Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.1 Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe

Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht grundsätzlich – auch ohne Antrag – ab dem Tag, an dem der Sozialhilfeträger (Sozialamt) erfährt, dass die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen.[1] Im Sozialhilferecht gilt das "Nachrangigkeitsprinzip": Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.1 Eigentümer

Rz. 3 Als Haftender kommt der Eigentümer eines Gegenstands in Betracht, der einem Unternehmen dient und nicht im Eigentum des Unternehmers steht. Steht der Gegenstand im Eigentum des Unternehmers, so schuldet dieser, sodass eine Haftung ausscheidet. Als Eigentümer i. S. d. Vorschrift ist der Vollrechtsinhaber hinsichtlich des Gegenstands zu verstehen, also auch der Gläubiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.3 Wesentliche Beteiligung

Rz. 8 Nicht jeder Eigentümer soll mit den Gegenständen haften, die er im Unternehmen eines anderen einsetzen (dienen) lässt. Dies würde eine zu starke Beeinträchtigung wirtschaftlicher Betätigungen bedeuten. Vielmehr bedarf es einer besonderen, näheren Beziehung des Eigentümers zu dem Unternehmen. Diese ist in erster Linie durch eine nicht nur geringfügige kapital- oder verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.2 Haftungsbeschränkung

Rz. 16 Die Haftung ist gegenständlich beschränkt auf die dem Unternehmen dienenden Gegenstände. Der Eigentümer haftet nur "mit diesen" Gegenständen. Damit soll sein wirtschaftliches Risiko auf den Verlust seiner in das Unternehmen eingebrachten Gegenstände beschränkt werden. Trotz der gegenständlichen Beschränkung ist – wie auch bei der Haftung nach § 75 AO – eine auf Zahlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.3.2 Beherrschender Einfluss

Rz. 11 Der wesentlichen Beteiligung wird im Weg der Fiktion nach Abs. 2 S. 2 der Fall gleichgestellt, in dem der Eigentümer auf das Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt und sein Verhalten ursächlich dafür ist, dass Zahlungen auf fällige Steuern nicht entrichtet werden. Das kann für Eigentümer gelten, die nicht oder nicht wesentlich kapital- oder vermögensmäßig be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, so sind diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, so sind diese dem Zugriff seiner Gläu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.4 Zeitpunkt für das Bestehen der Voraussetzungen

Rz. 13 Alle Voraussetzungen für die Haftung müssen im Augenblick der Entstehung der Haftungsschuld erfüllt sein.[1] Eine Haftungsschuld kann nur während der Dauer der wesentlichen Beteiligung entstehen[2], und zwar auch nur für die während dieser Dauer entstandenen Steuern bzw. Erstattungsansprüche für gezahlte Steuervergütungen.[3] Sind Steuern vorher entstanden, so kommt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 17 Die Haftung wird nach Gewährung rechtlichen Gehörs[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. In seinem Tenor ist die Beschränkung der Haftung auf den Gegenstand bzw. die Gegenstände festzustellen.[2] Der Bescheid muss gemäß § 122 AO begründet werden. Da der Erlass des Haftungsbescheids im Ermessen der Finanzbehörde liegt, sind die Gründe f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.3 Dienen

Rz. 6 Der nicht im Eigentum des Unternehmers stehende, ihm aber möglicherweise gemäß § 39 AO steuerlich zuzurechnende Gegenstand dient dann dem Unternehmen, wenn er im Unternehmen nicht nur kurzfristig und vorübergehend eine Aufgabe erfüllt, eingesetzt, genutzt oder verwertet wird oder eine ähnliche Funktion erfüllt. Wegen des Zwecks der Haftungsvorschrift (vgl. Rz. 1) genüg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2 Haftungsvoraussetzungen

2.1 Eigentümer Rz. 3 Als Haftender kommt der Eigentümer eines Gegenstands in Betracht, der einem Unternehmen dient und nicht im Eigentum des Unternehmers steht. Steht der Gegenstand im Eigentum des Unternehmers, so schuldet dieser, sodass eine Haftung ausscheidet. Als Eigentümer i. S. d. Vorschrift ist der Vollrechtsinhaber hinsichtlich des Gegenstands zu verstehen, also auch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2 Dem Unternehmen dienender Gegenstand

2.2.1 Gegenstand Rz. 4 Unter Gegenstand versteht die Vorschrift nicht nur den körperlichen Gegenstand[1], sondern auch Rechte und alle anderen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen können.[2] Die gegenständliche Beschränkung der Haftung (vgl. Rz. 16) macht es allerdings erforderlich, dass als Gegenstand nur solche Wirtschaftsgüter angeno...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3 Haftungsumfang

3.1 Betrieblich begründete Steuern Rz. 14 Die Haftung richtet sich auf die betrieblich begründeten Steuern und Ansprüche auf Erstattung (Rückforderung) von Steuervergütungen, die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Gehaftet wird also nur für bestimmte Steuern und Vergütungsrückforderungen, daneben nicht auch für Zinsen zu diesen, da § 239 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.3.1 Kapital- oder Vermögensbeteiligung

Rz. 9 Eine wesentliche Beteiligung ist nach § 74 Abs. 2 S. 1 AO gegeben, wenn der Eigentümer des Gegenstands zu mehr als einem Viertel am Unternehmen beteiligt ist. Entscheidend ist die wirtschaftliche Beteiligung, nicht dagegen ausschließlich die rechtliche.[1] Dies hat der Gesetzgeber auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er – abweichend von § 115 RAO – die mittelbare B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.2 Unternehmen

Rz. 5 Das Unternehmen ist als organisatorische Zusammenfassung von Mitteln zu verstehen, die der selbstständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen. In Betracht kommen also nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch freiberufliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Begriff des Unternehmens stimmt zwar mit dem des § 75 AO (vgl. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 § 74 AO stellt einen eigenen steuerrechtlichen Haftungstatbestand dar, auf den sich privatrechtliche Vereinbarungen nicht auswirken. Es handelt sich um eine persönliche Haftung, die neben dem Steueranspruch besteht, allerdings dinglich beschränkt auf die dem Unternehmen dienenden Gegenstände.[1] Das bedeutet jedoch keine Umformung der Haftung in eine Duldung der Zwangs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.1 Gegenstand

Rz. 4 Unter Gegenstand versteht die Vorschrift nicht nur den körperlichen Gegenstand[1], sondern auch Rechte und alle anderen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen können.[2] Die gegenständliche Beschränkung der Haftung (vgl. Rz. 16) macht es allerdings erforderlich, dass als Gegenstand nur solche Wirtschaftsgüter angenommen werden, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.1 Betrieblich begründete Steuern

Rz. 14 Die Haftung richtet sich auf die betrieblich begründeten Steuern und Ansprüche auf Erstattung (Rückforderung) von Steuervergütungen, die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Gehaftet wird also nur für bestimmte Steuern und Vergütungsrückforderungen, daneben nicht auch für Zinsen zu diesen, da § 239 Abs. 1 S. 1 AO die Vorschriften über St...mehr

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Wohnungseigentümer können bei zweckwidriger Nutzung gegen Mieter vorgehen

Begriff Nutzt der Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit diese entgegen der Zweckbestimmung, können die Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch direkt gegen den Mieter geltend machen. (Leitsatz der Redaktion) Das Problem: Mieter betreibt Eisdiele in "Laden" Im Erdgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage befindet sich eine Teileigentumseinheit, die in der Teilung...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Verkehrssicherungspflicht des Kfz-Eigentümers

Rz. 174 Denkbar ist auch eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Kfz-Eigentümers. Die Haftung eines Fahrzeugeigentümers für einen Schaden an einem Pferd, der dadurch entstanden war, dass der Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug im Eingang zu einer Pferderennbahn abgestellt hat, wurde bejaht. Der Halter muss z.B. damit rechnen, dass ein auf der Trabrennbahn trainierendes Pfe...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 40 Nach der Entscheidung des BGH vom 10.7.2007 (VI ZR 199/06 – VersR 2007, 1387 = zfs 2007, 678 = r+s 2007, 435 = DAR 2007, 636; bestätigt durch BGH v. 7.3.2017 – VI ZR 125/16 – VersR 2017, 830) muss sich der Leasinggeber bei der Verschuldenshaftung gem. § 823 Abs. 1 BGB ein Verschulden des Leasingnehmers nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen, weil er zwar Eigentümer,...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / c) Straßenbäume

Rz. 164 Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann auch dem Eigentümer eines Baumes angelastet werden, wenn beispielsweise durch einen umfallenden Baum selbst oder herabfallende Zweige ein Kraftfahrzeug beschädigt oder ein Mensch verletzt wird (vgl. zu den Anforderungen BGH zfs 2004, 305 = VersR 2004, 877 = NZV 2004, 454 = DAR 2004, 263). Rz. 165 Nach der überwiegende...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Repräsentantenbegriff

Rz. 207 Fehlverhalten Dritter wird dem Versicherungsnehmer dann zugerechnet, wenn dieser Dritte Repräsentant ist. Der Repräsentantenhaftung liegt folgender Gedanke zugrunde: Überträgt der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherungsvertrages jemand anderem die Vertragspflichten in einem solchen Umfange, dass dieser quasi "an die Stelle des Versicherungsnehmers" ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 318 Im Rahmen der GoA kann die Haftung des Geschäftsführers für die Schäden des Geschäftsherrn auf grobe Fahrlässigkeit begrenzt sein, wenn die Geschäftsführung der Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr dient (§ 680 BGB). Rz. 319 Beispiel Ein wegen Alkoholgenusses Fahruntüchtiger übernimmt die Führung eines fremden Kraftfahrzeugs, um den wesentlic...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Halter

Rz. 223 Halter eines Kraftwagens ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung und im eigenen Interesse nicht nur ganz vorübergehend in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGH NJW 1954, 1198; VersR 1978, 233; 1992, 437). Beachte Der Halter kann, muss aber keineswegs mit dem Eigentümer identisch sein. Rz. 224 Auch die Tatsach...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Regelung der Zurechnung des Verhaltens Dritter in den AKB

Rz. 204 Eine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer wirkt in der Kasko- und Unfallversicherung gem. § 3 Abs. 3 S. 1 AKB bzw. F.3 S. 1 AKB 2008 grundsätzlich auch gegenüber Mitversicherten. Eine Mitversicherung kommt in der Kaskoversicherung allerdings nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer ist. In diesem Fall liegt eine Fremdversiche...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / D. Relevante Risikoausschlüsse/Einwendungen gegen die Leistungspflicht

Zunächst ist die Ausschlussregel des § 3 Abs. 5 ARB 2010 von hoher Relevanz: Zitat "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen" (5) soweit in den Fällen des § 2a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsne...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (7) Leasingfahrzeuge

Rz. 114 Das Fehlen einer Fahrer-Haftpflichtversicherung wirkt sich vor allem bei Leasingfahrzeugen aus. Im Rahmen des Leasingvertrages bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Rz. 115 Verursacht nunmehr ein Arbeitnehmer des Leasingnehmers leicht fahrlässig einen Unfall, bei dem das Leasingfahrzeug beschädigt oder zerstört wird, haftet er für den Schaden an dem von ih...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 1. Leasingfahrzeug oder finanziertes Fahrzeug

Rz. 13 Ist aufgrund eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages Eigentümer des Kfz der Leasinggeber oder die finanzierende Bank, an die das Fahrzeug sicherungsübereignet wurde, kann lediglich Zahlung an den Leasinggeber bzw. die Finanzierungsbank verlangt werden. Eine Geltendmachung der Ansprüche durch den Leasingnehmer bzw. Darlehensnehmer im eigenen Namen im Wege der gewill...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / b) Merkantile Wertminderung

Rz. 193 Trotz ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur bzw. der Verwendung von Neuteilen (AG Chemnitz zfs 2004, 262) kann dem Fahrzeug der Makel eines "Unfallfahrzeugs" verbleiben, der sich im Falle des Weiterverkaufes realisieren könnte (BGH zfs 2005, 127, 129). Der Ersatz des merkantilen Minderwertes soll dem Geschädigten die auch bei Weiterbenutzung des ordnungsgemäß repari...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Grundbuch... / 1 Tatbestand

Eingetragene Eigentümerin ist die am … 2017 verstorbene … , deren Erben ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Lichtenberg vom … 2017 der Beteiligte zu 1, M, und T sind. In notarieller Verhandlung vom 1.2.2019 (UR-Nr. 29/2019 des Notars) übertrugen M und T jeweils ihren Erbteil auf den Beteiligten zu 2; sie bewilligten und beantragten die entsprechende Berichtigung des ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VII. Checkliste zur Prüfung des Versicherungsschutzes

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zfs 01/2020, Anspruch des L... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg. Dem Kl. steht kein Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB hinsichtlich des von der C an die Bekl. überwiesenen Übererlöses zu. Zwar handelt es sich bei der Überweisung seitens der Versicherung um eine Leistung des Kl., diese erfolgte jedoch nicht ohne Rechtsgrund." 1. S...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / I. Grundsatz

Rz. 1 Bei Sachschäden sind aktivlegitimiert sowohl der Eigentümer und, soweit es um den Entzug der Nutzung (sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB) geht, auch der Nutzungsberechtigte. Der unmittelbare Besitzer kann sich bei der Behauptung des Eigentums auf die gesetzliche Vermutung des § 1006 Abs. 1 BGB stützen (OLG Saarbrücken NZV 2015, 235; KG DAR 2015, 524; OLG Hamm zfs 2...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Hindernis besteht nicht. Es ist weder erforderlich noch möglich, in Abt. I (zunächst) den Beteiligten zu 1, M, und T in Erbengemeinschaft zu buchen. Werden nach dem Tod des eingetragenen Berechtigten noch vor der Berichtigun...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / A. Benzinklauseln

Rz. 1 Von der soeben in § 2 erörterten Haftung (z.B. des Fahrers oder Halters eines Kfz) zu unterscheiden ist die Deckung (Eintrittspflicht) des Kfz-Haftpflichtversicherers (zu dieser Unterscheidung sowie zur Deckung vgl. im Einzelnen § 13 Rdn 274 ff.). Der Umfang der Eintrittspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) bestimmt sich nach § 10 AKB bzw...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / II. Einzelfälle

Rz. 89 Nachstehend werden einige Beispiele aufgeführt, bei denen kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht angenommen wurde:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Unabwendbares Ereignis

Rz. 253 Der in der früheren Rechtsprechung entwickelte Begriff des unabwendbaren Ereignisses zu § 7 Abs. 2 StVG a.F. wurde praktisch unverändert in die Ausgleichungs- und Abwägungsvorschriften des § 17 Abs. 3 StVG übernommen, mit der zusätzlichen Erweiterung, dass der Ausgleich auch gegenüber dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs vorzunehmen ist, der nicht Halter ist (z.B. der...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Ansprüche des Leasinggebers

Rz. 151 Beschädigt ein Dritter ein Leasingfahrzeug, stehen die Ausgleichsansprüche – soweit sie ausnahmsweise einmal nicht per Vertrag auf den Leasingnehmer übertragen worden sind (dazu siehe Rdn 154) – grundsätzlich zunächst einmal dem Grunde nach allein dem Leasinggeber als Eigentümer, nicht dem Leasingnehmer als reinem Nutzungsberechtigten, zu. Rz. 152 Dazu gehören in eine...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB

Rz. 325 Beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 26 ARB ist eine Besonderheit betreffend die mitversicherten Kinder zu beachten. Beispiel Der 18-jährige, kurz vor dem Abitur stehende Sohn des Versicherungsnehmers mit Rechtsschutz nach § 26 ARB 94 wird mit seinem eigenen, auf ihn zugelassenen Pkw "geblitzt". Rz. 326 Der Sohn erhält keinen Rechtsschutz, weil grunds...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / b) Besonderheiten bei Leasing

Rz. 145 Oft stellt sich dem Anwalt die Frage, inwieweit er tätig werden und beauftragt werden kann, wenn der Mandant einen Leasingwagen fährt. Was der Leasingnehmer, also der Mandant zu tun hat, wenn er mit einem Leasingwagen einen Unfall hatte, steht umfassend in seinem Leasingvertrag bzw. den zugehörigen Leasingbedingungen. Diese Unterlagen sollten also stets vorgelegt und ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / bb) Ansprüche des Leasingnehmers

Rz. 154 Wie schon ausgeführt, gibt es kaum Leasingverträge, nach denen der Leasinggeber die Regulierung von Unfallschäden durchführt. Nach den üblichen Vertragsgestaltungen ist allein der Leasingnehmer zur Reparatur von Schäden verpflichtet. Er bleibt also diesbezüglich in jedem Falle aktivlegitimiert. Rz. 155 Das ist auch verständlich, treffen doch allein ihn alle Nachteile ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / f) Beeinträchtigte Nutzungsmöglichkeit von Vermögenswerten

Rz. 125 Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeuges steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit (Nutzungsausfall) zu. Auch infolge einer Körperverletzung kann die Möglichkeit, mit Vermögensaufwendungen "erkaufte" Sachen und Gegenstände (Kraftfahrzeug, Jagdpacht, Urlaub etc.) entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu gebrauch...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Schema der Anspruchsprüfung

Rz. 319 Bei der Anspruchsprüfung ist daher wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / II. Fahrerhaftung

Rz. 275 Der Fahrer haftet nach § 18 StVG für vermutetes Verschulden. Anders als der Halter, der sich nach § 7 Abs. 2 StVG nur durch den Nachweis höherer Gewalt entlasten kann, scheidet eine Haftung des Fahrers nach § 18 StVG völlig aus, wenn er darlegt und beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Es handelt sich beim § 18 StVG somit um eine Verschuldenshaftung mit umgekehr...mehr