Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufgabe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewerblich geprägte KG wird zu vermögensverwaltender KG

Rn. 69 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Wird eine gewerblich geprägte KG aufgrund Preisgabe eines der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG zu einer vermögensverwaltenden KG, auf die gemäß § 21 Abs 1 S 2 EStG weiterhin § 15a EStG anzuwenden ist, liegt eine Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG vor mit der Rechtsfolge, dass die negativen Kapitalkonten der Gesellschafter mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm vom 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Auflösung der KG erfolgt idR auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftsjahr-Dauer

Rn. 16 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Ein Wj darf nach § 8b S 1 EStDV die Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigen. Wj enden im Regelfall auf den letzten Tag eines Monats, zwingend ist dies nicht. In Betracht kommt auch jeder andere Tag. Die Wahl eines vom Monatsende abweichenden Bilanzstichtages kann etwa bei beschränkt StPfl zur Angleichung an ein vom Kj abweichend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Normal-Wj 01.07. bis 30.06. (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Für Land- und Forstwirte iSd § 13 EStG gilt gemäß § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG der Zeitraum vom 01.07. bis 30.06. als Wj, sog Normal-Wj. Dies gilt unabhängig davon, ob Land- und Forstwirte durch Eintragung ins HR nach § 3 Abs 2 HGB Kaufmannseigenschaft erlangen und unabhängig davon, wie sie ihren Gewinn ermitteln (also auch bei Ge...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Beendigungsmodalität

Rz. 172 Der Grund, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, ist regelmäßig nur auf Verlangen des Arbeitnehmers in ein Zeugnis aufzunehmen (vgl. LAG Hamm v. 17.6.1999 – 4 Sa 309/98, juris). Unter Beendigungsgrund ist die Tatsache zu verstehen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde; er gibt Antwort auf die Frage, "warum" eine Partei gekündigt hat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.2 Gewerbesteuermessbeträge

Rz. 5 Für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen GewSt-Messbetrags[1] ist das Betriebs-FA[2] zuständig. Das ist das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet, bei gewerblichen Betrieben ohne Geschäftsleitung im Inland das FA, in dessen Bezirk eine Betriebsstätte[3] – bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste – unterhalten wird. Bei O...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nach Betriebsaufgabe erstattete USt

Nach einer Betriebsaufgabe zu erstattende USt führt als nachträgliches Ereignis gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu einer gewinnerhöhenden Berichtigung im Jahre der Betriebsaufgabe. FG Düsseldorf v. 9.2.2023 – 9 K 2035/20 E, EFG 2023, 539, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 5/23mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 5 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] und/oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen (sachliche oder personelle Entflechtung). Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, z. B. wenn das Besitzunternehmen die an die Betriebs-GmbH verpachteten Gestände veräußert (sachliche Entflechtung) oder durch Übertragung der GmbH-Anteile die personellen Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 3.2 Als wesentliche Betriebsgrundlagen in Betracht kommende Wirtschaftsgüter

Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesentliche Betriebsgrundlagen sind anzunehmen, wenn die Wirtschaftsgüter zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein beson...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 116 Wird ein Einzelunternehmen übertragen, ist dieser Vorgang grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Übernehmer keine Gegenleistungen erbringt, wobei die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten i.d.R. keine Gegenleistung darstellt. Der Übernehmer führt die Buchwerte fort, § 6 Abs. 3 S. 1 EStG. Für den Übergeber bedeutet dies, dass er keinen Veräußerungsgewinn erzielt....mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / C. Besteuerung bei Stiftungsbeendigung

Bei Beendigung einer privatnützigen Stiftung erfolgt keine Liquidationsbesteuerung nach Maßgabe des § 11 KStG, da die Norm auf Stiftungen nicht anzuwenden ist.[58] Es gelten damit auch im Beendigungsprozess die allgemeinen Besteuerungsregeln, wonach Gewinne nur dann bei der Stiftung ertragsteuerpflichtig sind, wenn sie zufließen bzw. realisiert werden.[59] Das ist z.B. der F...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Der Pfleger einer anderen Abteilung

Rz. 422 Das BayObLG[471] hat eine letztwillige Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 5 HeimG als unwirksam angesehen in einem Fall, bei dem ein Heimmitarbeiter von einer Heimbewohnerin zum Erben eingesetzt worden war, nachdem diese in eine außerhalb der Geschäftsaufgabe des Heimmitarbeiters liegende Pflegestation verlegt worden war.mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.6 Betriebsaufgabe

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nach Betriebsaufgabe nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Nicht zu tilgende frühere Betriebsschulden bleiben solange noch betrieblich veranlasst, bis ein etwaiges Verwertungshindern...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.5 Betriebsaufgabe

Zwar unterscheidet sich eine Betriebsaufgabe angesichts der damit verbundenen Einstellung des Betriebs wirtschaftlich von einer Betriebsveräußerung, bei welcher nur der Betriebsinhaber wechselt, der Betrieb aber weiter besteht. Dennoch werden Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung steuerlich gleich behandelt – die Aufgabe des Gewerbebetriebs gilt als Veräußerung.[1] Um die S...mehr

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Finanzierungskosten / 5.4 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich [1] wird der Aufwand auf die Laufzeit des Darlehens ratierlich verteilt. Für ein bei der Ausgabe einer festverzinslichen Schuldverschreibung mit bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio ist in der Steuerbilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt aufzulösen.[2] Ob der Darlehe...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4.2 Erlass von Steuern, die auf den Veräußerungsgewinn entfallen

Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag den Erlass von Steuern, soweit er auf den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe entfällt.[1] Veräußert z. B. ein älterer, nicht mehr erwerbsfähiger Steuerpflichtiger seinen Betrieb, kann ein Erlass der auf den Betriebsveräußerungsgewinn entfallenden Steuer trotz vorhandenen Vermögens g...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 3.1.5 Nachträgliche Betriebsausgaben

Zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften gehören auch solche aus einer ehemaligen Tätigkeit.[1] Schuldzinsen können in dem Zusammenhang nachträgliche Betriebsausgaben sein. Das gilt für betrieblich begründete und bei Betriebsaufgabe zurückbehaltene Verbindlichkeiten des (Sonder-)Betriebsvermögens aber nur insoweit, als sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, d...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2.2 Veräußerungsgewinn

Zum Veräußerungsgewinn rechnet vor allem der Erlös aus dem Verkauf der betrieblichen Wirtschaftsgüter an Dritte. Dazu gehört aber auch die Freistellung von einer privaten Schuld des Veräußerers oder die Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens [1], die nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Werden anlässlich der Betriebsveräußerung Aufwendungen zur Bee...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Merkmale der Betriebsaufgabe

Rn. 951 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mangels einer gesetzlichen Definition hat die Praxis eine mittlerweile akzeptierte Formel entwickelt, anhand derer das Vorliegen eine Betriebsaufgabe zu prüfen ist. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der StPfl den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Betriebsaufgabe

Rn. 3041 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Recht, die Betriebsaufgabe zu erklären, geht mit dem Erbfall auf die Erben über. Auch hier ist zu beachten, dass es sich nur dann um eine begünstige Betriebsaufgabe handelt, wenn alle – wesentlichen – Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Neugründung nach Betriebsaufgabe

Rn. 1080 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt eine Neugründung nach Betriebsaufgabe, sind beide Vorgänge einkommensteuerlich auseinanderzuhalten. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der bisherige und der neue Betrieb nicht wirtschaftlich identisch sind (s Rn 1056). Das ist nicht der Fall (mit der Folge der Betriebsaufgabe), wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere WG mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Sonstige Erträge im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe

Rn. 1237 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben Veräußerungserlösen und dem Ansatz des gemeinen Werts gibt es eine dritte Kategorie von Erträgen, die bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns zu berücksichtigen und von laufenden Erträgen abzugrenzen sind (BFH v 25.04.2018, VI R 51/16, BStBl II 2018, 778; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 550 (Juli 2019)). Rn. 1238 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsaufgabe

Schrifttum: Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Betriebsaufgabe als Folge der Aufteilung

Rn. 3112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Teilen die Erben das BV untereinander auf, ohne dass der geerbte Betrieb fortgeführt wird, liegt insoweit eine Betriebsaufgabe vor. Diese führt zu einem begünstigten Aufgabegewinn im Sinne des § 16 Abs 3 S 1, § 34 EStG. Kein Gewinn entsteht, soweit die WG unter Buchwertfortführung nach § 6 Abs 5 EStG in eigene BV der Erben überführt werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geschäftswert im Rahmen der Betriebsaufgabe

Rn. 1218 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der Rspr des BFH ist ein originärer ebenso wie ein derivativer Geschäftswert bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nicht anzusetzen. Ein solcher Geschäftswert kann nicht ins PV übernommen werden, weil er nur im Rahmen eines gewerblichen Betriebs überhaupt denkbar ist (BFH v 30.01.2002, X R 56/99, BStBl II 2002, 387; Schallmoser in Blü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bei Betriebsaufgabe/Veräußerung zurückbehaltene WG

Rn. 573 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 WG, die keine wesentlichen WG sind, und deren Zurückbehaltung somit die steuerliche Begünstigung der Übertragung eines gesamten Gewerbebetriebs dem Grunde nach nicht gefährden (BFH v 03.10.1989, VIII R 142/84, BStBl II 1990, 420; BFH v 29.10.1987, IV R 93/85, BStBl II 1988, 374), können beim Veräußerer zwingend oder aufgrund Entnahmehandlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acb) Beginn

Rn. 971 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des StPfl, seinen Betrieb demnächst aufzugeben und einzustellen, selbst wenn dieser Entschluss nach außen kundgetan wird (BFH v 05.07.1984, IV R 36/81, BStBl II 1984, 711). Schon aus Gründen der Klarheit, ist der Beginn der Betriebsaufgabe in der ersten, objektiv auf die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Echte Realteilung

Rn. 1401 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine echte Realteilung liegt nach BFH v 16.03.2017, IV R 31/14, BStBl II 2019, 24 vor, wenn die Mitunternehmerschaft aufgelöst und das (gesamte) BV an die Mitunternehmer verteilt wird. Darüber hinaus ist nicht eindeutig geklärt, unter welchen Voraussetzungen von einer echten Realteilung ausgegangen werden kann. Die vorstehende Definition l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 719 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei den nachfolgenden Einzelfällen geht es darum, ob ihre Auswirkungen noch in der Schlussbilanz mit Auswirkungen auf den laufenden Gewinn zu erfassen sind oder sie als durch die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ausgelöster Geschäftsvorfall eine andere rechtliche Qualifizierung erfahren. Die Rspr orientiert sich dabei an den oben da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 911 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Über die Regelung in § 16 Abs 3 S 1 EStG wird die Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung fingiert. Der bei der Betriebsaufgabe entstehende Aufgabegewinn unterliegt durch die Rechtsfolgenverweisung den gleichen Regeln wie ein Veräußerungsgewinn und kann begünstigt besteuert werden (Freibetrag nach Abs 4, Tarifermäßigung nach § 34 EStG). Dah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufgabeentschluss

Rn. 982 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der gängigen Definition der Betriebsaufgabe müssen die Aufgabe- bzw Verwertungshandlungen von einem Aufgabeentschluss getragen werden, dessen Ziel die Beendigung des bisherigen Betriebs ist (s Rn 980; BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168; BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Diesem Aufgabeentschluss kommt allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabeerklärung

Rn. 986 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Entgegen früherer Rspr ist im Regelfall der Betriebsaufgabe eine ausdrückliche Aufgabeerklärung des StPfl gegenüber dem FA nicht erforderlich. Nach älterer Rspr (BFH v 25.07.1972, VIII R 3/66, BStBl II 1972, 936; BFH v 28.10.1964, IV 102/64 U, BStBl III 1965, 88; BFH v 12.03.1964, IV 107/63 U, BStBl III 1964, 406) sollte es nur dann zur Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Veräußerung/Entnahme ins PV

Rn. 954 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 16 Abs 3 S 6 EStG kommt als eine mögliche Handlung iRd Betriebsaufgabe die Veräußerung des BV in Frage. Auch wenn S 7 implizit andere Möglichkeiten vorsieht und für die Bewertung der nicht veräußerten WG lediglich den Ansatz des gemeinen Werts bestimmt, so ist dennoch anerkannt, dass als weitere Tätigkeit, die zu einer Betriebsaufgab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allmähliche Betriebsabwicklung

Rn. 1053 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von der Betriebsaufgabe unterscheidet sich die allmähliche Betriebsabwicklung dadurch, dass die Verwertung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt, sondern allmählich und über einen längeren Zeitraum (vgl Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Kanzler, FR 2007, 800). Es ist denkbar, dass die ersten Verwertungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acc) Ende

Rn. 977 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Betriebsaufgabe ist es erforderlich, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen zu veräußern oder ins PV zu entnehmen (s Rn 954). Daraus lässt sich schließen, dass die Betriebsaufgabe erst, aber auch dann beendet ist, wenn die letzte wesentliche Betriebsgrundlage auf diese Weise verwertet worden ist (BFH v 13.02.1996, VIII R 39/92, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Substituierende Vorgänge

Rn. 991 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Es ist anerkannt, dass die Betriebsaufgabe nicht nur durch die von einem entsprechenden Entschluss getragene Veräußerung/Entnahme ins PV der wesentlichen Betriebsgrundlagen erfolgen kann, sondern dass die Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb durch einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 EStG enthält keine gesonderte Definition des Aufgabegewinns. § 16 Abs 2 EStG kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Betriebsaufgabe ergänzend herangezogen werden. Rn. 1202 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Daneben erhalten S 5–8 des § 16 Abs 3 EStG spezielle begleitenden Regelungen. Nach S 6 ist für einzelne WG der Veräußeru...mehr