Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verhältnis zu DBA

Rn. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hinsichtlich der von Belgien (bis 2009), Luxemburg u Österreich einbehaltenen Quellensteuer (s Rn 4) enthielt die ZIV in § 14 ZIV Sonderregelungen, die den in den jeweiligen DBA enthaltenen Vorschriften ausdrücklich vorgingen (s Rn 21ff). Das FKAustG ist anwendbar iRd § 1 FKAustG, nach § 1 Abs 1 Nr 4 FKAus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rn. 21 Stand: EL 132 – ET: 12/2018Stand: Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers wird durch den Quellensteuerabzug nicht beeinflusst (Art 11 Abs 4 ZinsRL; § 11 ZIV). Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer wird eine Steuergutschrift erteilt. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (s Rn 4) regelt § 14 ZIV, dass die im Za...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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§ 26 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[126] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung.[127] Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property)...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[71] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Darüber hinaus beabsichtigen sie, auf eigenen Wunsch hin, die Europäische Union vollends zu verlassen. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 EuErbVO hat.[54] England und Wales folgen ...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[247] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[148] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit,...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / L. Fürstentum Monaco

Rz. 72 Erbstatut: Das Fürstentum Monaco ist Drittstaat im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung. Es gilt der Grundsatz der Nachlassspaltung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird bezüglich des beweglichen Vermögens an das Heimatrecht des Erblassers angeknüpft (Staatsangehörigkeitsprinzip). Bezüglich des unbeweglichen Vermögens wird an das jeweilige Belegenheitsrecht (lex si...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 35 Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Rz. 1 § 35 regelt die Behandlung von Verlusten, die eine in den neuen Bundesländern ansässige Körperschaft vor der Herstellung der Einheit Deutschlands erlitten hat und nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Wege des Verlustvortrags geltend macht. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingefügt worden und hat den bisherigen § 35 ersetzt. Die bisherige Fassu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter

Leitsatz Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein. Normenkette § 2 Nr. 1 KStG, § 13 AO, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c DBA-Luxemburg 1958/1973 Sachverhalt Die in Liquidation befindliche Klägerin ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts. In den Jahren 2001 bis 2007 betrieb sie u.a. den Handel mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 DBA bilden den wichtigsten Anwendungsfall des § 2 Abs. 1 AO. Sie werden zwischen Völkerrechtssubjekten geschlossen, um Doppelbesteuerungen hinsichtlich desselben Stpfl. zu vermeiden. Hierzu kann es kommen, wenn in mindestens zwei Staaten von demselben Stpfl. für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum vergleichbare Steuern erho...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen

Hat ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Inland begründet und unterliegt sein Nachlass oder sein Erwerb als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Beschenkter daher der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht, heißt das nicht zwangsläufig, dass die deutsche Erbschaftsteuer unvermindert eingreift. Deutschland hat mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Zwecke der Erbs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO)

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann durchzuführen, wenn die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind. Zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An den Wohnsitz bzw. in Ermangelung eines Wohnsitzes den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen (ausgesetzt) sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (AEAO Vor §§ 8–9, Nr. 1 Satz 1). Auch für familienbezogene Entlastungen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) an. Darüber hinaus richtet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die internationale Wirtschafts- und Kapitalverflechtung bringt die Notwendigkeit mit sich, die steuerlich relevanten Beziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten auch über die Grenzen hinaus feststellen und überprüfen zu können. In zunehmendem Maße sind die Staaten gezwungen, gegenseitig zur Abwehr von Manipulationen, die unter Ausnut...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 5

Auf einen Blick Der Beitrag erläutert verschiedene Steuerfragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg. Eine Kernfrage des steuerlichen Zuzugs oder Wegzugs betrifft die Merkmale des Wohnsitzbegriffs (§ 8 AO). Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu § 8 AO vom 7.8.2017 hat die Finanzverwaltung die Rechtssicherheit hinsichtl...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / Einführung

Das Steuerrecht hat Schwierigkeiten mit der sachgerechten Erfassung der vielgestaltigen, oft schicksalshaften Sachverhalte des Zuzugs und Wegzugs natürlicher Personen nach und aus Deutschland. Dies gilt nicht nur für die Ertragsteuern, sondern besonders auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Angesichts weniger deutscher Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung oder Verwertung einschlägiger Kenntnisse insoweit zulässig, als sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Der bloße Rückschluss aus einer gesetzlichen Regelung, dass sie stillschweigend die Durchbrechung des Steuergeheimnisses gestatte, scheint durch diesen Wortlaut generell versperrt. E...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. Entstrickung von betrieblichen Wirtschaftsgütern durch Wegzug

Außerhalb der Reichweite von § 6 AStG kann bei der Vermögensnachfolge eine Wegzugssteuer "im weiteren Sinne" dadurch ausgelöst werden, dass durch Erbfall oder Schenkung Wirtschaftsgüter eines inländischen Betriebsvermögens abkommensrechtlich ins Ausland "verlagert" werden und dadurch das deutsche Besteuerungsrecht an diesen Wirtschaftsgütern endet (sog. Entstrickung). Einkün...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Entstrickungsschutz für bestimmte Altfälle (§ 50 i EStG)

Für Fälle, in denen Anteile iSd § 17 EStG vor einem Wegzug zur Vermeidung der Folgen von § 6 AStG in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft eingelegt worden waren, sah sich der Gesetzgeber im Juni 2013 anlässlich der geänderten BFH-Rechtsprechung zu einer Regelung veranlasst, die das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung der eingelegten Anteile...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn sich die Ungewissheit auf das anzuwendende Recht insoweit bezieht, als ungewiss ist, ob und wann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Staat, das sich zugunsten des Stpfl. auswirken würde, für die Steuerfestsetzung wirksam wird. Für die Vorläufigkeit der Ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des ständigen Vertreters ist in § 13 AO gesondert geregelt und unabhängig von § 12 AO auszulegen. Insoweit kommt dem ständigen Vertreter eine vergleichbare Funktion zu wie einer Betriebstätte. Maßgeblich für das Vorliegen einer Betriebstätte ist jedoch ausschließlich § 12 AO. Im deutschen innerstaatlichen Recht begründet ein ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist Anknüpfungspunkt u. a. für die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Steuern vom Einkommen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a) EStG), den Ausschluss des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG, die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter (§§ 17ff. AO), die D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht; 2001 (zugl. Diss. Saarbrücken 2000); Grube, Der Einfluss des EU-Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht, DStZ 2007, 371; Hummel, Zur innerstaatlichen Bindungswirkung von auf Doppelbesteuerungsabkommen beruhenden Konsultationsvereinbarungen – Betr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilrücknahme

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine teilweise Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich unzulässig und demgemäß wirkungslos (Brandis in Tipke/Kruse, § 362 AO Rz. 6; Keß in Schwarz/Pahlke, § 362 AO Rz. 17; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz. 107, für den die teilweise Rücknahme eines Einspruchs möglich ist, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist). Die Finanzb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vorabverständigungsverfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit der Durchführung von Vorabverständigungsverfahren ist im "Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (sog. "Advance Pricing Agreemen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schiedsspruch

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall des Scheiterns eines Verständigungsverfahrens sehen einige DBA (z. B. Art 25a DBA-Frankreich, Art. 25 Abs. 5 DBA-USA) die Durchführung eines Schiedsverfahrens vor, das durch Schiedsspruch beendigt wird. Eine tatsächliche Verständigung ist keine nach dem DBA vorgesehene Verständigungsvereinbarung (BFH v. 28.02.2002, V B 167/0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anordnung des Vorrangs

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO stellt ein einfaches Bundesgesetz dar und begründet keine weitere Ebene in der Normenhierarchie zwischen dem (Bundes-)Verfassungsrecht und dem einfachen Bundesrecht. Das bedeutet, dass die in Art. 59 Abs. 2 GG angeordnete Ranggleichheit zwischen völkerrechtlichen Verträgen und innerstaatlichem Recht nicht beseitigt wird (s...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 4. Erweitert beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Erwerbsgegenstände (§ 4 AStG)

In seltenen Fällen erstreckt sich die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht über das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) hinaus für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren ab Ende des Wegzugsjahres auf weiteres Vermögen mit Inlandsbezug (§ 4 AStG). Zu diesem sog. "erweiterten" Inlandsvermögen gehören alle Vermögensgegenstände, deren Erträge aus deutschen Quellen stammen,[18] insbeson...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verletzung von Bundesrecht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsverletzung muss Bundesrecht betreffen, d. h. materiell- oder verfahrensrechtliche Normen, die im Einklang mit den Artikeln 70 bis 82 sowie 123 bis 129 GG im Bereiche der Bundesrepublik Deutschland gelten. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Revision auch auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden (s. Rz. 8). Auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Konsultationsvereinbarungen (§ 2 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 AO wird das BMF ermächtigt, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen i. S. v. Art. 25 Abs. 3 OECD-MA zu erlassen. Konsultationsvereinb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / c) Stundung und Entfallen der Steuer

Angesichts der substantiellen Folgen der Wegzugsbesteuerung sieht das Gesetz Regeln zur Stundung und zum Erlass der Steuer vor. Die Wegzugssteuer kann auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gegen Leistung von Sicherheit und Zinsen gestundet werden, wenn ihre sofortige Erhebung mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (§ 6 Abs. 4 S. 1 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / h) Rückwirkende Gesetze

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorausgesetzte Ereignis kann auch der Erlass eines Gesetzes und damit das Relevantwerden eines mit steuerlicher Rückwirkung ausgestatteten Gesetzestatbestands sein (gl. A. Förster in DB 1986, 1696; a. A. BFH v. 09.08.1990, X R 5/88, BStBl II 1991, 55; Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 11/1; Loose in Tipke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 4. Eingeschränkte unilaterale Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern

Ist kein Erbschaftsteuer-DBA vorhanden, können nationale Bestimmungen Schutz vor Doppelbesteuerung bieten. Das deutsche Recht sieht keine generelle Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern vor, sondern macht die Anrechnung von der Ansässigkeit des Erblassers sowie von der Art und Belegenheit des überlassenen Vermögens abhängig (§ 21 ErbStG). Bei Erwerbern, die im Ausland mi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Feststellung von Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Steuervergünstigung u. Ä.

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Feststellung ist auch zu entscheiden über die Steuerpflicht oder Steuerbefreiung der Einkünfte sowie über Steuervergünstigungen, die ihren Grund in dem Betrieb der Mitunternehmerschaft haben; über die Höhe der Vergünstigung ist im Feststellungsverfahren nur zu entscheiden, wenn sie sich ausschließlich aus Faktoren ergibt, die auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO soll klarstellen, dass "völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können" (BT-Drs. 7/4292, 15). Dieses Ziel kann durch § 2 Abs. 1 AO indessen nicht er...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 1. Allgemeines

Die Reichweite der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach deutschem Recht ist weiter als in vielen anderen Ländern, da nach deutschem Recht sowohl die Ansässigkeit des Erblassers (Schenkers) als auch die des Erwerbers (Beschenkten) im Inland zur unbeschränkten Steuerpflicht führt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG). Die Anknüpfung an die Ansässigkeit des Erwerbers ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Anwendungsbereichs des § 9 AO s. § 8 AO Rz. 1. DBA knüpfen für die Bestimmung der Ansässigkeit ebenfalls an den gewöhnlichen Aufenthalt an, um die Zurechnung der Steuergüter zu regeln, können jedoch den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts auch autonom definieren. Wegen der ausländischen Mitglieder von NATO-Truppen s. § 8 AO Rz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verordnungsermächtigung zu Abkommensänderungen (§ 2 Abs. 3 AO)

Rz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 3 AO wird das BMF ermächtigt, Rechtsverordnungen i. S. v. Art. 80 GG zu erlassen, mit denen bestehende DBA geändert oder erweitert werden können. Damit soll eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für nachträgliche Abkommensänderungen oder -erweiterungen geschaffen werden. Dies ist unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich d...mehr