Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Baubehördlich angeordneter Arkadenbau mit Abtretung der Arkadengrundfläche

Rz. 91 [Autor/Stand] Wird die Arkadengrundfläche an die Kommune abgetreten und wird diese dadurch der rechtliche Eigentümer, so ist zur Bewertung von Grund und Boden von wesentlicher Bedeutung, ob die der Kommune gehörige bzw. an diese abgetretene Fläche durch den Eigentümer der übrigen Fläche überbaut oder ggf. auch unterbaut werden darf.[2] Damit ist eine erhöhte bauliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) Gesamthandseigentum

Rz. 30 [Autor/Stand] Wird eine privatschriftliche Vereinbarung über die Gründung einer Personengesellschaft getroffen und vereinbaren die Gesellschafter darin, dass einer ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück einbringt, so kann bürgerlich-rechtlich an dem Grundstück Gesamthandeigentum aller Gesellschafter nur durch Auflassung des Grundstücks begründet werden. Wird kein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des Erbbaurechts

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung der Vorschrift des § 92 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks (Grundstück i.S.d. bürgerlichen Rechts) ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 der VO über das Erbbaurecht v. 15.1.1919[2]). Das Erbbau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit war in den ersten Steuergesetzen, die das Vermögen nach seinem Wert besteuerten, noch nicht enthalten. In Ausführungsanweisungen zu diesen Gesetzen (z.B. dem preußischen Ergänzungssteuergesetz) wurde bereits angeordnet, dass grundsätzlich die Wertermittlung für jeden einzelnen Teil des Vermögens zu erfolgen habe, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zweckbestimmung

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Zweckbestimmung ist ein rein subjektives Abgrenzungsmerkmal. Sie beruht allein auf dem Willen des Eigentümers.[2] Maßgebend ist aber nicht der innere Wille, sondern allein der objektivierte Wille, d.h. der in die Tat umgesetzte Wille. Trifft der Grundstückseigentümer über Teile eines Grundstücks getrennte Verfügungen und ordnet sie unterschiedlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 287 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grund und Boden

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Treuhandverhältnisse

Rz. 17 [Autor/Stand] Eine gesetzliche Regelung des Treuhandverhältnisses fehlt. Treuhandverhältnisse sind durch sog. überschießende Außenzuständigkeit des Treuhänders gekennzeichnet. Der Treuhänder wird zwar im eigenen Namen kraft eigenen Rechts tätig, er darf aber sein Recht nur insoweit ausüben, als es dem Zweck des Treuhandverhältnisses entspricht. Treuhandverhältnisse kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Leasing

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Leasing ist eine vertragliche Mischform, die rechtlich vom Mietvertrag bis zum verdeckten Ratenkaufvertrag reichen kann. Das Operational-Leasing ist zeitweilige Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Beim Financial-Leasing besteht eine Grundmietdauer, während der Vertrag von beiden Seiten unkünd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einfamilien- und Zweifamilienhaus

Rz. 286 [Autor/Stand] Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (vgl. hierzu § 75 BewG Rz. 27 ff.) kommt ein Zuschlag erst dann in Betracht, wenn die gesamte Grundstücksfläche mehr als 1.500 qm beträgt. Die ursprüngliche Regierungsvorlage sah bei diesen Grundstücken zunächst das Zehnfache der bebauten Fläche als normale Fläche an.[2] Dem ist jedoch der Finanzausschuss des Bundestages...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe über die Erfassung des Erbbauberechtigten

Rz. 177 [Autor/Stand] Steuerschuldner bei der Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Einheitsbewertung zugerechnet worden ist. Eine Ausnahme gilt ua. für das Erbbaurecht. Nach § 10 Abs. 2 GrStG v. 7.8.1973 ist Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grun...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Bedeutung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 158 BewG entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 33 BewG. Trotz der umfassenden Neuregelung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] wurde gleichwohl auf die bewährten Definitionen aus der Einheitsbewertung und der späteren aber inzwischen nicht mehr aktuellen Bedarfsbewertung zurückgegriffen. Die Vorschrift des § 158 Abs. 1 BewG stellt jedoch e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsfolge

Rn 13 Wenn der Erwerber eine der in § 162 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 definierten engen Beziehungen zum Schuldner hat, besteht die Gefahr, dass bei der Veräußerung des Betriebs nicht der wirkliche Wert erzielt wird, sondern der Betrieb für einen "Freundschaftspreis" den Eigentümer wechselt.[20] Entgegen der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht, soll § 162 nicht per se verhinde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Grundsteuer

Rz. 170 [Autor/Stand] Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts ist der Berechtigte. Das gilt einerseits für den Grund und Boden und andererseits auch für die darauf ggf. stehenden Gebäude (§ 10 Abs. 2 GrStG). Steuerschuldner der Grundsteuer ist also nur eine Person, und zwar nicht der Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteter), sondern der Erbbaubere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 81 BewG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] geändert. Dabei wurde der Bezug auf § 79 Abs. 3 und 4 BewG gestrichen. Die Änderung ist eine redaktionelle Anpassung an die Aufhebung des § 79 Abs. 3 und 4 BewG. § 79 Abs. 3 BewG wurde aufgehoben, nachdem der Zeitraum für die grundsteuerliche Vergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Erhöhung wegen besonders großer Grundstücksflächen

Rz. 276 [Autor/Stand] Grund für die Vornahme von Zuschlägen bei Grundstücken mit übergroßen Flächen ist, dass der Boden in den auf die Jahresrohmiete abgestellten Vervielfältigern nur mit einer durchschnittlichen Größe enthalten ist (vgl. § 78 BewG Rz. 22 ff.). Grundsätzlich sind Abweichungen von der zugrunde gelegten durchschnittlichen Grundstücksgröße bewertungsrechtlich o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 254 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland gehört nach § 158 Abs. 4 Nr. 2 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die im Rahmen der Einheitsbewertung geltenden Regelungen[2] sind folglich bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen nicht analog anzuwenden. Rz. 255 [Autor/Stand] Die Eing...mehr

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zfs 04/2020, Der gestellte ... / II. So-nicht-Unfall (in Bezug auf das äußere Unfallgeschehen)

Beim Verdacht eines manipulierten Unfallgeschehens wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung gelegentlich die Figur des sog. So-nicht-Unfalls bemüht, um das Klagebegehren abzuweisen.[11] Hinter diesem eher schillernden Begriff verbirgt sich die Konstellation eines zwar (möglicherweise) stattgefundenen, aber nach Überzeugung des Gerichts (jedenfalls) "nicht so" wie vom ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertermittlung

Rz. 31 [Autor/Stand] Der für den Grund und Boden von bebauten Grundstücken anzusetzende Wert ist in der gleichen Weise zu ermitteln, wie dies für unbebaute Grundstücke zu erfolgen hat, d.h. es ist der gemeine Wert des Grund und Bodens im Hauptfeststellungszeitpunkt zu festzustellen. Dabei können nur solche Umstände den gemeinen Wert des Grund und Bodens einer wirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 209 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 2 Gründe

Die Klage hat keinen Erfolg. I. Der Senat konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung entscheiden. Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu gewähren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Verbindlichkeiten (Abs. 5)

Rz. 293 [Autor/Stand] § 158 Abs. 5 BewG erweitert die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes um die auf dem Betrieb lastenden Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten. Diese sind zur Ermittlung des der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegenden Reinvermögens vom zuvor ermittelten Wert des Betriebes abzuziehen. Rz. 294 [Autor/Stand] Gleichzeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 227 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Baubehördlich angeordneter Arkadenbau ohne Abtretung der Arkadengrundfläche

Rz. 76 [Autor/Stand] Durch die baubehördliche Anordnung zur Errichtung eines Arkadenbaus wird im Allgemeinen die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks eingeschränkt, sog. Ausnutzungsbeschränkung. Bestimmend für den Wert des Grund und Bodens sind in erster Linie neben seiner Lage insbesondere auch die nach den baupolizeilichen Vorschriften zulässigen Bebauungsmöglichkeiten. Du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Der baldige Abbruch eines Gebäudes kann aus städtebaulichen Gründen (z.B. Erweiterung der städtischen Infrastruktur), aus vertraglichen Gründen (z.B. Abbruchsverpflichtung nach Ablauf des Erbbaurechtes) oder aus anderen Gründen (z.B. veraltete Gestaltung des Gebäudes) veranlasst sein. Ein Abschlag wegen der Notwendigkeit baldigen Abbruchs ist nur dann b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 87 [Autor/Stand] § 158 Abs. 3 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden (Nr. 2) und Wohngebäuden (Nr. 3). Rz. 88 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Die baurechtliche Eignung der Räume als Wohnraum ist dafür nicht erforderlich.[3] Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wirtschaftliche Einheit beim sonstigen Vermögen

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Bewertung nach wirtschaftlichen Einheiten gilt nicht nur für die Vermögensarten, die der Einheitsbewertung unterliegen (vgl. § 19 Abs. 1 BewG), sondern grundsätzlich auch für das sonstige Vermögen, für das Einheitswerte nicht festgestellt werden. Beim sonstigen Vermögen bildet jedoch meistens jedes einzelne Wirtschaftsgut eine wirtschaftliche Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des RFH zu § 2 BewG [2], der der BFH gefolgt ist[3], versteht man unter einer wirtschaftlichen Einheit entweder ein Einzelwirtschaftsgut, das für sich allein im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder die Verbindung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer Sachgesamtheit, die regelmäßig einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dient...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Örtliche Gewohnheit

Rz. 63 [Autor/Stand] Die örtliche Gewohnheit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Sie ist eine besondere Ausprägung der Verkehrsanschauung, und zwar nicht als eine Auffassung, sondern als ein tatsächliches gleichartiges Verhalten breiterer Bevölkerungskreise. So führt der BFH beispielsweise aus[2], dass die Verkehrsanschauung entsprechend den Wohngepflogenheiten einem gewi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Denkmalschutz

Rz. 226 [Autor/Stand] Der Denkmalschutz soll dafür sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Verfügungsbeschränkungen sowie rechtlich verpflichtenden Unterhaltslasten für unter Denkmalschutz stehende Grundstücke können den gemeinen Wert bzw. den Einheitswert eines Grundstücks mindern. Vor diesem Hintergrund kann bei denkmalges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfe über die Einheitsbewertung der wirtschaftlichen Einheiten

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Einheitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks ist von einem "Gesamtwert" auszugehen, der für den Grund und Boden einschl. des Gebäudes und der Außenanlagen festzustellen wäre, wenn die Belastung nicht bestünde (§ 92 Abs. 1 Satz 2 BewG, vgl. Rz. 16–40). Diese Regelung, die sowohl d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftsgebäude

Rz. 93 [Autor/Stand] Wirtschaftsgebäude gehören dabei auch dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie vorübergehend oder dauernd leer stehen. Beispiel hierzu ist der Viehstall, der wegen der Umstellung auf eine viehlose Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr genutzt wird. Dies gilt jedoch nur unter der Einschränkung, dass die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einzelfälle

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Entscheidung über eine im Einzelfall vorliegende ungewöhnlich starke Beeinträchtigung durch Lärm, Rauch oder Gerüche hängt weitgehend von den Umständen des einzelnen Falls ab. Verwaltung und Rechtsprechung haben für häufig wiederkehrende Sachverhalte die Voraussetzungen für eine Gewährung der Abschläge näher präzisiert und Entscheidungshilfen für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden wird im Wesentlichen in der Kommentierung zu § 159 BewG behandelt. An dieser Stelle ist nur darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 188 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zuteilung des vollen Gesamtwertes an den Erbbauberechtigten (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Stichtag noch 50 Jahre oder mehr, entfällt der volle Gesamtwert auf die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts (§ 92 Abs. 2 BewG). Für die Zuteilung des vollen Gesamtwerts an den Erbbauberechtigten kommt es nicht auf die gesamte, vereinbarte Dauer des Erbbaurechts an, sondern auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 67 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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BFH: Steuerpflicht bei Verkauf eines privaten Grundstücks

Wird ein privates Grundstück an einen Dritten veräußert, so bleibt die Veräußerung von der Besteuerung verschont, wenn das Grundstück länger als 10 Jahre im Eigentum stand (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG), oder zwischen der Anschaffung oder Fertigstellung und der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 1. Alternative EStG) oder im...mehr

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FoVo 04/2020, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hebt auf und verweist zurück Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 S. 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO) und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückv...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / E. Formulierungsvorschlag zur Kombination aus Sockelvermächtnis mit aufgesetztem Supervermächtnis

Entscheidet man sich für eine solche Kombination aus verbindlicher Sockelvermächtnisanordnung mit einem zusätzlichen Supervermächtnis, ließe sich dieses wie folgt formulieren.[36] Vermächtnisse zur Beteiligung der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden (1) Die folgenden Vermächtnisse bezwecken, allen oder einzelnen Vermächtnisnehmern eine Abfindung dafür zu gewähren, dass ...mehr