Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.3 Mitarbeiterbindung

Neben externen Nachhaltigkeitszielen (Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft) ist auch die Mitarbeiterbindung selbst Teil der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. Dabei sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Form von Aktienprogrammen oder auch eine betriebliche Altersvorsorge langfristig ausgelegte Vergütungsanreize, die Arbeitnehmer stärker mit dem Unternehmen verbi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schulungsveranstaltungen fü... / 1.2.1 Vermittlung erforderlicher Kenntnisse

Mitglieder des Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich (und nicht nur nützlich) sind. Die zu vermittelnden Inhalte sind für die Arbeit des Betriebsrats e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.2 Sondervergütungen, Sonderbetriebsausgaben II und Zinszahlungen des Gesellschafters bei Personengesellschaften

Rz. 136 Unklarheiten können bestehen, wem die Zinsaufwendungen zuzuordnen sind, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Zinsen als Sondervergütungen von der Personengesellschaft erhält, wenn eine verzinsliche Verbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen I gehört oder wenn der Gesellschafter die Beteiligung an der Personengesellschaft mit Kredit finanziert hat, die V...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.2 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts schränkt die Begünstigung auf körperliche Wirtschaftsgüter ein. Für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter, Forderungen, Wertpapiere und Beteiligungen ist die Sofortabschreibung nicht anwendbar. Dasselbe gilt für Gegenstände, die Teile eines anderen Wirtschaftsguts sind oder werden. Diesen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern. Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4 Beteiligung weiterer Personen nach Abs. 3

Rz. 44 Die ursprünglich in Abs. 2 Satz 3 allein enthaltene Regelung über die Beteiligung weiterer Personen ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 3 Satz 1 verschoben worden (vgl. auch: BT-Drs. 5/21 S. 81 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 85) u...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7 Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Personen nach Abs. 5

2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1 Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden....mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.3 Rechtsfolgen und Justiziabilität unterbliebener Beteiligung

Rz. 69 Eine unterbliebene Beteiligung ist nicht isoliert justiziabel, sondern kann nur mit dem Rechtsmittel gegen die Versagung der Hilfegrundentscheidung oder mit dem Rechtsmittel auf eine bestimmte Hilfeartentscheidung gerügt werden. Rz. 70 Wenn (teilweise) nicht sorgeberechtigte Eltern nicht nach § 36 Abs. 5 beteiligt werden, ist ihnen gleichwohl, da sie als (teilweise) ni...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.5 Beteiligung bei Hilfen nach § 35a Abs. 1a nach Abs. 4

Rz. 57 Eine zusätzliche Erweiterung des zu beteiligenden Personenkreises sieht Abs. 4 vor. Die ursprünglich in Abs. 3 erfasste Regelung wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 4 verschoben; es handelte sich insoweit um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen Abs. 3 (vgl. BR-Drs. 5/...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.1 Zusammenwirkungsgebot – Beteiligung von Fachkräften nach Satz 1

Rz. 26 § 36 Abs. 2 regelt die Hilfeartentscheidung; sie ist sachlogisch eine Folgeentscheidung der Grundentscheidung über die Hilfegewährung. § 36 Abs. 2 Satz 1 sieht dabei die zwingende Beteiligung von Fachkräften vor und stellt ein Zusammenwirkungsgebot auf. Die Mitwirkung der Fachkräfte dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe (i.E. Wiesner, § 36 SGB VIII, Rz. 46). D...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte Eltern beteiligt werden sollen, und, wenn ja, wie und in welchem Umfang deren Beteiligung im Einzelfall erfolgen soll, muss deshalb i. d. R. im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte geklärt werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kindeswohls ist im Zweifel auf die Beteiligung zu verzichten, wenn Anhaltspunkte bei der Prognos...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.1 Grundsatz nach Halbsatz 1

Rz. 60 Soweit dies zur Feststellung des Bedarfs, der zu gewährenden Art der Hilfe oder der notwendigen Leistungen nach Inhalt, Umfang und Dauer erforderlich ist und dadurch der Hilfezweck nicht infrage gestellt wird, sollen Eltern, die nicht personensorgeberechtigt sind, an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung beteiligt werden. Eine solche Regelung ist neu u...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.1 Grundsatz nach Satz 1

Rz. 45 Satz 1 erweitert den Kreis der bei der Aufstellung des Hilfeplans beteiligten Personen um die Mitarbeiter, in deren Einrichtung die Hilfe durchgeführt werden soll. Die Mitwirkung der in Satz 3 genannten Personen dient der Verbesserung der Qualität der Hilfe. Die hier genannten Personen und Stellen, auch die Pflegepersonen, haben keinen Anspruch auf Beteiligung. Die Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 76 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfeplan...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.2 Leichte Sprache – Anspruch auf Beratung nach Satz 2

Rz. 13 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 2 eingefügt, der einen Anspruch auf verständliche, nachvollziehbare und wahrnehmbare Beratung und Aufklärung schafft; der Gesetzgeber hat damit das Paradigma der "leichten Sprache" im Jugendh...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2 Umfang und Art und Weise nach Halbsatz 2

Rz. 65 Zur Entscheidung, ob, wie und in welchem Umfang die Beteiligung nicht personensorgeberechtigter Eltern erfolgt, hat sich der Jugendhilfeträger der Fachkräfte zu bedienen und auch die Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen sowie des Personensorgeberechtigten zu berücksichtigen. 2.7.2.1 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Rz. 66 Die Frage, ob nicht sorgeberechtigte E...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.4 Datenschutz

Rz. 71 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Beteiligung nicht sorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.7.2.2 Willensäußerung des Kindes, des Jugendlichen und der personensorgeberechtigten Person

Rz. 68 Die Entscheidung über die Beteiligung ist letztlich auch im Lichte der Willensäußerungen und Bedürfnisse des jungen Menschen und auch im Lichte der Haltung des Personensorgeberechtigten bei der Entscheidung über das "Ob" und das "Wie" zu treffen, deren Willensäußerungen sind angemessen zu würdigen. Die Einholung der Willensäußerung ist daher zwingend. Die Berücksichti...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.4 Datenschutz

Rz. 56 Die allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzregelungen müssen bei der Einbeziehung von Dritten in die Hilfeplanung Beachtung finden (hierauf verweist zutreffend auch der Gesetzgeber, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 82 = BT-Drs. 19/26107 S. 85).mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.4 Geschwisterbeziehung nach Satz 3

Rz. 38 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 3 eingefügt, der der besonderen Bedeutung der Geschwisterbeziehung Rechnung trägt (vgl. zur Gesetzesbegründung BR-Drs. 5/21 S. 81 = BT-Drs. 19/26107 S. 84 f.). Der gewachsenen Bindungen, die ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 55 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 39 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.3 Ersetzungsverfahren

Rz. 7 Das Ersetzungsverfahren gehört gemäß § 186 Nr. 2 FamFG zu den Adoptionssachen. Das Familiengericht entscheidet über den Ersetzungsantrag unter Beteiligung des Jugendamtes und dessen Anhörung (§§ 188, 194 FamFG) in einem Zwischenverfahren. Es führt dazu die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durch und erhebt die geeignet erscheinenden Beweise.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.2 Beratungsanspruch der Einrichtungsträger

Rz. 3 Abs. 2 richtet sich an die Träger von Einrichtungen nach § 45a im Anwendungsbereich des Erlaubnisvorbehalts nach § 45, in denen sich Kinder regelmäßig ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Schülerheime, Jugendherbergen, Jugendfreizeitstätten, Jugendbildungsstätten und Schullandheime. Ihnen und den nach §§ 12, 18 bis 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.3 Prüf- und Anpassungspflicht nach Satz 2 HS 2

Rz. 37 § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 regelt dabei die Prüfpflicht, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 soll der Hilfeplan regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart auch weiterhin geeignet und notwendig ist; insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfeleistung. Die Zeitabstände der Überprüfung des Hilfepl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.4 Abberufung

Rz. 27 Nach dem mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführten Abs. 4 kann die Vertreterversammlung der KBV bzw. die Vertreterversammlung der KZBV (vgl. "Bundesvereinigungen") ihren Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter abberufen, wenn aufgrund von objektiv nachprüfbaren, d. h. dem Beweis zugänglichen Tatsachen das Vertrauen der Mitglieder der Vertreterversammlung in die Amtsführun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.1.2 Verwandte

Rz. 19 Umstritten ist auch, ob der Anspruch auf Hilfe auch Verwandten oder einem Vormund zusteht, wenn diese die Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen übernommen haben. Diese Problematik entzündet sich vornehmlich an der Vollzeitpflege, § 33, durch Verwandte des Kindes, etwa die Großeltern, sog. Verwandtenpflege. Da hierfür nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 keine Pflegeerlaubnis erf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Wie schon nach dem bis zum Inkrafttreten des SGB V geltenden Recht der §§ 184, 371 Abs. 1 und 481 RVO verkörpert § 39 den grundsätzlichen Leistungsanspruch der Versicherten auf Krankenbehandlung aus § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5. Erst in Verbindung damit ist der Anspruch auf Krankenhausbehandlung nach § 39 als besonderer Fall der Krankenbehandlung, der Behandlung eines rege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Ärztliche Verordnung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 4 bedarf die Leistung der Verordnung (§ 15 Abs. 1 Satz 2) durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, die oder der für die Versorgung dieser Versicherten besonders qualifiziert ist. Dies sind insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.2 Hintergrund und Entwicklung seit 1.4.1999

Rz. 10 Die Auferlegung eines Beitrags i. H. v. zunächst 12 % (ab 1.7.2006: 15 %) für den Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab 1.4.1999 (vgl. auch § 172 Abs. 3) beruhte darauf, dass die Belastung der Arbeitgeber, aber auch der Versicherten gegenüber dem früheren Recht nicht erhöht werden sollte. Weil der Arbeitgeber nach dem bis zum 31.3.1999 geltenden Recht eine Pauschal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 2.3 Berücksichtigung der speziellen Schutzbedürfnisse

Rz. 4 Abs. 3 stellt klar, dass sowohl bei der fachlichen Beratung nach Abs. 1 bei Gefährdungseinschätzung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, als auch bei der konzeptionellen Beratung von Einrichtungsträgern nach Abs. 2 über fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Beteiligungs- und...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.16 Aufzugskosten

Rz. 159 § 2 Nr. 7 BetrKV Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzuges, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anla...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 KSchG kann der Arbeitnehmer, der eine ordentliche Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, gegen die Kündigung binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. § 3 KSchG ist von geringer praktischer Bedeutung. Die Norm ist eher historisch zu erklären, da vor 1945 der Kündigungsschutzklage ein obligatorisches Verständigungsverfahren zwischen Arbeitgeb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5.2 Nutzbare Leistungen

Rz. 55 Als Betriebskosten sind grundsätzlich nur die Kosten für diejenigen Leistungen umlagefähig, die für den Mieter nutzbar sind. Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit den Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befin...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 101 Unwirksam ist nach § 556 Abs. 4 zunächst jede zum Nachteil des Mieters vom Betriebskostenbegriff abweichende Vereinbarung, z. B. dass der Mieter – sei es durch eine neben der Nettomiete ausgewiesene Pauschale oder im Wege des Abrechnungsmodells – Bewirtschaftungskosten des Vermieters zu tragen hat oder sich an den Kosten von Schönheitsreparaturen, aber auch an solche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Einwendungsausschluss für den Mieter

Rz. 100 Auch für den Mieter gilt eine Frist, innerhalb derer er seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen muss. Diese gilt auch dann, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist (AG Mannheim, Urteil v. 18.7.2023). Die Einwendungsausschlussfrist gegen Betriebskostenabrechnungen gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 gilt ni...mehr