Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die ortsübliche Inkassovergütung

Rz. 238 Ist eine vertragliche Vergütungsregelung nicht getroffen oder auch aus den verschiedensten Gründen unwirksam, ist nach § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung geschuldet. Spiegelbildlich stellt sie den ersatzfähigen Schaden dar. Eine große praktische Bedeutung kommt dieser Variante allerdings nicht mehr zu. Sie wäre eher heranzuziehen, wenn sich – aus welchen Grün...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Rz. 109 Es wird in der (Kommentar-)Literatur nicht (mehr) ernsthaft in Zweifel gezogen, dass der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen hat und hierzu auch die Inkassokosten gehören.[273] Die Rechtsprechung hat dies in den letzten Jahren mehrfach klar ausgesprochen und die europäische und nationale Gesetzgebung lässt dara...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Der notwendige Inhalt der Mahnung und die Formalien

Rz. 21 Die Mahnung ist eine ernsthafte und unmissverständliche Leistungsaufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner, die zu fordernde Leistung zu erbringen.[32] Sie hat nach der Fälligkeit zu erfolgen. Die Mahnung ist als eine geschäftsähnliche Handlung gleich einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung[33] weder an eine Form noch an eine Frist gebunden, soweit...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung bei unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Soweit das Besteuerungsrecht reicht (> Rz 1, 2), besteuert Deutschland nach nationalem Recht die Heuer eines unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN. Zur Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht > Rz 14 ff. Welche Bezüge unter den in einem DBA nicht geregelten Begriff der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit fallen, richtet sich nach deutschem S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr 12 Satz 1 EStG)

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen (AE) unter folgenden, zT streng formalen Voraussetzungen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Sonstige landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 69 Neben den in Rz. 46ff. genannten Formen der Bodennutzung gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG auch die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und die Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei und die Saatzucht, wenngleich die Naturkräfte hier teilweise in geringerem Maße genutzt we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist der ArbN nicht unbeschränkt steuerpflichtig (> Rz 5 ff) und bezieht er Heuer für eine Tätigkeit auf einem Schiff unter fremder Flagge, bleibt der > Arbeitslohn in Deutschland unbesteuert, soweit eine Art 15 Abs 3 OECD-MA entsprechende Regelung in dem anzuwendenden DBA Deutschland kein Besteuerungsrecht zuweist (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Verweisung zum Arbeitsgericht

Rz. 136 Die Ausnahme von der Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG regelt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG. Die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XVI. Urlaubsgewährung

Rz. 123 Ansprüche auf Urlaubsgewährung müssen in der Regel im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden. Als Gegenstandswert nehmen die Gerichte überwiegend die Arbeitsvergütung für die Urlaubsdauer an (Urlaubsentgelt).[128] Bei einem zweiwöchigen Urlaub ist der Gegenstandswert also geringer als ein halber monatlicher Bruttolohn. Der Streitwertkatalog sieht al...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / III. Die allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[68] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[69] Die gleiche Au...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift (Muster einer arbeitsrechtlichen Klage siehe § 9 Rdn 19) einen vorlä...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Überblick

Rz. 218 Die geänderte Rechtslage bei der Komplementär-Limited muss grundsätzlich auch im deutschen Handelsregister der Kommanditgesellschaft entsprechend verlautbart werden. Rz. 219 Im Regelfall ist allein die (rechtlich selbstständige) ausländische Gesellschaft als Komplementärin im Handelsregister eingetragen (und nicht die rechtlich unselbstständige inländische Zweignieder...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Wirkung der Anzeige nach § 371 Abs. 4 AO

Rz. 463 Erfolgt die Anzeige ordnungsgemäß und rechtzeitig durch einen Anzeigeverpflichteten, so wird ein "Dritter", der die Erklärung i. S. d. § 153 Abs. 1 AO unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt. Die Erfüllung der Anzeigepflicht stellt somit keine Selbstanzeige dar, sondern sie wirkt zugunsten dritter Personen. Daraus er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.1 Begriff des "Erscheinens"

Rz. 205 Die Ausschlusswirkung nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO tritt ein, wenn der Amtsträger erschienen ist, nicht erst mit Beginn der steuerlichen Prüfung.[1] Maßgeblich ist das tatsächliche Erscheinen in der Herrschaftssphäre des Beteiligten, also der reale Vorgang.[2] Damit der Prüfer vor Ort erschienen ist muss er mithin am Ort der beabsichtigten Prüfung körperlich eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 181 Der Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung.[1] Diese besteht also nur für: den in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO genannten Personenkreis, wobei die umfassende Aufzählung in Kombination mit der gewählten Oder-Verknüpfung dafür sorgt, dass die Bekanntgabe an einen der Genannten für alle Täter und Teilnehmer zur Sperre der Selbstanzeig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.3 Erscheinen mit Prüfungsabsicht

Rz. 216 Wie sich aus dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ergibt, nach dem der Amtsträger "zur steuerlichen Prüfung" erschienen sein muss, greift die Ausschlusswirkung nur ein, wenn der Amtsträger mit der subjektiven Absicht erschienen ist, Ermittlungshandlungen vorzunehmen, also mit der Absicht, eine steuerliche Prüfung durchzuführen.[1] Nicht ausreichend ist dement...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.4 Begriff der Selbstanzeige

Rz. 13 Die gesetzliche Bezeichnung Selbstanzeige, die durch das RAOÄndG 1939[1] in den Gesetzessprachgebrauch eingeführt worden ist, kann allenfalls für den Regelungsbereich des § 371 Abs. 1 bis 3 AO , nicht hingegen für den des § 371 Abs. 4 AO (vgl. Rz. 436ff.) verwendet werden . Die Bezeichnung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt, obgleich sie inhaltlich den...mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Leitsatz

1. Haben die Beteiligten in einer Scheidungs- oder Folgesache eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens getroffen, so hat das Familiengericht diese Vereinbarung in seiner Kostenentscheidung im Regelfall zugrunde zu legen und darf hiervon nur abweichen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die Kosten gegen den Willen der Beteiligten auf andere We...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine allgemeine Vollmacht (Vertretungsvollmacht) oder eine speziell für Bekanntgaben geltende Empfangsvollmacht handelt. Nach Abs. 1 S. 3 liegt es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Verwaltungsakt an den allgemein Bevollmächtigten bekannt gegeben werden soll. Im Rahmen d...mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14.7.2021 – L 7 AS 26/20 Bmehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / Leitsatz

1. Wird bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs durch einen Verkehrsunfall seitens des Schädigers oder seiner Versicherung das Bestehen von überlagerten Vorschäden eingewandt, so obliegt dem Geschädigten die Last der Darlegung und des Nachweises nach dem Maßstab des § 287 ZPO, dass die Beschädigung seines Pkw unfallbedingt ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vorsteuerbeträge, die entrichtet wurden, sind abzugsfähig, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für dessen Abzug vorliegen (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Betreffen die Vorsteuerbeträge mehrere Tätigkeitsbereiche eines Kegelsportvereines, ist eine Aufteilung in die jeweiligen Tätigkei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Leistungsentgelte an Endverbraucher sind, weil keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift, in vollem Umfang steuerpflichtig (s. Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) zu versteuern. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelvere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsätze im Zweckbetrieb

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Getätigte Umsätze aus der Vermietung von Kegelbahnen an Mitglieder des Vereins (Sportkegler) sind dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) zu unterwerfen, weil die Entgelte im Zweckbetrieb "eigener Art" (s. § 65 AO, Anhang 1b) zu erfassen sind. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2). Auswir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall, der sich am 3.5.2018 in Bremerhaven ereignete, wurde der Pkw Audi A6 des Klägers durch eine linksseitige Kollision mit einem in Polen zugelassenen und dort versicherten Lkw beschädigt. Der Unfallhergang und die alleinige Einstandspflicht d...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 19 In den Fällen der Nr. 2 ist dem Betroffenen die Begründung bereits bekannt, sodass sie nicht wiederholt zu werden braucht. Das Bekanntsein kann aus vorherigem Schriftverkehr, einem Prüfungsbericht oder aus einem früheren Verwaltungsverfahren resultieren. Die Begründung kann auch durch bereits erfolgte mündliche Erläuterungen bekannt sein.[1] Ohne weiteres erkennbar is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 235 AO regelt in Anlehnung an den früheren § 4a StSäumG die Verzinsung hinterzogener Steuern. Insoweit sind die Begründung der Zinspflicht und die Entstehung der einzelnen Zinsbeträge zu unterscheiden. Anders als etwa die Zinsen im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren[1] wird die Zinspflicht selbst bereits mit der Hinterziehung, also vor oder gleichzeitig mit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.1 Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder

Bei Regelungen zum möglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs muss die BGH-Rechtsprechung[1] bezüglich Schenkungen von Eltern an Schwiegerkinder bedacht werden. Auch wenn Eheleute z. B. auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs verzichtet haben, können Schwiegereltern von einem beschenktem Schwiegerkind Schenkungen zurückfordern. Zuwendungen der Eltern, die um der...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.1 Trennung

Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Soweit im Folgenden von Ehepartnern die Rede ist, gelten die Ausführungen entsprechend auch für eingetragene Lebenspartner.[2] Die Ehepartner leben in objektiver Hinsicht getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehepartner sie erkennbar nicht...mehr