Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Zu den Schlüsselverhältnissen

Rz. 266 Den "Schlüsselverhältnissen" kommt besondere Bedeutung zu. Merkwürdigkeiten bei den Schlüsselverhältnissen können Auswirkungen sowohl auf den Nachweis des äußeren Bildes als auch die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung haben:mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Tatbestände

Rz. 253 Die Teilversicherung deckt Schäden durch Entwendung. Versichert ist die Entwendung in den in den AKB ausdrücklich aufgezählten Fällen: Diebstahl i.S.d. § 242 StGB, Raub i.S.d. § 249 StGB, räuberische Erpressung i.S.d. § 255 StGB, Unterschlagung i.S.d. § 246 StGB sowie unbefugter Gebrauch i.S.d. § 248b StGB. Dadurch wird klar zum Ausdruck gebracht, dass unter den Entw...mehr

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§ 18 Transportversicherung / dd) Sicherung beladener Kraftfahrzeuge (Ziff. 7.1.4 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 223 Eigene oder in seinem Einflussbereich befindliche fremde beladene Fahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken hat der Versicherungsnehmer gegen Diebstahl oder Raub zu sichern, und zwar auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Schlüssel und Papier

Hinweis Voraussetzung für eine Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit ist, dass der Versicherer die Kausalität des Zurücklassens des Schlüssels im Auto für den Diebstahl beweisen kann. Dieser Nachweis dürfte schwer zu führen sein, wenn das Fahrzeug nicht wieder aufgefunden wird.[250] (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht Rz. 154mehr

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zfs 11/2024, Räuberischer A... / 2 Aus den Gründen:

[…] [2] 1. Der Schuldspruch hält der sachlich-rechtlichen Nachprüfung nicht stand. [3] a) Nach den Feststellungen planten unbekannt gebliebene Täter, einen Lkw-Fahrer, der – wie sie wussten – einen Umschlag mit einem größeren Bargeldbetrag "im Bereich des Beifahrersitzes" mit sich führen würde, durch das Vortäuschen der Panne eines Pkw zum Anhalten zu zwingen und das Bargeld z...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2021 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG , wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ve...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / ee) Missbrauch eines gestohlenen richtigen Schlüssels für Gebäude und Behältnisse, § 1 Nr. 2 e AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 e AERB 2008, 2010

Rz. 48 Die "erweiterte Schlüsselklausel" (so genannt, weil entsprechender Versicherungsschutz nach den AERB 81 nur über eine entsprechende Klausel versicherbar war) behandelt die Fälle, in denen ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt und dort ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb d...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Gefahrabhängige Einschränkungen

Rz. 169 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nach A 12.6 VHB 2022 nur, wenn sich die versicherten Sachen im Schadenszeitpunkt in Gebäuden (vgl. Rdn 83) befinden. Zelte und deren Inhalt sowie Sachen im Freien sind gegen die genannten Risiken nicht versichert. Dasselbe gilt für Sachen in Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sofern sich diese im Schadenzeitpun...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Beweisführung

Rz. 331 Der Eintritt des Versicherungsfalles gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweispflichtig ist.[482] Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen, die der Versicherungsnehmer beweisen muss, gehört der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden in den Schutzbereich – materiell und zeitlich – des Versicherungsvertrage...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Beweisführung

Rz. 252 In der Praxis häufig ist der Fall, dass das Fahrzeug nach behaupteter Entwendung ausgebrannt aufgefunden wird. Häufig ist dann ein fingierter Versicherungsfall zu vermuten. Wenn dem Versicherungsnehmer der Entwendungsnachweis nicht gelingt, kann er sich auf Brand als Schadenursache berufen. Die Tatbestände Diebstahl und Brand sind zwei voneinander unabhängige Tatbest...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gewalt

Rz. 62 Gewalt im Sinne der Versicherungsbedingungen ist Anwendung körperlicher oder mechanischer Energie gegen geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen eine Wegnahme gegenüber dem vorgenannten Personenkreis.[102] Da die Zielrichtung der Gewalt der Widerstand von Personen sein muss, reicht Gewalt gegen Sachen nicht aus.[103] Allerdings fällt es unter den Begriff des Raube...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 76 Die AVB-VSV sehen keine territorialen Beschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Insoweit besteht weltweit Deckung. Haben der VN oder seine Tochterunternehmen ihren Geschäftssitz in einem Staat außerhalb des EWR, wird Versicherungsschutz gem. § 33 Nr. 1 b bb und Nr. 2 b AVB-VSV nur mit der Einschränkung gewährt, dass er nach dessen (Aufsichts-)Recht ("Non-Admitted-...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Versicherte Folgekosten

Rz. 51 Ausdrücklich mitversichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten der Aufräumung, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schloßänderungs- und Bewachungskosten, bestimmte Reparaturkosten, Kosten für provisorische Maßnahmen, Kosten für Wasser-, Gas und Stromverlust, Rückreisekosten, Schäden an Tiefkühlgut wegen Strom...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Wagnisverfall

Rz. 43 Fällt das versicherte Risiko endgültig weg, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Ein endgültiger Wagnisverfall liegt in der Fahrzeugversicherung vor bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder Diebstahl, wenn eine Aussicht auf Wiedererlangung nicht mehr besteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ein Wagnisverfall nur vor, wenn jede Möglichkeit der Haft...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2021) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VI. Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen, Punkt 5

Rz. 37 Punkt 5.1 AVB Reisegepäck 1992/2021, die so genannte Kfz-Klausel, schränkt den Versicherungsschutz bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen ein, allerdings nur, wenn der Versicherungsfall auf Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beruht. Wertgegenstände sind überhaupt nicht versichert (vgl. Punkt 5.1 d AVB Reisegepäck 1992/2021). Rz. 38 Bei unbeaufsichtigten Wassers...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Obliegenheiten

Rz. 213 Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um seinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verlieren.[220] Sie unterscheiden sich von Leistungspflichten dadurch, dass sie nicht einklagbar sind. Die DTV-VHV 2003/2011 unterscheiden – wie das VVG – zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicher...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 8. Abhandenkommen

Rz. 74 Gemäß § 1 Nr. 1 e AFB 87 bzw. A § 1 Nr. 1 AFB 2010 wird in der Feuerversicherung Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die durch "Abhandenkommen" verursacht werden. Aus der gewählten Formulierung "bei einem Schadenereignis" wurde der Rückschluss hergeleitet, dass eine der versicherten Gefahren für sich genommen bereits zu einem Schaden geführt haben muss, um ein "A...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Kasuistik

Rz. 97 Gegen die Redlichkeit des Versicherungsnehmers sprechen beispielsweise folgende Tatsachen:mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 339 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im Üb...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 131 Der völlige oder zumindest quotale Ausschluss von Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, umfasst sowohl positives Tun als auch Unterlassen, letzteres allerdings nur, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand. Diese kann sich aus dem Versicherungsvertrag selbst ergeben, aber auch daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Diebstahlsversuch

Rz. 19 Für die Verwirklichung der versicherten Gefahr in der Einbruchdiebstahlversicherung reicht es gem. § 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 Hs. 2 AERB 2008/2010) aus, wenn das Abhandenkommen, die Zerstörung oder die Beschädigung der versicherten Sache durch eine versuchte Tatbegehung verursacht wurde. Hierfür muss der Täter angefangen haben, den Tatbestand eines erschwer...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (1) Einbrechen

Rz. 29 Das Einbrechen im Sinne dieser Bestimmung setzt den Einsatz von Gewalt gegen Gebäudebestandteile voraus, um dadurch Hindernisse zu beseitigen, die dem Diebstahl im Wege stehen.[28] Ein Mindestmaß an Kraftentfaltung ist dafür nicht erforderlich. Zwar verursacht die Beseitigung von Hindernissen durch Gewalt in der Regel Schäden an den betreffenden Sachen (beispielsweise ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / VII. Kasuistik

Rz. 72 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über verschiedene tatsächliche und potenzielle Versicherungsfälle in der VSV aus Rechtsprechung und Presse unabhängig davon, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz bestand und der VR einstandspflichtig war:mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Vandalismus (A 4.3 VHB 2022)

Rz. 98 Definition Vandalismus ist die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Gegenständen nach einem Einbruch, ohne dass damit eine Wegnahme oder Sicherung der Beute bezweckt wird. Typischer Fall ist, dass der Täter nach dem Einbruch aus Zerstörungswut oder sonstigen Motiven Kleidungsstücke zerfetzt, Polstermöbel bis auf das Polstermaterial aufschlitzt, an...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Raub

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 71 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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V / 5 Vereidigungsverbot [Rdn 3368]

Rdn 3369 Literaturhinweise: Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269 Lenckner, Strafvereitelung und Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO, NStZ 1982, 410 Rotsch/Sahan, § 3 StPO und die materiell-rechtlichen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme oder: Gibt es einen strafprozessualen Beteiligtenbegriff?, ZIS 2007...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XI. Entschädigung, Unterversicherung, Punkt 12

Rz. 66 Punkt 12.1 a AVB Reisegepäck 1992/2021 regelt die Höhe der zu zahlenden Entschädigung für den Fall des Totalverlustes des Reisegepäcks oder eines Teiles hiervon, wenn Zerstörung oder Abhandenkommen vorliegt. Zu ersetzen ist der Versicherungswert, der in der Regel dem Zeitwert entspricht (Punkt 9.2 AVB Reisegepäck 1992/2021), der wiederum als Wiederbeschaffungswert abz...mehr

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zfs 11/2024, Sachverhaltsaufklärung mit dem Event-Data-Recorder (EDR)

Hinweis An das Landgericht … In dem Rechtsstreit A … ./. B … und die KH-Versicherung beantrage ich, gemäß §§ 142 Abs. 1 und 144 ZPO anzuordnen, dass die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130, 80809 München binnen angemessener Frist verpflichtet wird, die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und Unterlagen, insbesondere die bei ihr vorhandenen Daten zum Standort...mehr

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Z / 21 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 4392]

Rdn 4393 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Verlust der Güter

Rz. 118 Gehen die Güter ganz oder teilweise verloren, werden sie dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen oder sind sie nach der Feststellung von Sachverständigen in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, so kann der Versicherungsnehmer nach Ziff. 17.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 7.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 den auf sie entfallenden Teil...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 2. Einzelfälle: Bejahung der groben Fahrlässigkeit

Rz. 104 In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit bejaht. Wie bereits erläutert, betrifft dies allein die Tatbestandsseite. Durch die neue Beweislastverteilung und durch die Möglichkeit auf der Rechtsfolgenseite die Schwere des Verschuldens angemessen zu berücksichtigen, ist zu erwarten, dass die Gerichte auf der Tatbestandsseite viel eher zur Annah...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Unerlaubte Handlung

Rz. 35 Eine unerlaubte Handlung liegt nach § 823 Abs. 1 BGB vor, wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt worden sind. Als sonstige Rechte sind für den Schutzbereich der VSV Marken-, Patent- und weitere Unternehmenspersönlichkeitsrechte ebenso wie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbe...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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A / 49 Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 623]

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N / 2 Nachtragsanklage [Rdn 2345]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / II. Wirtschaftsfaktor Wirtschaftskriminalität

Rz. 2 Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und des Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität wurden im Jahr 2022 73.114 Straftaten der Gruppe "Wirtschaftskriminalität" erfasst, was einen Anstieg von 42,6 % gegenüber dem Vorjahr und von 80,6 % gegenüber dem Jahr 2019 bedeutet. Nachdem die Wirtschaftskriminalität im Jahr 2019 einen Tiefstand erreicht hatte, sin...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 57 Raub im versicherungsrechtlichen Sinne setzt eine Wegnahme nach oder durch Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen bestimmte Personen voraus. § 1 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 1 Nr. 4 AERB 2008, 2010) enthält drei unterschiedliche Tatbestände, nach denen der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. Ebenso wie beim Einbruch kommt es nicht darauf an, ob der Raub zur Volle...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Vorsätzliches Handeln von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers, § 1 Nr. 7 b AERB 87

Rz. 104 Ebenso wie der Ausschlusstatbestand des § 1 Nr. 7 a AERB 87 soll auch der Ausschlusstatbestand für Arbeitnehmer nur dann eingreifen, wenn dieser Personenkreis durch seinen Status einen erleichterten Zugang zu versicherten Sachen besitzt. Gemeint sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die in dem Betrieb beschäftigt sind, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsort bez...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 5. Stilllegung des Betriebes, § 6 Nr. 4 d AERB 87

Rz. 157 Wird ein Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt, führt dies zu einer Gefahrerhöhung, weil die Entdeckung von Diebstählen verzögert wird, was den Anreiz für die Tatbegehung erhöhen kann.[273] Eine vorübergehende Stilllegung des Betriebes liegt ausdrücklich bereits dann vor, wenn der Geschäftsbetrieb wegen Betriebsferien oder deswegen ruht, weil es sich bei dem...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 3. Schlossänderungskosten, § 3 Nr. 3 d AERB 87, A §§ 5 Nr. 1 d und Nr. 5 AERB 2008, 2010

Rz. 117 Vereinbart der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für derartige Kosten, muss ihm der Versicherer sämtliche notwendigen Aufwendungen für Schlossänderungen an den Türen der als Versicherungsort vereinbarten Räume erstatten, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch eine außerhalb des Versicherungsortes begangene Tat abhandengekommen s...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Qualifizierte Tatbestandsmerkmale

Rz. 27 Die nachfolgenden Ausführungen widmen sich den in § 1 Nr. 2 a–f AERB 87 (A §§ 1 Nr. 2 a–f AERB 2008, 2010) genannten qualifizierten Erscheinungsformen des Einbruchdiebstahls, von denen mindestens ein Tatbestand in der Form der versuchten oder vollendeten Tatbegehung vom Täter erfüllt worden sein muss. Ob durch den Täter gleichzeitig auch weitere Tatbestände des qualif...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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