Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 3. "Erweitertes Gestaltungsmodell": Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der "betrieblichen" Privatnutzung

Als sog. "erweitertes Gestaltungsmodell" ist eine Vermietungsoption über das PV zur Vermeidung der Besteuerung einer Privatnutzung eines Gesellschafter-GF zu prüfen. Hierbei besteht der unternehmerische Bedarf zur Anschaffung eines Kfz zwecks sowohl betrieblicher als auch privater Nutzung durch einen Gesellschafter-GF einer Kapitalgesellschaft. Das Kfz soll möglichst ohne ein...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M.[*] Das FG Niedersachsen (FG Niedersachsen v. 18.3.2022 – 7 K 120/21, juris) wollte mit einem über 500 Randnummern umfassenden Vorlagebeschluss eine Entscheidung des BVerfG darüber einholen, ob § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG in den in den Jahren 2013, 2015 und 2016 geltenden Fassungen insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vere...mehr

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Kassen-Nachschau / 1 § 146b AO im Überblick

In § 146b Abs. 1 AO ist geregelt, dass der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erlaubt ist. Der Nachschau unterliegt ab 1.1.2020 auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des ...mehr

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Kassen-Nachschau / 3 Rechte und Pflichten des Kassenprüfers

Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen Amtsträger während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten. Dies schließt auch Fahrzeuge ein, die land- und forstwirtschaftlich, gewerblich oder beruflich vom Steuerpflichtigen genutzt werden. Die Grundstücke, Räume oder Fahrzeuge müssen nicht im Eigentum der land-...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. Ansatz einer Privatnutzung

1 %-Regelung: Die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Fahrtenbuchmethode: Die private Nutzung kann davon abweichend mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufw...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.2 Ausnahme: Unternehmersitzprinzip (Schwellenwertregelung für EU-Unternehmer)

Die Ortsverlagerung an den Ort des Leistungsempfängers tritt gem. § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG ausnahmsweise nicht ein, wenn der leistende Unternehmer in nur einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und der Gesamtbetrag der Entgelte für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an private Endverbraucher mit Wohnsitz oder Sitz in anderen Mitgliedstaaten, einschließlich der innergemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.3 Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren

Wie im Festsetzungsverfahren besteht auch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO kein allgemeines Recht auf Akteneinsicht.[1] Allerdings ergibt sich aus § 364 AO die Verpflichtung der Finanzbehörde, den Beteiligten die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag hin mitzuteilen. Auch hierbei handelt es sich um einen Ausfluss des Grundsatzes auf rechtliches Gehör....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 3 Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Im Gegensatz zum Festsetzungs- oder Rechtsbehelfsverfahren ist die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren grundsätzlich nicht mehr als Herrin des Verfahrens anzusehen, sondern dieses liegt in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft.[1] Dies gilt zumindest dann, wenn das Verfahren bereits an die Staatsanwaltschaft angegeben wurde. Aber auch wenn wie in den meisten Fäl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

Leitsatz 1. Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold’em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.09.2015 ‐ X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 – Turnierpoker –, und vom 25.02.2021 ‐ III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 – Casinopoker –). 2. Die erforderliche Abgrenzung zu pri...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.2 Schleichende Betriebsaufgabe

In der Praxis trat immer wieder das Problem auf, den "richtigen" Zeitpunkt für die Besteuerung des Aufgabegewinns zu finden. Davon betroffen waren insbesondere verpachtete Betriebe, bei denen nach und nach die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen weggefallen sind. Das konnte durch eine Entnahme von Wirtschaftsgütern, deren Umgestaltung oder eine Ersatzbeschaffung dur...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Wesen und Funktion der sonstigen Bezüge

Rz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Bezügen hat nur erhebungstechnische Bedeutung für das > Steuerabzugsverfahren. § 39b Abs 3 EStG, der ein besonderes Verfahren vorschreibt, bezweckt, schon den laufenden Steuerabzug möglichst an die Jahressteuer anzupassen, die sich bezogen auf den gesamten > Jahresarbeitslohn für den sonstig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sowjetunion

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bestand bis Ende 1991 aus den jetzt unabhängigen Staaten > Armenien, > Aserbaidschan, > Estland, > Georgien, > Kasachstan, > Kirgisistan, > Lettland, > Litauen, > Moldau, > Russland, > Tadschikistan, > Turkmenistan, > Ukraine, > Usbekistan und > Weißrussland. Russland betrachtet sich als ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anwendungsbereich von § 24 Nr 1 EStG

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG kommen Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 EStG in Betracht (vgl § 34 Abs 2 Nr 2 EStG). Die in § 24 Nr 2 EStG genannten Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSv § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis iSd § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 5 bis 7 EStG sind hingegen nicht tarifbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 6 Gebäudeabschreibung

Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt die AfA-Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (§ 4 Abs. 1 Satz 10 EStG und Abs. 3 Satz 3 EStG). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen im Privatvermögens können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten abge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonstige Bezüge bei Anwendung der Steuerklasse VI

Rz. 42 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Hat der ArbN dem ArbG seine > Lohnsteuerabzugsmerkmale schuldhaft (> Verschulden) nicht zugänglich gemacht oder eine Sperrung nach § 39e Abs 6 Satz 6 EStG beantragt, ist die Steuerklasse VI anzuwenden (§ 39c Abs 1 EStG und § 39e Abs 6 Satz 8 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM). Außerdem ist die Steuerklasse VI idR maßgebend für die Berech...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtberücksichtigung "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

Leitsatz Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige ("finale") Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil W vom 22.09.2022 ‐ C‐538/20, E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenballung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gemäß § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 117 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Auch die Vergütung – bei einem ArbN: Entlohnung – für die mehrjährige Tätigkeit (> Rz 85 ff) muss zusammengeballt zufließen, weil nur das die Tarifermäßigung rechtfertigt (> Rz 95). Auch hier ist uE die Zusammenballung in zwei Schritten zu prüfen (> Rz 97 ff, > Rz 110 ff). Das bedeutet 1. Zufluss in demselben VZ und 2. eine durch die besond...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.2 Äußerer Betriebsvergleich

Liegen innerbetriebliche Vergleichswerte nicht vor, ist ein außerbetrieblicher Fremdvergleich nötig. Dabei benutzt man zur Orientierung branchenspezifische Gehaltsuntersuchungen aus der deutschen Wirtschaft. Liegen branchenspezifische Erfahrungswerte nicht vor, kann man auf die in Wirtschaft und Rechtsprechung anerkannten Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen, die sich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / IV. Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Privatvermögen

Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO: Wie unter den Rz. x10 und x11 des BMF-Entwurfs zutreffend dargestellt, bleibt es für Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token – vorbehaltlich der Aufbewahrungsvorschriften des § 147a Abs. 1 AO – bei den Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 1 und 2 AO. Dies dürfte die weit überwiegende Mehrheit aller r...mehr

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Die Umsetzung der DAC-7-Ric... / 1. Allgemeine Hinweise

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat der Umsetzung der DAC 7 Richtlinie in das deutsche Plattformen-Steuertransparenzgesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 28.12.2022 im BGBl. I 2022, 2730 verkündet. Hinter dem Begriff "DAC 7" verbirgt sich die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im...mehr

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Die Umsetzung der DAC-7-Ric... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Am 28.12.2022 wurde das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verkündet und so die DAC 7 Richtlinie umgesetzt. Dadurch entstehen für im Inland ansässige Betreiber digitaler Plattformen wie auch solcher, die in anderen Mitgliedstaaten der Besteuerung unterliegen, ab 1.1.2023 umfassende Melde- und Dokumentationspflichten. Die Plattformb...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / I. Der BMF-Entwurf vom 18.7.2022

Das BMF-Entwurfsschreiben v. 18.7.2022 ("BMF-Entwurf") ist im Zusammenhang mit dem erst kürzlich veröffentlichten BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token zu sehen (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, BStBl. I 2022, 668; ausf. hierzu Himmer/Binder, Ubg 2022, 273) und insoweit als eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / II. Allgemeine Ausführungen des BMF-Entwurfs

Im allgemeinen Teil des BMF-Entwurfs weist das BMF auf die sphärenorientierte Mitverantwortung der Steuerpflichtigen hin (vgl. BMF-Entwurf, Rz. x1 f.), die als Ausdruck der dem Besteuerungsverfahren zugrunde liegenden Kooperationsmaxime auch bei Einkünften im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token Anwendung findet (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 90 AO...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / c) Besteuerung und Vorsteuerabzug

Problem des "vereinfachten Besteuerungsverfahrens": Misslich war für QM im vorliegenden Fall, dass eine Steuer erhoben wurde, obwohl keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte. Das ist aber ein Spezialproblem, das sich offenbar aus der Anwendung des vereinfachten Besteuerungsverfahrens ergibt. Normalerweise gehen nämlich Besteuerung und Vorsteuerabzug Hand in Hand (und zw...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe?

Keine Ausführungen zu "Verwendungseigenverbrauch" ohne VorSt-Abzug: Leider klärte das FG das Rätsel, warum es bei einem nicht steuerbaren Vorgang den Ort der Besteuerung prüfte,[61] auch in der Nachfolgeentscheidung nicht auf. Das war nun, da das FG davon ausging, dass der Ort des Vorgangs ohnehin nicht in Deutschland lag, im Ergebnis vielleicht auch nicht mehr notwendig. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Unentgeltliche Fahrzeugüberlassung

Anschaffung: Ginge man davon aus, dass die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für private Zwecke einen unentgeltlichen Umsatz darstellt, dürfte bei Firmenwagen, die der Steuerpflichtige "erworben" (also dem Unternehmen zugeordnet) hat,[105] keine Besteuerung gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfolgen, wenn er keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten vornehmen durfte.[106]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / cc) Quintessenz

Keine Besteuerung ohne VorSt-Abzug: Im Regelfall kann es also nicht zu einer Besteuerung ohne Vorsteuerabzug kommen. Nimmt der Steuerpflichtige allerdings, wie QM im vorliegenden Fall, Vereinfachungen in Anspruch, muss er auch mit den sich hieraus ergebenden Nachteilen leben.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Keine unentgeltliche Wertabgabe

Prämisse = Unentgeltlichkeit: Der Gerichtshof musste also aufgrund der Feststellungen bzw. der fehlenden Feststellungen des FG (vorbehaltlich der weiteren Sachverhaltsprüfungen) davon ausgehen, dass keine entgeltliche Leistung vorlag. Daher keine Besteuerung: Auf dieser Grundlage stellte er relativ kurz fest, QM habe im Zusammenhang mit der Fahrzeugüberlassung an A für privat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 6 Zuständige Behörde

Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist bei dem Finanzamt zu stellen, das bei Verwirklichung des Sachverhalts voraussichtlich zuständig sein würde.[1] Zu beachten ist allerdings die Sonderregelung in § 89 Abs. 2 Satz 3 AO, wonach bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18–21 AO kein Finanzamt zuständig ist, das BZSt die Auskunft erteilt, sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 4 Antragsteller

Antragsteller einer verbindlichen Auskunft ist derjenige, in dessen Namen der Antrag gestellt wird. Dieser ist damit auch Gebührenschuldner i. S. d. Regelungen in § 89 Abs. 3–5 AO. Antragsteller ist der bei Antragstellung bereits existierende Steuerpflichtige, dessen künftige Besteuerung Gegenstand der verbindlichen Auskunft sein soll. Antragsteller kann auch ein Dritter sein,...mehr