Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3). Es muss sich bei den Auflagen oder Weisungen um strafähnliche Sanktionen handeln, die die Aufga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die jeweilige Zuor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Evaluierung (§ 33b Abs 8 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 33b Abs 8 EStG ist ab Ende des Kj 2026 die Vorschrift des § 33b Abs 6 EStG zu evaluieren. Die Evaluierung soll vom BMF unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit möglichst bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden. IRd Evaluierung soll im Vergleich zum Status quo untersucht werden, in welchem Umfang der Pflege-Pauschbetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen (§ 50j Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bestimmte Einzelvoraussetzungen sind in § 50j Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG aufgeführt: wirtschaftliches Eigentum, Mindesthaltedauer, Mindestwertveränderungsrisiko, keine Vergütungspflichten des Gläubigers. Da diese Regelungen denen zu § 36a EStG entsprechen (Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125 Abs 4 b; Hörster, NWB 1/2017, 22, 38), kann auf die dortige Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 12 Nr 2 EStG

Rn. 14 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG verbietet den Abzug von freiwilligen Zuwendungen (Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten, auch wenn diese Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zusammenveranlagung (§ 26b EStG)

Rn. 52 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Zusammenveranlagung kommt jedem Ehegatten der Pauschbetrag nach § 33b EStG des anderen Ehegatten zugute. Dies ist Ausfluss der Zusammenveranlagung und gilt auch, wenn der Ehegatte, dem ein Pauschbetrag zusteht, selbst keine Einkünfte erzielt. Zu den Besonderheiten beim Pflege-Pauschbetrag s Rn 169.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichende Zurechnung (§ 4j Abs. 2 Satz 3 EStG)

"Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist auf die Summe der Belastungen abzustellen." a) Abweichende Einnahmenzurechnung Rz. 205...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Personensteuern gemäß § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2

Rn. 219 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die zweite Fallgruppe, die von § 12 Nr 3 EStG mit einem Abzugsverbot belegt ist, betrifft die sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2). Hierbei handelt es sich um Steuern, die zwar nicht das Einkommen besteuern, die aber ebenso wie die Steuern vom Einkommen die persönlichen Verhältnisse des StPfl berücksichtigen (zB durch persö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73ff StGB). Die neue Termin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauernder Grad der Behinderung (§ 33b Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 33b Abs 3 S 1 EStG richten sich die Pauschbeträge nach dem dauernden Grad der Behinderung. Dauernd idS ist eine Behinderung, die nicht nur vorübergehend ist (BFH BStBl III 1967, 459; BStBl II 1985, 129). In Anknüpfung an die Definition des Begriffs "Mensch mit Behinderungen" in § 2 Abs 1 SGB (s auch BFH BStBl II 2020, 558) ist ein Zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. USt auf Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3)

Rn. 223 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das Abzugsverbot für USt auf Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3) bezweckt die einkommensteuerliche Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern. Nach § 3 Abs 1b u Abs 9a UStG werden die Entnahme eines Gegenstands durch den Unternehmer für außerunternehmerische Zwecke, die Verwendung des Gegenstands zu Zwecken, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zur Wirksamkeit der Regelung des § 50j EStG

Rn. 8 Stand: Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Position vertreten, dass durch den § 50j EStG seit dem 01.01.2016 so genannte Cum/Cum-Gestaltungen unterbunden worden seien (BT-Drucks 19/24156). Damit dürften dann aber nur die schlichten Gestaltungen einer kurzfristigen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Dividen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erste Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot – "Nexus Escape" i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 4 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmen (§ 50j Abs 4 EStG)

A. 15-Prozent-Grenze (§ 50j Abs 4 S 1 Nr 1 EStG) Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in den Abs 1–3 des § 50j EStG enthaltenen Regelungen zur Missbrauchsverhinderung sind nicht anzuwenden, wenn die Brutto-KapErtr nach den Bestimmungen des anzuwendenden DBA mindestens mit 15 % zu besteuern sind. Eine Besteuerung zum normalen DBA-Satz wäre auch schwerlich als Missbrauch zu dek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Aufwand für die erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium (§ 12 Nr 5 EStG aF)

Schrifttum: Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Jochum, Zur einkommensteuerlichen Behandlung von erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium und Promotion, DStZ 2005, 260; Prinz, Bildungsaufwendungen im Ertragsteuerrecht: Koordinatenverschiebung durch den BFH, Rspr-Durchbrechung durch den Gesetzgeber, FR 2005, 229; Rimmler, Berufliche Bildungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs 6 EStG)

A. Allgemeines Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nichtabzugsfähige Aufwendungen für die allg Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG)

Schrifttum: Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (§ 33b Abs 1–3 u 5 EStG)

A. Grundsatz Rn. 61 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Regelung des Behinderten-Pauschbetrages dient der Vereinfachung. Sie soll die Anwendung in einem Grenzgebiet der ag Belastung erleichtern. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung typischerweise Sonderaufwendungen entstehen, die als ag Belastung zu qualifizieren sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nicht abzugsfähige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG)

Schrifttum: Weber-Grellet, BA im Zusammenhang mit schenkweise begründeten Rechtspositionen zugunsten naher Angerhöriger – zur Bedeutung des § 12 Nr 2 EStG, DStR 1993, 1010; Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Stbg 1996, 263; Horn, Einkommensteuerliche Behandlung wiederkehrende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Persönlicher Anwendungsbereich des § 4k EStG (Abs. 6)

1. Betroffene Beziehungen und Gestaltungen (Satz 1) "Die Absätze 1 bis 5 finden nur Anwendung, wenn der Tatbestand dieser Absätze zwischen nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht wird oder wenn eine strukturierte Gestaltung anzunehmen ist." Rz. 25 [Autor/Stand] Allgemeines. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 EStG) und Änderung von Zollanmeldungen (Art. 173 UZK)

Rz. 818 [Autor/Stand] An eine Bilanz, die entsprechend den Formvorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt wurde, ist der Stpfl. mit ihrer Einreichung gebunden. Von diesem Zeitpunkt an kann sie nur noch aufgrund einer Bilanzberichtigung oder Bilanzänderung entsprechend § 4 Abs. 2 EStG geändert werden. Objektive Bilanzierungsfehler[2] darf der Stpfl. gem. § 4 Abs. 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge des § 4j EStG

I. Regelungen des § 4j Abs. 1 EStG 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG) "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (.....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 4k EStG

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 4k EStG

I. Persönlicher Anwendungsbereich des § 4k EStG (Abs. 6) 1. Betroffene Beziehungen und Gestaltungen (Satz 1) "Die Absätze 1 bis 5 finden nur Anwendung, wenn der Tatbestand dieser Absätze zwischen nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht wird oder wenn eine strukturierte Gesta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht abziehbare Steuern und Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 EStG)

Schrifttum: Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 4j EStG

I. Entstehungsgeschichte 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 136 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nach § 33b Abs 4 EStG beträgt 370 EUR. Der StPfl kann beim Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht alternativ einen Abzug von ag Belastungen nach § 33 EStG wählen. Es handelt sich um eine Sozialzwecknorm (Schüler-Täsch in H/H/R, § 33b EStG Rz 5). Von einer Anhebung des Pauschbetrages bei der Steuerr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Besondere Veranlagung für den VZ der Eheschließung (§ 26c EStG aF)

Rn. 53 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in Betracht kommenden Pauschbeträge sind getrennt für jeden Ehegatten zu ermitteln und vom jeweiligen Einkommen abzuziehen. Eine Aufteilung ist unzulässig. Ab VZ 2013 ist § 26c durch das StVereinfG 2011 (BGBl I 2011, 2131) aufgehoben worden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nachweis der Voraussetzungen für die Pauschbeträge (§ 33b Abs 7 EStG)

A. Allgemeines Rn. 186 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Nachweis der Voraussetzungen eines Pauschbetrages nach § 33b EStG richtet sich gemäß § 33b Abs 7 EStG nach der Rechts-VO, wozu die Bundesregierung ermächtigt wird. In § 65 EStDV wurde dieser Nachweis geregelt. Diese Nachweisvorschriften gelten für alle Pauschbeträge (BFH BStBl II 2003, 476; BFH/NV 2015, 975). Auch lässt § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Geldstrafen ua aus Strafverfahren resultierende Rechtsfolgen (§ 12 Nr 4 EStG)

Schrifttum: Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG ist im Grundsatz gegenüber den anderen einkommensteuerlichen Vorschriften vorrangig. Denn die Rechtsfolge des § 12 EStG besteht in einem absoluten Abzugsverbot für die betroffenen Aufwendungen, so dass diese nicht mehr nach anderen einkommensteuerlichen Vorschriften steuermindernd geltend gemacht werden können. Rn. 31 Stand: EL 153 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 12 Nicht abzugsfähige Ausgaben

I. Überblick und Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG hatte zwei Vorgängervorschriften: § 15 EStG 1920 (G v 29.03.1920, RGBl 1920, 359) und § 18 EStG 1925 (G v 10.08.1925, RGBl I 1925, 189). Die erste Fassung des § 12 EStG wurde in das EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1005) eingefügt. Die Grundstruktur der Vorschrift ist bis heute erhalten gebliebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 270 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 5 EStG idF des BeitrRLUmsG v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) konnten Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nicht abgezogen werden, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfand. § 12 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BFH VII...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten SA oder ag Belastungen doch zu einer Minderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der § 50j EStG ist eine Maßnahme des Gesetzgebers iRd so genannten BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting); vgl Blumenberg/Kring, BB 2017, 151. Bereits im Jahre 2013 hatten die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen (BEPS) der Orga...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für natürliche, unbeschränkt stpfl Personen. Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG). Es sind jedoch folgende zwei Ausnahmefälle zu beachten: Rn. 43 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b EStG gilt für die fiktiv unbeschränkt stpfl Personen nach § 1 Abs 3 EStG. Somit können auch beschränkt St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 EStG hatte zwei Vorgängervorschriften: § 15 EStG 1920 (G v 29.03.1920, RGBl 1920, 359) und § 18 EStG 1925 (G v 10.08.1925, RGBl I 1925, 189). Die erste Fassung des § 12 EStG wurde in das EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1005) eingefügt. Die Grundstruktur der Vorschrift ist bis heute erhalten geblieben. § 12 EStG enthält in der gegenw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vom Pauschbetrag erfasste Aufwendungen

Rn. 64 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Den Behinderten-Pauschbetrag kann geltend machen, wer Aufwendungen für einen behinderten Menschen hat. Dem Grund nach muss es sich um eine ag Belastung handeln. Aus der Funktion des Pauschbetrages folgt, dass § 33b Abs 1–3 EStG nur den laufenden typischen und unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängenden Mehraufwand bei einem behinderten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung der Pauschbeträge im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 56 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Bemessung der ESt-Vorauszahlungen ist der Behinderten-, Pflege- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen. Auch im Fall der Übertragung der Pauschbeträge gilt diese Berücksichtigung. Die Eintragung eines Pauschbetrages nach § 33b EStG auf der LSt-Karte im LSt-Ermäßigungsverfahren kann nach § 39a Abs 1 Nr 3 u 4 EStG er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist lex specialis zu § 33 EStG. Sie beinhaltet Ausnahmen vom Grundsatz des Abzugsverbots nach § 12 EStG. § 33b EStG betrifft der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG). Grundsätzlich kann der StPfl wählen, ob er die Pauschbeträge nach § 33b EStG oder die tatsächlichen Aufwendungen nach § 33 EStG geltend mach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Schrifttum: Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

Schrifttum: Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 209 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 3 EStG verbietet den Abzug von Steuern von Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1) und sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2), von USt für Umsätze, die Entnahmen sind (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 3) und von Vorsteuerbeträgen auf Aufwendungen, für die die Abzugsverbote gemäß § 12 Nr 1 EStG oder § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–5, 7 o Abs ...mehr