Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.7 Stille Beteiligung und partiarisches Darlehen (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 24 Verluste aus einer stillen Beteiligung und aus partiarischem Darlehen unterliegen dem § 2a EStG, wenn der Schuldner (d. h. bei der Stillen Gesellschaft der tätige Gesellschafter) Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat. Ständiger Aufenthalt im Drittstaat führt allein nicht zur Anwendung des § 2a Abs. 1 EStG.[1] Andere Einkünfte aus Kapitalvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 3.1 Verluste der gewerblichen Betriebsstätte

Rz. 36 § 2a Abs. 1 EStG ist nicht auf alle negativen Einkünfte aus einer Betriebsstätte in einem Drittstaat anzuwenden, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die aus einer Tätigkeit stammen, die vom inländischen Gesetzgeber als volkswirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wird. Diese "Produktivitätsklausel" in Abs. 2 EStG ist § 5 AIG und § 1 Abs. 3 EntwLStG nachgebildet; die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8 Vermietung oder Verpachtung (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 25 Ebenfalls von § 2a EStG wird die Vermietung oder Verpachtung erfasst, und zwar unter Buchst. a die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen oder Sachinbegriffen, wenn dieses in einem Drittstaat belegen ist, unter Buchst. b dagegen die Vermietung und Verpachtung von Schiffen in bestimmten Fällen bei Einsatz in einem Drittstaat, unter Buchst. c schließlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.6 Negative Einkünfte nach § 17 EStG (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23i Nach Nr. 4 unterliegen auch negative Einkünfte aus § 17 EStG bei Anteilen an einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft der Abzugsbeschränkung.[1] Die Verluste können uneingeschränkt berücksichtigt werden, soweit der Tatbestand des Abs. 2 S. 2 vorliegt (Rz. 40b). Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit Nr. 3 eingefügt worden. Während Nr. 3 Anteile an ausl. Körperschaften ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.3 Land- und forstwirtschaftliche Einkünfte (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Nach Nr. 1 fallen negative Einkünfte unter § 2a Abs. 1 EStG, die aus einer in einem Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte bezogen werden. Entsprechend der Definition des § 34d Nr. 1 EStG handelt es sich bei diesen Einkünften um ausl. Einkünfte.[1] Der Wortlaut des § 2a Abs. 1 Nr. 1 EStG weicht in einer Weise von § 34d Nr. 1 EStG sowie den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.1 Unbewegliches Vermögen oder Sachinbegriffe

Rz. 25a Der Tatbestand des § 2a Abs. 1 Nr. 6a EStG knüpft an § 34d Nr. 7 EStG an, da nur bei Belegenheit im Ausland (Drittstaat) ausl. (negative) Einkünfte vorliegen. Die Begriffe "unbewegliches Vermögen" und "Sachinbegriffe" knüpfen an § 21 EStG an; vgl. daher § 21 EStG Rz. 112 und Rz. 122. Was "Unbewegliches Vermögen" ist, richtet sich daher nach der Legaldefinition in § 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.2 Rechtsfolgen für den Progressionsvorbehalt

Rz. 28 Nicht ausdrücklich geregelt ist das Verhältnis des § 2a Abs. 1 EStG zum Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG). Nach Lage der Dinge käme nur der negative Progressionsvorbehalt in Betracht (vgl. § 32b EStG Rz. 69). Nach der systematischen Stellung des § 2a Abs. 1 EStG schließt diese Vorschrift nach der h. M. den negativen Progressionsvorbehalt aus.[1] Rz. 29 Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.2 Begriff der negativen Einkünfte bzw. Gewinnminderungen

Rz. 21 Entsprechend dem Zweck der Vorschrift, den Verlustausgleich und -abzug auszuschließen, findet § 2a Abs. 1 EStG nur auf "negative" Einkünfte Anwendung. Der Begriff der negativen Einkünfte ist gesetzlich nicht definiert; er ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Verlust". Negative Einkünfte sind daher bei Gewinneinkünften der negative Unterschiedsbetrag (nach Korrektur vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.9 Vermögensverluste aus zwischengeschalteten Körperschaften (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 25i Der Tatbestand der Nr. 7 ist ein Hilfstatbestand, der Umgehungen der Abzugsbeschränkung der Nr. 1 bis 6 verhindern soll. Die Verluste, deren Abzug in den Nr. 1 bis 6 beschränkt ist, können auch dadurch in das Inland übertragen werden, dass eine Körperschaft zwischengeschaltet wird (die dann z. B. die Drittlands-Betriebsstätte betreibt oder die unbeweglichen Gegenstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 2a EStG ist mit den Abs. 1 und 2 durch G. v. 20.12.1982[1] mit Wirkung ab Vz 1983 eingeführt worden. Diese Regelung beschränkte sich auf die Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung ausl. Verluste, wobei in Abs. 2 diese Einschränkung für bestimmte Verluste wieder aufgehoben wurde. Rz. 1a Durch G. v. 25.7.1988[2] wurden mit Wirkung ab Vz 1990 die Abs. 3 und 4 an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.4 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1, 2 EStG mit dem europäischen Recht

Rz. 14 § 2a Abs. 1, 2 EStG schränkt nur die Abziehbarkeit ausl. Verluste ein. Erleidet ein unbeschränkt Stpfl. Verluste der in Abs. 1 genannten Art aus einer inl. Tätigkeit, kann er diese Verluste im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG abziehen, bei ausl. Verlusten ist dies nicht der Fall. Dies stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] o...mehr

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Zoll kompakt: Export / 1 Grundlagen für den Handel innerhalb der EU und mit Drittstaaten

Als Export bezeichnet man im Außenhandel den grenzüberschreitenden Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Inland in das Ausland. Hinsichtlich des Auslands wird zwischen dem EU-Ausland und dem sog. Drittland, also den nicht zur EU gehörenden Ländern und Gebieten, unterschieden. Entsprechend wird hinsichtlich des Exports zwischen Intrahandel (innerhalb der EU) und Ex...mehr

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Zoll kompakt: Export / 3.2.3 Präferenz mit Freiverkehrsprinzip

Für einige Staaten muss zum Erreichen einer Zollpräferenz kein Ursprung nachgewiesen werden, sondern nur, dass sich die Ware im freien Verkehr der EU befand. Wenn z. B. eine Ware von der EU in die EU über einen Drittstaat (oder das Meer) befördert wird, so ist der Ware ein T2L (Einheitspapier) mitzugeben (z. B. für die Kanarischen Inseln). Für Ausfuhren in die Türkei ist das ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Zoll kompakt: Export / 4.3.1 Gemeinschaftliches bzw. gemeinsames Versandverfahren

Das gemeinschaftliche (EU) bzw. gemeinsame (mit EFTA) Versandverfahren (gVV) ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz anwendbar. Man unterscheidet zwischen 2 Versandverfahren: dem internen Versandverfahren T2 für Unionsware (es wird angewendet, wenn Unionsware über ein Drittland befördert wird) und dem externen Versandverfahren T1 für Nichtunionsware (es...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Entsendung ins Ausland

Rz. 89 Das deutsche Sozialversicherungsrecht besitzt unter diesen Voraussetzungen Geltung auch für eine Beschäftigung im Ausland. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend nach Deutschland entsandt worden sind, nicht den Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes (§ 5 SGB IV – Einstrahlung). Selbstständige werden nach §§ 4 Abs. 3, 5 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausgliederung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 13

Rz. 30 [Autor/Stand] Übernahme des § 7 Abs. 6 und 6a a.F. in § 13 Abs. 1. Die nach altem Recht in § 7 Abs. 6 und 6a a.F. enthaltenen Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG v. 25.6.2021 in § 13 übernommen und fortgeführt.[2] Danach ist die Hinzurechnungsbesteuerung auch anzuwenden, wenn keine beherrschende Beteiligung vorliegt und die...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Eingeschränktes Freizügigkeitsrecht

Rz. 107 Grds. genießen mit dem Beitritt alle Staatsangehörigen der o.g. Staaten die gleichen Rechte wie die Angehörigen der der EU bereits angehörenden Staaten. Dies gilt vor allem für das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit aus Art. 39 ff., 49 ff. des EG-Vertrages. Rz. 108 Allerdings enthielt bzw. enthält der EU-Beitrittsvertr...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 7. Einsatz von Drittstaatsangehörigen

Rz. 144 Nach damaliger Auffassung des BMWI (abrufbar auf den Internetseiten des BMWI unter www.bmwi.de: Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten Nr. 3.9.) sollte der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern, die nicht Angehörige der Beitrittsstaaten oder anderer EU-Mitgliedsstaaten sind, aber be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nahestehen aufgrund Zusammenwirkens durch abgestimmtes Verhalten (Satz 1)

(4) 1 Unbeschadet des Absatzes 3 gelten Personen als dem Steuerpflichtigen nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. ... Rz. 249 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 1. Das (vertikale) Nahestehen von Personen untereinander bzw. gegenüber dem Steuerpflichtigen i.S.d. § 7 Abs. 2 richtet sich gem. § 7 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationen aus einem Drittstaat (Abs. 1)

Rz. 3 Erhält das BZSt als zentrales Verbindungsbüro[1] aus einem Drittstaat steuerlich relevante Informationen, so kann es diese an einen anderen Mitgliedstaat weiterleiten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Die vom Drittstaat beim zentralen Verbindungsbüro eingegangenen Informationen müssen für die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Steuerrechts bezü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit der Weitergabe von Informationen, die Deutschland von einem Drittstaat erhalten hat, an andere Mitgliedstaaten.[1] Zum anderen regelt sie die Weitergabe von Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro von einem anderen Mitgliedstaat erhalten hat, an einen Drittstaat.[2] Diese Regelungen gehen über den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Automatischer Austausch bei Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 8 Vom automatischen Informationsaustausch nach § 7 EUAHiG sind bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten grundsätzlich ausgenommen, sofern das DBA oder sonstige Abkommen, das der Verständigung zu Grunde liegt, eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt. Dies entspricht Art. 26 OECD-MA.[1] Ein Austausch erfolgt nach § 7...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit der Weitergabe von Informationen, die Deutschland von einem Drittstaat erhalten hat, an andere Mitgliedstaaten.[1] Zum anderen regelt sie die Weitergabe von Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro von einem anderen Mitgliedstaat erhalten hat, an einen Drittstaat.[2] Diese Regelungen gehen über den eigentlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann dadurch bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des Stpfl. gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 150 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Antragstellers folgt (auch über den 31.12.2009 hinaus – hieran hat sich im Vergleich zu EU-Unternehmern nichts geändert) regelmäßig aus der von ihm gem. § 61a Abs. 4 UStDV vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Elektronisches Vergütungsverfahren (ab 1.7.2016)

Rz. 185 Anträge auf Vorsteuervergütung von ausländischen Unternehmern aus Drittstaaten müssen ab dem 1.7.2016 grds. ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eingereicht werden.[1] Auf Antrag hat das BZSt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergüt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind

Rz. 117 Der Linienverkehr mit Omnibussen kann unter die Steuerermäßigung fallen.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Omnibus im Inland oder im Ausland (EU-Ausland oder Drittland) zugelassen ist oder wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Nichtbegünstigt ist jeglicher Gelegenheitsverkehr, zu dem insbesondere der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen gehört. Rz. 118 Der Gelegenheitsverk...mehr