Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuständigkeit der FA für bestimmte LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 S 2 EStG sieht vor, dass soweit – abweichend von § 39e Abs 1 EStG – LSt-Abzugsmerkmale nicht vom BZSt automatisiert gebildet werden oder abweichend zu bilden sind, die Zuständigkeit der FA für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach §§ 38b u 39a EStG und die Bestimmung der Geltungsdauer eröffnet ist. Anwendungsfälle für die Norm si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Jahres-LSt unter Einbezug des sonstigen Bezugs (§ 39b Abs 3 S 5 u 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Des Weiteren muss der ArbG die Jahres-LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn nach § 39b Abs 3 S 3 EStG unter Einbeziehung des sonstigen Bezugs anhand der als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilten Steuerklasse nach Maßgabe der § 39b Abs 2 S 5–7 EStG ermitteln ( § 39b Abs 3 S 5 u 7 EStG). Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um außerordentliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drucks 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 u 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Antrag auf Eintragung oder Änderung des Faktors (§ 39f Abs 3 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 39f Abs 3 S 1 EStG ergab sich bis zum Jahr 2020 durch den Verweis auf § 39 Abs 6 S 3 u 5 EStG, dass Ehegatten bzw Lebenspartner beim FA im Laufe eines Kj nur einmal mit Wirkung ab Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats die Bildung oder Änderung eines Faktors als LSt-Abzugsmerkmal beantragen konnten, mit der Maßgabe, dass ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bildung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 S 1 EStG regelt, dass die für die Durchführung des LSt-Abzugs erforderlichen LSt-Abzugsmerkmale nur auf Veranlassung des ArbN gebildet werden und verweist auf § 39a Abs 1 u 4 EStG (s § 39a Rn 10 (Mues) u s § 39a Rn 70 (Mues)), § 39e Abs 1 EStG iVm § 39e Abs 4 S 1 EStG (s § 39e Rn 10 (Mues) und s § 39e Rn 40ff (Mues)) sowie § 39e A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 9 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 3 S 9 EStG ist die LSt bei einem sonstigen Bezug iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (außerordentliche Einkünfte, s Erläut zu § 34 (Graf)), in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Hinzurechnung zum maßgebenden Jahresarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Jahres-LSt nach § 39b Abs 3 S 5 EStG nur zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Maßgebliche LSt-Klasse (§ 39b Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die LSt-Berechnung ist entweder die als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilte individuelle Steuerklasse des ArbN (§ 39e Rn 30 (Mues)) oder gemäß § 39c Abs 1, 2 EStG (s § 39c Rn 10 ff u 20f (Mues)) bzw § 39e Abs 5a, Abs 6 S 8 EStG (s § 39e Rn 60 ff u 79 (Mues)) die Steuerklasse VI maßgebend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragsfrist (§ 39a Abs 2 S 2 u 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll ( § 39a Abs 2 S 2 EStG) und endet am 30. November des Kj, für das der Freibetrag gilt ( § 39a Abs 2 S 3 EStG). Werden Anträge auf LSt-Ermäßigung entgegen der gesetzlichen Vorgabe bereits vor dem 1. Oktober des Vorjahres gestellt, lehnt das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einbehaltungspflicht der LSt durch den ArbG (§ 39b Abs 2 S 11 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte LSt hat der ArbG gemäß § 39b Abs 2 S 11 EStG einzubehalten. Dies konkretisiert die sich bereits aus § 38 Abs 3 EStG ergebende Pflicht des ArbG zum LSt-Einbehalt (s § 38 Rn 90ff (Mues)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Subsidiarität des § 46 Abs 2 Nr 8 EStG

Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 Abs 2 Nr 8 EStG ist nur anwendbar, wenn der ArbN nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG zu veranlagen ist, s R 46.2 Abs 1 EStR 2012. Wichtig ist dies vor allem wegen der Abgabefristen, ferner s Rn 62.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzungsfiktion (§ 78 Abs 1 S 1 EStG aF)

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach der Fiktion des § 78 Abs 1 S 1 EStG aF gilt Kindergeld, das bis zum 31.12.1995 nach den Vorschriften des BKGG aF gewährt wurde, als nach des Vorschriften des EStG, also nach den §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG durch die danach zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes bzw des öffentlichen Dienstes festgesetzt. Im Interesse aller Beteiligten –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflichten des ArbN und des ArbG im Zusammenhang mit dem Abrufverfahren (§ 39e Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 4 S 1 EStG hat der ArbN jedem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitzuteilen wie seine ID-Nr sowie der Tag der Geburt lauten (§ 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG), ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 ESt; § 39e Abs 4 S 1 Nr 2 EStG) und ob bzw in we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. LSt-Einbehalt bei Abschlagszahlungen (§ 39b Abs 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zahlt ein ArbG seinem ArbN für den üblichen Lohnzahlungszeitraum den Lohn nur in ungefährer Höhe aus (Abschlagszahlung) und nimmt er die genaue Lohnabrechnung für einen längeren Zeitraum vor, müsste er grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung die LSt einbehalten (s § 38 Rn 93 (Mues)). § 39b Abs 5 EStG sieht nun bei laufendem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rückforderung der Zulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Regelungen in § 90 Abs 3 EStG nehmen die Verfahrenskonzeption als für den Zulageberechtigten unbürokratisches Verfahren wieder auf. Die nachträglichen Überprüfungen der Angaben des Zulageberechtigten nach § 91 EStG sind erforderlich, da zunächst bei der Ermittlung der Zulage auf seine Angaben vertraut wird. Er muss bei Antragstellung kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterlegen hat, zu veranlagen, wenn sie neben dem Arbeitslohn no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG)

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG kann in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 2 EStG sowie in den Kj 2020 und 2021 in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 3 EStG ein Freibetrag beantragt werden, wobei für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 3 EStG auch ohne Antrag des ArbN ein Freibetrag ermittelt werden kann. Rn. 16 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vom ArbG abrufbare Daten des ArbN (§ 39e Abs 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BZSt hält gemäß § 39e Abs 3 S 1 EStG für den jeweiligen ArbG (nur) die ID-Nr, den Tag der Geburt, Merkmale für den KiSt-Abzug (§ 39e Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) sowie die LSt-Abzugsmerkmale des ArbN nach § 39 Abs 4 EStG, also die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und ggf den Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Eingeschränkte Berichtigungspflicht des ArbN (§ 39 Abs 1 S 9 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 9 EStG trifft den ArbN für den Fall, dass ELStAM nachträglich falsch werden – zB wegen Wegfalls der Voraussetzungen für einen Freibetrag – in Abweichung zu § 153 Abs 2 AO grundsätzlich keine Pflicht, das FA darüber zu informieren. Erkennt der ArbN dagegen, dass ELStAM von vornherein unrichtig oder unvollständig gebildet word...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verwertung von Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 50a Abs 1 Nr 2 EStG ist die ESt bei Einkünften aus der inländischen Verwertung von Darbietungen iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Verwertung kann als Ausnutzung einer an einem anderen Ort und/oder zu einer anderen Zeit stattgefundenen Darbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nachforderungsmöglichkeit beim ArbN (§ 39a Abs 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 39a Abs 5 EStG ergibt sich, dass das FA einen Fehlbetrag vom ArbN nachzufordern hat, soweit zu wenig LSt erhoben wurde, weil ein Freibetrag unzutreffend als LSt-Abzugsmerkmal ermittelt worden ist und der Nachforderungsbetrag mehr als 10 EUR beträgt (Bagatellgrenze). Dies ermöglicht es dem FA jede (materiell-rechtlich) unzutreffende Erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsfrist (§ 39 Abs 6 S 6 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 6 S 6 EStG gilt sowohl für den Antrag nach § 39 Abs 6 S 1 EStG (Änderung bzgl Steuerklasse und Kinderfreibeträgen, s Rn 70) und nach § 39 Abs 6 S 3 EStG (Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten/Lebenspartnern, s Rn 73ff) eine Antragsfrist bis zum 30. November, wenn die geänderten LSt-Abzugsmerkmale noch im laufenden Kj Berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Durchführung des LSt-Abzugs (§ 39b Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 1 EStG erschöpft sich in der Vorgabe, dass bei unbeschränkt und beschränkt estpfl ArbN der ArbG den LSt-Abzug nach Maßgabe der Abs 2–6 des § 39b EStG durchzuführen hat. Der ArbG ist an diese Vorgaben gebunden und hat bei der Berechnung der LSt die ELStAM gemäß § 39e EStG (s Erläut zu § 39e (Mues)) zu berücksichtigen. Bei der Ermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Technische Störung beim ELStAM-Abruf (§ 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1)

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 1 hat der ArbG für den LSt-Abzug in Abweichung von dem Grundsatz des § 39c Abs 1 S 1 EStG die voraussichtlichen LSt-Abzugsmerkmale iSd § 38b EStG vorläufig für eine Dauer von höchstens drei Monaten zugrunde zu legen, wenn er die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen kann. Als technische Störungen idS ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug ohne LSt-Abzugsbescheinigung (§ 39c Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Solange das BZSt dem ArbN noch keine Steuer-ID-Nr zugeteilt hat, kann der ArbG keine ELStAM für diesen ArbN abrufen. § 39 Abs 3 S 1 EStG sieht daher für nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt stpfl ArbN (sog Auslandsbedienstete) und für nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl zu behandelnde ArbN (sog Grenzpendler) vor, dass diese sich auf Antra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Werbungskosten (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grds sind alle WK iSd § 9 EStG (s Erläut zu § 9 (Teller)) berücksichtigungsfähig. Allerdings werden sie gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG bei der Ermittlung des Freibetrags nur berücksichtigt, soweit sie den – in den Steuerklassen I–V bereits eingearbeiteten – ArbN-Pauschbetrag von derzeit 1 000 EUR ( § 9a Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG, s § 9a R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Nachholen der Einwilligungserklärung (§ 90 Abs 5 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Diese Vorschrift greift erst zum 01.01.2019 (s Art 17 Abs 5 BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214 iVm Art 11 Buchst c BetriebsrentenstärkungsG). Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Um die Voraussetzungen für den Personenkreis, der aufgrund der Regelungen des § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 EStG zum begünstigten Personenkreis gehört, übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. LSt-Abzug bei verschiedenartigen Bezügen (§ 39e Abs 5a EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im LSt-Abzugsverfahren gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses, wonach die LSt für sämtliche vom ArbG an den ArbN gezahlten Bezüge grundsätzlich einheitlich und nach denselben LSt-Abzugsmerkmalen zu erheben ist. Demnach kann der ArbG im ELStAM-Verfahren für einen ArbN nur ein Dienstverhältnis anmelden und als LSt-Abzugsmerkm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Vorsorgepauschale bei außerordentlichen Einkünften als sonstiger Bezug (§ 39b Abs 3 S 10 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Schließlich wird in § 39b Abs 3 S 10 EStG noch die Berücksichtigung von außerordentlichen Einkünften iSd § 34 Abs 1 u Abs 2 Nr 2 u 4 EStG (s Erläut zu § 34 (Graf)) als sonstiger Bezug bei der Anwendung des § 39b Abs 2 S 4 EStG (Ermittlung der LSt für den maßgebenden Jahresarbeitslohn) angesprochen. Danach ist ein sonstiger Bezug iSd § 39b Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte eines inländischen Betriebs (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Abgeltungswirkung der Abzugsteuer tritt nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG nicht ein, wenn die Einkünfte – besser Einnahmen, die dem Steuerabzug unterliegen – in einem inländischen Betrieb anfallen. IRd dann erfolgenden Veranlagung werden die nach wie vor einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs 2 Nr 2 EStG auf die ESt angerechnet. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Geltungsdauer und Anpassung des Faktors (§ 39f Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der vom FA ermittelte Faktor ist für zwei Jahre gültig ( § 39f Abs 1 S 9 EStG). Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ändern sich die für die Ermittlung des Faktors maßgeblichen Jahresarbeitslöhne iSd § 39f Abs 1 S 6 EStG (s Rn 17), können die Eheleute/Lebenspartner nach § 39f Abs 1 S 10 EStG die Änderung des Faktors beantragen. Dabei ist es unerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zeitraum der Anwendung abgerufener ELStAM (§ 39e Abs 5 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 5 S 1 EStG verpflichtet den ArbG dazu, die abgerufenen ELStAM für die Durchführung des LSt-Abzugs des ArbN anzuwenden, bis ihm das BZSt geänderte ELStAM zum Abruf bereitstellt oder der ArbG dem BZSt die Beendigung des Dienstverhältnisses mitteilt (Anwendungspflicht der ELStAM). Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 5 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ablehnung der Mitteilung von ELStAM durch das BZSt (§ 39c Abs 1 S 1 EStG Alt 2)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Hat der ArbN die Übermittlung der ELStAM für den ArbG (gezielt) gesperrt (§ 39e Abs 6 S 6 Nr 1 EStG, s § 39e Rn 75 (Mues)) oder beantragt, dass für ihn die Bildung der ELStAM allg gesperrt wird (§ 39e Abs 6 S 6 Nr 2 EStG, s § 39e Rn 75 (Mues)), teilt das BZSt bei Abfrage des ArbG diesem mit, dass es die Mitteilung der ELStAM ablehnt. Für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Korrektur des LSt-Abzugs bei Vorliegen der ELStAM (§ 39c Abs 1 S 4 u 5 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39c Abs 1 S 4 EStG sind die LSt-Ermittlungen für die vorangegangenen Monate zu überprüfen und ggf zu ändern, sobald dem ArbG in den Fällen des § 39c Abs 1 S 2 EStG die ELStAM vorliegen. Aus dem Verweis auf § 39c Abs 1 S 2 EStG ergibt sich, dass sich die Änderungsverpflichtung des ArbG auf die drei zurückliegenden Monate beschränkt. Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung der Jahres-LSt ohne Einbezug des sonstigen Bezugs (§ 39b Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für den sich nach Anwendung des § 39b Abs 3 S 3 EStG ergebenden maßgebenden Jahresarbeitslohn, dh den nach § 39b Abs 3 S 3 EStG verminderten und/oder erhöhten voraussichtlichen Jahresarbeitslohn nach § 39b Abs 3 S 1 u 2 EStG, ohne den sonstigen Bezug, hat der ArbG sodann die Jahres-LSt anhand der als LSt-Abzugsmerkmal mitgeteilten Steuerklas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 8 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 24b Abs 1 EStG können alleinstehende StPfl einen (Grund-)Entlastungsbetrag iHv 1 908 EUR im Kj (159 EUR im Monat) und ggf einen Erhöhungsbetrag für ein zweites Kind bzw weitere Kinder iHv jeweils 240 EUR im Kj (12 EUR pro Monat) von der Summe der Einkünfte abziehen (s § 24b Rn 36ff (Pust), s BMF BStBl I 2017, 1432). Der (Grund-)Entla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zuständigkeit für die Bildung und Änderung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 1 S 1 Hs 1 EStG bildet das BZSt für jeden ArbN grds automatisiert die Steuerklasse und für die bei den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge nach § 38b Abs 2 S 1 EStG als LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG). Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Änderungen ist aufgrund des Verweises in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Melderegister als führendes Register (§ 39 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39 Abs 1 S 3 EStG sind grds die von den Meldebehörden nach § 39e Abs 2 S 2 EStG mitgeteilten Daten (s § 39e Rn 25 (Mues)) für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale bindend. Aufgrund dieser grds Bindung des FA an die melderechtlichen Daten für das LSt-Abzugsverfahren, hat das FA im Regelfall nicht zu prüfen, ob zB eine im Ausland geschlo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Vor §§ 79ff EStG (Einführung AVmG)

Schrifttum: Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. LSt-Abzugsverfahren für im Inland unbeschränkt estpfl ArbN ohne ID-Nr (§ 39e Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist einem nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt estpfl ArbN keine ID-Nr zugeteilt worden, können die ELStAM dem ArbG nicht zum elektronischen Abruf bereitgestellt werden (s Rn 40). Für diesen Fall sieht § 39e Abs 8 S 1 EStG vor, dass das Wohnsitz-FA dem ArbN auf Antrag eine Bescheinigung für den LSt-Abzug mit seinen LSt-Abzugsmerkmalen für die Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gemäß § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung des Freibetrags (§ 39a Abs 2 S 5–9 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Grundsätzlich gilt auch für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen beantragten Freibetrag iSd § 39a Abs 1 EStG die allg Auskunfts- und Nachweispflicht des StPfl, so dass der ArbN die entsprechenden Tatsachen auf Verlangen des FA nachweisen bzw mindestens glaubhaft zu machen hat (BFH BStBl II 1972, 139; Krüger in Schmidt, § 39a EStG Rz 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zusammenhängen anderen Leistungen durch Steuerabzug zu erheben. Rn. 6 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Infolge des a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerabzug auf der zweiten Stufe (§ 50a Abs 4 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In Mehrstufenfällen kann der Steuerabzug auf einer nachgelagerten Stufe gemäß § 50a Abs 4 S 1 EStG unterbleiben, wenn auf der vorgelagerten Stufe ein Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen erfolgte. § 50a Abs 4 S 2 EStG enthält eine diesbezügliche Ausnahmevorschrift. Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Hintergrund der Regelung ist, dass ein Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Allgemeiner permanenter LStJA (§ 39b Abs 2 S 12 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 2 S 12 EStG lässt einen sog permanenten LStJA ausdrücklich zu. Sind die nachfolgenden Voraussetzungen für die Durchführung des permanenten LStJA erfüllt, ist keine ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsstätten-FA notwendig, sondern die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, sofern sie nicht im Einzelfall widerrufen wird (R 39b.8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns (§ 39b Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für den LSt-Einbehalt von einem sonstigen Bezug von Arbeitslohn hat der ArbG zunächst den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn des Kj ohne den sonstigen Bezug festzustellen ( § 39b Abs 3 S 1 EStG). Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn besteht aus dem von dem ArbG (bzw den ArbG) im Kj des Zuflusses des sonstigen Bezugs bereits gezahlten laufen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verhältnis zu § 36 EStG

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der LSt-Abzug und die ESt-Veranlagung sind zwei voneinander unabhängige Verfahren. Die Veran­lagung dient dazu, die gemäß § 36 Abs 1 EStG mit Ablauf des VZ entstehende LSt zu ermitteln und festzusetzen; das LSt-Verfahren hat die Aufgabe, die ESt zu erheben und den LSt-Anspruch durch Abzug vom Arbeitslohn durchzusetzen. § 36 Abs 2 Nr 2 EStG v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldhafte Nichtmitteilung der ID-Nr oder des Geburtsdatums (§ 39c Abs 1 S 1 EStG Alt 1)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Hintergrund der Regelung des § 39c Abs 1 S 1 EStG Alt 1 ist der Ablauf des elektronischen LSt-Abzugsverfahrens. Nach § 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG hat der ArbN seinem ArbG bei Beginn einer neuen Beschäftigung zum Zweck des Abrufs der ELStAM seine ID-Nr und sein Geburtsdatum mitzuteilen (s § 39e Rn 40 (Mues)). Der ArbG benötigt diese Angaben, um ...mehr