Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entgegen ...mehr

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Anhang 2 – Auslandstätigkei... / III. Begünstigter Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum begünstigten Arbeitslohn gehören auch folgende steuerpflichtige Einnahmen, soweit sie für eine begünstigte Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind, oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung ode...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 71 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ermöglicht der ArbG einem ArbN die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die er auf seine Kosten selbst durchführt oder von einem Dritten durchführen lässt, so kann das im überwiegend betrieblichen Interesse und damit gar kein Arbeitslohn sein. Es kann jedoch auch steuerfreier oder steuerpflichtiger > Arbeitslohn vorliegen (> Rz 72 ff). Wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen

Rz. 191 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Arbeitsvergütungen (einschließlich etwaiger > Sachbezüge; vgl Nr 2.2 des OECD-Musterkommentars zu Art 19), die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen > Juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates (vgl Nr 3 des OECD-Musterkommentars zu Art 19) für die diesem Staat ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht direkt zuzuordnende Lohnbestandteile

Rz. 265 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Teil der Vergütung für unselbständige Arbeit iSv Art 15 OECD-MA – kurz > Arbeitslohn –, der sich nicht unmittelbar der Tätigkeit im Vertragsstaat oder in Deutschland zuordnen lässt, ist bei der Veranlagung zur ESt grundsätzlich nach der Zahl der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr (> Rz 267) aufzuteilen. Bei Beru...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Unterhaltsleistungen

Rz. 247 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Leistungen, die der Stpfl zum Unterhalt eines Empfängers im anderen Vertragsstaat erbringt, enthält das OECD-MA keine Regelungen. Einzelne DBA bestimmen aber, dass der Leistende den zugunsten eines Empfängers in den genannten Vertragsstaaten erbrachten Unterhalt – unabhängig von § 1a Abs 1 Nr 1 EStG – abziehen kann (vgl H 10.2 – Nicht u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ausnah...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 63 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen, die weder WK (> Rz 10 ff) noch SA (> Rz 43 ff) sind, werden nur in Sonderfällen als AgB berücksichtigt. § 33 EStG setzt hierfür voraus, dass die Aufwendungen außergewöhnlich sind, dh der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Stpfl nicht entstehen (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 30 ff) und außerdem für den Stpfl zwang...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 32 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die DBA vermeiden eine Doppelbesteuerung entweder durch die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode. Zu beachten sind jedoch etwaige abkommensinterne Switch-over-Klauseln (> Rz 50 ff), Remittance-base-Klauseln (> Rz 56 ff), Rückfallklauseln (> Rz 60 ff) und die nationalen Regelungen des § 50d EStG (> Rz 325 ff). a) Freistellungsmethode Rz....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ortskräfte

Rz. 97 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 > Ortskräfte (> Rz 72) erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "OK". Sie genießen keine Vorrechte oder Befreiungen. Allerdings darf der Staat, in dem sich die konsularische Vertretung befindet, seine Befugnisse gegenüber Ortskräften nicht in einer Weise ausüben, die die Wahrnehmung der Aufgaben ungebührlich behindert (Art 71 Abs 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dolmetscher

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dolmetscher, die nicht Arbeitnehmer (> Arbeitnehmer Rz 130 Dolmetscher) sind, beziehen > Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 Sätze 1 und 2 EStG). Selbständig tätig sind auch Dolmetscher, die beim Hörfunk oder Fernsehen als freie Mitarbeiter nur für einzelne Produktionen, zB einen aktuellen Beitrag, tätig werden (BMF vom 05.10.1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Industrie- und Handelskammern

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die IHK sind als > Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (vgl Basedow, BB 1977, 366). Die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben der schlichten Hoheitsverwaltung sind öffentliche Dienste iSd § 3 Nr 12 EStG (BFH 92, 11 = BStBl 1968 II, 437); diese Vorschrift ist deshalb auch für Aufwandsentschädigungen der IHK anzuwenden (> R 3.12 LStR; > Aufwand...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Realisationstatbestände

Im Rahmen der Veräußerungsfiktion führen folgende Tatbestände zu einer Schlussbesteuerung: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht oder unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (auch der Wechsel der abkommensrechtlichen Ansässigkeit z. B. bei Beibehaltung eines deutschen – dann Zweit-Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmarbeit

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Gestaltung sog Bildschirmarbeitsplätze sind spezielle Anforderungen und Maßnahmen nach § 3 Abs 1 der ArbeitsstättenVO iVm Abschnitt 6 des Anhangs zu dieser VO zu beachten. Diese Regelungen haben zum 03.12.2016 die frühere BildschirmarbeitsVO (BildscharbV) abgelöst. Ob Massagen ein geeignetes Mittel zur Vermeidung krankheitsbedingter Fehlzeit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.3 Gemeiner Wert als Veräußerungspreis

Zur Klarstellung wird der (fiktive) Veräußerungspreis i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG für Zwecke der Berechnung des Vermögenszuwachses durch den gemeinen Wert der Beteiligung ersetzt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Der gemeine Wert der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft bestimmt sich nach § 11 BewG. Aus Sicht der Finanzverwaltung sind damit für die Bewertung von Anteilen an K...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bildschirmbrille

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den Erwerb einer Arbeitsbrille sind nur dann > Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Die frühere BildscharbV (> Bildschirmarbeit) rechtfertigt(e) keine abweichende Beurteilung (BFH/NV 2005, 2185). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 20 Brille, > Krankheitskosten Rz 10 Brille. Ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diskussionsleiter

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Diskussionsleiter beim Radio, Fernsehen oder bei Internet- und Online-Sendungen sind selbständig, soweit sie nur für einzelne Produktionen tätig werden (BMF vom 05.10.1990, Tz 1.3.2, BStBl 1990 I, 638). Aufwandsentschädigungen für eine Diskussionsleitertätigkeit sind nicht steuerfrei nach § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeite...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von fünf Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG, wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von fünf Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Privates Hauspersonal

Rz. 96 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Private Hausangestellte erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "PP". Sie sind von Sozialabgaben in Deutschland befreit, sofern sie den Vorschriften über soziale Sicherheit in einem anderen Staat unterliegen (Art 48 Abs 2 WÜK). Sie haben keine steuerlichen Vorrechte nach dem WÜK, allerdings sind das Gehalt und ihre Bezüge steuerfr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausbildungs-Dienstverhältnis

Rz. 19 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Entstehen einem ArbN Bildungsaufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses, handelt es sich um WK (§ 9 Abs 6 Satz 1 iVm Abs 1 Satz 1 EStG; > Rz 12). IdR – aber nicht zwingend – wird das ein Dienstverhältnis sein, dessen Gegenstand eine erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium ist (> Ausbildungsdienstverhältnis; > R 9.2 LStR). Arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ergänzungsstudium

Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG steht dem Abzug der Aufwendungen als WK nicht entgegen, wenn der Stpfl eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Studium aufnimmt (> Rz 12). Insoweit folgt die FinVerw (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 2, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9) dem BFH (BFH 225, 393 = BStBl 2010 II, 816). Ebenso ist es, w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Wegzugs- (Vermögenszuwachs)besteuerung nach § 6 AStG für Stpfl. mit Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die entweder wegziehen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegen (Ansässigkeitswechsel) oder den Anteil ins Ausland verschenken oder den Anteil ins Ausland vererben wurde umfassend durch das ATAD-UmsG geändert. Die Änderungen greifen i. d. R. ab 2022 (vgl. aber...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert. [1] Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in der Form von Solaranlagen, Pipelines, Windparks und Servern auf. Rechtsfrage ist hierbei, wenn ein Rechtsträger – ohne eige...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Vorübergehende Abwesenheit

In § 6 Abs. 3 AStG n. F. wird auch die Regelung der vorübergehenden Abwesenheit neu geregelt. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt: Wird der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der entstandene Steueranspruch. Entsprechende Regeln gelten auch bei den Ersatz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umschulung

Rz. 32 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (§ 1 Abs 5 BBiG). Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, welche die Grundlage zum Wechsel von einer Berufs- oder Erwerbsart zur anderen sein können, sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn der Stpfl eine vorausgegangene Berufsausbildung bzw ein Erststudium abgeschloss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Flug- und Schiffspersonal

Rz. 200 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Mit der Neufassung des OECD-MA im Jahr 2017 (> Rz 110) wurde auch die Regelung für Flug- und Schiffspersonal in Art 15 Abs 3 wesentlich geändert. Das Besteuerungsrecht für Einkünfte von ArbN in diesem Bereich soll danach ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zustehen, es sei denn, das Schiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich in dem ande...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Maßgebend ist der sich aus dem jeweiligen DBA ergebende Betriebsstätt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abfindungen

Rz. 273 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bildung in Beschäftigungspausen

Rz. 28 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Eine berufliche Fort- und Weiterbildung ist etwas anderes als eine ‚Berufsausbildung’; das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG ist deshalb nicht tatbestandsmäßig (> Rz 12). Insofern ist es unerheblich, ob der Stpfl über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder nicht. Rz. 29 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen eines Arbeitsuchenden fü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz ‚Arbeitslohn’ – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 196 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitliche Zuordnung und Anrechnung steuerfreier Zuschüsse

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen sind für das Kalenderjahr (VZ) abzuziehen, in dem sie geleistet wurden (§ 11 EStG; BFH/NV 2008, 1136; > Abfluss von Ausgaben); ihre Berücksichtigung ist also nicht auf die "Studienjahre" beschränkt. So werden zB rückständige Ausbildungskosten oder erst nach Beendigung des Studiums im folgenden Jahr angefallene Kosten als...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Leitsatz 1. Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. 2. Diese allgemeinen Grundsätze gelten au...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.5.1 Bedeutung

Zur Prüfung der generellen Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV ist die Mitarbeiterzahl von Bedeutung. Ein Unternehmen ist demnach nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder aber alternativ zum Stichtag 31.12.2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte. Soloselbständige und selbständige Angehör...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.6 Ermittlung der Mitarbeiterzahl und deren Bedeutung

Die Mitarbeiterzahl ist von erheblicher Bedeutung bei der Überbrückungshilfe III, z. B. im Zuge der Antragsberechtigung. Ein Unternehmen ist demnach nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder aber alternativ zum Stichtag 31.12.2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte. Soloselbständige und selbständige An...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.1 Rechtsformen, Branchen etc.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichen Umsatz in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von einem hohen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Zentrales Zugangskriterium ist ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Vergleichsmonat (i. d. R. des Jahre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verhältnis Kassen-Nachschau und Außenprüfung

Leitsatz Voraussetzungen für den Übergang von einer Kassen-Nachschau auf eine Außenprüfung. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb einen Restaurationsbetrieb mit Bar und einem Lieferservice. Im September 2021 wurde bei ihr eine Kassen-Nachschau durchgeführt. Die Prüfer stellten Unregelmäßigkeiten fest. Sie baten um weitere Aufzeichnungen, die ihnen nicht zur Verfügung g...mehr