Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Dienstwohnung / 4.10.2 Kündigungsfrist

Hinsichtlich der Beendigung der Überlassung einer Werkdienstwohnung ist zu unterscheiden, ob ein befristeter, ein auflösend bedingter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag vereinbart wurde: Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses gilt gemäß § 576b BGB der § 542 Abs. 2 BGB entsprechend. Damit endet die Wohnraumüberlassung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oh...mehr

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Im Falle einer partiellen Bestandskraft kommt die Änderung nur in Betracht, wenn ihre steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3.1 Zuständigkeit, Abs. 2

Rz. 16 § 39 Abs. 2 AO enthält die Regeln über die Zuständigkeit für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale. Geregelt wird nur die Zuständigkeit für LSt-Abzugsmerkmale, die durch das FA zu bilden sind. Die Zuständigkeit des BZSt für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale ist in § 39e Abs. 1 S. 1 EStG geregelt. Für die Zuständigkeit des FA wird nach den Arten der unbeschränkten Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 5.2 Änderung zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 31 Für die dem Stpfl. günstigen Umstände genügt es regelmäßig, dass sie (irgendwann) im Laufe des Jahres vorliegen. Sie sind also auch dann als LSt-Abzugsmerkmale und im LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber bzw. bei der Veranlagung zu berücksichtigen, wenn sie zu Beginn des Kj. noch nicht vorlagen, aber später im Laufe des Kj. eingetreten sind. Ändern sich die Verhä...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung einer Bezugsberechtigung des "verwitweten Ehegatten" nach Scheidung und Wiederverheiratung

VVG § 159; BGB § 133; ALB 1986 § 13 Leitsatz Die Erklärung des VN gegenüber dem VR, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des VN regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem VN zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezug...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Die Revision der Bekl. hat Erfolg. …" [10] I. Das BG hat ausgeführt, wer in einem solchen Fall bezugsberechtigt sei, sei unter Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen und der nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB auszulegenden Erklärung zu entscheiden. Der im Streitfall verwendete Begriff “verwitwete Ehefrau‘ bezeichne definitionsgemäß die Person, deren Ehepartn...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 1. Das grundlegende Urteil des BGH

a) Grundlegend für das Verständnis und die Behandlung des VA innerhalb der richterlichen Inhaltskontrolle ist das Urteil des BGH vom 11.2.2004,[1] mit dem er die einschlägigen Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 6.2.2001[2] und im Beschluss vom 29.3.2001[3] in das Zivilrecht umsetzte. Dabei stellt der BGH fest, dass die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt und ...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung eine... / Leitsatz

Die Erklärung des VN gegenüber dem VR, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des VN regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem VN zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll (Bestätigung Senatsur...mehr

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zfs 12/2015, Auslegung eine... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt die Auszahlung der Versicherungsleistungen aus einer von ihrem verstorbenen Ehemann (fortan: Ehemann) bei der Bekl. gehaltenen Lebensversicherung. Der Ehemann der Kl. war in erster Ehe mit der Streithelferin der Bekl. verheiratet. Der Arbeitgeber des Ehemannes schloss 1987 bei der Rechtsvorgängerin der Bekl. (fortan: Bekl.) eine Lebensversicherung im Rahmen ...mehr

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FF 12/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller verlangt als Träger der Sozialhilfe vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht. [2] Die im Dezember 1925 geborene Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Mutter) lebt seit 1998 in einem Altersheim. Soweit sie die Heimkosten aus ihren Einkünften nicht vollständig zahlen konnte, übernahm diese der Antragsteller. Die Heim- einschließlich...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 3 Anmerkung

Trifft ein Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB mit aus einer Ehe herrührenden Unterhaltsansprüchen der Mutter zusammen, stellt sich regelmäßig die – gesetzlich nicht geregelte – Frage, in welchem Verhältnis die verschiedenen Unterhaltsschuldner, also der Vater des nichtehelichen Kindes einerseits und der (gesch...mehr

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FF 12/2015, Wann kommt der "Gutdeutsch" fürs Smartphone? oder: die Bremer Tabelle fürs Handgepäck

Dr. Mathias Grandel Stellen wir uns einen üblichen Ablauf in einer mündlichen Verhandlung über nachehelichen Unterhalt vor. Sie vertreten die Ehefrau: Man diskutiert über den Umfang der Erwerbsobliegenheit Ihrer Mandantin und über die Höhe des Wohnwertes der von der Ehefrau bewohnten Ehewohnung. Beim Ehemann ist die Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens aus selbstständi...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 4. Funktionsäquivalenz

a) Ehebedingte Nachteile sind bekanntlich bei der Ausübungskontrolle auszugleichen. Sie können allerdings dann nicht ausgeglichen werden, wenn keine Anrechte beim Ausgleichspflichtigen entstanden sind. Mit einem solchen Sachverhalt hatte sich der BGH im Fall "Mehrheitsgesellschafter/Gütertrennung"[26] zu befassen. Dort ging es um einen Ehevertrag, in dem ausschließlich Güter...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 5. Maßnahmen zur Kontrollfestigkeit

a) Trotz der hohen Bedeutung des VA im Rahmen der Kernbereichslehre, die in der Einordnung in den zweithöchsten Rang zum Ausdruck kommt, besteht bei Vereinbarungen zum VA eine erhebliche Dispositionsfreiheit. Der BGH relativiert denn auch seine Klassifizierung mit der Feststellung, dass der VA als Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen mit dem Zugewinnausg...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 2 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt von dem Antragsgegner Betreuungsunterhalt wegen Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes … Beide Beteiligten leben in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem jeweiligen Ehegatten zusammen. Beide haben ein bzw. zwei Kinder aus ihren jeweiligen ehelichen Beziehungen. In dem Haushalt des Antragsgegners leben außer seiner Ehefrau sei...mehr

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FF 12/2015, Elternunterhalt... / Leitsatz

1. Liegt es im Verantwortungsbereich des Sozialhilfeträgers, dass der Unterhaltsberechtigte nicht pflegeversichert ist und deshalb im später eingetretenen Pflegefall kein Pflegegeld bezieht, kann der Übergang des Elternunterhaltsanspruchs gemäß § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII in Höhe des fiktiven Pflegegelds eine unbillige Härte bedeuten. Insoweit können allerdings fiktive Ve...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / Leitsatz

1. Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §§ 1901a ff. BGB eingeh...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Versorgungsausgleich

a) Zur Abänderung eines nach dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht durchgeführten Versorgungsausgleichs im Hinblick auf eine betriebliche Altersversorgung. b) Einem Feststellungsantrag im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die beantragte Feststellung den genauen Inhalt des Anspruchs auf schu...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FoVo 12/2015, Schuldnerverzeichnisverordnung zugunsten Abfragender geändert

Mit der Reform der Sachaufklärung wurde auch die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) in Kraft gesetzt. Mit dem erteilten Einvernehmen hat der Bundesrat den Bundesminister der Justiz aufgefordert, nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Dies ist jetzt mit einem für den Gläubiger als Abfragender positiven Effekt geschehen und hat zur Änderung der ...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / II. Ehewohnungssache als isoliertes Hauptsacheverfahren

Der Verfahrenswert eines isolierten Verfahrens in einer Ehewohnungssache richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Im Gegensatz zum früheren Recht (§ 100 Abs. 3 KostO i.d.F. bis zum 31.8.2009), das sich für Anträge auf Überlassung am einjährigen Mietwert orientierte und bei Anträgen auf Nutzungsentschädigung am verlangten Betrag, sind seit dem 1.9.2009 in § 48 Abs. 1 FamGKG inso...mehr

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FF 12/2015, Der Ausgleich konkurrierender Ehegattenunterhaltsansprüche

Renata von Pückler2015, Studien zum deutschen und internationalen Familien- und Erbrecht Bd. 22, 218 Seiten, 54,95 EUR, ISBN 978-3-631-65346-3 "Unfair zu Muttchen" titelte Sebastian Haffner im Jahr 1977 einen Artikel im "Stern" und brachte damit das schon damals im Zuge der ersten Eherechtsreform diskutierte Prinzip nachehelicher Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehega...mehr

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FF 12/2015, Berücksichtigun... / 4. Wann "prägen" die Einkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse?

Unproblematisch ist es, wenn Auslandseinsätze, idealerweise in derselben Einsatzsituation, bereits während des Zusammenlebens der Ehegatten stattgefunden haben und einfach nur fortdauern. Dann sind Einkünfte hieraus natürlich auch "prägend" und können in die Unterhaltsberechnung auf Bedarfsseite einfließen. Aber auch die von einem Berufssoldaten erhaltenen steuerfreien Zusch...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 3. Gesamtnichtigkeit

a) Die Sittenwidrigkeit des VA kann nicht nur ihn allein betreffen sondern kann tückische Folgen für den gesamten Vertrag haben. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des BGH "Gütertrennung/Jurist".[23] Der Ehevertrag enthielt Gütertrennung, den Verzicht auf VA und zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt, die der BGH trotz des teilweisen Ausschlusses und der höhenmäßigen Begrenz...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 2. Zur subjektiven Seite

a) Während vor allem in der Grundentscheidung des BGH die objektive Seite, also die unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Rechte, deutlich im Vordergrund stand, hob er in der neueren Rechtsprechung die subjektive Seite besonders hervor. Die hohe Bedeutung der subjektiven Seite zeigt sich schließlich auch darin, dass der BGH nunmehr die Rangabstufung im Rahmen der Kernber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Tatbestand

Rz. 6 Drittwirkung entfalten nur unanfechtbare Steuerbescheide und gleichbehandelte Bescheide. Der Grund hierfür liegt darin, dass dann angenommen wird, dass die materielle Richtigkeit des Bescheids außer Streit ist und daher kein Anlass besteht, im Verfahren mit dem Gesamtrechtsnachfolger bzw. dem Zweitschuldner erneut über die Richtigkeit zu entscheiden. Rz. 7 Ein Steuerbes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige bei einer Zusammen­veranlagung

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. 2. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 240 Rente ... / 2.1 Versicherteneigenschaft

Rz. 3c Grundsätzlich liegt die Versicherteneigenschaft vor, wenn für einen Versicherten mindestens ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wirksam gezahlt worden ist (§ 55 Abs. 1 Satz 1) oder als gezahlt gilt (z. B. bei Kindererziehungszeiten vor dem 1.6.1999; § 55 Abs. 1 Satz 2). Eine Versicherteneigenschaft liegt darüber hinaus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243b Warte... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Wartezeit von 15 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf diese Wartezeit sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- oder Ersatzzeiten belegt sind, werden hierbei als volle Monate angerechnet (§ 122 Abs. 1). Rz. 5 Darüber hinaus sind gemäß § 52 Abs. 1 und Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 240 Rente ... / 2.6 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 21 Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 240 Abs. 1 ist für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit außerdem noch die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erforderlich. Die allgemeine Wartezeit umfasst gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 5 Jahre; das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Auf die allg...mehr

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Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz Ausgleichzahlungen zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs an den geschiedenen Ehegatten wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sind mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang stehende Werbungkosten. Sachverhalt Mit notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarten der Kläger und seine geschiedene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88a Höchst... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dem bis zum 31.12.2001 maßgebenden Hinterbliebenenrentenrecht wurde eine Witwenrente/Witwerrente ausschließlich unter Berücksichtigung der vom verstorbenen Versicherten erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) berechnet; sie betrug bei Berechnung einer großen Witwenrente/Witwerrente im Ergebnis 60 % der vollen Versichertenrente. Der Versorgungssatz von ...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten zu ihrer Rente einen Leistungszuschlag in Form von zusätzlichen Entgeltpunkten, dessen Höhe von der Dauer der insgesamt vom Versicherten zurückgelegten Untertagearbeiten abhängig ist. Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht ( § 59 RKG) war das 2,474-fache der allg...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. In Betracht kommender Personenkreis

Rz. 121 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. § 34 c findet nur zugunsten unbeschränkt Stpfl. Anwendung. Bei unmittelbarer Anwendung der Vorschrift muss eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach § 1 EStG iVm. §§ 8 und 9 AO. Begünstigt sind demnach vor allem natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr

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FF 11/2015, Rückschau auf den Anwaltstag in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht und Mediation am 11.und 12.6.2015 Elternunterhalt – erst die Moral, dann das Recht Die alten und bedürftigen Eltern zu versorgen, ist eine originär sittlich-moralische Pflicht. Wer hätte auch etwas dagegen einzuwenden, dass in einem "Dankesschuld-Verhältnis" die Kinder in ihrem Alter den Eltern die Liebe und ...mehr

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AGS 11/2015, Kostenaufhebun... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend hat das FamG die Kosten des Verfahrens hier nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 98 S. 2 ZPO verteilt. Danach sind die Kosten eines durch Vergleich erledigten Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Vorschrift des § 98 ZPO gilt dabei ihrem Wortlaut nach unmittelbar zwar nur für Prozessvergleiche. Ein solcher liegt hier n...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / Q. Häusliche Gemeinschaft

Diese ist anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt des Privilegierten im Haushalt des Geschädigten liegt und eine auf Dauer angelegte gemeinschaftliche Wirtschaftsführung besteht.[36] Neben der Dauer des gemeinsamen Wohnens sind Indizien für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft etwa:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Festgesetzte ausländische Steuer

Rz. 154 [Autor/Stand] Keine bestimmte Form der Festsetzung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 fordert die Festsetzung der ausländischen Steuer.[2] Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Stpfl., der die Anrechnung der ausländischen Steuer begehrt, auch deren formeller Schuldner sein muss. Die Steuerfestsetzung muss ihm gegenüber wirken. Sie muss vollzogen sein. Der Stpfl. muss in de...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt für die Zeit seit August 2011. [2] Die 1934 geborene Antragstellerin ist verwitwet und lebt im eigenen Haushalt. Sie hat in den hier streitigen Unterhaltszeiträumen einen durch Renteneinkünfte und Eigenverdienst nicht gedeckten Unterhaltsbedarf in wechselnder Höhe zwischen 647 EUR und 756 EUR. Der Antragsgegner ist der Sohn d...mehr

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Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

Leitsatz Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 5, § 19 Abs. 1 EStG, Art. 6 Abs. 1 GG Sachverhalt K war als Monteur vom August bis Oktober...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Rechtsstellung des alleinverwaltungsberechtigten Ehegatten

Rz. 1158 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein verwaltet, ist gemäß § 1422 S. 1 Hs. 1 BGB berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Rz. 1159 In seiner Verwaltungsbefugnis beschränkt wird er nur durch die Regelungen der §§ 1423–1425 BGB. Rz. 1160 Der alleinverwaltungsberechtigte Ehegatte führt die Verwaltung aus eig...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Nutzung der Ehewohnung nach Trennung (nur noch) durch einen Ehegatten

Rz. 122 Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der ehelichen Wohnung aus und wird diese fortan nur durch den anderen Ehegatten allein weiter genutzt, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine vom Grundsatz der hälftigen Tragung der wohnungsbezogenen Kreditverbindlichkeiten abweichende Vereinbarung zustande gekommen ist. Schlicht in dem Umstand der alleinigen Weiternutzung is...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Rechte des nicht verfügenden Ehegatten

Rz. 905 Liegen die Voraussetzungen einer Revokation vor, so kann der übergangene Ehegatte alle sich aus der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts ergebenden Rechte in jeder Verfahrensart im eigenen Namen geltend machen.[1128] Rz. 906 Adressat der Revokationsrechte kann nur der Dritte sein. Hat eine weitere Person vom Dritten gutgläubig Kraft Rechtsschein Eigentum erworben, ist di...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Rechtsstellung des nichtverwaltungsberechtigten Ehegatten

Rz. 1183 Der nichtverwaltungsberechtigte Ehegatte ist von der Verwaltung ausgeschlossen, er wird durch die Verwaltungshandlungen des alleinverwaltungsberechtigten Ehegatten nicht persönlich verpflichtet (§ 1422 S. 2 BGB). Nimmt der nichtverwaltende Ehegatte dennoch Verfügungshandlungen über das Gesamtgut vor, handelt er als Nichtberechtigter im Sinne des § 185 BGB. Rz. 1184 D...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Eigentum des anderen Ehegatten

Rz. 837 Die Frage, ob § 1369 BGB auch auf solche Haushaltsgegenstände anzuwenden ist, die im Alleineigentum des nicht verfügenden Ehegatten stehen, ist höchst umstritten. Rz. 838 Nach dem Wortlaut werden von § 1369 BGB nur die Haushaltsgegenstände erfasst, die dem am Rechtsgeschäft beteiligten Ehegatten gehören. Nach verbreiteter Auffassung ist die Vorschrift aber analog anwe...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Mitwirkungspflicht beider Ehegatten

Rz. 1255 Jeder Ehegatte ist dem anderen Ehegatten gegenüber verpflichtet, an Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind (§ 1451 BGB). Die Mitwirkungspflicht besteht nicht Dritten gegenüber, sondern nur gegenüber dem anderen Ehegatten. Sie bezieht sich auf die gesamte Verwaltung des Gesamtguts, insbesondere auf tatsächliche Hand...mehr

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§ 4 Güterstände / (aa) Eigenmächtiges Handeln des nichtverwaltungsberechtigten Ehegatten

Rz. 1212 Nach § 1438 Abs. 1 BGB haftet das Gesamtgut für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das während der Gütergemeinschaft vorgenommen wird, nur dann, wenn der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, das Rechtsgeschäft vornimmt, wenn er ihm zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. Für Verbindlichkeiten, die der ...mehr