Fachbeiträge & Kommentare zu CSR

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 117 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 56 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen inf...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.1 ESRS S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Rz. 34 Die Angabepflichten zu Konzepten verweisen auf die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-P ("Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; § 4 Rz 130 f.). Diese Angaben sind im Hinblick auf die Konzepte zu tätigen, die für die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen i. V. m. betroffenen Gemeinschaften eingerichtet wurden. Dar...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 45 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 46 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 47 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 111 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 13 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Motivation

Tz. 151 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 hat mit der Einführung der CSM ein starkes Konzept zur Abschätzung der zukünftigen Ertragsstärke des Unternehmens geschaffen. Die CSM gibt nicht nur Auskunft über die erwartete Profitabilität von Bestandsrisiken, sondern ermöglicht über die zusätzlichen Angaben zur Ersterfassung auch einen klaren Blick auf das neu aufgenommene Geschäf...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Hebelwirkung

Die Fähigkeit des Unternehmens, eine Änderung der missbräuchlichen Praktiken einer anderen Partei vorzunehmen, die mit negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verbunden ist.mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Betragsmäßige Angaben zu einzelnen Posten/Sacherhalten (IFRS 17.97–116)

Tz. 114 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dies umfasst insbesondere Überleitungsrechnungen zu den Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Berichtsperiode. Dabei sind alle Angaben separat für das übernommene sowie für das in Rückdeckung gegebene Geschäft zu erstellen. Referenz für die versicherungstechnischen Rückstellungen zu Beginn bzw. Ende der Periode sind...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 44 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Konze...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.2 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 41 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 102 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 144 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 162 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind auch alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzuste...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 32 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 197 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Umfassende Aktualisierungen betreffen u. a. die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 28, 67, 84), die Wesentlichkeitsanalyse (Rz 44, 53, 64, 66, 67, 71–75,...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden".[1] Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1.31). Die Offenlegung...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Diese ist für wenige KMU aufgrund der CSRD verpflichtend. Für potenziell Tausende KMU ist die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung Bestandteil von Geschäftsbeziehungen oder intrinsisch mo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Alternativen im PAA

Tz. 157 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Das vereinfachte Bewertungsmodell des PAA sieht konzeptionell den Ausweis einer CSM nicht vor (vgl. Tz. 85–88). Gerade für Geschäft mit vergleichsweise kurzer Vertragslaufzeit ergeben sich aber häufig Preiszyklen, deren Übersetzung in eine Neugeschäftsmargenerwartung von großem Mehrwert für die Berichts­adressaten wären. Veränderungen (etwa z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Positionierung des best estimate

Tz. 202 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard verfolgt in der Theorie eine vermeintlich mathematisch exakte Ermittlung des best estimates im Ausweis der fulfilment cash flows. Genauer werden folgende Ansprüche formuliert (IFRS 17.33): Unbiased probability-weighted mean of the full range of possible outcomes: Der best estimate ist auf Basis einer Wahrscheinlichkeitsverteilung ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.1 Modularer Aufbau des ED ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung

Rz. 66 Alle Kleinst- und nicht kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen – und somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland – können den künftigen ESRS VSME freiwillig anwenden. Diese Gruppe von Unternehmen ist jedoch äußerst heterogen. So können sich diese Unternehmen hinsichtlich bestimmter Größenmerkmale (z. B. von weniger als zehn bis hin zu 2...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.2 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 51 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Konzepte (Rz 44 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f....mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.8 ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Rz. 81 Gegenstand der Angabepflicht ist es, die Kernelemente der allgemeinen Strategie des Unternehmens darzustellen, sofern sie Nachhaltigkeitsaspekte betrifft. Gleichrangig sind das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des Unternehmens darzustellen, wobei der Fokus darauf liegt, in welchem Ausmaß diese mit nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen v...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 6 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.1 AA1000AS v3

Rz. 17 Der seitens des Beratungshauses und Standardsetzers AccountAbility[1] herausgegebene AA1000AS v3 ist ein global angewandter Standard[2] für die betriebswirtschaftliche Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen basierend auf den Prinzipien von AccountAbility.[3] Zu den vier Prinzipien von AccountAbility zählen:[4] Wesentlichkeit, Inklusivität, Reaktivität/Ansprechbarkeit u...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Kennzahlen eb...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ve...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 75 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 46 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinsch...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 139 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind folgende Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedi...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 61 Die Angabepflicht ESRS S3-5 konkretisiert und ergänzt die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 3 Rz 172 ff.). Sie zielt auf Darstellungen dazu, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet für seine Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher nega...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 130 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt ist (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todes...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.2 ISAE 3000 (Revised)

Rz. 23 Der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) wurde im Dezember 2013 seitens des IAASB veröffentlicht und findet Anwendung auf Prüfbescheinigungen von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer ab dem 15.12.2015.[1] Die Bescheinigung nach ISAE 3000 (Revised) stellt die in der Praxis (noch) am häufigsten anzutreffen...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 45 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr