Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / IV. Fazit und Ausblick

Die Untersuchung der Konstellationen "Gesetzlicher Vertreter als Testamentsvollstrecker" und "Vorerbe als Nacherbenvollstrecker" beweist, dass es einen Grundsatz, wonach nicht Testamentsvollstrecker sein könne, wer zugleich eigene oder andere Interessen vertrete, nicht gibt, und daher aus ihm auch keine generelle Unzulässigkeit derartiger Doppelstellungen abgeleitet werden k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Die Beamtenschei... / II. Landesbeamte, Landesrichter, Kommunalbeamte

Landesbeamte (gleichgestellt sind Landesrichter) und Kommunalbeamte unterliegen nach § 16 Abs. 1 VersAusglG der externen Teilung. Denn soweit die Bundesländer keine interne Teilung eingeführt haben, sind die Versorgungen ihrer Beamten extern zu teilen, und dies trifft bislang auf alle Bundesländer zu. Externe Teilung bedeutet hier, dass im Umfang des Ausgleichswerts der ausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2016, Kostenentscheid... / Leitsatz

Wenn ein Ehegatte seinen Scheidungsantrag mit Rücksicht auf die gemeinsame 16 Jahre alte Tochter zurücknimmt, rechtfertigt dies allein noch nicht ein Abweichen von der Kostenfolge des § 150 Abs. 2 S. FamFG, wonach der Antragsteller nach Rücknahme die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen zu tragen hat. OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.5.2015 – 10 WF 25/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / II. Gemischt konservativ/progressiver Ausgleichsansatz

Die gemischt konservativ/progressiven Empfehlungsansätze verschieben die Dreiteilungsmethode je nach Rangverhältnis im Ergebnis auf die Ebene der Leistungsfähigkeit. Dabei leiten die Empfehlungen die Verwendung der Dreiteilungsmethode auf der Ebene der Leistungsfähigkeit unterschiedlich her (durch eine "Annäherungsrechnung",[9] eine "stufenweise, wechselbezügliche Annäherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 4. Güterstandsschaukel

Unter der Güterstandsschaukel versteht man eine zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommene Änderung des Güterstands. Ob dabei vorrangig zivilrechtliche oder steuerrechtliche Überlegungen vorlagen, spielt keine Rolle. Der BFH hat mit Urteil vom 12.7.2005[24] zu folgendem Sachverhalt zu entscheiden: Ehegatten, die bisher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, haben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Betrieb der Land- und Fortwirtschaft

Rz. 32 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 33 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt weder eine Mindestgröße noch einen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / A. Gesetzliche Ausgangslage

Mit der Unterhaltsreform von 2008 hat der Gesetzgeber sich in besonderem Maße dem Schutz sogenannter Zweitfamilien verschrieben und den seit der Eherechtsreform von 1977 bestehenden regelmäßigen Vorrang der Unterhaltsansprüche des vorangegangenen Ehegatten abgeschafft. Er richtet den Rang in der Neufassung des § 1609 BGB nicht mehr wie zuvor grundsätzlich an der zeitlichen P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Bundesbeamte, Bundesrichter, Soldaten, Abgeordnete

Ist ein Ehegatte Bundesbeamter (gleichgestellt sind Bundesrichter, Soldaten und Bundesabgeordnete), werden seine Anrechte intern geteilt. Bereits bei Einführung des VersAusglG zum 1.9.2009 sind durch den Bund entsprechende Teilungsregelungen erlassen worden. Nach § 1 Abs. 2 und 3 BVersTG gilt die interne Teilung für Anrechte von Ausgleichspflichtigen, die Beamte oder Richter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 2. Erbrechtliche Regelung und § 5 Abs. 1 ErbStG

a) Steuerrechtliche Abweichungen zum Zivilrecht § 5 Abs. 1 ErbStG kommt dann zum Zuge, wenn der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe, testamentarisch zum Erben benannt oder mit einem Vermächtnis bedacht wird. Obwohl zivilrechtlich damit nur die erbrechtliche Erhöhung des gesetzlichen Erbteils möglich ist, wird für ausschließlich erbschaftsteuerliche Zwecke eine fiktive Bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Die Beamtenschei... / III. Dienstunfähigkeit

Veränderungen tatsächlicher Art, die rückwirkend betrachtet einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben und nicht auf individueller Entscheidung des Beamten beruhen, können nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nach Ehezeitende eingetreten sind. Dies gilt z.B. bei einer Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 4. Anfangsvermögen

Unter dem Anfangsvermögen ist das Vermögen zu verstehen, das einem Ehegatten im Zeitpunkt des Beginns der Zugewinngemeinschaft gehörte. Waren auch Schulden vorhanden, dann können diese nach § 1374 Abs. 1 BGB auch zu einem negativen Anfangsvermögen führen.[5] Beispiel 2 Das Ehepaar EM und EF beendet durch ehevertragliche Begründung der Gütergemeinschaft den Güterstand der Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 2. Entstehung des Zugewinnausgleichs

Ausgeglichen wird der Zugewinn, den die Ehegatten während des Zeitraums ihrer Ehe erzielt haben, erst bei Beendigung der Ehe. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch enden. Wird die Ehe nicht durch Tod beendet, also durch Scheidung oder durch Begründung eines anderen Güterstands, erfolgt der Ausgleich rechnerisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / a) Hinzurechnungen zum Anfangsvermögen

§ 1374 Abs. 2 BGB regelt, dass Vermögen, welches durch Schenkungen oder durch Erbschaften einem Ehegatten zugefallen ist, nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen ist. Es erhöht somit nicht den Zugewinn des jeweiligen Ehegatten und damit auch nicht die Zugewinnausgleichsforderung. Beispiel 3 Das Ehepaar EM und EF beendet durch ehevertragliche Begrün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 5. Endvermögen

Das Endvermögen wird in § 1375 BGB definiert. Hiernach ist unter dem Endvermögen das Vermögen zu verstehen, welches einem Ehegatten zum Zeitpunkt der Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach Abzug der Verbindlichkeiten gehört. Um den wirtschaftlichen Gewinn des anfangs verschuldeten Ehegatten auch dann berücksichtigen zu können, wenn dieser bis zur Beendigung des Güterstands...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / II. Erbschaftsteuerrechtliche Aspekte der Zugewinngemeinschaft

Nach Entscheidung durch den BFH vom 24.8.2005[12] handelt es sich auch bei Zuwendungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, um Schenkungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Denn erst mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft entsteht der zivilrechtliche Anspruch auf den Zugewinnausgleich, erst dieser würde nicht der Schenkungsteuer unterlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / aa) Erlöschen der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Weil sämtliche Schenkungen und unbenannte Zuwendungen zwischen Ehegatten, auch dann, wenn es sich um vorweggenommenen Zugewinn handeln soll, steuerbar sind, muss es folgerichtig sein, dass es zu einer Steuererstattung der Schenkungsteuer kommt, wenn solche Zuwendungen bei Beendigung des Güterstands tatsächlich auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden.[18] Dem trägt die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / III. Progressiver Ausgleichsansatz

Der progressive Ansatz sieht ebenfalls vor, den Bedarf des geschiedenen Ehegatten konservativ nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bestimmen und konkurrierende Ehegattenunterhaltsansprüche auf der Ebene der Leistungsfähigkeit auszugleichen. Auf der Ebene des § 1581 S. 1 BGB soll der Bedarf des nachfolgenden Berechtigten "individuell" ermittelt werden, indem bei der Best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / a) Gemischt konservativ/progressiver Auslegungsansatz

§ 1581 S. 1 BGB bietet dank seines weiten Spielraums Grundlage und Rechtfertigung, sich beim Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche dem Grunde nach wesentlich am Kriterium der Schutzbedürftigkeit auszurichten und den Unterhaltsbedarf des nachfolgenden Ehepartners in Abhängigkeit vom Rangverhältnis in die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegenübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Verlust des Aufenthaltstitels [Rdn 315]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 316 Literaturhinweise: S. die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Mitverschulden des Geschädigten [Rdn 137]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / a) Vorüberlegungen zum Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Würde der Zweck der Vor- und Nacherbschaft immer und ausschließlich darin bestehen, durch die Beschränkung des Vorerben die Interessen des Nacherben zu sichern, wäre jede Relativierung dieser Beschränkungen tatsächlich systemwidrig und unzulässig. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Patchwork-Familien kommt der Vor- und Nacherbschaft jedoch zunehmend eine andere Bedeutung zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Anforderung tr... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist zulässig (§ 71 GBO). Soweit die Beteiligte zu 1) mit ihrer Beschwerde die Eintragung eines Nacherbenvermerks begehrt, ist die Beschwerde nicht begründet. Der auf die Eintragung von Amtswidersprüchen nach § 53 GBO gerichtete Hilfsantrag hat hingegen Erfolg und führt zu der im Tenor näher beschriebenen Anweisung an das Grundbuchamt. 1. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 2. Ablehnungsgründe

Rz. 96 Einzelne Ablehnungsgründe nennt das Gesetz nicht. Generell gilt allerdings, dass die Ablehnung auf eben solche Umstände gestützt werden kann, die auch die Ablehnung eines Richters nach § 42 ZPO oder gar dessen Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes nach § 41 ZPO rechtfertigen würden. Es müssen also Gründe vorliegen, die objektiv geeignet sind, Misstrauen gegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / III. Beginn des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 177 Das schiedsrichterliche Verfahren beginnt – anders als das vor staatlichen Gerichten – nicht mit der Erhebung der Klage, sondern mit dem Tag, an dem der Beklagte den Antrag, die Streitigkeit einem Schiedsgericht vorzulegen, empfangen hat. Dies bestimmt § 1044 ZPO. Dabei ist diese Regelung wiederum abänderbar. Sie gilt nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 1. Zugewinngemeinschaft

Sofern die Ehegatten bei Eheschließung nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, treten diese nach den §§ 1363 ff BGB automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist faktisch ein Güterstand der Gütertrennung mit späterem Zugewinnausgleich. Denn das Vermögen der Eheleute bleibt während des Bestehens d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Keine Schlusse... / Leitsatz

Setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und verfügen, dass nach dem Tod des Letztversterbenden die gesetzliche Erbfolge eintreten soll, so lässt dies auch bei ergänzender Anordnung einer Pflichtteilsstrafklausel nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass die Erblasser die gemeinsamen Kinder zu ihren Schlusserben entsprechend der gesetzlichen Erbfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, FF 1/2016 / Allgemeine Ehewirkungen

Die Anwendung des § 1357 Abs. 1 BGB trotz Getrenntlebens der Ehegatten nach § 1357 Abs. 3 BGB verstößt gegen das Willkürverbot und verletzt, wenn der Beschwerdeführer in seinem Vortrag auf § 1357 Abs. 3 BGB hingewiesen hat, den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschl. v. 8.10.2015 – 1 BvR 455/14, FamRZ 2016, Heft 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 5. (Teil-)Verzicht auf entstandenen Zugewinn

Kommt es im Rahmen der güterrechtlichen Abwicklung zu einem Verzicht des ausgleichsberechtigten Ehegatten, kann, sofern der Wille zur Unentgeltlichkeit vorhanden ist (die Bereicherung sollte bei einer entstandenen Forderung eigentlich immer gegeben sein), eine Schenkung vorliegen (R E 5.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2011). Dies kann auch der Fall sein, wenn der Verzicht gegen eine Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Unterhaltsberechtigte [Rdn 602]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / bb) Vorweggenommener Zugewinnausgleich und Rückerwerb durch Erbschaft

Ob lebzeitig ein vorweggenommener Zugewinnausgleich oder der Vermögensübergang erst im Rahmen der Erbfolge getätigt wird, führt schenkungsteuerlich/erbschaftsteuerlich (mit Ausnahme einer Verzinsung der Schenkungsteuer) durch die Vorschriften des § 5 Abs. 1 ErbStG iVm § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zum gleichen Ergebnis. Eine besondere Problematik entsteht, wenn der "falsche" Ehepa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Anforderung tr... / Sachverhalt

Als Eigentümer des in Grundbüchern von X Blatt ###, ###, ### und ### eingetragenen Grundbesitzes war zunächst Herr M (im Folgenden: Erblasser) eingetragen. Dieser hatte am 10.6.2009 ein notarielles Testament errichtet, in dem er unter II. seine Ehefrau E – die Beteiligte zu 2) – zu seiner "alleinigen und ausschließlichen Erbin" bestimmte (UR-Nr.40/2009 der Notarin B in C). Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Sozialversicherungsrech... / IV. Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Rz. 447 In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ist zu beachten, dass Haftungen von Arbeitskollegen untereinander zu einem Problem beim Auslandseinsatz führen können. Es kann festgehalten werden, dass in Deutschland bei Körperschäden unter Arbeitskollegen im Rahmen eines Arbeitsunfalles grds. der Haftungsausschluss gem. §§ 105 ff. SGB VII greift. Im Ausl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2016, Gesamtschuldne... / 3 Der Praxistipp

Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO als Gesamtschuldner. Das bevorteilt den Gläubiger insoweit, wie der kooperative Schuldner meist auch leistungsfähig ist und dann für die Handlungen des nicht kooperativen Schuldners mithaftet. Keine Mithaftung begründet die Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Die Beamtenschei... / C. Abweichende bzw. erzwungene Vereinbarungen

Eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung der §§ 10, 16 VersAusglG kommt im Wesentlichen durch den Abschluss von Vereinbarungen in Betracht, §§ 6 ff. VersAusglG. Dafür sollte zunächst bedacht werden, welche hohe Qualität die Beamtenversorgung bietet. Deshalb darf mit ihr nicht leichtfertig umgegangen werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Beamte vielfach nur qualitativ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Konservativer Ausgleichsansatz

Der konservative Ansatz empfiehlt eine klassische Bestimmung des nachehelichen Unterhalts. Zunächst soll der Bedarf des geschiedenen Berechtigten nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt werden, sodann der Bedarf des nachfolgenden Ehegatten, der vom Bedarf des ersten Ehepartners geprägt und reduziert wird. Im Mangelfall sollen die derart festgestellten konkurrierenden Bedarfe au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / Einführung

Seit der Unterhaltsreform von 2008 wird rege darüber diskutiert, wie konkurrierende Ehegattenunterhaltsansprüche auszugleichen sind. Entgegen einer vielerorts geäußerten Annahme ist dieser Diskurs allerdings kein Phänomen, das erstmals mit der Unterhaltsreform von 2008 aufgetreten ist. Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche ist vielmehr seit Inkrafttreten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / b) Kaufkraftschwund

Die infolge des Kaufkraftschwunds nur nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens und gem. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnenden Erwerbe eines Ehegatten während der Ehe stellen keinen Zugewinn dar. Nach R E 5.1 Abs. 2 S. 5 ErbStR 2011 gilt dies im Besteuerungsverfahren ebenso. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.11.1973[6] ist der auf allgemeiner Geldentwertung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erstattungs-ABC

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / F. Ausblick

Die gegenwärtige Ausgestaltung des § 1581 S. 1 BGB eröffnet einen weiten Auslegungsspielraum. Dieser ermöglicht eine Vielzahl von Auslegungsmöglichkeiten und damit viel Raum für eine schöpferische (anwaltliche) Rechtsanwendung. Zugleich birgt dieser Spielraum aber auch die Gefahr einer wenig Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit bietenden Billigkeitsrechtsprechung. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Allgemeines [Rdn 382]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 2. Einkünfte ohne Quellensteuereinbehalt

Rz. 580 Die zweite Gruppe von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften erfasst solche Einkünfte, bei denen kein Quellensteuereinbehalt erfolgt. Am häufigsten dürften dies beim internationalen Mitarbeitereinsatz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Bei quellensteuerfreien Einkünften gelten im Wesentlichen folgende Besteuerungsregeln: Rz. 581mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel [Rdn 189]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BGH NJW 2011, 3654 Rn 13 ff.; Schael, FPR 2009, 11, 13; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, Edition 14, § 58 Rn 61) ist unbegründet. Zu Recht hat das AG der Antragstellerin nach Rücknahme des Scheidungsantrags die Verfahrenskosten allein auferlegt. Wird der Scheidungsantrag abgewie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 gab am 18.11.2013 die Kopie eines auf den 3.5.2004 datierenden und mit der Überschrift "Gemeinschaftliches Testament der Eheleute S." versehenen Schriftstücks beim Nachlassgericht ab und erklärte, dass das Original des Testaments nicht auffindbar sei. In dem am 28.11.2013 eröffneten Dokument heißt es auszugsweise: "Ich, Herr R. S. bin am (...) in M., jetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2016, Es bleibt spannend …

Klaus Weil Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weihnachtsfeiertage mit ihrer wunderbaren Ruhe und Besinnlichkeit liegen hinter uns. Das neue Jahr ist angebrochen und der Praktiker im Familienrecht wartet gespannt auf wesentliche Entscheidungen – nicht nur – des BGH zu juristischen Fragestellungen, um diese in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Da sind zunächst streitige F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / 4. Gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme

Rz. 228 Wie dargestellt, hat das Schiedsgericht keine Kompetenz, Zeugen oder Sachverständige zu vereidigen oder auch nur ihr Erscheinen zu erzwingen. Daraus kann nicht sogleich der Schluss gezogen werden, dass es dann, wenn ein Zeuge nicht erscheint oder erkennbar etwas Falsches aussagt, untätig zusehen müsste. Rz. 229 Für diese Fälle gibt § 1050 ZPO dem Schiedsgericht oder d...mehr