Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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§ 3 Vergütungstabellen / 4. Umsatzsteuer

Rz. 61 Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, ob die Testamentsvollstreckervergütung eine Brutto- oder Nettovergütung ist. § 7 InsVV sieht vor, dass die Umsatzsteuer zur Vergütung des Insolvenzverwalters hinzukommt, ebenso § 3 Abs. 1 S. 3 VBVG für den Betreuer.[43] Für § 2221 BGB fehlt eine gesetzliche Regelung. Rz. 62 Die Vergütung sollte hiernach eine Bruttovergütu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.3 Liquiditätsplanung

Nachdem die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen mit dem Mandanten festgehalten worden sind, kann der Berater für den Mandanten die drohende Nachzahlung ermitteln (Steuer, Hinterziehungszinsen 6 % p. a., SolZ, KiSt ggf. Zuschlag gem. § 398 a AO). Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO sind auch festzusetzen, wenn wirksam Selbstanzeige nach § 371 AO erstattet worden ist.[1] Für...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / B. Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Testamentsvollstrecker kann gem. § 2201 BGB jede natürliche Person werden, die bei Amtsantritt nicht geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder die nach § 1896 BGB einen Betreuer zur Besorgung ihrer Vermögensangelegenheiten erhalten hat. Auch juristische Personen können, unabhängig von ihrer Rechtsform, Testamentsvollstrecker werden.[4] Der Erb...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Bremen

Im PVG-HB ist diese Form der Beteiligung nicht umgesetzt. Für Verwaltungsanordnungen ist aus § 54 PVG-HB eine Beratungs- und Mitteilungspflicht zu entnehmen. Für disziplinarische Ermittlungen wird in § 54 Abs. 2 PVG-HB nur eine Mitteilungspflicht vorgegeben. Erst wenn das Disziplinarverfahren zu weiteren Maßnahmen führt, muss dem Personalrat die Möglichkeit zur Stellungnahme ...mehr

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Formerfordernisse für Vollmachten bei der GmbH

Zusammenfassung Vollmachten von GmbH-Gesellschaftern sind häufig notariell zu beglaubigen (z.B. bei der Gründung). Sie müssen den Vollmachtgeber hinreichend individualisieren. In dem vom OLG Bremen entschiedenen Fall ging es um die Gründung einer GmbH. Der Gründungsgesellschafter hielt sich im Ausland auf und nahm daher den Notartermin für die Gründung nicht selbst wahr. Stat...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 7. Was tun, wenn keine Aussetzung ausgesprochen wird?

Um diese Frage zu beantworten, ist zuerst einmal erforderlich zu klären, in welcher Form die Ablehnung ergehen muss. Hierbei gilt es zu unterscheiden: Handelt die Staatsanwaltschaft, so geschieht dies durch eine Verfügung (§§ 167, 171 StPO). Sie sollte, auch wenn dies als nicht verpflichtend angesehen wird, begründet werden. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der einer...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

Leitsatz Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt. Normenkette § 12 Satz 2 Nr. 2 AO, § 2 Nr. 1 KStG, § 15 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Das Landesrecht enthält keine dem Mitwirkungsverfahren vergleichbare Beteiligungsform. Es kennt nur die Beteiligungsform der Mitbestimmung. Beim Umfang des Mitbestimmungsrechts sind jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen der Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle zu beachten.[1] Den Entscheidungen der Einigungsstelle kommt daher je nach Fallgestaltung lediglich der Cha...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Übersicht

Das Mitwirkungsverfahren beinhaltet das zweite förmlich ausgestaltete Beteiligungsrecht der Personalvertretung. In ihm wird geregelt, wie bei Maßnahmen vorzugehen ist, die dem Mitwirkungsrecht des Personalrats unterliegen. Das Mitwirkungsrecht ist deutlich schwächer ausgelegt als das Mitbestimmungsrecht, da kein Einigungsstellenverfahren vorgesehen ist, das Letztentscheidung...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / C. Risiko des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO im familiengerichtlichen Verfahren

Rz. 19 In Familienverfahren ist das Risiko, dass falsche Angaben auffallen, aber besonders hoch wegen der regelmäßig anwendbaren Vorschrift des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO: Zitat "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragter Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich d...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XII. Keine Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1578b BGB

Rz. 136 Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[119]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Gesamtschuldnerausgleich bei Mietverhältnissen (§ 426 BGB)

Rz. 182 Zudem gewährt § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB im Innenverhältnis beiden Gesamtschuldnern grds. einen gegenseitigen Ausgleichsanspruch, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich eine abweichende Bestimmung der Anteile aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sa...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 111 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Rz. 112 Eine Ausnahme gilt lediglich beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehnt, lässt jedoch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach zu.[144] Praxistipp: Eine Befrist...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Umgangsvermittlungsverfahren

Rz. 135 Zweck des Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG ist es, vor Einleitung von Zwangsmaßnahmen nach §§ 88–90 FamFG zur Durchsetzung der gerichtlichen Umgangsregelung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs eine einverständliche Konfliktlösung zu ermöglichen, ohne dass es sofort zu gegensätzlichen Anträgen der Eltern kommt, wodurch eine Entspannung der häufig emot...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / II. Vermögen der Kinder

Rz. 16 Auch Kinder können eigenes Vermögen haben, über das die Eltern nicht ohne weiteres verfügen können. Haben z.B. die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.[10] Rz...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 6. Unberechtigt ausgegebenes Vermögen

Rz. 38 BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 636/17 [39] Zitat Sind Rechtsverfolgungskosten absehbar, darf vorhandenes Vermögen (Unterhaltsnachzahlungen) nicht mehr leichtfertig für nicht unbedingt notwendige Zwecke ausgegeben werden. Andernfalls muss sich der Antragsteller die ausgegebene Summe als fiktives Vermögen anrechnen lassen und kann sich insoweit auch nicht mehr auf den Schonbetra...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Beschleunigungs- und Vorrangsgebot (§ 155 Abs. 2 FamFG)

Rz. 70 Es gilt das Beschleunigungs- und Vorrangsgebot des §°155 FamFG.[106] Aufgrund des Beschleunigungsgebots des § 155 Abs. 1 FamFG ist das Familiengericht gehalten, die aus seiner Sicht notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu führen, um so die Entscheidungsreife des Verfahrens herbeizuführen und – wenn die Eltern sich nicht einigen können – zeitnah in der Sache zu ents...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 10. Einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren zum Unterhalt??

Rz. 218 Noch nicht abschließend geklärt ist die für die anwaltliche Praxis sehr relevante Frage, ob neben einer erlangten einstweiligen Anordnung über Unterhalt Damit verbunden ist viel...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / I. Keine Untätigkeitsbeschwerde

Rz. 79 Nach h.M. ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr zulässig.[108]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 17. Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt § 1361 BGB?

Rz. 209 Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[334]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Stufenantrag

Rz. 74 Mit einem Stufenantrag kann gleichzeitig ein Auskunftsanspruch und der noch nicht bezifferte Zahlungsantrag rechtshängig gemacht werden (§ 113 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). Der Auskunftsantrag nach § 1613 Abs. 1 BGB kann mit einem Abänderungsbegehren nach den §§ 238, 239 FamFG kombiniert werden (sog. Stufenabänderungsverfahren) mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung auf d...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 8. Eigenes Umgangsrecht anderer Personen nach § 1685 BGB

Rz. 49 Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht anderer Bezugspersonen des § 1685 BGB . Enge Bezugspersonen können der Ehegatte oder frühere Ehegatte eines Elternteils bzw. der Lebensgefährte oder frühere Lebensgefährte sein. Erfasst werden auch Pflegepersonen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege gelebt hat, erwachsene Geschwister, Großelter...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Vollstreckung von laufendem Unterhalt

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Auswirkungen

Rz. 110 Die sog. privilegierten volljährigen Kinder werden den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Dies bedeutet auch, dass ihnen gegenüber eine verschärfte unterhaltsrechtliche Haftung gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB besteht. Jedoch sind auch gegenüber diesen privilegierten volljährigen Kindern beide Eltern anteilig barunterhaltspflichtig.[143] Dazu siehe oben Rdn 81. Bei ges...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 175 Verlangt der Unterhaltsschuldner die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährigen Kindes, so muss der Berechtigte darlegen und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dazu gehört auch im Abänderungsverfahren eines Elternteils insbesondere der schlüssige Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den an...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde

Rz. 80 Seit dem 15.10.2016 gelten die Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde.[109] Durch diese Rechtsbehelfe soll dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG ein präventiver Rechtschutz zur Seite gestellt werden. Mit der Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG kann ein Beteiligter des Verfahrens geltend machen, dass die bisherige Ver...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Mitwirkungspflichten beim Umgangsrecht

Rz. 60 Der sorgeberechtigte Elternteil muss nicht nur den Umgang ermöglichen und das Kind zu den Umgangsterminen bereithalten, sondern muss auch das Kind zum Umgang motivieren. Der betreuende Elternteil hat im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB die Kontakte zu dem anderen Elternteil positiv zu fördern und erzieherisch auf das Kind einzuwirken.[91] Er ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1361 BGB

Rz. 9 Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches des getrenntlebenden Ehegatten sind: Rz. 10 Praxishinweise:mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Speziell: Einstellung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 187 Umstritten ist, ob auch die Einstellung gegen Sicherheitsleistung möglich ist.[193] Rz. 188 Praxisti...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Anordnung des Wechselmodells durch gerichtliche Umgangsregelung

Rz. 48 Der BGH hat klargestellt dass durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils angeordnet werden kann.[61] (Siehe auch § 23 Rdn 36) Rz. 49 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Verfahrenswert der einstweiligen Anordnung

Rz. 115 Der Wert ist gem. § 41 FamGKG zu ermäßigen (auf den hälftigen Wert, also 2.000 EUR),[155] dabei ist auch eine Herabsetzung unter den hälftigen Hauptsachewert möglich.[156] Erledigt sich das einstweilige Anordnungsverfahren betreffend die elterliche Sorge durch Vergleich, so ist eine Anhebung des Verfahrenswertes über den Regelwert hinaus nicht allein deshalb gerechtf...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / E. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Rz. 79 Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird.[106] Eine Verwirkung eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes[107] noch wegen der Verweigerung des Kontaktes zum unterhaltspflichtigen...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / G. Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, § 1686a BGB

Rz. 218 Das "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" vom 25.4.2013[289] verfolgt das Ziel der Erweiterung der bisher nur stark eingeschränkten Möglichkeit eines sog. biologischen Vaters, der Umgang mit seinem Kind oder zumindest Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse haben möchte. Rz. 219 Es regelt in § 1686a BGB Umgangs- und Auskunftsr...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 4. Wechselmodell durch Umgangsregelung

Rz. 36 Der BGH hat abweichend von der zuvor h.M. klargestellt, dass auch gegen den Willen eines Elternteils ein paritätisches Wechselmodell durch gerichtliche Umgangsregelung angeordnet werden kann, wenn dies dem Kindeswohl dient.[56] Rz. 37 Praxistipp:mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / C. Entscheidung zur Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 9 Im Verbund mit dem Ausspruch der Ehescheidung ergeht die gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich durch einen Feststellungsbeschluss.[17] Diese Entscheidung des Gerichts ist nach § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar und erwächst ggf. in Rechtskraft. Rz. 10 Der Verfahrensbevollmächtige muss die Entscheidung innerhalb der Rechtsmittelfrist auf ihre Rich...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Haftungsverteilung zwischen den Eltern beim besonderen Kindesbedarf

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Anordnungsgrund

Rz. 204 Weiter erforderlich ist ein Anordnungsgrund nach § 1 Abs. 2 Satz 1 bzw. Abs. 2 GewSchG, der gegeben ist, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und gem. §§ 49 Abs. 1, 214 FamFG glaubhaft gemacht werden muss. Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr