Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.3 Angemessenes Kfz

Rz. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 belässt jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Kraftfahrzeug. Das ist bereits durch die Neufassung der Regelung seit dem 1.4.2011 im Gesetz klargestellt. Zu den Kraftfahrzeugen gehört auch das Motorrad. Es trifft auch auf erwachsene erwerbsfähige Schüler zu. Regelungszweck ist die Erhaltung der Möglichke...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 80 enthält eine Übergangsregelung wegen des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Empfänger bestimmter Leistungen sollen diese ungeachtet des Inkrafttretens des Sozialen Entschädigungsrechts und dessen Neuregelungen weiterhin nach dem Recht erhalten, das am Tage vor dem Inkrafttreten des sozialen Entschädigungsrechts, also am 31.12.2023, gegolt...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.7 Übungsleiterpauschale und andere Freistellungen

Rz. 71 Abs. 2 Satz 3, 4 a. F. stellte steuerliche Freibeträge nach einigen konkret in Bezug genommenen Vorschriften des § 3 EStG , nämlich bestimmte Aufwandsentschädigungen und Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, auch von der Berücksichtigung als Einkommen beim früheren Alg II bzw. Sozialgeld frei. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 nach § 11a Abs. 1 Nr. 5 mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesregierung auf die Klein...mehr

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Rabattanalyse und Nutzenpro... / 4.2 Nutzenprovision

Dient die Rabatt-Analyse in erster Linie dazu, mögliche Fehlsteuerungen aufzudecken und transparent zu machen, können mit der Einführung der Nutzenprovision die beschriebenen Mängel i. d. R. behoben werden. Kerngedanke der Nutzenprovision ist es, ein Entgeltsystem zu implementieren, das den Verkauf von Artikeln bevorzugt, die dem Betrieb einen hohen Deckungs- bzw. Ergebnisbe...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.5 Art und Weise der Leistungsgewährung

Rz. 35 Gemäß Abs. 5 Satz 1 sollen Geldleistungen oder Gutscheine (Geldeswert) dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Haushaltsmitglied persönlich ausgehändigt werden. Aus der Wortwahl des Gesetzes wird bereits deutlich, dass der Gesetzgeber mit dieser naiven Regelung verhindern wollte, dass die Leistungen in falsche Hände geraten (BT-Drs. 12/4451 S. 9...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 2.2 Übergangsrecht

Rz. 8 Bei den Regelungen des § 80 handelt es sich in Bezug auf die §§ 11a Abs. 1 Nr. 2 und 18 Abs. 1 Nr. 1 um Folgeänderungen wegen der Aufhebung des Bundesvertriebenengesetzes und des Inkrafttretens des SGB XIV. § 11a regelt die Nichtberücksichtigung der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungs...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Einglied...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2 Abzüge

Rz. 4a Da das Alg kein steuerpflichtiges Einkommen ist und von ihm auch keine Sozialabgaben abzuziehen sind, hat es das BVerfG für sachgerecht gehalten, für seine Bemessung grundsätzlich an den Nettolohn anzuknüpfen, den der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuletzt bezogen hat. Dabei darf sich der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für eine ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 3 Literatur

Rz. 152 Conradis, Der Schutz des Vermögens im SGB II und SGB XII nach dem Bürgergeld-Gesetz, info also 2023, 9. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsrecht der Rentenversicherung (Ergänzende Information zur Umsetzung der BSG-Urteile v. 31.10.2012), NZA 2014, 136. Dick, Einkommen oder Vermögen: Überbrückungsgeld und zweckgebundene Zahl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen kommen nur alternativ zur Anwendung. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.4 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 116 Abs. 3 regelt – wie § 22 Abs. 1 Satz 2 ff. – mit Wirkung zum 1.1.2023, also der Einführung des Bürgergeldes, eine Karenzzeit von einem Jahr. Während der Karenzzeit gelten für die leistungsberechtigten Personen günstigere Vorschriften zur Berücksichtigung von Vermögen. Von einer Karenzzeit können die Leistungsberechtigten grundsätzlich nur zu Beginn des erstmaligen Le...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3.1 Eheschließung

Rz. 22 Aus Anlass der Eheschließung werden im Regelfall die Steuerklassen I, II in eine den Ehegatten vorbehaltene Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder V/III (bzw. bei Wahl des Faktorverfahrens IV-Faktor/IV-Faktor) geändert. Die Lohnsteuerklassenänderung kann also ohne Auswirkungen bleiben (Änderung von Lohnsteuerklasse I nach IV), sich zugunsten des Arbeitslosen auf d...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 § 9 KStG regelt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sie ergänzt wie § 10 KStG die Kernvorschrift des § 8 KStG. Die §§ 9 und 10 KStG unterscheiden sich durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber durch ihren materiell-rechtlichen Inhalt. Beide Normen ergänzen sich gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.4 Vortrag von Zuwendungen

Rz. 66 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 9 Abs. 2 S. 9 KStG unbeschränkt vortragsfähig. Daher sind auch "Kleinspenden", die in der Summe den Höchstbetrag des Jahrs der Zuwendung überschreiten, vortragsfähig, soweit sie in diesem Jahr nicht abgezogen werden konnten. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet, dass die vortragsfähigen Zuwendungen n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.2 Rücknahme bei fehlendem Vertrauen

Rz. 10 Abs. 2 betrifft rechtswidrige Verwaltungsakte nach § 45 SGB X, durch die der Empfänger begünstigt wird. Die Vorschrift schließt Ermessen aus. Hinsichtlich der Vergangenheit haben bei der Rücknahme der fehlerhaften Verwaltungsakte gebundene Entscheidungen zu ergehen. Rz. 11 Die Vorschrift tangiert nicht das Ermessen der Bundesagentur für Arbeit bei Rücknahmeentscheidung...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflichtung besteht kraft Ge...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 § 288a ist eine Schutzvorschrift für Ratsuchende, die sich nicht von der Agentur für Arbeit, sondern auf dem freien Markt, ggf. auch zusätzlich zur Agentur für Arbeit, beraten lassen. Die Untersagung betrifft Berufsberatung außerhalb der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere jugendliche Ratsuchende im Blickwinkel, die der Gefahr ausgesetzt sind, da...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.5 Erhebliches Vermögen in der Karenzzeit (Abs. 4)

Rz. 127 Abs. 4 regelt das erhebliche Vermögen i. S. d. Abs. 3 und das Verfahren zur Feststellung durch das Jobcenter. Erhebliches Vermögen (Abs. 3 Satz 2) ist demnach festzustellen, wenn es in der Summe 40.000,00 EUR für die leistungsberechtigte Person sowie 15.000,00 EUR für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt (Abs. 4 Satz 1). Diese Beträ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.8 Berechnung und Leistung

Rz. 400 Bei der Berechnung der Leistung nach Abs. 8 ist ggf. zu beachten, dass Ansprüche auf Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach Köpfen berechnet werden. Ein Darlehen soll aber nur der zivilrechtlichen Vertragspartei zu gewähren sein, das sog. Kopfteilprinzip gelte insbesondere in Bezug auf minderjährige Kinder nicht, weil sonst der gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 4 Nichtanrechnung von Pflegegeld als Einkommen

Das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen oder das weitergeleitete Pflegegeld an die Pflegeperson ist kein Einkommen, das bei der Prüfung der Familienversicherung oder Belastungsgrenze zu berücksichtigen ist.[1] Achtung Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson oder Pflegeunterstützungsgeld Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Reales Einkommen

Rz. 267 Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind sämtliche erzielten Einkünfte des Verpflichteten zu berücksichtigen, auch solche, die nicht eheprägend waren, oder solche, die auf überobligatorischer Erwerbstätigkeit beruhen.[651] Bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit erfolgt allerdings entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Abwägung nach Treu und Glauben unter Bil...mehr