Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Personenbezogene Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen aus entspr. Beteiligungen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP-BET abzugeben. Beraterhinweis Haben Ehegatten/Lebenspar...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / I. Anlage KAP-BET 2021 – Einführung

In der Anlage KAP-BET sind die Angaben zu privaten Kapitaleinkünften zu machen, die sich aus Beteiligungen an (vermögensverwaltenden) Gesellschaften ergeben. Die Angaben zu den Kapitalerträgen ergeben sich regelmäßig aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsverfahren gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO). In der Anlage KAP-BET ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Kommanditisten ...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / IV. Beteiligung von Minderjährigen an’Familienpoolgesellschaften

1. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen? Die GbR ist aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis be...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von Minderjährigen (Teil 2): Beteiligung Minderjähriger an Familienpoolgesellschaften

1 In Teil 1 des Beitrags wurden die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung von Minderjährigen bei der Nachfolgegestaltung dargestellt, bevor dann im Detail auf die Besonderheiten der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien auf Minderjährige eingegangen wurde. Nachfolgend werden nun die Besonderheiten der Beteiligung von Minderjährigen an Familienpoolgesellschaften behand...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 2. Beteiligung von Minderjährigen bei der’Gesellschaftsgründung

Die Beteiligung von Minderjährigen bereits bei der Gründung des Familienpools bietet sich nicht an. Es wäre dann zwingend ein Ergänzungspfleger erforderlich, da die Gesellschaftsgründung für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.[1] Auch die schenkweise Erbringung der geschuldeten Einlage durch einen Dritten ändert hieran nichts, da der Minderjährige i...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 28 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Lage des Ersatzruhetags[1] und bei Abweichungen von der Mindestruhezeit des § 11 Abs. 4 ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, da die Vorschriften des § 11 dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum belassen. Entsprechendes gilt für die Beteiligung des Personalrats.[2]mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1. Beteiligung des Minderjährigen bei Gesellschafterversammlungen

Grundsätzlich nehmen die Eltern für den Minderjährigen an den Gesellschafterversammlungen teil. Wenn die Eltern oder Großeltern selbst Gesellschafter des Familienpools sind, muss der Minderjährige aber u.U. auch in der Gesellschafterversammlung durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden. a) Beschlussfassung/Stimmabgabe Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellsch...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 1

In Teil 1 des Beitrags wurden die rechtlichen Grundlagen der Beteiligung von Minderjährigen bei der Nachfolgegestaltung dargestellt, bevor dann im Detail auf die Besonderheiten der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien auf Minderjährige eingegangen wurde. Nachfolgend werden nun die Besonderheiten der Beteiligung von Minderjährigen an Familienpoolgesellschaften behandelt.mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / a) Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften

Bei der Übertragung von Anteilen an einem als Personengesellschaft ausgestalteten Familienpool auf Minderjährige kommt es entscheidend auf die Ausgestaltung der Gesellschafterhaftung an. aa) Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich? Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters ist für den Minderjährigen nie lediglich rechtlic...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 3. Übertragung von Anteilen am Familienpool

Nach der Gründung des Familienpools können weitere Gesellschafter durch Abtretung von Gesellschaftsanteilen in den Familienpool aufgenommen werden. Ob ein Ergänzungspfleger und eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sind, hängt von der Rechtsform des Familienpools ab. a) Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften Bei der Übertragung von Anteilen an einem al...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / b) Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. Aktien

Auch bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Minderjährig ist zu klären, ob die Bestellung eines Ergänzungspflegers und eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sind. aa) Ergänzungspfleger erforderlich? Die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stille Beteiligungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst i 5. VermBG )

Rn. 89 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Begünstigung des § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst i 5. VermBG erfasst typische stille Beteiligungen, nach dem klaren Wortlaut der Regelung demgegenüber keine atypische stille Beteiligung = Mitunternehmerbeteiligung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG – dazu st Rspr, BFH v 28.01.1982, IV R 197/79, BStBl II 1982, 389 –, am Unternehmen des ArbG, unabhängig der k...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 4

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / b) Ladung

Für die wirksame Stimmabgabe in einer Gesellschafterversammlung ist diese zunächst ordnungsgemäß einzuberufen, d.h. die Gesellschafter sind entsprechend zu laden. Die Ladung ist Mittel des Schutzes des mitgliedschaftlichen Rechts der Gesellschafter auf Teilnahme an Information und Willensbildung innerhalb der Gesellschafterversammlung.[52] Wird ein minderjähriger Gesellschaf...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Ergänzungspfleger erforderlich?

Die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, wenn der Schenker gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ist.[13] Dies gilt auch dann, wenn der Schenker mit e...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 3. Vertretung der Gesellschaft

Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt stets ausschließlich im Namen der Gesellschaft und nicht für den Minderjährigen.[65] Die Anwendung des § 181 BGB scheidet somit aus, da kein Interessenkonflikt durch das Handeln einer Person auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts gegeben ist. Der Minderjährige selbst kann jedoch z.B. nicht als Geschäftsführer einer GmbH bestel...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / a) Beschlussfassung/Stimmabgabe

Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar.[21] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umstrukturierungen, Auflösung der Gesellschaft), welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander betref...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / V. Der Minderjährige als Gesellschafter des Familienpools

Wenn Minderjährige Gesellschafter eines Familienpools sind, stellen sich auch im Hinblick auf deren Gesellschafterstellung und die laufenden Geschäfte der Gesellschaft die Fragen nach einer etwaig erforderlichen Vertretung und einem Genehmigungserfordernis. 1. Beteiligung des Minderjährigen bei Gesellschafterversammlungen Grundsätzlich nehmen die Eltern für den Minderjährigen ...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich?

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters ist für den Minderjährigen nie lediglich rechtlich vorteilhaft, da er gem. §§ 128, 130, 161 Abs. 2 HGB sowohl für die Alt- als auch die Neuverbindlichkeiten unbeschränkt persönlich haftet.[4] Bei der Übertragung von Anteilen einer GbR oder einer OHG ist daher immer die Beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / c) Folgen einer fehlerhaften Beschlussfassung

Hat der gesetzliche Vertreter anstatt eines eigentlich zu bestellenden Ergänzungspflegers für den Minderjährigen die Stimmen bei der Beschlussfassung abgegeben, hat er insoweit als vollmachtloser Vertreter des Ergänzungspflegers gehandelt, sodass die abgegebene Stimme schwebend unwirksam ist. Der Ergänzungspfleger kann folglich die Stimmabgabe nachträglich gem. § 177 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 2. Zustimmung zu bestimmten Gesellschafterbeschlüssen

Die Zustimmung des Minderjährigen kann gem. § 53 Abs. 3 GmbHG und § 707 BGB für bestimmte Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen notwendig sein. Es handelt sich hierbei stets um Beschlüsse, welche die Rechtsstellung des Gesellschafters beeinträchtigen (z.B. Kapitalherabsetzung oder Nachschusspflicht in der GmbH sowie Beitragserhöhung oder Einlagenergänzung in der Personenge...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 4. Besonderheit: Veräußerung von Grundbesitz durch grundbesitzverwaltende Gesellschaften

Ist der Minderjährige Gesellschafter einer grundbesitzverwaltenden Gesellschaft, stellt sich zusätzlich bei jeder Veräußerung von Grundbesitz der Gesellschaft die Frage nach der Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. § 1850 Nr. 1 BGB n.F. Verfügung ist danach jede unmittelbare Einwirkung auf ein Grundstück durch Übertragung...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / b) Veräußerung durch GbR

Umstritten ist die Genehmigungsbedürftigkeit des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch bei Grundbesitzverfügungen einer GbR, an der Minderjährige beteiligt sind. Die oben aufgeführte Rechtsprechung zu Personenhandelsgesellschaften ist wohl anzuwenden, wenn die GbR ein Erwerbsgeschäft betreibt und daher bereits der Beitritt des Minderjährigen in die Gesellschaft genehmigungsbedürfti...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / a) Veräußerung durch Kapitalgesellschaft oder’Personenhandelsgesellschaft

Hiervon nicht betroffen sind daher zwingend Rechtsgeschäfte einer juristischen Person, auch wenn an dieser Minderjährige als Gesellschafter beteiligt sind oder diese sogar durch die Minderjährigen vertreten wird. Anerkannt ist, dass auch bei Rechtsgeschäften einer Personenhandelsgesellschaft (OHG und KG) nicht unmittelbar das Vermögen des Minderjährigen betroffen ist.[69] Da...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fällt heute nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB, da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags handelt.[16] Der entgeltliche Erwerb (nahezu) sämtlicher Geschäftsanteile oder Aktien wird jedoch unter Umständen als wirtschaftlicher Übergang des Erwerbsgeschäfts angese...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / aa) Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen

Für Beschlüsse, welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses berühren, findet der § 181 BGB Anwendung, da solche stets das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sowie die Struktur der Gesellschaft betreffen, sodass potenziell ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.[23] Im Einzelnen gilt Folgendes: (1) Änderungen des Gesellschaftsvertrags Änderungen des Gesellscha...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Beschlüsse über Geschäftsführungsangelegenheiten und sonstige laufende Gesellschaftsangelegenheiten

Für Beschlüsse, welche die Geschäftsführung betreffen, ist der’§ 181 BGB grds. nicht anwendbar.[41] Im Vordergrund steht hierbei die Interessengleichrichtung zur Förderung des Gesellschaftszwecks, sodass ein Interessenkonflikt generell ausgeschlossen werden kann und der Schutzzweck des § 181 BGB nicht greift. Gleiches gilt ebenso für Beschlüsse, welche die laufenden gemeinsam...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn einer der Genehmigungstatbestände vorliegt. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt meist nur der Genehmigungstatbestand aus § 1822 Nr. 3 BGB bzw. zukünftig ab 1.1.2023 § 1852 Nr. 1 BGB n.F. in Betracht. Gem. § 1822 Nr. 3 BGB ist die familiengerichtliche Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahme: Mittelbares Halten der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In Ausnahme zu der in s Rn 56 dargestellten Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung ist es ausreichend, dass die Vermögensbeteiligungen mittelbar über PersGes gehalten werden. Mit dieser erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingebrachten Ergänzung soll der Praxis gerecht werden, wonach Vermögensbeteiligungen oft nicht direkt an Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mehrstöckige Personengesellschaften

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonderheiten des § 35 EStG ergeben sich bei mehrstöckigen PersGes, da bei diesen sowohl auf Ebene der Obergesellschaft als auch auf Ebene der Untergesellschaft(en) GewSt-Messbeträge festgesetzt werden. Um eine Zuordnung dieser GewSt-Messbeträge bei den Schlussgesellschaftern zu gewährleisten, sieht § 35 Abs 2 S 5 EStG vor, dass die anteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: Unmittelbarkeit (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Begünstigung bezieht sich nach § 19a Abs 1 S 1 EStG auf bestimmte Vermögensbeteiligungen "an dem Unternehmen des ArbG". Dies betrifft unmittelbare Beteiligungen. Aufgrund der gesetzgeberischen Bezugnahme ua auf Vermögensbeteiligungen iSd § 2 Abs 2 5. VermBG sollen nach teilweise vertretener Ansicht zudem auch Vermögensbeteiligungen am Mu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Voraussetzungen der modellhaften Gestaltungen iSv § 15b EStG

Rn. 421 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die in erster Linie auf PersGes mit gewerblichen Einkünften zugeschnittene Regelung des § 15b EStG ist nach § 21 Abs 1 S 2 EStG durch die sinngemäße Anwendung auch auf WK-Überschüsse aus VuV anzuwenden. Wie schon erwähnt sind insoweit geschlossene Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV betroffen. Dabei ist Voraussetzung, dass die Anteile ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Laufende Einkünfte (§ 50i Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 3 EStG sorgt für eine Erweiterung der Anwendbarkeit des § 50i Abs 1 S 1 EStG auch auf die laufenden Einkünfte, die der StPfl aus der Beteiligung an der PersGes erzielt. Die Vorschrift ist dabei in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde (§ 52 Abs 48 S 2 EStG). Als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 3 Nr 39 EStG

Rn. 19 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit der Einführung von § 19a EStG wurde zugleich zur weiteren Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr 39 EStG von 360 EUR auf 1 440 EUR angehoben, s FoStoG v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498). § 3 Nr 39 EStG und § 19a EStG verweisen auf dieselben Vermögensbeteiligungen, wobei die Regelungen nicht de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zu Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG und ihre entsprechende Anwendung bei Einkünften aus VuV

Rn. 401 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die sinngemäße Anwendung des § 15b EStG führt dazu, dass die Bedeutung von Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV erheblich zurückgehen wird. § 15b EStG ordnet auf der Rechtsfolgenseite an, dass bei Stundungsmodellen die entstandenen Verluste in der Weise einer Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, als sie nur mit zukünftigen positiv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 67 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 1 EStG begünstigt nur den Erhalt einer Vermögensbeteiligung als Sachbezug gemäß § 8 Abs 2 S 1 EStG. Geldleistungen zum Erwerb von Vermögensbeteiligungen fallen nicht unter die Vorschrift, Bleschick in BeckOK EStG, § 19a Rz 102 (11. Ed 01.10.2021). Rn. 68 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 19a Abs 1 S 1 EStG verweist auf Vermögensbeteiligu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kick-Back-Zahlung

Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, mindern die AK der Immobilie und sind nicht als Einnahmen zu qualifizieren (BFH BFH/NV 2002, 913).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG

Verwaltungsanweisung: OFD Nds v 15.02.2016, S 2319–127-St 224 (Verfahren bei der Geltendmachung und Prüfung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und vergleichbaren Modellen). 1. Allgemeines zu Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG und ihre entsprechende Anwendung bei Einkünften aus VuV Rn. 401 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die sinngemäße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übertragung der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG führt zunächst die (ganz oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Vermögensbeteiligung zur nachträglichen Besteuerung, wobei der Gesetzgeber hierbei beispielhaft ausdrücklich auch die Fälle der §§ 17 Abs 4 u 20 Abs 2 S 2 EStG (s § 17 Rn 330ff (Karrenbrock) und s § 20 Rn 1393ff (Möllenbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.1 Betriebliche Bildung

Der Arbeitgeber ist nach § 106 GewO grundsätzlich berechtigt, den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen, soweit diese der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich sind.[519] Sofern Unternehmen agile Methoden einführen und Mitarbeiter darin schulen, ist an die Rechte des Betriebsrates aus den §§ 96 ff. BetrVG zu denken.[520] Das BAG sagt dazu Fol...mehr

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AGS 04/2022, Bemessung und ... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht hinsichtlich der vom OLG angesprochenen Frage der h.M. in der Rspr. BGH und auch der Rspr. des OLG Düsseldorf. Interessant für die anwaltliche Bemessung des Stundensatzes der nochmalige Hinweis des OLG darauf, dass für die Frage der Angemessenheit des anwaltlichen Stundensatzes auch die Kostenstruktur der jeweiligen Anwaltskanzlei von Bedeutung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsregime (§ 19a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 119 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der nach Abs 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt der Besteuerung nach § 19 EStG und dem LSt-Abzug (§ 19a Abs 4 S 1 EStG). Dabei dürfte der Verweis auf das Besteuerungsregime rein deklaratorisch sein, da die Anwendung der ursprünglichen Steuerpause das Vorliegen von Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit) voraussetzt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 4.2 Unterrichtung und Beratung zur Personalplanung

Ein weiteres Mitgestaltungsrecht kann sich für den Betriebsrat aus § 92 BetrVG ergeben. Diese Vorschrift regelt die Beteiligung des Betriebsrates an der Personalplanung.[136] Die Personalplanung ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung ist darunter eine Gegenüberstellung von aktuellem und zukünftigem Personalbestand zu verstehen, wobei vorhersehbare Veränd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft neben der Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b), aber unter entsprechender Anrechnung auf die im gleichen Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b), Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrech...mehr