze endet somit bei 66.914 EUR Rz. 4 Maßgebend ist das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung. Liegt dieses unterhalb der Einstiegsgrenze erfolgt keine Zurechnung.mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 AO)

Die Vorschrift des § 41 AO regelt die steuerlichen Folgen sog. unwirksamer Rechtsgeschäfte. Ihre beiden Absätze betreffen allerdings bereits dem Grunde nach verschiedene Sachverhalte. Vorliegend könnte es sich um einen Fall des § 41 Abs. 2 AO handeln. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen i.S.d. § 41 Abs. 2 AO sind für die Besteuerung – im Ergebnis ähnlich wie beim sog. Gestal...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / 1. Transfer von Kapitalvermögen ins Ausland vermeiden und Steuersubstrat längerfristig in Deutschland halten

Aber er sah Reformbedarf bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen privater Haushalte, weil jährlich Kapitalvermögen von Privatpersonen in Milliardenhöhe ins Ausland transferiert wurde[5]. Dieser Abwanderung von Kapital ins Ausland sollte durch die Einführung der Abgeltungsteuer entgegengetreten werden mit dem Ziel, das entsprechende Steuersubstrat längerfristig in Deutschlan...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / 3. Verfassungsrechtliche Beurteilung durch das FG Niedersachsen

Das FG Niedersachsen sieht in dem gesonderten Steuersatz des § 32d EStG i.H.v. 25 % eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Beziehern privater Kapitaleinkünfte gem. § 20 EStG und den übrigen Steuerpflichtigen, die nach § 32a EStG einem Steuersatz von bis zu 45 % unterliegen. Diese Ungleichbehandlung der Besteuerung, die bis zu 20 Prozentpunkte betragen könne, ...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / a) Entwicklung des internationalen Auskunftsverkehrs

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist deshalb herausfordernd, weil das Kapitalvermögen mobil ist und damit leicht ins Ausland verlagert werden kann. Vollzugsprobleme: Das stellt die deutschen Finanzbehörden aufgrund der Divergenz zwischen materieller Universalität und formeller Territorialität vor Vollzugsprobleme. Auf der einen Seite hindert das im Völkerrecht gelt...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / I. Einleitung

Die Abgeltungsteuer[1] wurde zum 1.1.2009 durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] eingeführt. Seitdem unterliegen bestimmte private Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 25 %. Hieraus ergibt sich eine Sonderbehandlung dieser § 32d EStG unterfallenden privaten Kapitalerträge, weil sie einheitlich mit 25 % besteuert werden und nicht –...mehr