Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gesetzlicher Vertreter

Zufluss bei ihm ist Zufluss beim Vertretenen, BFH vom 01.07.2003, VIII R 45/01, BStBl II 2004, 35.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ungerechtfertigte Bereicherung

Sie hindert grundsätzlich den Zufluss nicht. Zufluss im Zeitpunkt der Zahlung, BFH vom 30.04.1991, VIII R 38/87, BStBl II 1991, 574 zur Herausgabe von Zinsen für vergangene Jahre.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld

Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) – Auszug Stand 2023 Herausgegeben vom Bundeszentralamt für Steuern BStBl. I 2023, 818 (Nr. 12) – Auszug – Vorwort Die DA-KG Stand 2023 regelt die Anwendung der seit dem 01.01.2023 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des EStG relevanten Vorschriften. Die vorgeno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 137 BewG ist durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] im Zusammenhang mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung neu in das BewG aufgenommen worden. Bei den Bilanzposten, die in dieser Vorschrift genannt werden, handelt es sich im weitesten Sinne um Eigenkapital, genauer: um auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführte Korrekturposten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheck

Verwaltungsanweisungen: H 11 EStH 2021 "Scheck". Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abfluss: Mit Hingabe des Schecks (Bar- oder Verrechnungsscheck), s H 11 EStH 2021 "Scheck", zB Übergabe an die Post, Einwurf in den Briefkasten, vgl BFH vom 24.09.1985, IX R 2/80, BStBl II 1986, 284, ist der Scheckbetrag abgeflossen, BFH vom 20.03.2001, IX R 97/97, BStBl II 2001, 482 unter Bezugn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gutschrift auf dem Empfängerkonto: Eine Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt unabhängig von der Wertstellung, vgl FG He vom 17.10.2001, 13 K 4248/97, EFG 2002, 245, stets zum Zufluss beim Empfänger und zum Abfluss beim Schuldner, sofern die Zahlungsfähigkeit der Bank des Gläubigers im Zeitpunkt der Gutschrift besteht, FG Köln vom 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldumwandlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zu- und Abfluss können auch durch die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bewirkt werden, dass der Schuldner den Betrag künftig aus einem anderen Rechtsgrund schuldet (Novation/Schuldumschaffung). Mit dieser Vereinbarung verfügt der Gläubiger in Ausübung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht über seine Forderung, BFH vom 22.07.199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF vom 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drucks 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nießbrauch

Verwaltungsanweisung: BMF vom 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 (Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus VuV). Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Räumt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis unentgeltlich einen Nießbrauch an einer Wohnung ein, so fließt der geldwerte Vorteil fortlaufend in Höhe des Nutzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / 4. Keine DBA-Grenzgängerregelung/keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 23 Besteht mit dem Ansässigkeitsstaat des Einpendlers kein DBA mit Grenzgängerregelung (zzt. folgende Staaten: Luxemburg, Dänemark, Niederlande, Polen, Tschechische Republik und Slowakische Republik) und liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG nicht vor oder stellt der Einpendler keinen Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, so ist der Einpendler im Inland beschränkt steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Allgemeine Regelung

Rz. 16 Stellt der Einpendler den Antrag gem. § 1 Abs. 3 EStG, wird er wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger besteuert, d.h. die besonderen Regelungen der §§ 50 ff. EStG gelten nicht. Der Steuerabzug gem. § 50a EStG kann jedoch gem. § 1 Abs. 3 S. 5 EStG trotz fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht durchgeführt werden (vgl. auch BMF-Schreiben v. 28.12.1995, BStBl I 1996, 55); ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / B. Verträge mit beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 29 Gem. § 1 Abs. 4 EStG sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2, 3, § 1a EStG unterliegen, mit ihren inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG beschränkt steuerpflichtig. Gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG unterliegen der beschränkten Einkommensteu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1635 Die geringfügige Beschäftigung – Anknüpfung allein an den sozialversicherungsrechtlichen Begriff (R 40a. 2 LStR) – ist mit 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG) bzw. 20 % (§ 40a Abs. 2a EStG) pauschal zu versteuern. Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung mit 2 % ist, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Nutzungspauschale (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)

Rz. 557 Benutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Kfz für private Fahrten, wird für jeden Kalendermonat 1 % des auf volle 100,00 EUR abgerundeten inländischen Listenpreises als Sachbezug angesetzt. Bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen werden Kosten des Batteriesystems vom Listenpreis pauschal abgezogen, gestaffelt nach Anschaffungsjahr des Kfz und Speicherkapaz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 1644 Nach § 40a Abs. 3 EStG hat der Arbeitgeber bei der Beschäftigung land- und forstwirtschaftlicher Aushilfskräfte die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 5 % des Arbeitslohns zu berechnen. Die zeitlichen und betraglichen Grenzen des § 40a Abs. 1 und Abs. 2 EStG gelten nicht. Rz. 1645 Nach der Legaldefinition des § 40a Abs. 3 S. 2 EStG sind Aushil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF vom 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF vom 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fließt ein Gut der Gemeinschaft zu, zB ein Geldbetrag auf ein Konto der Gemeinschaft, dann fließt es den Teilhabern unmittelbar anteilig zu, Krüger in Schmidt, § 11 EStG Rz 50 "Bruchteilsgemeinschaft" (42. Aufl); vgl FG Ha vom 01.10.2009, 6 K 45/07, EFG 2010, 425 zu einer Erbengemeinschaft; vgl FG BdW vom 09.11.1982, XI (II) 3/80, EFG 1984, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsrecht

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung insbesondere einen Kauf- (Ankaufsrecht) oder Mietvertrag zustande zu bringen (BFH vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; BFH vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; BFH vom 11.02.2014, IX R 10/12, BFH/NV 2014, 1020). Durch die Ausübung dieses Gestaltungsrechts entsteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sachleistung

Sachen fließen dem Empfänger mit Verschaffung des zivilrechtlichen Eigentums bzw des wirtschaftlichen Eigentums mit Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zu, vgl BFH vom 02.05.1984, VIII R 276/81, BStBl II 1984, 820; BFH vom 23.03.1994, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786. Der Empfänger muss über den Gegenstand frei verfügen können, BFH vom 21.11.1989, IX R 170/85, BS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG

Rn. 66 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei formwechselnder Umwandlung rückwirkend nach § 14 S 3 UmwStG auf einen Stichtag der Übertragungsbilanz in Jahr 1 lt Beschluss in Jahr 2 und rückwirkender Kapitalerhöhung bei der KG lt Beschlussfassung über die Umwandlung gelten lt BFH vom 03.02.2010, IV R 61/07, BStBl II 2010, 942 folgende Orientierungssätze:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaution

Die Zahlung einer Kaution (§ 550b BGB) ist idR kein Abfluss, BFH vom 24.03.1993, X R 55/91, BStBl II 1993, 499 zu Gutschriften von Provisionen auf ein Kautionskonto des Versicherungsvertreters. Nach den Gesamtumständen ist festzustellen, ob ein Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht erfolgt ist, an diesem fehlt es bei fehlender Fälligkeit und fehlender Verzinsung, BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Herstellungskosten

Sie fließen ab, wenn sie gezahlt werden, BFH vom 02.08.1988, VIII R 18/80, BFH/NV 1989, 307 zu Anzahlungen auf ein Sperrkonto; das gilt zB bei Aufwendungen für nicht verwirklichte Bauvorhaben, BFH vom 08.09.1999, IX R 75/95, BStBl II 1999, 20 zu 2. Aufwendungen müssen tatsächlich erbracht sein; BFH vom 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 bei Konkurs des Unternehmers. So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterschlagung

Unterschlägt ein Vertreter, zB Hausverwalter, Beträge, so bleiben sie zwar dem Vertretenen zugeflossen, mit der Vollendung der Unterschlagungshandlung ist aber ein Abfluss beim Vertretenen gegeben, vgl BFH vom 06.06.1976, IV R 79/73, BStBl II 1976, 560; BFH vom 29.03.2000, X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188 zur Unterschlagung einer Einlage. BFH vom 25.10.1989, X R 69/88, BFH/NV 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Konto

Abfluss mit Eingang des Überweisungsauftrags, wenn das Konto ein entsprechendes Guthaben ausweist, ein entsprechender Kreditrahmen nicht überschritten wird oder die Bank sonst bereit ist, Kredit zu gewähren, andernfalls mit Kontobelastung, BFH vom 06.03.1997, IV R 47/95, BStBl II 1997, 509. Abfluss bei Zinsbelastung auf dem Kontokorrentkonto (BFH vom 07.12.1999, VIII R 8/98,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kredit

s "Darlehen". Mit Kredit finanzierte WK fließen mit ihrer Zahlung (und nicht erst mit der Rückzahlung des Kredits) nach den allgemeinen Grundsätzen ab, BFH vom 13.04.1994, IX R 20/90, BFH/NV 1995, 293 mwN; Gleiches gilt für Sonderausgaben, BFH vom 15.03.1974, VI R 252/71, BStBl II 1974, 513; BFH vom 25.09.1992, VI R 90/90, BFH/NV 1993, 163, und ag Belastungen, BFH vom 10.06.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Genossenschaft

Nach BFH vom 21.07.1976, I R 147/74, BStBl II 1977, 46 liegt bzgl der Gutschriften, die eine Genossenschaft den Geschäftsguthaben ihrer Genossen nach Erhöhung der Geschäftsanteile aus ihren offenen Rücklagen gutschreibt, kein Zufluss vor (vgl § 22 GenG aF). Hingegen ist dann ein Zufluss gegeben, wenn damit Genossen von der Verpflichtung zur Zahlung auf ihre Geschäftsanteile ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Identitätswahrende Umwandlung einer GmbH & Co KG in eine GbR/OHG (bzw Umwandlung der Rechtsstellung des Kommanditisten in die eines persönlich haftenden Gesellschafters)

Rn. 67 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Eine derartige Haftungserweiterung hat nicht zur Folge, dass nur verrechenbare Verluste der vorangegangenen Jahre im Jahr der Haftungserweiterung in ausgleichsfähige Verluste umgepolt werden (s Rn 10 und BFH vom 14.10.2003, BStBl II 2004, 115).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Überweisung

Bei Zahlung aufgrund eines Überweisungsauftrags ist die Ausgabe geleistet (Abfluss), wenn der (auch mündliche, telefonische) Auftrag der Bank zugegangen ist, sofern genügend Deckung (ggf Kreditrahmen) gegeben ist, andernfalls mit der Lastschrift, BFH vom 06.03.1997, IV R 47/95, BStBl II 1997, 509; BFH vom 24.08.2004, IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49; BFH vom 02.08.1988, VIII R 18...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gesamtgläubiger

Zahlung an einen Gesamtgläubiger, § 428 BGB, bedeutet (anteiligen) Zufluss bei allen, jedenfalls dann, wenn sie einverstanden sind, dass an einen von ihnen gezahlt wird, BFH vom 10.12.1985, VIII R 15/83, BStBl II 1986, 342; so auch BFH vom 22.03.1988, VIII R 289/84, BStBl II 1988, 880. Dazu s "Bruchteilsgemeinschaft" und s "Gesamthandsgemeinschaft". Zufluss spätestens mit Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ablösezahlung des Vermieters zur Beendigung eines Mietverhältnisses

Derartige Zahlungen des Vermieters fließen im VZ der Zahlung ab und zu, soweit sie nicht den AK oder HK zuzurechnen sind. Werden sie geleistet, um den Abriss und den Neubau eines Gebäudes zu ermöglichen, gehören sie zu den HK des neuen Gebäudes, BFH vom 09.02.1983, I R 29/79, BStBl II 1983, 451. IdR führt die Ablösung schuldrechtlicher Verpflichtungen zu WK, BFH vom 17.01.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Übertragung einer vom ArbG erteilten Versorgungszusage an einen Pensionsfond

Überträgt der ArbG eine von ihm erteilte Pensionszusage auf einen Pensionsfond, führt dies beim ArbN zum Zufluss von Arbeitslohn in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen, BFH vom 19.04.2021, VI R 45/18, BStBl II 2021, 755; s § 11 Rn 25 (Pust).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umbuchung

Der umgebuchte Betrag fließt erst mit der Umbuchung ab, BFH vom 05.02.1960, IX R 51/80, BStBl III 1960, 140; FG Sa vom 31.05.1989, 1 K 230/88, EFG 1989, 454. Zum Zufluss durch Umbuchung vgl BFH vom 18.05.2000, IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455; BFH vom 29.06.1982, VIII R 181/78, BStBl II 1982, 753; BFH vom 29.06.1982, VIII R 6/79, BStBl II 1982, 755. Zur Umbuchung als Aufrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Errechnet die Bank bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrags die ihr gegen den StPfl zustehende Vorfälligkeitsentschädigung auf der Grundlage des Effektivzinses und zieht sie dabei den auf die Zeit nach der Vertragsbeendigung entfallenden Rest des Disagios als Rechnungsposten ab, so fließen dem StPfl dadurch keine Einnahmen aus VuV in Höhe des restlichen Disagios zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rechtsnachfolger

Im Fall der Rechtsnachfolge (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) liegt ein Zufluss beim Rechtsvorgänger oder beim Rechtsnachfolger vor, je nachdem, wer die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt hat, BFH 19.05.1981, VIIII R 143/78, BStBl II 1981, 665. Für welche Zeit die Einnahmen wirtschaftlich bestimmt waren, ist hingegen unerheblich, BFH vom 11.08.1971, VIII R 76/70, BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Belegschaftsaktie

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Überlässt der ArbG eigene Aktien an ArbN zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis, fließt dem ArbN am Übergabetag ein geldwerter Vorteil der Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Börsenkurs zu, BFH vom 16.11.1984, VI R 39/80, BStBl II 1985, 136. Auch wenn ein zeitweiliges obligatorisches Veräußerungsverbot besteht, erfolgt ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherungsvertreter

Provisionszahlungen fließen auch dann zu, wenn sie einem Kautionskonto zur Sicherung von Gegenforderungen des Versicherungsunternehmens gutgeschrieben werden, BFH vom 24.03.1993, X R 55/91, BStBl II 1993, 499; BFH vom 09.04.1968, IV 267/64, BStBl II 1968, 525; andererseits: Gutschrift auf einem Stornoreservekonto führt nicht zu Zufluss, wenn der Betrag bei Gutschrift nicht f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschein

Stellt der Gutschein ein Wertpapier dar, das den Anspruch verbrieft, erfolgt der Zufluss bereits mit Erlangung der Verfügungsmacht über den Gutschein und nicht erst bei dessen Einlösung, FG Sachsen vom 19.01.2018, 3 K 511 717, EFG 2018, 1259. Verkörpert der Gutschein hingegen lediglich einen Anspruch gegen den Aussteller, erfolgt der Zufluss erst mit der Einlösung des Gutsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergan/Horlemann, Corona-Pandemie und Verlustabzug, DStR 2020, 1401; Dorn, Zweites Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt: Überblick zu den Kernpunkten, DB 2020, 1476; Feldgen, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, DStZ 2020, 519; Haubner, Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fiktive Einnahme

Der Vorteil aus der Zinslosigkeit eines dem Vermieters zinslos gewährten Darlehens ist bei diesem im Rahmen der Einkünfte aus VuV zu dem Zeitpunkt als Einnahme anzusetzen, in dem der Vermieter üblicherweise hätte Zinsen zahlen müssen (BFH vom 22.04.1994, IX R 47/89, BFH/NV 1995, 294; BFH vom 23.10.1985, I R 248/81, BStBl II 1986, 178). In gleicher Höhe ist ein Abfluss zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bürgschaft

Der Abschluss des Bürgschaftsvertrages (§ 765 BGB) hat weder einen Zu- noch einen Abfluss zur Folge. Auch die Inanspruchnahme des Bürgen bewirkt noch keinen Abfluss, vielmehr erst seine Zahlung; der Forderungsübergang (§ 774 BGB) oder Ersatzansprüche (§ 775 BGB) hindern den Abfluss nicht, vgl BFH vom 20.02.1976, VI R 131/74, BFHE 118, 331 zum Abfluss von Zinsen beim Bürgen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versorgungszusage an ArbN

Ein Zufluss beim ArbN ist dann gegeben, wenn der ArbG an einen Dritten leistet und dadurch dem ArbN einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Dritten verschafft, BFH vom 22.08.2018, VI R 17/16, BStBl II 2019, 496 mwN. Wirtschaftlich betrachtet stellt sich dieser Vorgang so dar, als hätte der ArbG die Zahlungen an den ArbN und dieser sie an den Dritten g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gesamthandsgemeinschaft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der BFH geht im Anschluss an die vom BFH (GrS) in seinem Beschluss vom 25.06.1985, GrS 4/82, (BFH BStBl II 1984, 751) aufgestellten Grundsätze zur beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft davon aus, dass die Gesellschaft den Tatbestand einer Einkunftsart erfüllen und dass sie Einnahmen und Aufwendungen haben kann, BFH vom 15.04.1986, IX ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Prozesskosten

Das sind die Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Abs 1 ZPO), dh gerichtliche und außergerichtliche Kosten, einschließlich des Vorverfahrens (zB Mahnverfahren, Einspruch). Sie sind abgeflossen im Zeitpunkt der Zahlung, auch wenn noch keine endgültige Entscheidung vorliegt, vgl BFH vom 18.12.1975, IV R 12/72, BStBl II 1976, 370: Auslagen des RA an Gerichts- und Gerichtsvollzieherko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Novation

Zum Zu- und Abfluss bei Novation (Schuldumwandlung einer Geldforderung in eine Einlage) s BFH vom 28.10.2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190; BFH vom 11.02.2014, VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461; zu sonstigen Anlagen BFH vom 19.06.2007, VIII R 63/03, BFH/NV 2008, 194. Zu Auslagen und Umwandlung der geschuldeten Beträge einschließlich der darauf berechneten Zinsen in Darleh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rückzahlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rückzahlungen berühren den früheren Zufluss nicht und fließen im VZ der tatsächlich erfolgten Rückzahlung ab, BFH vom 04.05.2006, VI R 17/03, BStBl II 2006, 830; BFH vom 04.05.2006, VI R 19/03, BStBl II 2006, 832; BFH vom 12.11.2014, X R 39/13, BFH/NV 2015, 486. Dem Zufluss von Zinsen steht nicht der Umstand entgegen, dass sie später zurückzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zeitwertkonto

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen); BMF vom 08.08.2019, BStBl I 2019, 874 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen; Organe von Körperschaften). Ausfüh...mehr