Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

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Betriebsrat / 10.1 § 15 KSchG

Gem. § 15 KSchG ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Es müssen also die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sein (§ 626 BGB). Da nach § 626 Abs. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung allenfalls dann in Betracht komme...mehr

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Kennzahlen für das Personal... / 1.3 Funktionen, Nutzen & Gefahren

Die allgemeine Dokumentations- und Informationsfunktion von Kennzahlen gegenüber verschiedenen Anspruchsgruppen ist zentrale Aufgabe und zentraler Nutzen. Das Personalmanagement steht vielen Anspruchsgruppen gegenüber, von der Geschäftsleitung, dem Personalbereich selbst über die Arbeitnehmervertretung bis hin zu öffentlichen Einrichtungen, wie Bundesagentur und Agenturen fü...mehr

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Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr

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Ausbildung / 2.6.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Die/der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Wurden von dem bisher in § 16a Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – a. F. geregelten Übernahmeanspruch nur Auszubildende erfasst, die ihre Abschl...mehr

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Ausbildung / 2.4.3.1 Mitteilungspflicht in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses erstellte Prognose des Arbeitgebers, im Zeitpunkt des erfolgreichen Absc...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. Deshalb kann der Auffassung, § 106 GewO schaffe kein...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.6 Abfindungen

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers, eine Abfindung zu erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ein Anspruch kann sich aber in folgenden Fällen ergeben: durch ein Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess (§§ 9 KSchG), durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess, aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, bei be...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Kündigung

1. Anwendungsbereich des KSchG Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / C. Betriebsbedingte Kündigung als wichtigster Fall einer Kündigung

Rz. 3 Der wichtigste Fall einer Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung. Hierbei setzt der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung um, die zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führt. I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VII. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 54 § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB bestimmt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs unwirksam ist. Dieses Kündigungsverbot steht jedoch nur Kündigungen entgegen, deren tragender Beweggrund der Betriebsübergang selbst ist. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt dagegen unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB).[71] D...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Form der Kündigung und Vertretung

Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar. Die Künd...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 15 Fällt die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers weg, so ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber eine andere Beschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.[6] a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig

Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur Vermeidung einer Kündigung angeboten werden müssen, kommen grds. nur freie Arbeitsplätze in demselben Unternehmen in Betracht. Demnach wäre eine betriebsbedingte Kündigung ggü. einem Arbeitnehmer nicht sozial gerechtfertigt, wenn im Unternehmen ein freier Arbeitsplatz vorhanden wäre, auf dem der b...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d.R. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann (wenn nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB), kann ein befristeter Vertrag nur dann während seiner Laufzeit ordentlich gekündig...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Sozialauswahl

Rz. 20 Auch wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist und keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, ist die Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG). Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Sozialwidrigkeit sind die Diskrim...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Grds. kein konzernweiter Kündigungsschutz

Rz. 19 Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht unternehmensbezogen, sondern konzernbezogen zu prüfen. Nach der Rspr. des BAG hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisherige Einsatzmöglichkeit im Unternehmen entfallen ist, u.U. freie Arbeitsplätze in anderen Konzernunternehmen anzubieten, wenn für den Wegfall des Arbeitsplatzes kon...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Vergleichbarkeit

Rz. 21 Der Arbeitgeber hat eine Sozialauswahl unter allen vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen. Die Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach objektiven, d.h. arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. Vergleichbar sind Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber sie unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / c) "Spezialisten-Ausnahme" und Erhaltung der Altersstruktur

Rz. 23 Gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl auszunehmen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Reine Nützlichkeitserwägungen im Interesse des Arbeitgeber...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Abschließende Hinweise

1. Form der Kündigung und Vertretung Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Wegfall des Beschäftigungsbedarfs

Rz. 10 Eine Kündigung ist gem. § 1 Abs. 2 KSchG u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Nach ständiger Rspr. des BAG können sich dringende betriebliche Erfordernisse aus außerbetrieblichen Gründen (bspw. Auftragsmangel) oder innerbetrieblichen Umständen ergeben. Rz. 11 Als innerbetriebliche Gründe kommen insb. sog. Unterneh...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsratsanhörung

Rz. 25 Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG anzuhören. Hierzu müssen dem Betriebsrat zunächst die notwendigen Sozialdaten des zu kündigenden Mitarbeiters mitgeteilt werden. Dies sind insb. Alter, Familienstand, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen. Ist eine Sozialauswahl durchgeführt worden, müssen dem Betriebsrat auc...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / A. Arbeitsrechtliche Grundlagen aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive

Rz. 1 Das Ziel dieses Kapitels ist es, neben einem Kurzüberblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe (sogleich Rdn 2) diejenigen arbeitsrechtlichen Fragen anzusprechen, mit denen ein gesellschaftsrechtlich tätiger Jurist am ehesten konfrontiert sein wird. Insoweit sollen in diesem Kapitel jeweils Grundlagen vermittelt werden für den praktisch wichtigsten Fall ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.3 Zahlung einer Abfindung

Eine Abfindung kann ein Indiz dafür sein, dass ein Beteiligungssachverhalt vorliegt und führt deshalb im Regelfall zur Sperrzeitprüfung. Anhaltspunkte für eine Sperrzeit liegen dabei nach Auslegung der Agentur für Arbeit insbesondere dann vor, wenn einzelvertraglich eine über die Grenzen des § 1a KSchG hinausgehende Abfindung vereinbart wird. Beendet ein Arbeitgeber ein Arbei...mehr

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Aushilfen / 1.2.1 Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Während es für den Kündigungsschutz keine Besonderheiten gibt – hier wird regelmäßig kein Kündigungsschutz bestehen, da das Arbeitsverhältnis meist keine 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) besteht[1] – gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Kündigungsfrist. Bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zur vorübergehenden Aushilfe besteht nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB die Möglichkeit, ei...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Angemessenheit

Rz. 73 Eine unangemessene Benachteiligung kann eine Bindungsklausel auch unter weiteren Aspekten entfalten: Es ist in Ermangelung höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anteil von mehr als 25 % an der Gesamtvergütung nicht über Bindungsklauseln flexibilisiert werden sollte.[149] Bei höheren Zahlungen besteht ohnehin das Risiko, dass der Entgeltcharakter nicht ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / D. Grundlagen des Betriebsübergangs

Rz. 26 Ein weiterer zentraler Bereich des Arbeitsrechts sind die Regelungen, die Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil an einen neuen Inhaber veräußert. Rz. 27 Grds. sind bei Unternehmensumstrukturierungen folgende Möglichkeiten denkbar:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe und für welche Vergütung sie...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 3 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Dieses arbeitsvertragliche Weisungsrecht schränken arbeitsvertragliche Regelungen über den Arbeitsinhalt ein. Je konkreter die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto weniger Spielraum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO. Wä...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Voraussetzungen

Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung ihrer Identität fortführt.[80] Aus dem Erfordernis eines Wechsels des Rechtsträgers folgt zunächst, dass der Anwendungsbereich des Betriebsübergangs nicht berührt ist, wenn ein Joint Venture-Partner lediglich eine Beteilig...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Kurzarbeit

Rz. 33 Wie ausgeführt, unterliegen vorformulierte einseitige Leistungsbestimmungsrechte zur Dauer der Arbeitszeit nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung wohl nicht nur einer Transparenz-, sondern auch einer Angemessenheitskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB.[41] Das führt zunächst zu der Frage, ob die von der Rechtsprechung für den Fall der Arbeit auf Abruf herausge...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 11 Konzernversetzungsklauseln scheinen in den vergangenen Jahren aus der Mode geraten zu sein. Tatsächlich unterliegen sie seit Erstreckung der AGB-Kontrolle auf Arbeitsverhältnisse erheblichen Wirksamkeitsrisiken. Darüber hinaus sind sie Schlüssel zu einem konzerndimensionalen Kündigungsschutz, und das unabhängig von der Wirksamkeit der Konzernversetzungsklausel und una...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB). Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

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Geringfügige Beschäftigung:... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder Schwerbehinderte). Auch geringfügig Beschäftigte müs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 35 Schließt der Arbeitgeber mit der Ersatzkraft einen nach § 21 befristeten Arbeitsvertrag, so kann dieser wegen § 17 Abs. 3 TzBfG nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Zwar sieht das Gesetz für diese Vereinbarung die Schriftform n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.2 Kündigung in der Insolvenz

Die Kündigung in der Insolvenz bleibt möglich, weil die Kündigungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht.[1] Die Insolvenz allein ist kein Grund zur betriebsbedingten oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch in der Insolvenz.[2] Gemäß § 113 InsO können Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 3.2 Rückzahlungsklauseln

Bleibeverpflichtungen werden grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden, die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Bleibezeit nicht eingehalten wird. Achtung Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen Rückzahlungsvereinbarungen für die Ausbildungskosten sind nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen zulässig. Für ausbildungsinteg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

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Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.2 Beendigung

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines AT-Beschäftigten gibt es kaum Besonderheiten. Das KSchG differenziert nicht zwischen Angestellten und AT-Beschäftigten. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung können im Einzelfall bei fehlender Ersetzbarkeit leichter Betriebsablaufstörungen nachgewiesen werden. Bei verhaltensbedingten Kündigungen kann die mit der Position ver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr