Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 5. Beteiligung von Angehörigen

Rz. 59 Bis Anfang 1983 wurden bei der Beantwortung der Frage, ob eine Person oder Personengruppe am Besitz- und Betriebsunternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist, die Beteiligungen von Ehegatten, Eltern und minderjährigen Kindern zusammengerechnet, weil widerlegbar vermutet wurde, dass nahe Angehörige gleiche Interessen verfolgen. Rz. 60 Diese sog. Vermutungsrechtsprechung ...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 130 In § 199 Abs. 2 BewG räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen, sofern keine Ableitung aus zeitnahen Verkäufen möglich ist, ein Wahlrecht ein, das sog. "vereinfachte Ertragswertverfahren" anzuwenden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für die Finanzverwaltung stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren das Re...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 591 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, dass durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde.[1730] Eine Grundrechtsverletzun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick und Abgrenzung der Haftungsinstitute

Rz. 1058 Die Haftungsinstitute des enteignungsgleichen und des enteignenden Eingriffs sowie der Aufopferung finden ihre innere Rechtfertigung in dem Gedanken des Billigkeitsausgleichs für durch hoheitliches ­Handeln erlittene Eingriffe in eigentumsrechtlich geschützte Positionen oder Einbußen an Immaterialgüterrechten (insbesondere Leib, Leben, Gesundheit und persönliche Fre...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / V. Nichteheliche Gemeinschaft, Partnerschaft, faktische Gemeinschaft

Rz. 218 Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2011 gut 2,7 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland, in denen Frau und Mann zusammenlebten. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben mehr als 800.000 Kinder. Auch die knapp 2,7 Millionen alleinerziehenden Elternteile dürften zum Teil in Beziehungen leben, die einer Lebensgemeinschaf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Konsequenzen der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Sachverhalt § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung ...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 3. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Abgrenzungsmaßstab

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil hinsichtlich Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregelungen in ihrer alten Fassung dem Gesetzgeber konkrete Anregungen für eine verfassungskonforme Neuregelung gegeben. Im Hinblick auf die Regelung von Großerwerben gab das Bundesverfassungsgericht vor, der Gesetzgeber müsse unter Berücksichtigung der mit der Verschonung verf...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / V. Telos der Verschonungsregelungen maßgeblich für die Perspektive

Die Verschonungsregelungen zielen darauf ab, den Erhalt von Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. So führt auch das Bundesverfassungsgericht[21] an einer Stelle ausdrücklich aus, dass nicht die Verschonung eines einzelnen Erwerbers die steuerliche Privilegierung unternehmerischen Vermögens rechtfertige. Der die Ungleichbehandlung rechtfertigende Gem...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / II. Anlass für die Einführung der sogenannten 26-Mio.-Euro-Erwerbsgrenze

Echte Steuerbefreiungen[4] führen immer zu einer Ungleichbehandlung von denjenigen, die in den Genuss der Befreiung kommen, und denjenigen, die ohne Steuerbefreiung die reguläre Steuerlast tragen müssen. Aufgrund des Ausmaßes der mit’den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen einhergehenden Ungleichbehandlungen hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 die Versch...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 8

Auf einen Blick Der Gesetzgeber verfolgt mit den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen das Ziel, den Bestand der übertragenen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu schützen. Denn durch die Erbschaftsteuerlast dürfte sich der Steuerpflichtige wegen Liquiditätsschwierigkeiten veranlasst sehen, zur Begleichung der Steuerschuld auf da...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 2. Anforderungen an den Nachweis der Gefährdung bei’Großerwerben

Es liegt jedoch auf der Hand, dass das Maß der Ungleichbehandlung zwischen Erwerbern begünstigten und Erwerbern nicht begünstigten Vermögens umso größer ist, je umfangreicher der steuerbefreite Erwerb ist. Je größer das Maß der Ungleichbehandlung ist, desto anspruchsvoller wird auch die Rechtfertigungslast hierfür. Das Bundesverfassungsgericht hält deshalb die uneingeschränk...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / IV. Entscheidung des Gesetzgebers für eine Erwerberperspektive bei der Grenzziehung

In dem der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen grundsätzlich auf Erwerbe begünstigten Vermögens in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR beschränkt, stellt er für die geforderte Grenzziehung auf eine Erwerberperspektive ab. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern ausdrücklich, dass eine "erwerbsbezogene Betrachtung" zu Grunde gelegt wird.[17] Diese Perspek...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 1. Gefährdungsvermutung als Rechtfertigung der’Verschonung

Rechtfertigungsgrundlage für die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen ist die Annahme einer Gefährdung des Bestands des Unternehmens und dessen Arbeitsplätze durch die Erbschaftsteuerlast beim Erwerber. Wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellte, liegt es in der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, bei einer nicht eindeutig geklärten und auch ni...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.3 Passive UK-Betriebsstätten

Für Einkünfte, die einem im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer passiven und niedrig besteuerten Auslandsbetriebsstätte zugerechnet werden, sieht die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG statt der in den deutschen DBA regelmäßig im Grundsatz vorgesehenen Freistellungsmethode lediglich die Anrechnung der (niedrigen) ausländischen Steuerbelastung auf die deu...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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FF 06/2021, Familienrechtliche Reformvorhaben und JUMIKO

Interview mit dem Vorsitzenden der Justizminister/innen-Konferenz Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach Schnitzler/FF: Sie sind seit Januar dieses Jahres für ein Jahr Vorsitzender der Justizminister/innen-Konferenz, kurz JUMIKO. Welche wichtigen Fragen wollen Sie in diesem Jahr ansprechen? Biesenbach: Die JUMIKO ist für mich so ein weni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften für die Revision in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses gelten entsprechend in folgenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes:mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zulassungsverstöße

Rz. 107 Zunächst ist auf die Zuständigkeitsregelung für den Einzelrichter in Abs. 8 S. 1 einzugehen. Danach entscheidet im Beschwerderecht stets der Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Sie gilt auch für die Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO

Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die gesetzliche Grundlage für die Beiordnung. Wie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erf...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16 a) Zur externen Teilung rückstellungsfinanzierter Versorgungsanrechte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 5/18) vom 26.5.2020 (FamRZ 2020, 1078). b) Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat das Familiengericht festzustellen, welche Versorgungsleistung die ausgleichsberechtigte Person mit dem v...mehr

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FF 06/2021, Coronabedingte ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Schreiben vom 15.3.2021 wandten sich die sorgeberechtigten Eltern des 15 Jahre alten Jugendlichen J an das Amtsgericht Kelheim, mit der "Anregung", ein Eilverfahren "von Amts wegen" gem. § 1666 BGB gegen die Schule A wegen Gefährdung des Wohls ihres Sohnes J und aller weiteren Schulkinder aufgrund der Anordnung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schut...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 43 Muster 1: Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Gericht [...] In dem Verfahren [...] hat [...] beschlossen: Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Gründe Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Es kann offenbleiben, ob die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf r...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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FF 06/2021, Verweigerung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betraf die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren, in dem die Beschwerdeführerin die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen in einem praktizierten (paritätischen) Wechselmodell verfolgt. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjähr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2 bis 4)

Rz. 140 Beschwerdegericht ist das LG, wenn eine Wertfestsetzung des Amtsgerichts angegriffen wird, das OLG, wenn das LG erstinstanzlich entschieden hat. Rz. 141 Unabhängig von diesem Instanzenzug ist das OLG immer zuständig, wenn die Beschwerde eine Entscheidung des Familiengerichts betrifft (§§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2; 23b GVG). Rz. 142 Eine weitere ausschließliche...mehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Textform (S. 1)

Rz. 31 Abs. 1 S. 1 ordnet für alle Vergütungsvereinbarungen die Textform an. Dieser Form unterliegen daher sämtliche Vergütungsmodelle (Zeit-, Pauschal- und Erfolgsvergütungen) ohne Rücksicht darauf, ob die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Tarife über- oder unterschreitet. Eine Ausnahme besteht nach Abs. 1 S. 4 nur für Gebührenvereinbarungen nach § 34 (siehe Rdn 53 ff....mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Datenschutz im BGM / 1.1 Relevanz Datenschutz in Deutschland

Das Thema Datenschutz ist heutzutage, in einer Welt der digitalen Vernetzung und vielfältiger Informationskanäle, brisanter denn je. Auch in Deutschland prägen Datenschutzskandale in den letzten Jahren immer häufiger die Nachrichten. Fast wöchentlich tauchen neue Schlagzeilen über vermeintliche Datenmissbräuche auf – nicht zuletzt standen bereits renommierte Unternehmen wie ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Zeithonorare

Rz. 203 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 239 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / J. Fazit

1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss das Recht des Betroffenen auf vollumfängliche Akteneinsicht und Informationszugang in Verkehrsbußgeldsachen gestärkt. Um Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Messfehlers bei standardisierten Geschwindigkeitsmessungen zu ermitteln, hat der Betroffene einen Anspruch auf Einsichtnahme auch in außerhalb der Bußgeldakt...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / G. Ausblicke

Viele Verteidiger verfolgen mithilfe der herausgegebenen Unterlagen das Ziel, technisch-physikalische Privatgutachten durch einen Privatsachverständigen einzuholen, die bestenfalls dann Messfehler oder Ungenauigkeiten aufzeigen. Es bleibt abzuwarten, ob mit der Entscheidung wirklich eine steigende Zahl von Sachverständigengutachten einhergeht. Bedauerlicherweise hat das BVer...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / C. Zentrale Feststellungen des BVerfG

Das BVerfG hat entschieden, dass der Betroffene Anspruch auf Zugang zu den von ihm begehrten Informationen habe. Alles andere sei nicht mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar. Dem Anspruch des Beschwerdeführers auf Informationszugang auch zu den nicht zur Bußgeldakte genommenen Informationen müsse hinreichend Rechnung getragen werden. Das Bundesverfassungsgericht f...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / A. Einführung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18,[3] zum Umfang des Akteneinsichtsrechts des Betroffenen in Bußgeldverfahren auseinandergesetzt. Die klarstellende Entscheidung ist aus Betroffenensicht sehr zu begrüßen. Sie war angesichts vieler abweichender Entscheidungen zu dieser Thematik in der jüngsten Rechtsprechung längst überfällig. Die a...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Erhebung ... / 2 Gründe

II. Die weiteren Beschwerden des Bezirksrevisors sowie des Beteiligten Ziffer 1 sind gemäß § 81 Abs. 4 GNotKG zulässig, da das Landgericht Freiburg die weitere Beschwerde zugelassen hat (§ 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG). Der Senat sieht davon ab, die weitere Beschwerde des Beteiligten Ziffer 1 zunächst dem Landgericht zur Prüfung einer Abhilfe zuzuleiten. Die weitere Beschwerde des Be...mehr