Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts

I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens: 1. Stufe: Bestimmung des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachfeststellungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 70 [Autor/Stand] Einer Nachfeststellung werden gem. § 223 Abs. 2 Satz 1 BewG vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachfeststellungszeitpunkt (z.B. Grundstücksgröße einer neu entstandenen Bauparzelle) sowie die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung von Gebäuden nach Anlagen 14 und 15 BewRGr

I. Allgemeines 1. Anwendung von Rahmensätzen Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermäßigungen und Erhöhungen des Raummeterpreises und des nach dem angepassten Raummeterpreis errechneten Werts

I. Allgemeines Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Raummeterpreise für Fabrikgrundstücke gemäß Anlage 14 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigungen bzw. Erhöhungen des nach dem Raummeterpreis errechneten Wertes

1. Abschläge a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Sachwertverfahren

Tz. 21 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundstücke, deren Wert nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sind, werden nach dem Sachwertverfahren zu bewertet. Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grund und Bodens (= Bodenwert) sowie des Gebäudes (= Gebäudesachwert) getrennt voneinander ermittelt und erst am Ende zusammenaddiert. Tz. 22 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Bodenwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 521 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für die nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (s. hierzu § 76 BewG Rz. 6–9) sind mit Hilfe einer besonderer Bauteil-Preistabelle zu ermitteln (s. Anlage 16 BewRGr, Rz. 530). In dieser Preistabelle sind für besondere Bauteile bzw. handwerkliche Leistungen, wie z.B. Dach Fassade Außenmauerwerk D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Getrennte Berechnung für einzelne Gebäudeteile

Rz. 63 [Autor/Stand] Grundsätzlich ergibt die Berechnung den umbauten Raum einheitlich für das ganze Gebäude. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, den umbauten Raum für einzelne Gebäudeteile getrennt zu berechnen. Beispiele: Die Grundfläche eines oder mehrerer Geschosse weicht von der Grundfläche des Erdgeschosses ab. Für die Räume sind Raummeterpreise anzusetze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von Rahmensätzen

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach der erhöhten oder geringeren Gü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zugrundelegung von Erfahrungswerten

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten angesetzt. Die durch Abschn. 38 BewRGr in den Anlagen 14 und 15 i.V.m. Anlage 13 festgesetzten Raummeterpreise beruhen auf der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Preisgrundlage des Jahres 1958 (Baupreisindex 100). Das Statistische Bundesamt hat für den Baupreisindex 100 d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 ErbStG stellt sicher, dass die effektive Zugewinnausgleichsforderung von der Besteuerung ausgenommen wird. Da jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner dem anderen Ehegatten bzw. Lebenspartner die Hälfte seines Vermögenszuwachses während des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ausgleichen muss, handelt es sich bei dem Ausgleichsanspruch wirtschaftlich um ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 291 [Autor/Stand] Anlage 15 der BewRGr (vgl. Rz. 293 f.) enthält eine Gebäudeklasseneinteilung und Erfahrungswerte von Raummeterpreisen für Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke, die nicht zur wirtschaftlichen Einheit von Fabrikgrundstücken gehören. Sie umfasst insb. die Raummeterpreise für: Hotelgrundstücke Warenhäuser Lichtspielhäuser Sanatorien und Klinken...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Hochhäuser

Rz. 411 [Autor/Stand] Bei den Gebäuden aller Gebäudeklassen steigen die Gebäudenormalherstellungskosten erfahrungsgemäß mit zunehmender Geschosszahl. Demzufolge sehen die Anlage 14 Teil 1 (Nr. 1) und Teil B (Nr. 3) sowie die Anlage 15 (Nr. 1) BewRGr einen Zuschlag bei allen Gebäuden vor, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses mehr als 22 m über dem Geländeboden l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wahl-Zugewinngemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 3 ErbStG wird bei Vereinbarung des Güterstandes der Wahl-Zugewinngemeinschaft die Ausgleichsforderung nach Art. 12 Abs. 1 des entsprechenden Abkommens (s. Rz. 14) sowohl für den Erlebens- als auch für den Todesfall von der Steuer freigestellt. Die Vorschrift war erforderlich geworden, weil der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft keinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlage 15 BewRGr

Rz. 146 [Autor/Stand] Anlage 15 BewRGr findet Anwendung auf bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen. Die praktische Anwendung der Anlage 15 BewRGr (s. Rz. 293 f.) und die Bestimmung des in Betracht kommenden Raummeterpreises setzen ebenso wie bei der Anlage 14 Teil A BewRGr die Festlegung der baulichen Ausstattung (einf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsgebäude Sozialgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2020[2] wurde Abs. 1 um einen Satz 6 ergänzt. Damit soll nach Auffassung des Gesetzgebers eine nicht gerechtfertigte Doppelbegünstigung des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners vermieten werden, welche sich daraus ergeben kann, dass die nach § 5 steuerfreie Ausgleichsforderung nach bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerten erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verstärkungen von Stützen und Fundamenten

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B der BewRGr (s. Rz. 163) ist der jeweilige Raummeterpreis um 2,70 DM bis 6,70 DM/m3 zu erhöhen, wenn verstärkte Stützen oder Fundamente vorhanden sind.[2] Voraussetzung für diesen Zuschlag ist stets, dass die Tragfähigkeit größerer Gebäudeteile durch die Verstärkungen von Stützen und Fundame...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gesondert zu berücksichtigende Bauteile

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1.4 der DIN 277 (1950) sind bei der Berechnung des umbauten Raums bestimmte Bauteile nicht zu erfassen. Diese müssen vielmehr bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes gesondert berücksichtigt werden. Beispiele: Rampen Terrassen, die mit dem Gebäude in enger baulicher Verbindung stehen Dachaufbauten mit vorderen Ansichtsflächen von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 112 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Erbbaurechtsfällen – trotz der getrennten Bewertung – ausschließlich derjenige, dem das Erbbaurecht zugerechnet wird, gemäß § 10 Abs. 2 GrStG Schuldner der Grundsteuer. Entsprechendes gilt bei der Steuerschuldnerschaft bei einem Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. Rz. 113 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung erfolgt hin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellung der Grundsteuerwerte (ab 2022)

Tz. 10 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Wie bereits in der Vergangenheit durch die Feststellung des Einheitswerts, wird der steuerliche Wert des Grundvermögens durch Feststellung eine sog. Grundsteuerwerts ermittelt. Dieser basiert auf den Wertverhältnissen auf den 01.01.2022 (= Hauptfeststellungszeitpunkt) und soll alle sieben Jahre neu festgestellt werden (§ 221 Abs. 1 BewG). Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer

Tz. 79 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer ist nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt der Belegenheit zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Grundsteuerbefreiung in Betracht kommt, wird von der Finanzbehörde im Rahmen des Grundsteuerwertverfahrens getroffen. Zur Geltendmachung der beanspruchten Grundsteuerbefreiung kann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 13 BewRGr: Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausstattung bei Gebäuden

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr: "Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für Fabrikgrundstücke"

Rz. 163 [Autor/Stand] Teil A Verwaltungsgebäude, Sozialgebäude, Laboratorien, Pförtnergebäude und Wohngebäude innerhalb der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks Vorbemerkung Teil A gilt nur für die in der Überschrift genannten Gebäude, wenn sie zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören. Laboratorien können auch den Gebäuden des Teils B der Gebäude...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Steuerfreiheit der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist zunächst, dass die Eheleute bzw. Lebenspartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben. Dieser Güterstand gilt für alle Eheleute bzw. Lebenspartner, die vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben oder vertraglich von einem anderen Güterstand in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kürzung der fiktiven Ausgleichsforderung bei Steuerbefreiungen (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 ErbStG gewährt dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner eine Steuerbefreiung in Höhe der fiktiven Ausgleichsforderung, die er hätte geltend machen können, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden wäre. Der jeweilige Zugewinn der Ehegatten bzw. Lebenspartner wird dabei nach den bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerten ermittelt ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 15 BewRGr: Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen

Rz. 293 [Autor/Stand] Vorbemerkungen In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind. Für besondere bauliche Anlagen (z.B. Schwimmbecken im Gebäude) sind die Zuschläge nach den durchschnittlichen Herstellungskosten zu bemessen. Die Merkmale für die Beurteilung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfahrungssätzen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 16 BewRGr: Bauteil-Preistabelle für die im Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dachräume

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach Abschn. 37 Abs. 1 Satz 2 BewRGr werden u.a. ausgebaute Dachgeschosse mit dem vollen Rauminhalt angesetzt, während nach Abschn. 37 Abs. 1 Satz 3 BewRGr nicht ausgebaute Dachräume mit einem Drittel ihres Rauminhalts berücksichtigt werden. Sofern ein ausgebauter Dachraum vorliegen sollte, erfolgt eine Vollanrechnung des umbauten Raumes bis zur Außenflä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Ermittlung des Grundsteuerwerts für Grundvermögen

Tz. 18 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das Grundvermögen erfolgt nach den §§ 243–260 BewG. Dabei wird unterschieden in das Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) und in das Sachwertverfahren. a) Ertragswertverfahren Tz. 19 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das Ertragswertverfahren wird bei der Ermittlung des Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Länderspezifische Sonderregelungen

Tz. 26 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Im Rahmen der Überarbeitung des Grundsteuergesetzes und der damit verbundenen Bewertungsregeln, wurde es den Bundesländern – durch Änderung des Art. 72 Abs. 3 GG – ermöglicht, eigenständige Bewertungsregeln, d. h. Bewertungsverfahren, die von dem Bundesmodell abweichen, für ihr Bundesland zu treffen. Für die Grundstücksbewertung haben die Bun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besteuerungsverfahren

Tz. 8 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ist der von dem Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert für die wirtschaftliche Einheit und der darauf festgesetzte Steuermessbetrag. Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt dabei in einem dreistufigen Feststellungsverfahren: Für den Grundbesitz wird (auf dem 01.01.2022) ein Grun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flüchtlingsunterkünfte

Tz. 65 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Werden von einer steuerbegünstigten Einrichtung Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt, sind diese nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn (und soweit) sie keine abgeschlossenen Wohnungen mit Küche, Toilette, Bad enthalten. Die grundsätzlich nach § 3 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) bestehende Befreiung bei einer steuerbegünstigten Nutzung von Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 58 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Veräußerung eines ganzen Betriebes (nach hM auch Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, 100 %ige Beteiligung an einer KapGes, s § 16 neu Rn 525) hat der StPfl ein Wahlrecht zwischen der nach §§ 16 und 34 EStG begünstigten sofortigen Besteuerung und der (nicht begünstigten) nachträglichen Versteuerung als Einkünfte gemäß § 15 EStG iVm § 24 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 7 Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 25 In § 237 Abs. 6 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die in § 242 BewG beispielhaft aufgeführten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen konkretisiert.[1] Unter den Sammelbegriff der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG i. V. m. § 242 BewG fallen alle die land- und forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 238 Zuschlä... / 4 Zuschlag bei der Nutzungsart Hofstelle wegen bestimmter weinbaulicher Nutzung und für Nebenbetriebe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 14 § 238 Abs. 1 Nr. 3 BewG normiert für zwei Tatbestände reinertragserhöhende Zuschläge bei der Nutzungsart Hofstelle (§ 234 BewG Rz. 45 und § 237 BewG Rz. 31). Zur Abgeltung ertragswerterhöhender Umstände werden einerseits bei der weinbaulichen Nutzung (Rz. 15) und anderseits bei Nebenbetrieben (Rz. 16) nachhaltig genutzte Wirtschaftsgebäude mit einem typisierenden Ertr...mehr