Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.6 Ausweis und Buchen von latenten Steuern

Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen. Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgefüh...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.1 Abgrenzung latenter Steuern

Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuern bereits auf Ebene der Persone...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen[1] ist Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer und ist das Ergebnis des Rechenvorgangs Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder[2] sowie evtl. dem Härteausgleich.[3] Wichtig Besonderheit bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen Das EStG legt fest, dass bei der Verwendung des Begriffs "zu versteuerndes E...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 4 Einkommen

Der Gesamtbetrag wird u. a. um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gekürzt und um Erstattungsüberhänge erhöht. Ergebnis ist das Einkommen, welchem im EStG keine große Bedeutung beigemessen wird.mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 6 Zusammenspiel mit anderen Normen des EStG

Knüpfen Rechtsnormen des EStG an die Begriffe wie Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen oder zu versteuerndes Einkommen an, sind grundsätzlich die pauschal besteuerten Kapitaleinkünfte nicht einzubeziehen.mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 1 Berechnungsschema

Das zu versteuernde Einkommen 2023 ist wie folgt zu ermitteln[1]:mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen: Berechnungsschema

Zusammenfassung Überblick Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Einkommensteuer. Ausgangsgrundlage sind die Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten. Neben Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kommen weitere Beträge zum Abzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ge...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / Zusammenfassung

Überblick Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Einkommensteuer. Ausgangsgrundlage sind die Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten. Neben Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kommen weitere Beträge zum Abzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlich ist da...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 2 Summe der Einkünfte

Bei den ersten 3 Einkunftsarten werden die Einkünfte vom Gewinn bestimmt (Gewinneinkünfte), bei den übrigen 4 werden die Einkünfte als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Überschusseinkünfte). Während bei der ersten Gruppe grundsätzlich ein Bestandsvergleich[1] zur Ermittlung des Ergebnisses durchgeführt wird, werden bei der zweiten Gruppe lediglich d...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 3 Gesamtbetrag der Einkünfte

Von der Summe der Einkünfte werden bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen der dem Steuerpflichtigen zustehende Altersentlastungsbetrag [1], der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende[2] und der Freibetrag für Land- und Forstwirte [3] abgezogen. Bei pauschal besteuerten Kapitaleinkünften gelten Besonderheiten.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 3 Arbeitsentgelt/-einkommen/Entgeltersatzleistung

Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn sie unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld oder Bürgergeld) hatten.[1] Hinweis Geringfügige Beschäftigung Ein Anspruch auf Verletztengeld ist auch bei einer zuvor ausgeübten geringfügigen Beschäftigung[2] ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 3 Verlustausgleich

Verluste sind vorrangig im Jahr der Verlustentstehung durch Verlustausgleich zu berücksichtigen. Nur soweit ein solcher Verlustausgleich nicht möglich ist, kommt ein Verlustabzug in Betracht. Verrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus bestimmten Einkunftsquellen lassen eine Verlustverrechnung nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle zu.[1] Bei zusamm...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.2 Höchstbetrag

Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zum Aufbau einer Basisversorgung im Alter sowie die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge sind im Jahr 2023 bis zu einem Höchstbetrag von 26.527 EUR als Sonderausgaben zu berücksichtigen. In den vorhergehenden Jahren erfolgte nur ein anteiliger Ansatz. Praxis-Beispiel Höchstbetragsrechnung Ein lediger Steuerpflichtiger hat ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.5 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem Veranlagungszeitraum (VZ)

Beim Zusammentreffen in einem VZ sind zunächst die Verluste aus vorangegangenen VZ im Wege des Verlustvortrags und danach die Verluste aus dem nachfolgenden VZ im Wege des Verlustrücktrags zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen entspricht ständiger Praxis. Dem Steuerpflichtigen geht durch diese Abzugsreihenfolge nichts verloren. Die Regelung des Vorrangs des Verlustvortrags vor...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.1 Grundsatz

Mit dem Tod einer Person (Erblasser) erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder Verlustabzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend mach...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.1.1 Antragsveranlagung

Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Fällen, in denen das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, nur durchzuführen, wenn die vom Steuerpflichtigen erzielten anderen positiven Einkünfte mehr als 410 EUR betragen. Dabei ist die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Ein...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.1 Überblick

Die Beiträge zugunsten einer Basisversorgung können grundsätzlich bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag daher 26.527 EUR (24,7 % von 107.400 EUR). Im Rahmen einer Übergangsregelung wurden die Beiträge bis zum Jahr 2022 nur anteilig angesetzt. Seit 2023 sind die Beiträge zu einer Basisv...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.3 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird.[2] Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.1 Einkunftsarten

Zu den 7 Einkunftsarten gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und "sonstigen Einkünften" i. S. d. § 22 EStG. Aus der Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres erzielt, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen. Da die Summe der ste...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

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Riester-Rente / 4.4 Sonderausgabenabzug bei Ehegatten/Lebenspartnern

Ehegatten[1] werden für die Anwendung des § 10a EStG grundsätzlich getrennt betrachtet.[2] Sind beide Ehe­gatten unmittelbar berechtigt, wird die Gesamtsteuerermäßigung für die Summe der für beide Ehegatten abziehbaren Beträgen (Altersvorsorgebeiträge + Zulagenansprüche) mit dem den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulageanspruch verglichen. Der beiden Ehegatten zustehende Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.8 Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG

Soweit die Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, an eine Pensionskasse oder zu einer Direktversicherung steuerfrei sind, ist die gleichzeitige Förderung durch eine Altersvorsorgezulage oder den neuen Sonderausgabenabzug nicht möglich. Werden die Beitragsleistungen im Wege einer Barlohnumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert, hat dieser einen arbeitsrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / c) Verfahrensfragen

Entstehung des Anspruchs: Der Anspruch auf die Klimaschutz-Investitionsprämie soll nach § 5 Abs. 2 Klimaschutz-InvPG-E grundsätzlich im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung der begünstigten Investitionen, für vor dem 1.1.2028 entstandene Teilherstellungskosten oder geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten einer begünstigten Investition am 31.12.2027 entstehen. Antragstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
EBITDA, EBIT und EBT / 4 EBT und Jahresüberschuss

Bei der weitergehenden Betrachtung ab Ebene EBIT kann auf die Differenzierung nach Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren verzichtet werden. Um vom Betriebserfolg (EBIT) zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu gelangen, ist zunächst der Finanzerfolg zu berücksichtigen. In Tabelle 4 ist dargestellt, wie sich die Ermittlung des Finanzerfolgs zusammensetzt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.5 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 652 Kann der Arbeitslose während des Ruhenszeitraums seinen Bedarf für den Lebensunterhalt und/oder den Bedarf der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken, besteht nach Maßgabe der Vorschriften über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Anspruch auf Alg II für die erwerbsfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.4 Sozialversicherung

Rz. 647 Im Grundsatz berührt der Eintritt einer Sperrzeit den Krankenversicherungsschutz für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitslosen nicht. Für den ersten Monat der Sperrzeit in Fällen der Sperrzeitdauer von 6 oder 12 Wochen besteht nachgehender Versicherungsschutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Allerdings bestimmt § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Ruhen des Anspruchs auf Kranke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 2. Besonderheiten bei gleichgestellten Personen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen im Inland lebenden ausländischen Lebensgefährten können auch nach § 33a Absatz 1 Satz 3 EStG abziehbar sein, wenn der Lebensgefährte bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder ausgewiesen zu werden (BFH-Urteil vom 20....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt – neben der Unterhaltsberechtigung – voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h. er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen und kein ausreichendes Einkommen haben; vgl. hierzu R 33a.1 Absatz 2 und 3 EStR 2012 und H 33a.1 "Unterhaltsberechtigung" EStH 2020.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Ländergruppeneinteilung und die sich hiernach ergebenden Kürz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswesen / 1 Zweck und Beschreibung des betrieblichen Vorschlagswesens

Das betriebliche Vorschlagswesen dient der Motivierung der Arbeitnehmer zur Verbesserung und Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Unterbreitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Verbesserungen. Der Nutzen eines effektiven betrieblichen Vorschlagswesens liegt dabei auf der Hand: In der Regel sind die Arbeitnehmer diejenigen, die aufgrund ihres direkten Umgangs mit den Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Privatrechtliche Ermächtigungen

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 113 BGB können gesetzliche Vertreter > Minderjährige ermächtigen, in Dienst oder Arbeit zu treten. Befindet sich ein Minderjähriger in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, kann eine Ermächtigung idR unterstellt werden. Mit Genehmigung des Familiengerichts ist auch eine Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts zulä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweise

Rz. 180 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland hat der Stpfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Sachverhalts; er hat die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen (§ 90 Abs 2 AO; vgl BFH 208, 531 = BStBl 2005 II, 483); ihn trifft ggf die Feststellungslast (> Beweislast), wenn der Sachverhalt nicht geklärt werden kann ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Laufe der Rechtsentwicklung sind die Aufwendungen für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit unterschiedlich behandelt worden. Ursprünglich wurden sie als private Angelegenheit des Stpfl angesehen. Erstmals durch das EStG 1920 wurden Aufwendungen zum Abzug zugelassen, soweit sie "notwendig" waren (vgl § 13 EStG 1920; § 16 EStG 1925; § 9 Ziff ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr