Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Rz. 1317 Die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmerin in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) und für den Entbindungstag selbst obliegt nach der gesetzlichen Konzeption des MuSchG in der Theorie primär nicht dem Arbeitgeber, sondern i.w.S. den Sozialversicherungsträgern, die nach Maßgabe der in §§ 19, 20 MuSchG getroffenen Regelungen auf Antrag...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Rz. 1787 Der Sozialversicherungspflicht unterliegt nur das persönlich abhängige Beschäftigungsverhältnis. Hierunter fällt auch das Arbeitsverhältnis zwischen Familienangehörigen, wenn der mitarbeitende Familienangehörige in das Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden ist, also ein "echtes Arbeitsverhältnis" wie unter Fremden vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn sich au...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Gewährung von Witwen- und Witwerrenten

Rz. 474 Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, beim Tode einer weiblichen Arbeitnehmerin dem überlebenden Ehegatten eine Witwerrente zu zahlen, wenn die betriebliche Versorgungsregelung im umgekehrten Fall eine Witwenrente vorsieht (BAG v. 5.9.1989 – 3 AZR 575/88, NZA 1990, 271).mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Begriff der Beherrschung

Rz. 432 Verträge mit sog. beherrschenden GGF unterliegen aufgrund der höchstrichterlichen Rspr. einer strengen formellen Prüfung. Danach kann selbst dann eine vGA vorliegen, wenn der Leistungsaustausch von Umfang und Inhalt angemessen ist, also Leistung und Gegenleistung wie zwischen Fremden üblich vereinbart wurden, aber keine ordnungsgemäße Dokumentation dieser Leistungsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterschlagung

Unterschlägt ein Vertreter, zB Hausverwalter, Beträge, so bleiben sie zwar dem Vertretenen zugeflossen, mit der Vollendung der Unterschlagungshandlung ist aber ein Abfluss beim Vertretenen gegeben, vgl BFH vom 06.06.1976, IV R 79/73, BStBl II 1976, 560; BFH vom 29.03.2000, X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188 zur Unterschlagung einer Einlage. BFH vom 25.10.1989, X R 69/88, BFH/NV 19...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.1 Ausschluss kraft Gesetz

Ein Vorsitzender oder ehrenamtlicher Richter ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 41 ZPO) in Sachen, in denen er selbst Partei oder Streitgehilfe ist oder bei denen er zu einer Partei im Verhältnis der Mitberechtigung, des Mitverpflichteten oder Regressverpflichteten steht, in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, in Sachen seines Lebenspartners, auch w...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1] Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2] Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. [3] Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten a...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Klarheit und Eindeutigkeit

Rz. 1757 Finanzverwaltung wie Rspr. stellen strenge Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitsvertrages, der klar, eindeutig und leicht nachprüfbar sein muss. Dies bedingt u.a., dass ein objektiver Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die erbrachte Leistung auf einer entgeltlichen Vereinbarung beruht (BFH v. 24.1.1990 – I R 157/86, HFR 1990, 569). Sich widersprechende ...mehr

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ZErb 08/2023, Anspruch des ... / 1 Tatbestand

A. Im Januar 2013 verstarb die Tante der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin). Als Vorerbe war deren Ehemann, als Nacherbin die Klägerin berufen. Im Mai 2013 verstarb auch der Ehemann der Tante. Zu dessen Erbin war ebenfalls die Klägerin berufen, die dieses Erbe jedoch ausschlug. Der Klägerin entstanden aufgrund der Nacherbschaft Kosten i.H.v. 40 EUR beim Nachlassgerich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rückwirkungsverbot

Rz. 1755 Für Ehegatten-Arbeitsverhältnisse gilt wie für alle Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich ein sog. "Rückwirkungsverbot", d.h. entsprechende Verträge werden von der Finanzverwaltung nur dann anerkannt, wenn sie für zukünftige Dienstzeiten vereinbart worden sind (vgl. u.a.: BFH v. 31.7.1956, BStBl III 1956, 288; BFH v. 31.1.1961, BStBl III 1961, 209; BFH...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 276 [Autor/Stand] Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Ermittlung der Daten für die Sozialauswahl

Rz. 773 Bevor der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführt, muss er die relevanten Daten ermitteln (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 948; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 734). Soweit die auswahlrelevanten Daten nicht aus den Personalunterlagen folgen, muss der Arbeitgeber diese erfragen (BT-Drucks 15/1204, 11; Gaul/Lunk, NZA 2004, 184, 187). Hinsichtlich der Unterhaltsverpflich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Folgen der Nichtanerkennung

Rz. 1780 Steuerrechtlich maßgeblich ist allein die Gesamtwürdigung des jeweiligen Einzelfalls. Wird gegen eine der oben beschriebenen Voraussetzungen verstoßen, so sind die Gehaltszahlungen an den mitarbeitenden Ehegatten nicht als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar, sondern als Entnahmen (§ 4 Abs. 4 S. 2 EStG). Das gilt auch für die Arbeitgeberanteile zur Sozialver...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1014 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dort versichert ist, ist auch nach dem SGB XI versicherungspflichtig (§§ 20 f. SGB XI). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachwe...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / 3. Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung verlangen, § 2256 Abs. 2 BGB. Diese muss an den Erblasser persönlich erfolgen, beim gemeinschaftlichen Testament an beide Ehegatten. Beim öffentlichen Testament, das in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurde, führt die Rücknahme zum Widerruf, § 2256 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 2232, 2249 BGB....mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Betriebsteile und Kleinstbetriebe

Rz. 32 Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist nach § 1 BetrVG die Mindestgröße von mindestens fünf "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (Einzelheiten zum Begriff "in der Regel" vgl. Rdn 85 ff. und zu Wahlberechtigung und Wählbarkeit Rdn 146 ff.). Teilzeitbeschäftigte, selbst geringfügig Beschäftigte, zählen im G...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Beiträge

Rz. 383 Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, 13 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung als eigenen Beitrag zur Krankenversicherung zu tragen (§ 249b SGB V). Zur Rentenversicherung tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil i.H.v. 15 % de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Beispiele für Rentenformeln

Rz. 700 Die Obergrenze des Netto-Versorgungsbedarfs ergibt sich aus folgender Kalkulation: Rz. 701 Falls dieses Ziel erreicht wird, kann von einer "Vollversorgung" gesprochen werden. Rz. 702 Als unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.1 Tatbestände des Steuerstrafrechts

[1]Für Familienkassen hat vor allem der Straftatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) Bedeutung, der als lex specialis § 263 StGB (Betrug) vorgeht. [2]Zu beachten sind insbesondere § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen) und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Pflichtwidriges Unterlassen einer Mitteilung über steuerlich erh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1002 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, § 5 Abs. 5 SGB V. Dies ist gegeben, wenn die Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Angaben zu den Leistungsempfängern (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 zu § 22a Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG Als Leistungsempfänger sind in den Rentenbezugsmitteilungen natürliche Personen anzugeben. Zu deren Identifikation bedarf es neben der Angabe der ID-Nr (§ 139b AO) auch der Angabe des Familiennamens, des Vornamens und des Geburtsdatums des Leistungsempfängers (§ 22a Abs 1 Nr 1 EStG aF...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Zugang unter Abwesenden

Rz. 42 Die Kündigung unter Abwesenden ist dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Kündigungsempfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (BAG v. 11.11.1992 – 2 AZR 328/92, NJW 1993, 1093 = NZA 1993, 259; BGH v. 7.6.1995, NJW 1995, 2217). Rz. 43 Der Zugang einer schriftlichen Willenserklärung hängt somit v...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Vertragsklausel für Dienstreise im inländischen Arbeitsvertrag

Rz. 19 Soweit der Arbeitnehmer überwiegend an einem Ort tätig ist, aber gleichwohl gelegentlich Dienstreisen unternehmen soll, macht es Sinn, die Verpflichtung hierzu in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Eine Regelung, wer die anfallenden Kosten zu tragen hat, ist streng genommen entbehrlich, da sich die Kostentragungspflicht nach dem Auftragsrecht des BGB richtet. Darüber hin...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte, Zielsetzung und Grundkonzeption des § 15a EStG

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Übergeordnetes Ziel der Einführung des § 15a EStG war als systembasierte Strukturnorm die Durchsetzung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (BT-Drucks 8/3648, 16 linke Spalte) durch die Einschränkung von Verlustausgleich, -vortrag oder -rücktrag bei beschränkt haftenden Kommanditisten oder durch vergleichbaren Haftungsverh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.2 Beherrschung durch Zusammenrechnung von Stimmrechten mehrerer Personen

Rz. 133 Eine Beteiligung mit Stimmrechten von 50 % oder weniger gewährt, isoliert betrachtet, keine beherrschende Stellung. Sie kann aber dann eine beherrschende Beteiligung sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass auch Stimmrechte aus anderen Beteiligungen in die Beurteilung einzubeziehen sind.[1] Maßstab ist immer, ob der Gesellschafter mit den ihm ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung

Eine Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich anzuerkennen, mit der Folge, dass eine Pensionsrückstellung zu bilden ist, wenn zusätzlich zu den Merkmalen der betrieblichen Veranlassung, der Angemessenheit, der Finanzierbarkeit und der Erdienbarkeit die Voraussetzung einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung[1] erfüllt ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 ist durch Art. 2 Nr. 11 des Altersteilzeitgesetzes v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) und Nr. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) angefügt worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Begriff des beherrschenden Gesellschafters

Eine beherrschende Stellung liegt vor, wenn der Gesellschafter über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, also über mehr als 50 %.[1] Ist nach der Satzung für das fragliche Geschäft eine 3/4-Mehrheit erforderlich, liegt eine Beherrschung nur vor, wenn der Gesellschafter über diese 3/4-Mehrheit verfügt.[2] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch eine Mehrheit von weniger ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.3 Objektive Veranlassung und Indizwirkung

Rz. 102 Der Maßstab der "societatis causa" scheint ein subjektives Element zu enthalten. Indem auf die "Veranlassung" abgestellt wird, und damit auf die Finalität, d. h. die Zielgerichtetheit des Handelns der Organe der Gesellschaft, scheint die Motivation des Handelnden bzw., bei einer Leistungsbeziehung, die Motivation von Leistendem und Leistungsempfänger maßgebend zu sei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.4 Wirkung des Verwendungsverbots

Rz. 59 Durch das Verwendungsverbot wird der im Besteuerungsverfahren mitwirkende Stpfl. geschützt.[1] Das Verwendungsverbot ist von den Strafverfolgungsorganen im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten.[2] Erst im Revisionsverfahren muss nach § 344 Abs. 2 StPO der Verfahrensverstoß gerügt werden.[3] Rz. 59a Das Verbo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 AO ist für die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. grundsätzlich das FA zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gesetz bezeichnet dieses FA für beide Fälle als Wohnsitzfinanzamt. Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umstä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Prioritätsgrundsatz

Rz. 6 Unter mehreren örtlich zuständigen Finanzbehörden ist grundsätzlich diejenige zur Entscheidung berufen, die zuerst mit der Sache befasst worden ist. Dabei ist der Wortlaut der Vorschrift insofern zu eng gefasst, als § 25 AO nicht nur darüber bestimmt, welche Finanzbehörde "entscheidet", sondern die Zuständigkeit für das gesamte Verwaltungsverfahren festlegt.[1] Mit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Anwendung des Abs. 3 auf Steuerpflichtige, die zusammen veranlagt werden können (Abs. 4)

Rz. 18 Stpfl., die zusammen veranlagt werden können[1], sind bei der Anwendung des Abs. 3 wie ein Stpfl. zu behandeln, also so, als wären die Einkünfte von einem Stpfl. bezogen worden. Ob sie tatsächlich die Zusammenveranlagung wählen, ist dabei bedeutungslos. Abs. 4 dient gerade dazu, Zuständigkeitswechsel infolge unterschiedlicher Ausübung des Wahlrechts für einzelne Veran...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Mehrfache örtliche Zuständigkeit für dieselbe Sache

Rz. 4 Der Fall, dass mehrere Finanzbehörden zuständig sind, liegt nur vor, wenn die verschiedenen nach dem Gesetz bestehenden Zuständigkeiten gleichrangig sind. Keine Mehrfachzuständigkeit ist gegeben, wenn sich aus den gesetzlichen Regelungen eine Rangfolge ergibt, die die Bestimmung der vorrangig zuständigen Finanzbehörde erlaubt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die sich da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.1 Empfänger von Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 S. 3 AO begründet im Zusammenhang mit Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen an Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland eine Zuständigkeit für das FA, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet. Die Vorschrift gilt in erster Linie für die nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen. D...mehr