Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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O / Online-Durchsuchung [Rdn 3261]

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 811]

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A / Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 422]

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T / Telefonüberwachung, Voraussetzungen [Rdn 4378]

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R / Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 3982]

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K / Kriminaltechnik/Kriminaltechnische Gutachten [Rdn 2952]

Rdn 2953 Literaturhinweise: Ackermann, Zu Funktionen und Aufgaben der Kriminalistik – Standort und Stellenwert – Teil 1, Krim 2002, 297 ders., Kriminalistik weiter entwickeln – Die Frage nach tragfähigen Konzepten für die Zukunft, Krim 2003, 140 Ackermann/Koristka, Zum Stellenwert der Kriminalistik. Kriminalistik als Wissenschaft im System der Kriminalwissenschaften, Krim 2000...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1136]

Literaturhinweise: Ambos, Verfahrensverkürzung zwischen Prozeßökonomie und "fair trial", Eine Untersuchung zum Strafbefehlsverfahren und zum beschleunigten Verfahren, Jura 1998, 281 Behrendt, Rechtsstaatliche Strafverfahren und Ressourcenschonung – Widerspruch oder lösbares Problem?, NJOZ 2019, 881 Dahs, Das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28.10.1994 – ein Produkt des Sup...mehr

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V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 809]

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B / Beschleunigtes Verfahren [Rdn 874]

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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P / Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2522]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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A / Ablehnungsverfahren [Rdn 126]

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V / Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4660]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1536]

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V / Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3358]

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D / DNA-Untersuchung, Allgemeines [Rdn 1651]

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B / Besetzungsfragen [Rdn 956]

Rdn 957 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 932. Rdn 958 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 3944, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Akteneinsicht [Rdn 1532]

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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B / Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 684]

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A / Akteneinsicht bei Beweismitteln [Rdn 266]

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K / Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 2931]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 4 Steueraufkommen

Rz. 10 Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird. Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen. Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / VI. Fazit

Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 zeigt den ehrlichen Willen der Finanzverwaltung, einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten zu wollen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass einzelne Bundesländer eine künftige Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beabsichtigen.[45] Der zeitnahe Ersatz des BMF-Schreibens vom 2.6.2021 unterstreicht das Bemühen, für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anerkennung von im Ausland ... / 6 Regelungen in den Bundesländern

Die Tatsache, dass das Berufsrecht in Deutschland in nennenswerter Weise landesrechtlich geprägt ist, macht es erforderlich, dass die Vorschriften des BQFG auch in den Ländern ergänzt und ausgefüllt werden.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.3 Eil- und Zweifelsfälle (Landesrecht)

Rz. 12 Damit die Hilfe in jedem Fall unverzüglich geleistet werden kann, haben die Länder – mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg; in Bremen sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eigenständige örtliche Träger), bei denen örtlicher und überörtlicher Träger zusammenfallen – besondere Zuständigkeitsregelungen für Eil- und Zweifelsfälle in den jeweiligen Land...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 49 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.5 Übertritt in eine andere Einrichtung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 War bei Einsetzen der Sozialhilfe der Leistungsberechtigte aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung oder von dort in weitere stationäre Einrichtungen übergetreten oder aber tritt nach dem Einsetzen der Sozialhilfe ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, der für die erste Einrichtung maßgebend war. Zweck dieser ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.11 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 61 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / III. Verzögerungsrüge

Auch das Erfordernis der Erhebung einer Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 S. 1 GVG sei gewahrt, da die Klägerin ab dem 8.4.2016 wiederholt eine solche Rüge erhoben habe. Die Verzögerungsrüge sei ausdrücklich als solche bezeichnet, weitere Fragen einer Auslegung stellen sich daher nicht (dazu OLG Bremen NJW-RR 2019,1215). Die Rüge sei auch wirksam und nicht verfrüht erhoben ...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Rücknahme der Berufung/Revision der Staatsanwaltschaft vor deren Begründung

Legt die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision ein und beauftragt der Angeklagte daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung, entsteht für diesen mit der ersten Tätigkeit im Berufungs- oder Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 4124, 4130 VV.[35] Von der Entstehung der Gebühr ist jedoch die Frage zu unterscheiden, ob die Gebühr erstattungsfähig ist.[36...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Es mehren sich die Entscheidungen, in denen die Obergerichte zur Entschädigung nach den §§ 198, 199 GVG in den Fällen unangemessener Verfahrensdauer Stellung nehmen (vgl. zuletzt OLG Hamm, Urt. v. 8.9.2021 – 11 EK 11/20, AGS 2021, 570, in diesem Heft, nachfolgend). So auch hier. Es ist zutreffend, wenn das OLG Bremen auf der Grundlage der angeführten obergerichtlichen Rsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Inobhutnahme / 3 Form der Unterbringung

Das Jugendamt bringt das Kind oder den Jugendlichen bei einer geeigneten Person (Bereitschaftspflegefamilie) oder in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform (Jugendschutzstelle, Bereitschaftsheim) unter. Eine geschlossene Unterbringung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und kommt nur dann in Betracht, wenn sie erforderlich ist, um Gefahren für Leib und Leben d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Familiengerichtshilfe / 2 Anrufungspflicht

Zu der Mitwirkungspflicht kommt die Anrufungspflicht des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls hinzu. Diese ist durch das KICK[1] in § 8a Abs. 2 SGB VIII geregelt. Das Jugendamt hat dann kein Ermessen, das Gericht anzurufen. Vielmehr ist es seine Pflicht, wenn Gefährdungen für das Kindeswohl nicht abgewendet werden können, insbesondere, wenn die Eltern nicht zur Annahme von...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Die Sechsmonatsfrist für die Klageerhebung nach § 198 Abs. 5 S. 2 GVG wegen unangemessener Verfahrensdauer beginnt im Fall der Erledigung eines Strafverfahrens durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mit dem Zeitpunkt der Verfügung der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO und es kommt nicht auf das Datum der späteren Bekanntgabe an den Beschuldigten nach § 170 Abs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Inland

Tz. 25 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie das EStG enthält auch das KStG in § 1 Abs 3 keine genaue Definition des Inl-Begriffs, sondern formuliert "Zum Inland ... gehört auch ...". Diese ungewöhnliche Gesetzessprache ist wohl insbes daraus zu erklären, dass der Gesetzgeber in der Zeit vor dem Beitritt der ehemaligen DDR einschl Berlin (Ost) zur B-Rep die beigetretenen Gebiete ein...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Rücknahme wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des ­Begünstigten, Nr. 3

Rz. 42 Zur Abgrenzung vom Rücknahmegrund der Nr. 2 vgl. Rz. 39. Der Rücknahmegrund der Nr. 3 beruht auf dem Gedanken, dass der Grund für die Fehlerhaftigkeit in der Sphäre des Begünstigten liegt und seine Interessen daher hinter dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung zurückstehen müssen. Es schaden nur unrichtige oder unvollständige Angaben des Begünstigten selbst, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

Rz. 1 § 126 AO entspricht § 45 VwVfG bzw. § 41 SGB X. Danach können bestimmte Verfahrens- und Formfehler nachträglich geheilt werden; die in dieser Vorschrift genannten Fehler sind meist nicht so schwerwiegend, dass es das Rechtsschutzinteresse des Beteiligten verlangen würde, den Verwaltungsakt ohne Rücksicht auf die materielle Richtigkeit aufzuheben. Ist der Verfahrens- od...mehr