Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Besteuerung der GmbH

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 14.08.2007 (BGBl. I 2007, S. 1912ff.) wurde sowohl die Besteuerung der GmbH (Ebene der Gesellschaft) als auch diejenige ihrer Gesellschafter (Ebene der Gesellschafter) neu geregelt. Der KSt-Satz wurde mit Wirkung ab VZ 2008 auf 15 % herabgesetzt, allerdings zzgl. 5,5 % der Steuer als SolZ. Hinzu komm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 10)

Rn. 80 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie beim Posten Nr. 9 ist Voraussetzung für die Erfassung an dieser Stelle, dass die Erträge aus den in der Bilanz unter "Finanzanlagen" ausgewiesenen "Ausleihungen" und sonstigen "Wertpapiere[n] des AV" (Posten A. III. 2. sowie 4., 5. und 6. nach § 266 Abs. 2) stammen. Nicht hierher gehören deshalb Erträge aus A. III. 1. und 3. sowie aus "We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rn. 101 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 277 Abs. 3 Satz 2 genannten Ergebnisse aus UN-Verträgen sind nach dieser Vorschrift "jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen." Aus dieser Formulierung folgt, dass bei Vorliegen eines oder mehrerer der genannten vier Fälle jeweils zusätzliche (und entsprechend bezeichnete) Posten in das gesetzliche Gliederungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 11)

Rn. 81 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Postenbezeichnung bringt zum Ausdruck, dass hier alle Finanzerträge auszuweisen sind, die nicht bereits unter den vorherigen Posten Nr. 9 (bzw. Nr. 9 lit. a) oder Nr. 17 lit. a); vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 103) und Nr. 10 erfasst wurden, ergo nicht aus "Finanzanlagen" stammen. Den "Sonstige[n] Zinsen" sind zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anschaffungskostenminderungen

Rn. 55 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Während der Anschaffungspreis, die nachträglichen AK und die Anschaffungsnebenkosten die positiven Komponenten der AK darstellen, kürzen die AK-Minderungen den letztlich anzusetzenden Betrag, sofern (auch) sie – wie im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.05.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) präzisiert – dem VG einz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH muss Teile ihrer RL offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 1ff.). Das HGB versteht dabei unter "Offenlegung" die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form an die das UN-Register führende Stelle (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2; HdR-E, Einf. HGB §§ 325–329, Rn. 5). Rn. 45 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / d) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt (vgl. Tabelle):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / a) Beschränkte Steuerpflicht

Aus ertragsteuerlicher Sicht ist fraglich, ob eine beschränkte Steuerpflicht greift. Dies ist nach § 1 Abs. 4 EStG der Fall, wenn natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG erzielen. Zu den inländischen Einkünften zählen inter alia Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland eine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / c) Bilaterale Schranken

Betriebsstätteneinkünfte: Für Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft wird das Besteuerungsrecht nach einem zugrunde liegenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelmäßig dem Betriebsstättenstaat zugesprochen (Art. 7 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 OECD-MA).[27] Beraterhinweis Eine bloße gewerbliche Prägung[28], Infektion[29] oder Gewerblichkeit infolge einer Betriebsaufspaltung[30] wirkt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.2 Dividendenäquivalente

Rz. 290 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei virtuellen Aktienvergütungen ("Phantom-Shares") kommt es mitunter zur Auszahlung von sog. Dividendenäquivalenten, bei denen entsprechend der Auszahlung von Dividenden an "reale" Aktionäre, auch den Inhabern virtueller Aktien eine entsprechende Zahlung gewährt wird. Rz. 291 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Maßgebend ist dabei i. d R. allein die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.3 Aufteilung des geldwerten Vorteils aus einer Optionsgewährung nach Abkommensrecht

Rz. 279 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer Optionsgewährung ist den Einkünften aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 OECD-MA zuzuordnen. Diejenigen Einkünfte, die der Arbeitnehmer in seiner Eigenschaft als Anteilseigner nach Ausübung des Optionsrechts aus dem Halten der erworbenen Aktien (z. B. Dividenden) oder ihrer späteren Veräußerung erzielt, si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt ein > Arbeitgeber einem > Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt darin ein geldwerter Vorteil (§ 8 Abs 1, § 19 Abs 1 EStG; BFH 152, 461 = BStBl 1988 II, 525; > Sachbezüge). Dieser Vorteil gehört bei ArbN zum > Arbeitslohn, der als Sachbezug dem LSt-Abzug unterliegt. Bei ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 2 Höhe der Abfindung

Sofern eine Abfindung wegen einer vorzeitigen Trennung des Geschäftsführers gezahlt wird, orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Restlaufzeit des Dienstvertrags. Die Vergütung für die Restlaufzeit stellt sozusagen den Maximalbetrag dar. In welcher Höhe dieser ausgeschüttet wird, hängt von der Interessenlage ab. Möchte die GmbH den Geschäftsführer gar nicht loswerden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 3 Inhalt der Due Diligence

In einer Due Diligence werden die erforderlichen Informationen sorgfältig zusammengetragen und einer Chancen- und Risikobewertung unterzogen. Die Prüfung kann sich auf folgende ausgewählte Fachbereiche und Prüffelder beziehen, wobei es in der Praxis nicht immer möglich ist, trennscharf zu arbeiten und es daher zu Überschneidungen oder anderen Zuordnungen als gezeigt kommen k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 4 Zubehör gehört nicht zu den Anschaffungskosten des Pkw

Zubehör ist ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit dem Pkw genutzt wird, ohne dass es mit dem Pkw fest verbunden wird, wie z. B. ein Autotelefon oder ein mobiles Navigationsgerät. Entscheidend ist, dass die Verbindung des Wirtschaftsguts mit dem Fahrzeug jederzeit problemlos gelöst werden kann. Aufwendungen für Gegenstände, die nur privat durch den Unternehmer/Gesellschafter ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1.2 Dividendenansprüche aus GmbH-Anteilen

Rz. 45 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.3 Gewinnverwendungspolitik

Rz. 55 Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn ausgeschüttet, thesauriert oder zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll. Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7 Ausgewählte Aspekte bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Konzern

7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA") Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Vorteilsgeneigtheit einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 15 Abstrakte Eignung zum "sonstigen Bezug" Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung[1] muss zudem die Eignung aufweisen, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (sog. Vorteilsgeneigtheit).[2] Dieses Tatbestandsmerkmal der vGA hatte der BFH erstmals mit seinem Urteil v. 7.8.2002 zu Prämien für eine Rückdec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung

2.1 Unterschiedsbetragsminderung/verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung Rz. 4 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung Eine vGA erfordert zunächst, dass auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung vorliegt, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgewirkt hat. Angesichts...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutterge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Rechtsfolgen, Fallgruppen und ausgewählte Aspekte im Konzern

1 Einleitung Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 Verdeckte Gewinnausschüttung von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Betei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 5 Rückgängigmachung/Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Geschäftsvorfall zu beurteilen, ob eine bestehende Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist.[1] Die vGA kann nicht dadurch neutralisiert bzw. rückgängig gemac...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Einleitung

Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder gesellschaft...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 8 Zentrales Tatbestandsmerkmal der vGA-Definition Die Unterschiedsbetragsminderung (oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung) muss ferner durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderten Unterschiedsbetragsmehrung ist das zentrale Tatbestandsmerkmal und Kernproblem einer vGA. ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.2 Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Rz. 51 Dreistufige Angemessenheitsprüfung Die Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist stets streitanfällig und regelmäßig anhand des konkreten Einzelfalls vorzunehmen. Hierbei müssen sowohl die Gesamtausstattung als auch die einzelnen Vergütungsbestandteile einem Fremdvergleich standhalten. Bezüglich der Gesamtausstattung nimmt die Fina...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6 Typische Fallgruppen

6.1 Überpreislieferungen an Kapitalgesellschaften Rz. 48 Aktivierung zu angemessenen Anschaffungskosten Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von einem unmittelbar (oder mittelbar) übergeordneten Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person Wirtschaftsgüter zu einem unangemessen hohen Entgelt (sog. Überpreislieferungen), stellen sich neben der steuerlichen Behandlung des L...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 8 Weiterführende Literatur

Baumhoff/Kluge/Liebchen, IStR 2014, S. 515. Blumenberg/Lechner, DB 2014, S. 141 ff.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.3 Tantiemezusagen

Rz. 56 "Vorweggenommene Gewinnausschüttung" Die Vereinbarung einer Tantieme als erfolgsabhängige Vergütungskomponente wirft in besonderem Maße Abgrenzungsfragen auf, weil sie als gewinnabhängige Gehaltskomponente eine Vorab-Teilhabe am Gewinn vermittelt und – jedenfalls wirtschaftlich – eine "vorweggenommene Gewinnausschüttung" darstellt.[1] Sie sind jedoch übliche Gehaltsbes...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 ESt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.3 Formale Anforderungen bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen

Rz. 11 Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und diesen Nahestehende Bei beherrschenden Gesellschaftern und diesen nahestehenden Personen (zum Begriff der nahestehenden Person vgl. Rz. 10) kommt der sog. formale Fremdvergleich zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird in diesem Zusammenhang eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis indiz...mehr