Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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ZErb 12/2020, Feststellung ... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6. ist gem. §§ 1 Abs. 1, 11 Abs. 1 g) HöfeVfO, § 9 LwVG, §§ 58 ff. FamFG zulässig. Sie ist binnen Monatsfrist eingelegt worden. Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass die Beteiligte zu 6. mit ihrem im Beschwerdeverfahren zunächst verfolgten Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses ein unzulässiges Rechtschutzziel verfolgt ha...mehr

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Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: Betrieb des Nießbrauchers

Leitsatz 1. Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. 2. Der bewertungsrechtliche Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist tätigkeitsbezogen. 3. Einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann auch derjenige unterhalten, dem wed...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

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Endgültiges BVerfG-Mietendeckel-Urteil voraussichtlich im 2. Quartal 2021

Überblick Ein Berliner Vermieter wollte Ende Oktober noch per Eilantrag beim BVerfG erreichen, dass die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz ausgesetzt wird. Den Eilantrag lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei in dem Eilantrag nicht dargelegt, teilte das BVerfG am 29. Oktober (1 BvR 972/20) mit – auch nicht für die betrof...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.3 Wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen, § 6e Abs. 2 S. 2 EStG

Rz. 40 Der Gesetzgeber erweitert in § 6e Abs. 2 S. 2 EStG über die Fondsetablierungskosten des Satzes 1 hinausgehend weitere Kosten als solche, die nicht sofort abzugsfähig sein sollen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut, wonach "darüber hinaus" auch weitere Kosten von der Rechtsfolge des § 6e Abs. 1 EStG erfasst werden sollen. Das Gesetz grenzt den Kreis der Kost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.2 Aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks

Rz. 18 Die Begriffe Projektanbieter und vorformuliertes Vertragswerk werden im Gesetz nicht legaldefiniert, sodass auf die bisherige Auslegung durch Gerichte und Verwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze abzustellen ist. Rz. 19 Projektanbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Vertragswerk entworfen hat. Im Gegensatz zum eher passiven Anleger, ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 8 Das Wesen des Pfändungspfandrechts ist immer noch umstritten. Im Wesentlichen werden, wenn auch mit verschiedenen Abweichungen, dabei drei Theorien vertreten, deren Unterschiede in der Praxis allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Rz. 9 Die privat-rechtliche Theorie sieht das Pfändungspfandrecht als dritte Art privatrechtlicher Pfandrechte und nimmt volle Akz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Bewegliches Vermögen

Rz. 3 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens[1] kann erfolgen durch Pfändung von beweglichen Sachen (s. § 285 AO), Forderungen (s. §§ 309-312, 318 AO), anderen Vermögensrechten (s. § 321 AO). Diese Einteilung bedarf aber insoweit der Einschränkung, als das bewegliche Vermögen nicht der Vollstreckung in das unbewegliche Vermö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 6.3 Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand bei Teilamortisationsverträgen bei sonstigen Vertragsmodellen

Die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen decken nicht alle Formen von Leasingverträgen ab. Bei der Beurteilung von Vertragsmodellen, die nicht in den Leasingerlassen geregelt sind, ist die Zuordnung des Leasinggegenstands nach "allgemeinen Grundsätzen" zu treffen. D.h. der zivilrechtliche Eigentümer ist dann nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 6.2 Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand bei Teilamortisationsverträgen

Im Fall von Teilamortisationsverträgen hat der Leasinggeber während der Grundmietzeit keine volle Kostendeckung. Damit der Leasinggeber aber seine Kosten abdecken kann, sehen die Leasingverträge besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden, wie z. B.: Der Leasinggeber hat ein Andienungsrecht. Das bedeutet, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer verpflich...mehr

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Leasing, Finanzierungsleasi... / 6.1 Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand bei Vollamortisationsverträgen

Wie die folgende Tab. 1 zeigt, entscheiden die Risikoverteilung und das Verhältnis von Grundmietzeit und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer darüber, wem der Leasinggegenstand zugerechnet wird. Entscheidend für die Zuordnung ist daher, was unter den einzelnen Begriffen zu verstehen ist. Grundmietzeit: Das ist die vereinbarte Vertragsdauer, während der ein Vertrag nicht gekündi...mehr

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Leasing, Finanzierungsleasi... / 6 Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand bei Finanzierungsleasingverträgen

Zur Anwendung der in den Leasingerlassen geregelten Kriterien ist bei Finanzierungsleasingverträgen die Unterscheidung in Teil- und Vollamortisationsverträge notwendig. Teilamortisationsverträge unterscheiden sich von Vollamortisationsverträgen dadurch, dass die Zahlungen des Leasingnehmers an den Leasinggeber in der Grundmietzeit die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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Leasing, Finanzierungsleasi... / 5 Buchhalterische Erfassung beim Leasingnehmer im Fall von Operatingleasingverträgen

Der Leasinggegenstand wird dem Leasinggeber als zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer zugeordnet. Wirtschaftlich betrachtet, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Dementsprechend bucht der Leasingnehmer die Leasingraten periodengerecht als Aufwand. Praxis-Beispiel Buchung eines Operatingleasingvertrags Unternehmer Huber least ab dem 1.12.01 einen Pkw-Anhänger. Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung gegenüber steuerbaren Nutzungsüberlassungen

Rn. 450 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die entgeltliche Überlassung eines WG zur Nutzung kann im Einzelfall sowohl eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG als auch einen nicht steuerbaren, veräußerungsähnlichen Vorgang auf der Vermögensebene darstellen. Zur Abgrenzung ist der wirtschaftliche Gehalt der getroffenen Vereinbarungen zugrunde zu legen und nicht das, was die Parteien for...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.1 Buchung der Leasingrate

Im Fall der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand zum Leasinggeber ist der Leasingvertrag wirtschaftlich als Mietvertrag anzusehen und der Leasingnehmer ist daher weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer. Dementsprechend erfasst der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nicht in seiner Bilanz. Auf der Passivseite seiner Bilanz weist der Leasing...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Maßgeblicher Einfluss

Tz. 19 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Maßgeblicher Einfluss (significant influence) ist gem. IAS 28.3 die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne die Entscheidungsprozesse zu beherrschen oder die gemeinschaftliche Führung auszuüben. Tz. 20 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei einem unmittelbaren oder mittelbaren...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen

Tz. 21 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Anwendungsbereich von IFRS 8 umfasst Einzel-(Jahres-) und Konzernabschlüsse von Unternehmen, "deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente auf einem öffentlichen Markt gehandelt werden" ("…whose equity or debt securities are traded in a public market…") oder von Unternehmen, die ihre Abschlüsse bei einem Wertpapieraufsichtsgremium bereits e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.3 Buchung bei Ausübung einer Kaufoption

Im Falle der Ausübung einer Kaufoption durch den Leasingnehmer am Ende der Grundmietzeit kommt es zu einem Veräußerungsgeschäft beim Leasinggeber und einem Anschaffungsgeschäft beim Leasingnehmer. Gleiches gilt, wenn der Leasinggeber ein Andienungsrecht ausübt und demzufolge der Leasingnehmer den Leasinggenstand am Ende der Grundmietzeit zwangsweise erwerben muss. Praxis-Beis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.5 Buchung von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen des Leasingnehmers sind (bei Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer) ebenfalls nach der Zinsstaffelmethode auf die Grundmietzeit (bzw. noch ausstehende Laufzeit) zu verteilen. Damit erfolgt die Zuordnung im gleichen Verhältnis wie die Verteilung des gesamten Zins- und Kostenanteils. Eine lineare Verteilung ist in diesem Fall nicht sachgerecht. Pra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Kryptowährungen

Tz. 170 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein im aktuellen Wirtschaftsgeschehen zunehmend wichtigerer Sachverhalt sind zudem "Kryptowährungen", wie zB Bitcoin. Kryptowährungen sind – wie auch Fiatwährungen – dazu intendiert, als allgemeines Tauschmittel zu fungieren, werden mittlerweile aber auch vermehrt als Investmentvehikel, vor allem als Spekulationsobjekt, eingesetzt. Bei Krypt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 9 Miet- und Leasingverträge: Lieferung oder sonstige Leistung bei der Umsatzsteuer

Der EuGH hat mit Urteil vom 4.10.2017[1] entschieden, dass die in Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b MwStSystRL verwendete Formulierung "Mietvertrag, der die Klausel enthält, dass das Eigentum unter normalen Umständen spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird" umsatzsteuerlich als Lieferung zu qualifizieren ist. Mit Schreiben vom 18.3.2020[2] hat das BMF den Ums...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Vertragsarten Kriterien für wirtschaftliches Eigentum Grundmietzeit Leasingsonderzahlungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.2 Buchung von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen des Leasingnehmers zu Beginn des Leasingverhältnisses sind Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit (Zeitraum des Leasingvertrags) nach dem Bilanzstichtag darstellen. Eine Sonderzahlung wird geleistet, um die laufenden (linearen) Leasingzahlungen während der Grundmietzeit zu reduzieren. Daher ist für geleistete Sonderzahlungen ein aktiver Rechnungsabg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erhebung durch Steuerabzug

Rn. 37 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anrechnung setzt voraus, dass die Steuerabzugsbeträge erhoben worden sind. Die ESt ist durch Steuerabzug erhoben, wenn Sie vom Schuldner der Vergütung für Rechnung des StPfl einbehalten wurde. Mit der ordnungsgemäßen Einbehaltung durch den Schuldner der KapErtr ist die KapSt auch dann iSv § 36 Abs 2 EStG erhoben, wenn sie nicht an das FA...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8 Buchhalterische Erfassung beim Leasingnehmer im Fall von Finanzierungsleasingverträgen bei Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer (Kaufleasing)

Liegt das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand nach den oben dargestellten Zuordnungskriterien beim Leasingnehmer, so ist der Leasingvertrag wirtschaftlich als Erwerbsgeschäft aus Sicht des Leasingnehmers anzusehen (Kaufleasing). Demzufolge aktiviert der Leasingnehmer den Leasinggegenstand bei Lieferung durch den Leasinggeber (oder Hersteller), weist ihn in seiner B...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Cloud Computing (vor allem SaaS-Vereinbarungen)

Tz. 161 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Unternehmen gehen mittlerweile zunehmend dazu über, bestimmte Softwareprodukte und IT-Infrastrukturen in die Cloud zu verlagern. Ein unternehmensexterner Anbieter stellt die in seinem Eigentum befindliche Software bzw. IT-Infrastruktur dabei einem oder mehreren Nutzern über die Cloud zur Verfügung. Die Nutzer können während eines vereinbarte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Hoheitlicher Eingriff

Rn. 460 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Greift eine Behörde hoheitlich in das Eigentum eines StPfl ein (zB im Rahmen eines Enteignungsverfahrens) und zahlt sie in diesem Zusammenhang eine Entschädigung, ist die Zahlung nicht steuerbar. Insoweit handelt es sich um eine Vermögensumschichtung und nicht um einen Leistungsaustausch iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG. Der StPfl erbringt in diesem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.2 Buchhalterische Abbildung unter Anwendung der Zinsstaffelmethode und Erfassung der Leasingverbindlichkeit in Höhe der gesamten Leasingraten

In Literatur und Praxis ist noch eine alternative buchhalterische Abbildung der Buchungen beim Leasingnehmer anzutreffen.[1] Der Unterschied zur dargestellten Buchungsmethodik besteht darin, dass die Leasingverbindlichkeit in Höhe der gesamten Leasingraten ausgewiesen wird. Diese alternative Buchungstechnik soll anhand des vorherigen Beispiels "Buchung eines Vollamortisation...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Handyverkauf an Arbeitgeber: Steuerfreie Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte ist möglich

Leitsatz Das FG München entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy für einen symbolischen Preis (zwischen einem und sechs Euro) an seinen Arbeitgeber veräußert, letzterer das Gerät dem Arbeitnehmer dann zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt und fortan die kompletten laufenden Handykosten übernimmt. Die Kostenübernahm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft aufgrund eines Bruchteilsgemeinschafters?

Leitsatz Vermieten Eheleute als Bruchteilseigentümer gemeinschaftlich ein Grundstück an eine potenzielle Organgesellschaft, entsteht dadurch eine GbR, die als Unternehmerin anzusehen ist. Sachverhalt Die Klägerin (A-GmbH) erbrachte entgeltliche Geschäftsführungsleistungen an die A-GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin war Herr A, der auch alleiniger Kommanditi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Ausweis und angabepflichtige Informationen

Tz. 150 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Ausweis von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 nicht explizit geregelt. Hinweise auf den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten werden in IAS 1 gegeben. So zählen die immateriellen Vermögenswerte zu den Posten, die gem. IAS 1.54 in der Bilanz separat darzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich Brücks/Ehrcke, in: Internationale...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.1 Stammrecht auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1 entsteht der Anspruch auf Alg, der Arbeitnehmer hat ein Stammrecht auf die Leistung erworben. Es handelt sich dabei um ein persönliches Recht des Arbeitslosen unabhängig von etwaigen Familienangehörigen oder Personen, mit denen er in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Zur Entstehung des Anspruchs ist keine Antra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002ff.; Anders, Bilanzierung und Berichterstattung von Humankapital. Sichtbarmachen des Unsichtbaren, PiR 2017, S. 303–310; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (AKEU), Vereinbarkeit internationaler Konzernrechnungslegung mit hande...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Leitsatz Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. Normenkette § 8b Abs. 5 KStG, § 12 Satz 1, § 14 Satz 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, § 9 Nr. 3 GewStG, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / II. Von einem Eigentümer verlangte bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 WEG)

1. Gestattete bauliche Veränderungen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Fall 1 WEG) a) Gestattung Rz. 95 Der Begriff der Gestattung nimmt auf § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG Bezug. Anders als in § 20 Abs. 1 WEG sind durch Beschluss gestattete von sonstigen beschlossenen baulichen Veränderungen zu unterscheiden, da diese Vorschrift nur ihre Rechtmäßigkeit unabhängig von der Kostenfolge regelt. Für letzt...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 4. Rechtsbeziehungen zum teilenden Eigentümer oder ihm nahestehenden Unternehmen

Rz. 10 Problematisch können solche Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sein, die der teilende Eigentümer noch als alleiniger Wohnungseigentümer gemäß § 9b Abs. 1 S. 2 WEG mit sich selbst oder ihm nahestehenden Unternehmen eingeht. Hier besteht die Gefahr, dass er im Hinblick auf den bevorstehenden Verkauf zum eigenen Vorteil Verpflichtungen zulasten des Verb...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Anspruch gegen den teilenden Eigentümer

Rz. 19 Der Übertragungsanspruch muss sich gegen den teilenden Eigentümer richten.[23] Damit wird klargestellt, dass nur der Ersterwerber aus § 8 Abs. 3 WEG privilegiert wird. Wer von einem eingetragenen Wohnungseigentümer erwirbt, wird mit Auflassung und Besitzerwerb nicht werdender Eigentümer nach § 8 Abs. 3 WEG. Ein Zweiterwerber wird erst mit Eintragung im Grundbuch Mitgl...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 3. Handeln des teilenden Eigentümers

Rz. 9 Mit dieser Abgrenzung ist auch das Handeln des teilenden Eigentümers in der Gründungsphase in den Griff zu bekommen. Vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher kann er nur in eigenem Namen handeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht existiert. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Verpflichtungen treffen also ihn persönlich. Nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / a) Übertragung auf Veranlassung des teilenden Eigentümers

Rz. 21 Der Erwerber muss des Weiteren den Besitz an dem erworbenen Sondereigentum erlangen. Dies muss auf Veranlassung des teilenden Eigentümers geschehen; er muss ihm die Räume "übergeben". Die eigenmächtige Inbesitznahme löst also nicht die Folgen des § 8 Abs. 3 WEG aus. Weitere Voraussetzungen, etwa die Fertigstellung des Gebäudes oder die Abnahme des gemeinschaftlichen E...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 2. Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum

Rz. 9 § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG geht ferner insoweit über den Wortlaut der Vorgängernorm hinaus, als auch Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum ausdrücklich genannt werden. Das war oftmals selbstverständlich, etwa beim Entfernen von Fliesen zwecks Reparatur einer Versorgungsleitung im gemeinschaftlichen Eigentum. Die neue Vorschrift geht aber insoweit darüber hinaus, a...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 3. Differenzierung zwischen gemeinschaftlichem Eigentum und Gemeinschaftsvermögen

Rz. 77 Wie bei den Früchten vollzieht der Gesetzgeber die Trennung zwischen gemeinschaftlichem Eigentum und Gemeinschaftsvermögen nach. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass sich der gleichberechtigte Mitgebrauch nur auf ersteres bezieht.[52] Dies versteht sich von selbst: Naturgemäß kann nicht jeder Miteigentümer verlangen, den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden A...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 2. Keine Beschränkung auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 32 Ersatzlos weggefallen ist der in § 10 Abs. 6 S. 1 WEG a.F. enthaltene Passus "im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums". Dies begründet der Gesetzgeber zutreffend damit, dass die damit möglicherweise zum Ausdruck kommende Beschränkung der Rechtsfähigkeit auf den Verbandszweck dem deutschen Recht fremd ist.[31] Damit dürfte klargestellt sein, ...mehr

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Anhang / Teil 2 Dauerwohnrecht

§ 31 Begriffsbestimmungen (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). Das Dauerwohnrecht kann auf einen auße...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Einwirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum

Rz. 35 Einwirkungen auf das Gemeinschaftseigentum sind in § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ausdrücklich geregelt. Der Begriff der Einwirkung auf das Gemeinschaftseigentum ist nicht scharf von dem des Gebrauchs nach § 16 Abs. 1 S. 3 WEG zu trennen. Denn beide sind direkt oder über § 16 Abs. 1 S. 3 WEG nur nach Maßgabe des § 14 WEG zulässig. Die für Einwirkun...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 6. Über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehende Aufgaben

a) Nutzung des Sondereigentums Rz. 25 Dass die Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft in § 18 Abs. 1 WEG auf das gemeinschaftliche Eigentum (und über § 9a Abs. 3 WEG auf das Gemeinschaftsvermögen) beschränkt wird, reißt empfindliche Lücken, die nach altem Recht nicht bestanden. Denn Verwaltungsentscheidungen, die nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen, sind...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Betreten des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 34 Erstaunlicherweise gestattet nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG nur das Betreten des Sondereigentums, nicht aber des Gemeinschaftseigentums. Dies hielt der Gesetzgeber wohl für selbstverständlich bzw. als ausreichend durch § 16 Abs. 1 S. 3 WEG geregelt. Dies betrifft auch den Ausschluss der Mitbenutzung aufgrund eines Sondernutzungsrechtes, da dan...mehr