Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.3 Einheitlicher Betrieb oder getrennte Betriebe

Rz. 403 Weist die Tätigkeit des Land- und Forstwirts sowohl land- und forstwirtschaftliche als auch gewerbliche Merkmale auf, ist eine Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen und gewerblichen Einkünften vorzunehmen. Ob in diesen Fällen ein einheitlicher Betrieb oder mehrere Betriebe vorliegen, bestimmt sich danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.3 Wohnung

Rz. 255 Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer Räume zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.[1] Es müssen eine Küche oder zumindest eine Kochgelegenheit, bei neueren Gebäuden Bad oder Dusche und WC vorhanden sein. Bei der Beurteilung, ob eine Wohnung i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegt, können die Grundsätze des Bewertungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.3 Totalgewinn

Rz. 385 Gewinnerzielungsabsicht bedeutet Streben nach einem Totalgewinn, wobei unter Totalgewinn das Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen ist. Als objektives und vorrangiges Beweisanzeichen für eine Gewinnerzielungsabsicht dient die Betriebsführung. Der Betrieb muss unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 4 Beschäftigung Familienangehöriger

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass jemand für einen nahen Verwandten oder Familienangehörigen im Haushalt tätig ist. Allerdings muss hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die "Arbeitnehmereigenschaft" geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Feststellungen, ob es sich bei der Tätigkeit um ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwendungen und ... / 2 Kriterien des Erhaltungsaufwands

Erhaltungsaufwendungen liegen danach vor, wenn ein Gebäude lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird oder wenn dieser Zustand in zeitgemäßer Form wieder hergestellt wird. Erhaltungsaufwendungen sind danach Aufwendungen für Maßnahmen an einem bereits angeschafften oder fertiggestellten Gebäude, die in sachlicher und zeitlicher ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung als Reaktion auf Handlungsweisen Dritter

Tz. 179 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor kann nicht nur durch eigene Handlungen Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen erlangen oder verlieren, sondern dies kann auch durch Handlungen Dritter geschehen, zB wenn Entscheidungsrechte Dritter durch Zeitablauf verfallen sind (IFRS 10.B82) oder wenn Dritte Ansprüche von anderen Parteien erworben haben. In diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Fortlaufende Beurteilung von Beherrschung

a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewa...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen

Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewalt: Veränderung der Anteilsquoten/Stimmrechte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zweck und Gestaltung des Beteiligungsunternehmens

Tz. 67 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Beurteilung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens hat der Investor sämtliche Sachverhalte und Umstände (facts and circumstances) zu berücksichtigen (IFRS 10.8). Hierzu gehören vor allem auch der in IFRS 10 explizit genannte Zweck und die Gestaltung (purpose and design) des Beteiligungsunternehmens (IFRS 10.B3; vgl. Tz. 60). ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Erwerbsobliegenheit

Rz. 1132 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen Folgendes zur Erwerbsverpflichtung bei Kinderbetreuung vor:[1159] Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit neben Betreuung von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. §§ 1570 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 2 S. 3 BGB) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Bei B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

“Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschl. des VG des Saarlandes vom 23.5.2023 – 5 L 457/23 – hat Erfolg. Aus den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) folgt, dass das Interesse des Antragstellers, vom Vollzug der streitgegenständlichen Verfügung des Antragsgegners vom 21.11.2022 einstweilen verschont zu bleiben, das öffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation beider Eheleute

Rz. 141 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden,[273] da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[274] Zitat Auch wenn keine ehebedingten Nachteile feststellbar si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Greifswald ist zuzustimmen. Aufgrund des Umstandes, dass das OVG im Berufungsrechtszug entschieden hat, dass die Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat, zu denen auch die Kosten des Vorverfahrens gehören, steht fest, dass der Beschluss des VG, nach dem die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren notwendig war...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Wesentlichkeit

Rz. 305 Nach § 238 Abs. 1 S. 2 FamFG ist weitere Voraussetzung einer Abänderung die wesentliche Veränderung der der vorausgegangenen Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse. Fehlt die Behauptung einer solchen Veränderung, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. Erweist sich diese Behauptung als unrichtig oder unwesentlich, ist der Abänder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1209 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Substanzielle Rechte

Tz. 77 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmt wurden, ist zu prüfen, ob, und wenn ja, welcher Investor aufgrund bestehender Rechte die gegenwärtige Fähigkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu steuern (IFRS 10.10). Gemäß IFRS 10.11 basiert Verfügungsgewalt auf rechtlich gesicherten (oder faktischen) Ansprüchen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Fahrerlaubnise... / 1 Aus den Gründen:

“… Aus den mit der Beschwerde dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO) ergibt sich, dass dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu entsprechen ist. Die im vorliegenden Verfahren vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus, denn bei summarischer Prüfung sprechen gewichtige Gründe dafür, dass seine Klage Erfolg haben wird. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Unterhaltskonkurrenz zwischen geschiedenem und neuem Ehegatten

Rz. 1948 Der BGH hatte in mehreren Entscheidungen seit dem 28.2.2007 [2083] die ehelichen Lebensverhältnisse abweichend von der bis dahin geltenden Rechtsprechung bewertet. Danach waren alle nach der Scheidung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entstehenden Unterhaltspflichten ebenso eheprägend wie nach der Scheidung von ihm begründete Verbindlichkeiten.[2084] Dies sollte un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung

Tz. 216 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Für Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung nennt IFRS 10 keine explizite Ausnahme von der Vollkonsolidierung (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Regelung in § 296 Abs. 2 HGB). Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018);...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beherrschung festgelegter Vermögenswerte (Silos)

Tz. 171 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, einen sog. Silo, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Berichtseinheit

Tz. 43 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Beurteilung der Beherrschung nach IFRS 10 fokussiert sich auf die Frage, ob ein Investor ein anderes Unternehmen (entity) beherrscht (IFRS 10.5). Der Begriff "Unternehmen" wird im IFRS 10 nicht definiert, wiederholt sich allerdings in den Begriffen "Tochterunternehmen", "Mutterunternehmen" und "Beteiligungsunternehmen". Ein Mutterunterneh...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Sonderfall: Beteiligungsunternehmen im Insolvenzfall

Tz. 153 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In Insolvenzfällen (dh. ein entsprechender Insolvenzantrag wurde gestellt und/oder ein Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet) ist ein erhebliches Ermessen bei der Prüfung der Beherrschung erforderlich. Bei der Beurteilung ist vor allem zu klären, inwieweit der Investor weiterhin schwankenden Renditen ausgesetzt ist und damit eine Bedingu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstatte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr

Rz. 719 Während des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres ist das volljährige Kind grundsätzlich unterhaltsberechtigt,[927] wenn die soziale bzw. ökologische Tätigkeit des Kindes als Voraussetzung für eine sich anschließende Ausbildung gefordert wird[928] oder das Kind während seines Freiwilligendienstes berufliche Erfahrungen sammeln und sich orientieren kann, wovo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 13. Strukturierte Unternehmen

Tz. 45 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Strukturierte Unternehmen (structured entities) sind solche Unternehmen, bei denen Stimmrechte oder ähnliche Rechte nicht den dominierenden Faktor zur Beurteilung der Beherrschung darstellen (IFRS 12 Appendix A). Häufig stellen Verbriefungsvehikel, Asset-Backed Finanzierungen oder einige Fonds strukturierte Unternehmen dar, da bei diesen Stru...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Der elektronisc... / bb) Maximale Länge von Dateinamen

Was die Bezeichnung von Dateien angeht, ist die Beschränkung auf 90 Zeichen (Dateinamen einschließlich der Dateiendung) zu berücksichtigen, Nr. 6 lit. b) 2. ERVB 2022. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,[18] die immer wieder mit der verkürzten Formulierung "Überlanger Dateiname hindert ordnungsgemäße Einreichung nicht" zusammengefasst wird, bezog sich no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Atypisch/typisch stille Gesellschaft

Rz. 197 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören weiterhin auch Einkünfte unechter (atypischer) stiller Gesellschafter. Unechte stille Gesellschafter gelten deshalb als Mitunternehmer, weil sie nicht nur am Gesellschaftserfolg, sondern auch am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und am Geschäftswert, d.h. Firmenwert, beteiligt sind. Rz. 198 Hinweis Die Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Leistungsfähigkeit der Eltern

Rz. 906 Für diesen Restbedarf haften die Eltern anteilig [1254] gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 nach ihrer Leistungsfähigkeit,[1255] also nach den ihnen nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung zu Unterhaltszwecken tatsächlich vorhandenen Mittel.[1256] Der Umfang der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ist anhand seines Einkommens und der unterhaltsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / III. Verwirkung von Unterhaltsrückständen

Rz. 339 Unterhaltszahlungen sollen zur Deckung des Lebensbedarfes dienen, nicht aber zur Vermögensbildung. Da ein Unterhaltsberechtigter mithin lebensnotwendig auf den Unterhalt angewiesen ist, kann der Unterhaltsschuldner auch zeitnah mit der Durchsetzung der Ansprüche rechnen. Denn der Unterhaltsverpflichtete wird seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wandelbarkeit und Stichtagsprinzip

Rz. 1441 Grundsätzlich sind für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse die nachhaltig erreichten[1495] Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung maßgeblich. Rz. 1442 Allerdings prägen z.B. Einkommenserhöhungen nach der Trennung die ehelichen Verhältnisse dann nicht, wenn sie auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung (...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 14. Silo

Tz. 46 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, sog. Silos, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden (und v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr