Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / Leitsatz

1. Nimmt die spätere Erblasserin von ihrer testamentarischen Erbin Leistungen in Anspruch, denen sie einen bestimmten Wert beimisst und die sie mit diesem Wert vergütet, muss ihre Bewertung grundsätzlich anerkannt werden; der Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Parteien sind nur insoweit Grenzen gesetzt, als sie nicht auf Willkür beruhen und somit zu einer Aus...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / Einführung

Das Erbschaftsteuergesetz nennt in § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG drei Steuerbefreiungen für Familienheime. Die Steuerbefreiung bei Übertragung zu Lebzeiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) wurde 1996 als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Steuerbarkeit unbenannter Zuwendungen[2] in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt.[3] Zweck des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist e...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 2. Der Begriff "Grundstück"

Die herrschende Meinung legt den Begriff "Grundstück" zivilrechtsakzessorisch als Grundstück im Sinne des Grundbuchs aus.[84] Betrachtet man Wortlaut und Telos der Norm, so kommen Zweifel an dieser Deutung auf. Das allgemeine Sprachverständnis lässt auch andere Deutungen als die zivilrechtliche zu. Zumindest Laien würden ein Haus mit Garten unabhängig von der grundbuchrechtl...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 69)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2020 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendbarkeit der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BewG gelten im Bereich des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch die allgemeinen Vorschriften des Ersten Teils, soweit sich aus §§ 20 bis 266 BewG nichts anderes ergibt. Vor dem Wegfall der Vermögensteuer und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens waren z.B. die Bewertungsmaßstäbe der §§ 9 und 10 BewG beim Betriebsvermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Regelung

Rz. 6 [Autor/Stand] Für die Bewertung von ausländischem Sachvermögen sieht das BewG im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zu den besonderen Bewertungsvorschriften gemäß §§ 17 ff. BewG keine ausdrücklichen Sondervorschriften vor. § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG schreibt lediglich für den Sonderfall der Bewertung ausländischen Sachvermögens die Anwendung der Regelungen des ersten Tei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Schon § 2 RBewG 1925 und § 21 RBewG 1971 kannten die in § 18 BewG angesprochenen Vermögensarten, wenn auch etwas anders formuliert: 1. Landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, 2. Betriebsvermögen, 3. Grundvermögen, und daneben noch 4. Sonstiges Vermögen. Rz. 3 [Autor/Stand] In § 19 BewG 1934 wurde die Vermögensart Nr. 1 in "Land- ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 114

§ 114 BewG ist durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. 1996, 1523) wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 110, § 111

§§ 110 und 111 BewG sind durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. I 1996, 1523) wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 112, § 113, § 113a

§§ 112, 113 und 113a BewG sind durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997 (BGBl. I 1997, 2590 = BStBl. I 1997, 928) mit Wirkung ab 1.1.1998 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 180 Begriff der bebauten Grundstücke

Schrifttum: Vgl. hierzu das umfangreiche Literaturverzeichnis zu § 179 BewG. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 180 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Begriffsbestimmung der bebauten Grundstücke. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 115

§ 115 BewG ist durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997 (BGBl. I 1997, 2590 = BStBl. I 1997, 928) mit Wirkung ab 1.1.1998 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 117a, § 118, § 119, § 120

§§ 117a, 118, 119 und 120 BewG sind durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. I 1996, 1523) mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 116, § 117

§§ 116 und 117 BewG sind durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. I 1996, 1523) wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 23 [Autor/Stand] § 31 BewG ist Bestandteil des allgemeinen Teils des ersten Abschnitts der besonderen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 17 Abs. 1 BewG sind die besonderen Bewertungsvorschriften – und damit auch § 31 BewG – nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. Rz. 24 [Autor/Stand] Eine Bewertung ausländischen Sachvermögens ist nu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 18 Vermögensarten

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Das zu bewertende Vermögen wird durch § 18 BewG eingruppiert. Für die einzelnen Gruppen finden dann unter Umständen ganz spezielle Bewertungsvorschriften Anwendung, die den jeweiligen Besonderheiten Rechnung tragen. Welche das im Einzelnen sind, ergibt sich aus dem besonderen Teil des Gesetzes. II. Rechtsent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 17 Geltungsbereich

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 31 Bewertung von ausländischem Sachvermögen

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die ehemalige Vorschrift des § 26 RBewG 1934 wurde durch das BewÄndG 1965[2] als § 31 Abs. 1 in das BewG übernommen. Zusätzlich wurde die Vorschrift des § 31 BewG in Abs. 2 durch den bisherigen § 11 Abs. 3 RBewG 1934 ergänzt. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[3] erfolgte keine unmittelbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Einschränkung des § 121 BewG durch Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 665 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Verträge zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA –) können den Umfang des steuerpflichtigen Inlandsvermögens i.S.d. § 121 BewG einschränken. Weist etwa ein DBA das Besteuerungsrecht an Wirtschaftsgütern eines beschränkt Steuerpflichtigen dem Staat zu, in dem der beschränkt Steuerpflichtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Bewertung des ausländischen Betriebsvermögens hat gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften zu erfolgen. Dazu gehört in erster Linie die Bewertung des Vermögens mit dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG. Die besondere Bedeutung dieser Regelung für den Fall der Bewertung von ausländischem Betriebsvermögen verdeutlicht sich in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Anteile an einer ausländischen Personengesellschaft

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes enthalten keine eigenständige Regelung zur Bewertung einer Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft.[2] Gemäß § 109 Abs. 2 BewG i.V.m. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG ist für inländische Anteile an Personengesellschaften der gemeine Wert gemäß § 9 BewG anzusetzen. Dieser Wert ist gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Vorschriften über das Inlandsvermögen gehen zurück auf die §§ 3 Nr. 1a und 49 RBewG 1925 [2] und § 65 Abs. 1 Nr. 2 RBewG 1931.[3] Der Schuldenabzug beim Inlandsvermögen war in § 47 Abs. 3 RBewG 1925 und § 67 Abs. 3 RBewG 1931 geregelt. Durch § 77 RBewG 1934 [4] wurden die Vorschriften über das Inlandsvermögen in wesentlichen Punkten geändert. Vor allem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 121 BewG betrifft den sachlichen Umfang der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Welche Personen der beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen (= persönliche beschränkte Steuerpflicht), regelt § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Rz. 2 [Autor/Stand] Aus den genannten Normen folgt im Umkehrschluss, dass § 121 BewG in den Fällen der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Besondere Bewertungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit des Sachvermögens (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, Grundstück, Betriebsgrundstück, gewerblicher Betrieb) sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland, so sind deren ausländischen Teile gem. § 31 Abs. 1 Satz 2 BewG nach den Grundsätzen des § 31 Abs. 1 Satz 1 BewG zu bewerten. Demgegenü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz [4] enthielten die besonderen Bewertungsvors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien (Nr. 5)

Rz. 391 [Autor/Stand] Nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 BewG 1934 gehörten zum Inlandsvermögen auch "gewerblich genutzte Urheberrechte, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, mit Ausnahme von Urheberrechten an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst". Praktisch fielen unter diese Gesetzesfassung nur Patente und Gebrauchsmuster. Dementsprechend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

A. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Zweck der Regelung des § 27 ErbStG ist es, aus Billigkeitsgründen eine übermäßige Verminderung von Familienvermögen zu verhindern, wenn solches Vermögen mehrfach innerhalb kurzer Zeit auf Personen der Steuerklasse I übergeht. Ein Antrag auf Steuerermäßigung ist nicht nötig. Je geringer der zeitliche Abstand zwischen den Erwerben ist, umso schw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 23 Zerlegungsstichtag

Schrifttum: Schmehl, Kritische Bestandsaufnahme der Grundsteuer, in Wieland (Hrsg.), Kommunalsteuern und -abgaben, DStJG Band 35, Köln 2012, 249; Steinberg, Zerlegung, in Handwörterbuch des Steuerrechts, Zweiter Band, 2. Aufl., München 1981. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 23 GrStG gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

A. Grundaussagen der Vorschrift 1. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von im Ausland befindlichem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 130 ff.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 24 Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich

Schrifttum: Siehe die Kommentierung zu § 22 GrStG. A. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 24 GrStG ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung, die aus Vereinfachungsgründen die Zerlegung durch einen Steuerausgleich ersetzt. Bei der Durchführung des Steuerausgleichs wird zunächst der gesamte Steuermessbetrag der Gemeinde zugeteilt, in der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Nutzungsrechte an Inlandsvermögen (Nr. 9)

Rz. 493 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören nach § 121 Nr. 9 BewG auch Nutzungsrechte an einem der in § 121 Nrn. 1 bis 8 BewG genannten Vermögensgegenstände. Diese Regelung ist durch Art. 2 Nr. 26 VStRG v. 17.4.1974[2] als Auffangtatbestand in das BewG eingefügt worden. Sie soll verhindern, dass die beschränkte Steuerpflicht durch die Begründung von Nutzungsrechten umg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Nr. 4)

Rz. 313 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören auch die Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 15 [Autor/Stand] § 23 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm knüpft an § 22 GrStG an, die den Zerlegungsmaßstab und das Verfahren näher regelt. Ein enger Zusammenhang besteht auch zu § 24 GrStG, der den Ersatz der Zerlegung durch Steuerausgleich zum Gegenstand hat. Rz. 16 [Autor/Stand] Ä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 51 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Inlandsvermögens enthält das Gesetz nicht. Zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehört nicht sämtliches im Inland befindliche Vermögen.[2] Vielmehr rechnen dazu nur die in § 121 Nrn. 1 bis 9 BewG abschließend (enumerativ) aufgeführten Wirtschaftsgüter. Rz. 52 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen beschränkt Steuerpflic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines; Begriff des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 131 [Autor/Stand] Der Begriff des inländischen Betriebsvermögens ist zur Beseitigung früher aufgetretener Zweifel im BewG 1934 – bis heute fortgeltend – näher bestimmt worden. Der Begriff des Betriebsvermögens ergibt sich aus § 95 Abs. 1 BewG, der in Bezug auf das Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen durch § 97 BewG ergänzt wird....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inländisches Grundvermögen (Nr. 2)

Rz. 106 [Autor/Stand] § 121 Nr. 2 BewG ist als Rechtsgrundverweisung aufzufassen, die in Bezug auf den Begriff des Grundvermögens auf § 176 BewG verweist. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen kommen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die im Inland belegen sind. Zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vgl. § 158 BewG. Danach kann zum Inlandsvermögen auch eine einzige landwirtschaftliche Nutzfläche gehören.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftsgüter, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet worden sind (Nr. 6)

Rz. 416 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen werden auch Wirtschaftsgüter gerechnet, die einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insb. an diesen vermietet oder verpachtet sind, soweit sie nicht bereits unter § 121 Nrn. 1, 2 oder 5 BewG fallen (§ 121 Nr. 6 BewG). Erfasst werden durch diese Vorschrift vor allem Wirtschaftsgüter beschränkt steuerpflichtiger Gewerbetreibender...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 180 BewG zu Begriff und Definition der bebauten Grundstücke gilt ausschließlich für die Grundbesitzbewertung des Grundvermögens gem. §§ 176 ff. BewG. Rz. 13 [Autor/Stand] Sie ist inhaltlich an § 74 BewG angelehnt und übernimmt in Abs. 1 die dortigen Begriffsbestimmungen zu den bebauten Grundstücken und den Grundstücken im Zustand der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 39 [Autor/Stand] Die bei der Einheitsbewertung im § 72 Abs. 2 BewG und bei der "alten" für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 geltenden Grundbesitzbewertung im § 145 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BewG enthaltene Ausnahmeregelung für Gebäude, die nur von untergeordneter Bedeutung sind bzw. unbedeutenden Nutzung zugeführt werden können, wurde in für Bewertungsstichtage ab d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zahlungsmitteln, Geldforderungen, Wertpapieren und Geldschulden (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 BewG sind Zahlungsmittel, Geldforderungen, Wertpapiere und Geldschulden bei der Bewertung von Grundbesitz nicht zu berücksichtigen. Dagegen werden von der Regelung nicht erfasst Forderungen bzw. Schulden, die auf andere Leistungen als Geld gerichtet sind (z.B. Sachleistungsansprüche bzw. Sachleistungsverbindlichkeiten auf Waren,...mehr