Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Sitz (Abs. 2)

Rz. 7 Beim Fehlen einer Geschäftsleitung im Inland ist nach Abs. 2 das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der inländische Sitz [1] des Stpfl. befindet. Das Gleiche gilt, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellen lässt. Dass lediglich Meinungsverschiedenheiten über den Ort der Geschäftsleitung bestehen, reicht demgegenüber nicht aus. Ein sich daraus ergebender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 11 Verstöße gegen die sich aus § 20 AO ergebende örtliche Zuständigkeit führen zur Rechtswidrigkeit, nicht aber zur Nichtigkeit[1] des Verwaltungsakts. Ob allein der Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit die Aufhebung des Verwaltungsakts rechtfertigt, richtet sich nach § 127 AO. Wird in Fällen einer Zuständigkeitskonzentration nach § 17 Abs. 2 S. 3 und 4 FVG ein FA tä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 20a AO bezieht sich nur auf den Fall, dass die Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als solche steuerpflichtig sind. Keine Anwendung findet sie daher auf Personengesellschaften, deren Einkünfte den daran beteiligten Personen zugerechnet werden. Dies gilt – entgegen einer in der Literatur verbreiteten Auffassung[1] – auch für den Fall, dass eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.1 Empfänger von Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 S. 3 AO begründet im Zusammenhang mit Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen an Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland eine Zuständigkeit für das FA, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet. Die Vorschrift gilt in erster Linie für die nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Unternehmen, die Bauleistungen erbringen

Rz. 4 § 20a Abs. 1 S. 1 AO regelt die Zuständigkeit für die "Besteuerung von Unternehmen" in Fällen, in denen der Unternehmer oder das Unternehmen die im letzten Satzteil genannten Ansässigkeitsmerkmale erfüllt. Die Verwendung des Begriffs "Unternehmen" im Zusammenhang mit den Steuern vom Einkommen (ESt, KSt) ist terminologisch verunglückt, weil diese Steuern nicht von dem U...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Einkommensbesteuerung von ausländischen Arbeitnehmern (Abs. 3)

Rz. 11 § 20a Abs. 3 AO ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Personen, die von Unternehmen i. S. d. Abs. 1 und 2 im Inland beschäftigt werden, abweichend von § 19 AO einem FA für den Geltungsbereich des Gesetzes zu übertragen. Die Ermächtigungsvorschrift selbst enthält keine Beschränkung au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1.1 Einkünfte aus einzelbetrieblicher Tätigkeit

Rz. 13 Hat ein Stpfl. innerhalb einer Gemeinde im Bezirk eines FA seinen Wohnsitz und übt er in derselben Gemeinde im Bezirk eines anderen FA eine land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aus, so ist nach § 19 Abs. 3 S. 1 AO dasjenige FA für die ESt zuständig, das nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 AO für eine gesonderte Feststellung zuständig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Zuständigkeitskonzentration für Auslandsrentner (Abs. 6)

Rz. 20 Abs. 6 ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Zuständigkeit für die Besteuerung von nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtigen bzw. nach § 1 Abs. 3 EStG mit ihren inländischen Einkünften als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Personen, die inländische Einkünfte i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 EStG beziehen, einer Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 AO ist für die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. grundsätzlich das FA zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gesetz bezeichnet dieses FA für beide Fälle als Wohnsitzfinanzamt. Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umstä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Zuständigkeitsregelungen in den §§ 18-29 AO

Rz. 4 § 18 AO bestimmt die Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO, die entweder für die GrSt oder die Steuern vom Einkommen bedeutsam sind. Die §§ 19 bis 23 AO enthalten Einzelregelungen für bestimmte Steuerarten. Im Einzelnen betreffen sie die Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie vom Einkommen und Vermögen der Körp...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.3 Besteuerung von Spitzeneinheit und Auslandskapitalgesellschaft im Rechtsformvergleich

Rz. 90 Wie schon eingegrenzt wird ausschließlich die (laufende) Ertragsbesteuerung einer gewerblich tätigen Spitzeneinheit dargestellt, die Besteuerung von im Privatvermögen gehaltenen Auslandsbeteiligungen werden nicht betrachtet; zudem bleiben grenzüberschreitende Konstruktionen, die vorrangig Steuereinsparungen zum Ziel haben und regelmäßig Durchgriffs- oder Hinzurechnung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für die gesonderten Feststellungen. Ob derartige Feststellungen überhaupt durchzuführen sind, ist allein nach § 180 Abs. 1 S. 1 bzw. Abs. 1a AO zu beurteilen. Daher findet in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO eine gesonderte Feststellung der Einkünfte nur für solche aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. v. §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Nichtunternehmer (§ 21 Abs. 2 AO)

Rz. 15 § 21 Abs. 2 AO regelt die Zuständigkeit für die Besteuerung von Personen, die keine Unternehmer i. S. d. §§ 2, 2a UStG sind. Die Fälle, in denen diese Steuerschuldner sind, ergeben sich aus § 13a Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 UStG sowie aus § 13b Abs. 5 S. 1 UStG.[1] Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Fälle des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Verteilung der Aufgaben zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird durch Art. 108 GG vorgegeben. Danach werden Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 FA der Tätigkeitsausübung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit ist das FA zuständig, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Dies ist i. d. R. das FA, in dessen Bezirk sich das Büro, die Praxis oder die Kanzlei des selbstständig Tätigen befindet.[1] Unterhält der Stpfl. Betriebsstätten in den Bezirken mehrerer FÄ, kommt es darauf an, in welcher die höchsten Umsätze e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 21 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die USt mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer[1] ist eine Verbrauchsteuer[2], sodass sich die örtliche Zuständigkeit dafür nach § 23 AO bestimmt. § 21 Abs. 1 AO regelt die Zuständigkeit für Unternehmer[3] grundsätzlich in Abhängigkeit von dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 18 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für alle Fälle, in denen nach § 180 AO Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind oder festgestellt werden können. Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit für die verschiedenen Fälle der gesonderten Feststellung in Abhängigkeit von der Art des Betriebs oder Vermögens bzw. der Art der daraus erzielten Einkünfte. Nach Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Lagefinanzamt (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten ist für die gesonderte Feststellung das sog. Lagefinanzamt zuständig. Dies ist dasjenige FA, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht liegt. Bei Erstreckung über den Bezirk mehrerer FÄ ist das FA zustän...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.5 Sonderfälle (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 S. 1 begründet eine Auffangzuständigkeit für alle Fälle, in denen gesonderte Feststellungen mehreren Stpfl. gegenüber vorzunehmen sind und in denen sich die Zuständigkeit nach Abs. 1 nicht bestimmen lässt und sich auch nicht aus einer spezialgesetzlichen Regelung – wie z. B. § 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO oder § 18 Abs. 2 AStG – ergibt.[1] Die Vorschrift...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Betriebsfinanzamt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Inland ist dasjenige FA zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Unter Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung zu verstehen. Dieser befindet sich dort, wo der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird, d. h. die für die laufende Geschäftsführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Ein von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassener Verwaltungsakt ist rechtswidrig, aber nicht nichtig.[1] Allein wegen der Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit kann der Stpfl. seine Aufhebung nur dann verlangen, wenn in der Sache eine andere Entscheidung hätte getroffen werden können.[2] Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Behörde – w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Tätigwerdens der Behörde.[1] Bei zeitraumbezogenen Steuern kommt es nicht auf die Verhältnisse des Veranlagungs- oder Feststellungszeitraums an, sondern auf die bei Erteilung des Steuer- oder Feststellungsbescheids.[2] Auch die Zuständigkeit für die Aufhebung oder Änderung vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 2 Keine örtliche Zuständigkeit aus anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Ersatzzuständigkeit nach § 24 AO betrifft in erster Linie die Fälle, in denen die Einzelregelungen der §§ 18-23 AO bzw. die Vorschriften der Einzelsteuergesetze keine Zuständigkeitsregelung treffen. Dies gilt insbesondere für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle gem. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO.[1] Da die in den §§ 18–23 AO und in den Einzelsteuergesetzen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.3.3 Gewerbesteuer

Rz. 86 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder (stehende) Gewerbebetrieb, soweit er im Inland, also Deutschland, betrieben wird, der Gewerbesteuer; die gewerblich tätige Spitzeneinheit in der Rechtsform des Einzelkaufmanns bzw. der Personenhandelsgesellschaften ist ein Gewerbebetrieb kraft Betätigung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG), der Kapitalgesellschaft kraft Rechtsfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 3 § 27 AO lässt nur Vereinbarungen über die örtliche, nicht dagegen über die sachliche Zuständigkeit zu.[1] Dies ergibt sich daraus, dass der Wortlaut der Vorschrift auf das Einvernehmen der örtlich zuständigen Finanzbehörde abstellt. Die sachliche Zuständigkeit kann nur aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschrift, etwa auf der Grundlage des § 17 FVG, geändert werden.[2]...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.1 Familienfreundliche Arbeitszeiten für Eltern

Traditionell reduzieren immer noch eher Mütter ihre Arbeitszeiten, das hängt auch damit zusammen, dass Männer häufig das höhere Einkommen haben. Die Zeiten ändern sich aber, auch Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und sich um die Familie kümmern. Insgesamt empfinden immer noch ca. 70 % der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren, dass sich Familie und Beruf nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.3 Auswirkungen des Verlustabzugsverbots auf den Verlustrücktrag

Rz. 80 § 8c Abs. 1 KStG erfasst sowohl den Verlustausgleich als auch den Verlustabzug, also den Verlustvortrag wie auch den Verlustrücktrag. Die nach § 8c Abs. 1 KStG nicht abziehbar werdenden Verluste sind nach dem Wortlaut der Vorschrift auch vom Verlustrücktrag ausgeschlossen, also dem Rücktrag in eine Zeit, zu der der Tatbestand des § 8c Abs. 1 KStG noch nicht erfüllt wa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unredliche Steuervorteile b... / 2. Einbezug des nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinns in die Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer/Personengesellschaft: Bei einem Einzelunternehmer fließt der so errechnete Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Berechnung seiner individuellen Einkommensteuerschuld ein. Bei einer Personengesellschaft wird der errechnete Gewinn hingegen den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugerechnet und anschließend der Einkomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.2 Transparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

(1) Informations- und Auskunftspflichten (Art. 6, 7) Arbeitgeber sind nach Art. 6 der Richtlinie verpflichtet, ihren Beschäftigten Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird diese Arbeitgeberpflicht durch im Vergleich zum bisherigen deutschen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Verdeckte Einlagen / 3 Verzicht auf Forderungen gegenüber der GmbH

Eine verdeckte Einlage ist bei einem Verzicht auf eine Forderung anzunehmen. Das betrifft z. B. Fälle, in denen der Gesellschafter auf Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen verzichtet bzw. in den Fällen des unentgeltlichen Darlehensverzichts. Verzichtet ein Gesellschafter also auf seine Darlehensforderung gegenüber der GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn der Verzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustellen, etwa schon in der Stellenausschreibung, dass fundierte und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.1 Echte Rückwirkung

Rz. 80 Eine echte Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift. Die echte Rückwirkung ist, weil das Vertrauen des Einzelnen auf den Bestand und das Bestehenbleiben einer Rechtslage verletzt wird, grundsätzlich mit der Verfassung unvereinbar. [1] Dies ist insbesondere der Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.1 Gegenstand der Besteuerung

Rz. 72 Realsteuern (Objektsteuern) sind Steuern, die nach rein objektiven Merkmalen auf einer Sache oder einem Sachinbegriff lasten und die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. unberücksichtigt lassen.[1] Nach § 3 Abs. 2 AO sind Realsteuern die GrSt und die GewSt. Die GewSt hat sich zwar durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Besteuerung des Gewerbekapitals von einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen

Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur außerhalb der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag

Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der privaten Geburtstagsfeier des al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 5 Besteuerungszusammenhang bei Gewinnausschüttungen

Bei Gewinnausschüttungen tritt eine gewisse Koppelung der Besteuerung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene ein. Die Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen wird nur zugelassen, soweit die Gewinnausschüttung auf der Ebene der leistenden Gesellschaft dem Einkommen hinzugerechnet wurde.[1] Korrespondierend ist die Einschränkung bei der Freistellung im Körperschaftsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 1 Definitivbesteuerung auf 2 Ebenen

Das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft unterliegt in der ersten Stufe einem einheitlichen Steuersatz von 15 %, unabhängig davon, ob die Gewinne einer Ausschüttung zugeführt werden oder eine Thesaurierung stattfindet. In der zweiten Stufe unterliegen auf Ebene der Gesellschafter die Gewinnausschüttungen als Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Barausschüttung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.3 Zeitliche Differenzen zwischen Korrektur bei der Körperschaft und dem Gesellschafter

Die dargestellten Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft und des Gesellschafters können, müssen jedoch nicht, zeitgleich greifen. Für den zeitlichen Ansatz der einzelnen Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung gelten folgende Grundsätze: Einkommenskorrektur bei der Körperschaft Hier ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die verdeckte Ge...mehr