Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns (§ 39b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In einem nächsten Schritt hat der ArbG ausgehend vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn den maßgebenden Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Dies erfolgt, indem von dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn – soweit die Voraussetzungen vorliegen – der Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs 2 EStG), der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG, s Erläut zu § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. LSt-Abzugsmerkmale als gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 39 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das LSt-Verfahren wird vom Prinzip der Maßgeblichkeit der LSt-Abzugsmerkmale bestimmt (so auch Fissenewert in H/H/R, § 39 EStG Rn 4 (August 2018)). § 39 Abs 1 S 4 EStG legt daher fest, dass sowohl die erstmalige Bildung der (elektronischen) LSt-Abzugsmerkmale als auch deren spätere Änderung eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Einsatz der gespeicherten Daten zur Kontrolle der Einkommensbesteuerung (§ 39e Abs 10 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 10 EStG können die beim BZSt nach § 39e Abs 2 EStG gespeicherten Daten auch zur Prüfung und Durchführung der Einkommensbesteuerung (§ 2 EStG) des StPfl für VZ ab 2005 verarbeitet werden. Die Vorschrift soll die FinVerw dabei unterstützen, eine gleichmäßige Einkommensbesteuerung sicherzustellen und durchzuführen, indem die nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 Abs 1 S 7 u 8 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 7 EStG braucht der Bekanntgabe der ELStAM grds keine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf beigefügt zu werden. Dies führt jedoch in dem praktischen Regelfall der Bekanntgabe der ELStAM durch Angabe in der Gehaltsmitteilung des ArbN dazu, dass ein Einspruch gegen die gebildeten oder geänderten ELStAM nach § 356 Abs 2 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung der Zulage erfolgt zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellt sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Bearbeitung der Zulageanträge, aber auch zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens wird ein Ordnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Festsetzung der Zulage (§ 90 Abs 4 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus der Ausgestaltung des Zulageverfahrens nach § 10a EStG und Abschnitt XI als unbürokratisches, aber auch weitestgehend vollautomatisiertes Verfahren folgt, dass die Kommunikation im einzelnen Steuerfall zwischen dem Anbieter und der zentralen Stelle durch Datensätze erfolgt. Der Zulageberechtigte wird über den Stand seines Altersvorsorgev...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Programmablaufplan (§ 39b Abs 6 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 6 S 1 EStG ist das BMF verpflichtet, auf der Grundlage von § 39b Abs 2 u 3 EStG einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen. Der Programmablaufplan ersetzt die weggefallenen LSt-Tabellen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bereitstellen im Internet und einen – nachrichtl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Fehlendes Verschulden des ArbN (§ 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 2)

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der ArbG hat nach § 39c Abs 1 S 2 EStG Alt 2 den LSt-Abzug in Abweichung von dem Grundsatz des § 39c Abs 1 S 1 EStG ebenfalls unter Berücksichtigung der voraussichtlichen LSt-Abzugsmerkmale iSd § 38b EStG vorläufig für eine Dauer von höchstens drei Monaten vorzunehmen, wenn der ArbN die fehlende Mitteilung seiner für die Anmeldung für das EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung zusammenveranlagter Ehegatten (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Veranlagungsgebot setzt voraus, dass die Ehegatten zusammenveranlagt werden, beide Arbeitslohn bezogen haben und der LSt-Abzug von mindestens einem Ehegatten nach der LSt-Klasse V oder VI für den VZ oder einen Teil des VZ erfolgte (s Kulosa in Schmidt, § 46 EStG Rz 19). Durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGB I 2008, 2794 wurde auf Antrag b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abweichende Aufteilung bestimmter Frei- und Pauschbeträge bei Elternpaaren (§ 46 Abs 2 Nr 4a EStG)

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der LSt-Abzug stellt nicht sicher, dass die Kindervergünstigungen insgesamt nur einmal berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde sind im Zusammenhang mit der geänderten Kinderzuordnung (BT-Drucks 11/2226, 19 und 20) die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 4a EStG eingefügt worden. Rn. 47 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Unter § 46 Abs 2 Nr 4a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Programmablaufplan (§ 39f Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39b Abs 8 EStG ist das BMF verpflichtet, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder einen Programmablauf für die maschinelle Berechnung der LSt aufzustellen und bekanntzumachen (s § 39b Rn 90f (Mues)). Nach § 39f Abs 4 EStG ist das Faktorverfahren in dem Programmablaufplan zu berücksichtigen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 2 Abs 3 EStG

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2 Abs 3 S 2–8 EStG regelten in VZ 1999 bis VZ 2003 die Beschränkung der vertikalen Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bzw Überschüssen zwischen Einkünften verschiedener Einkunftsarten innerhalb eines VZ. War dies hiernach nicht möglich, griff § 10d EStG ein und bestimmte näher, inwieweit Verluste auf andere VZ vor- oder zurückgetragen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen (§ 50 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchbrochen wird die abgeltende Wirkung in den Fällen des § 50 Abs 2 S 2 EStG (s Rn 13ff). Es ist daher einzelfallspezifisch für den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung der Einkünfte zu analysieren, ob es bei der grds greifenden Abgeltungswirkung bleibt. 1. Einkünfte eines inländischen Betriebs (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 1 EStG) Rn. 31 Stand: EL 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Neuregelung des § 46 Abs 2 Nr 9 EStG

Rn. 72 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab VZ 2020 enthält § 46 Abs 2 Nr 9 EStG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen neben dem Antrag auf Veranlagung nach Nr 8 auch noch ein Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt StPfl nach § 1 Abs 3 EStG gestellt wird. In diesen Fällen ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig. Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein derartiger An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den LSt-Einbehalt bei sonstigen Bezügen (§ 39b Abs 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 3 EStG enthält von § 39b Abs 2 EStG (s Rn 10ff) abweichende Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den LSt-Einbehalt bei sonstigen Bezügen. Dies ist notwendig, da die Berechnung der LSt bei laufendem Arbeitslohn nach Lohnzahlungszeiträumen erfolgt und von gleichbleibenden Teilbeträgen des Jahresarbeitslohns ausgeht. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anwendung des Faktorverfahrens beim LSt-Abzug (§ 39f Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sofern die Ehegatten/Lebenspartner sich für das Faktorverfahren entscheiden, ergibt sich aus § 39f Abs 2 EStG eine Verpflichtung des ArbG, beim LSt-Abzug die Steuerklasse IV und den Faktor anzuwenden (dazu s BT-Drucks 16/10189, 56). Dies ergibt sich letztlich jedoch bereits aus der allg Verpflichtung des ArbG, die LSt nach den ELStAM gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Abgeltungswirkung greift nach § 50 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG nicht, wenn innerhalb eines Kj ein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten StPfl bzw umgekehrt stattfindet. Entsprechend § 2 Abs 7 S 3 EStG kommt es in diesen Fällen zu einer einheitlichen Veranlagung zur unbeschränkten StPfl, indem die während der beschränkten StPfl erzielte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veranlagung bei Entschädigungsleistungen der Vergütungen für mehrere Jahre (§ 46 Abs 2 Nr 5 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch diese durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingefügte Vorschrift wird ein weiterer Pflichtveranlagungstatbestand bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eingeführt. Danach ist in den Fällen eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen, in denen ein ArbN eine Entschädigung iSd § 24 Nr 1 EStG oder eine Vergütung für mehrjäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung (§ 50a Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG ist bei beschränkt StPfl die ESt für aus der Überwachung der Geschäftsführung (zB für Tätigkeiten als Aufsichts- oder Verwaltungsrat) resultierende Einkünfte im Wege des Steuerabzugs zu erheben. Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Steuerabzug greift bei Einkünften von Personen, die mit der Überwachung der Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unzutreffende Vorsorgepauschale (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab Kj 2010 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn die Vorsorgepauschale für Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungs-Aufwendungen größer ist als die nach § 10 Abs 1 Nr 3, 3a EStG iVm § 10 Abs 4 EStG tatsächlich abzuziehenden Aufwendungen, zB bei Beitragsrückerstattungen (s BFH BStBl II 2016, 933). Aus diesem Grund enthält die L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 EStG wird für einen unbeschränkt estpfl ArbN antragsgebunden durch das FA ein Freibetrag in Höhe der Summe der sich aus den Nr 1–8 ergebenden Beträge ermittelt. Andere als in § 39a Abs 1 S 1 EStG aufgezählte Aufwendungen und Beträge finden grds erst bei einer Veranlagung zur ESt Berücksichtigung (s Jungblut in Lademann, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug vom laufenden Arbeitslohn (§ 39b Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39a Abs 2 EStG regelt die Ermittlung der LSt vom laufenden Arbeitslohn. Aufgrund der abweichenden Berechnung zur Ermittlung der LSt von einem sonstigen Bezug nach § 39a Abs 3 EStG ist der laufende Arbeitslohn von einem sonstigen Bezug abzugrenzen. Der Begriff des laufenden Arbeitslohns ist zeitraumbezogen zu verstehen und beschreibt daher d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Vorsorgepauschale für Rentenversicherung – Anstieg von 2010 bis 2024 (§ 39b Abs 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 4 EStG enthält eine Übergangsregelung für die Zeit von 2010 bis 2024 zur Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge iRd § 39b Abs 2 S 5 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 28). Die Prozentangabe wurde auf das Kj 2010 fortgeschrieben (ab 2005 20 %, jährliche Erhöhung um 4 %, damit ab 2010 40 %, weitere jährliche Erhöhung von 4 % bis 2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwitwetensplitting (§ 32a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG)

1. Allgemeines Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren nach § 32a Abs 6 Nr 1 EStG für verwitwete Personen ist eine auf Billigkeitserwägungen beruhende reine Tarifvorschrift, die den erfahrungsgemäß erhöhten Lebenshaltungskosten der verwitweten Person noch für eine Übergangszeit iS einer Härteregelung Rechnung tragen soll. Es wird daher auch als Gnadensplittin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sondersplitting (§ 32a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG)

1. Rechtslage ab VZ 2013 Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 32a Abs 6 Nr 2 EStG kann ein StPfl im VZ der Auflösung seiner Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem Splittingverfahren besteuert werden. Voraussetzung ist, dass in dem betreffenden VZ in der aufgelösten Ehe/Lebenspartnerschaft die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG erfüllt waren, der bisherige Ehegatte/Lebenspart...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Berücksichtigung ausländischer Steuern (§ 50 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird auch beschränkt StPfl die Möglichkeit zur Berücksichtigung ausländischer Steuern entsprechend § 34c Abs 1 bis 3 EStG eröffnet. Es erfolgt wahlweise eine Steueranrechnung oder ein Abzug der Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, also von der Bemessungsgrundlage. Das Ziel der Vorschrift besteht darin, eine Doppelbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Lohnzahlungszeitraum und Jahresarbeitslohn (§ 39b Abs 2 S 1 u 2 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 2 S 1 EStG hat der ArbG für die Einbehaltung der LSt vom laufenden Arbeitslohn (s Rn 20) die Höhe des laufenden Arbeitslohns im Lohnzahlungszeitraum festzustellen und auf einen Jahresarbeitslohn hochzurechnen. Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für den der laufende Arbeitslohn gezahlt wird (BFH BFH/NV 2004 1239; R 39b.5 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Einbehaltung der LSt ohne LSt-Abzugsmerkmale oder ID-Nr (§ 39c Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Regelungen in § 39c Abs 1 EStG folgen dem Grundsatz, dass das ArbG bei fehlenden ELStAM die LSt nach Steuerklasse VI zu erheben hat. Nur wenn dem ArbN kein Verschulden trifft, kann die LSt vorläufig nach der den persönlichen Verhältnissen des ArbN entsprechenden Steuerklasse erhoben werden. A. Schuldhafte Nichtmitteilung der ID-Nr oder de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Erlass und Pauschbesteuerung (§ 50 Abs 4 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50 Abs 4 EStG ermächtigt die zuständige FinBeh, die ESt für beschränkt StPfl vollständig oder teilweise zu erlassen oder sie pauschal festzusetzen. Es handelt sich um eine Billigkeitsvorschrift, über deren Anwendung die zuständige FinBeh gemäß § 5 AO nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Der Erlass bzw die Pau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 3a EStG

Rn. 31a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen wurde nunmehr durch das "JStG 2019" (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) gesetzlich durch § 3a EStG kodifiziert, nachdem die zuvor bestehende Erlasslage (BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240) als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit unvereinbar eingestuft wurde (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Bußgeld bei missbräuchlicher Verwendung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 Abs 9 EStG aF)

Rn. 91 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bisher in § 39 Abs 9 EStG enthaltene Regelung zur Ordnungswidrigkeit einer missbräuchlichen Verwendung bzw Verarbeitung von LSt-Abzugsmerkmalen wurde durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtline (EU) 2016/680 v 20.11.2019 (BGBl I 2019, 1626, Zweites Datenschut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zu § 26b EStG

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG räumt zusammenveranlagten Ehegatten einen gemeinsamen Höchstbetrag ein, s Rn 46. In Verlustrücktragsfällen ist entscheidend, dass die Voraussetzungen von § 26b EStG im Fall der Entstehung des Verlustes vorliegen. Eine Zusammenveranlagung ist dagegen in dem VZ, in den zurückgetragen wird, nicht erforderlich. Liegen die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Bis zur Einführung der Wirtschafts-ID-Nr anzuwendendes Ordnungsmerkmal (§ 39e Abs 9 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 139a Abs 1 S 1 u 3 AO iVm § 139c AO soll jedem wirtschaftlich Tätigen (natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen, § 139a Abs 3 AO) auf Anforderung des zuständigen FA eine Wirtschafts-ID-Nr zugeteilt werden. Die Wirtschafts-ID-Nr wird derzeit noch nicht erteilt. Das BZSt geht da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Veranlagung im Fall eines sonstigen Bezugs (§ 46 Abs 2 Nr 5a EStG)

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das StÄndG 2003 wurde mit Wirkung ab 01.01.2004 in § 46 Abs 2 EStG eine Nr 5a eingefügt. Danach liegt ein weiterer Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn der ArbG die LSt von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kj außer Betracht geblieben ist (§ 39b Abs 3 S 2, § 41 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Antragsgebundene Freibetragsbildung (§ 39a Abs 1 EStG)

A. Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (§ 39 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 EStG wird für einen unbeschränkt estpfl ArbN antragsgebunden durch das FA ein Freibetrag in Höhe der Summe der sich aus den Nr 1–8 ergebenden Beträge ermittelt. Andere als in § 39a Abs 1 S 1 EStG aufgezählte Aufwendungen und Beträge finden grds erst bei einer Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Fälle des Steuerabzugs (§ 50a Abs 1 EStG)

A. Künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen (§ 50a Abs 1 Nr 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 1 Nr 1 EStG ist die ESt bei Einkünften, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, als auch bei Einkünften aus mit diesen Darbietungen zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelung des § 46 Abs 2 Nr 8, 9 EStG

1. Regelung durch das StÄndG 1992 Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Splittingtarif (§ 32a Abs 5 u 6 EStG)

A. Begriff des Splittings Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Dem Splittingtarif liegt der in s Rn 11–21 beschriebene Grundtarif iSd § 32a Abs 1–3 EStG zugrunde. Splitting-Verfahren iSd § 32a Abs 5 S 1 EStG heißt, dass die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE) halbiert und darauf der Grundtarif angewendet wird. Die so ermittelte tarifliche ESt ist sodann zu verdoppeln. Durch dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einkommensermittlung (§ 50 Abs 1 EStG)

A. Einkünfteermittlung Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Soweit für die Besteuerung der beschränkt StPfl Einkünfte zu ermitteln sind und nicht wie beim (abgeltenden) Quellensteuerabzug grds an die Einnahmen angeknüpft wird, gelten die allg Vorschriften: Anwendung des objektiven Nettoprinzips und Abstellen auf die Veranlassung von BA und WK. Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hierzu s Schrifttum § 62 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BZSt v 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ermittelten Zulagen zahlt die zentrale Stelle an die Anbieter aus. Nach § 15 AltvDV erfolgen die Auszahlungen zu vier Terminen im Kj. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Kj. Die konkrete Auszahlung erfolgt zu dem Termin, der auf den Zeitpunkt des Ermittlungsergebnisses folgt. Rn. 12 Stand: EL 15...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32a Einkommensteuertarif

Schrifttum ab 1991: Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Schrifttum: Lewang/Surkamp, LSt-Abzugsverfahren 2011 – Besonderheiten aufgrund der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2012, DStR 2010, 2338; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 1690; Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verarbeitungsbeschränkung der LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 38 Abs 8 EStG darf der ArbG ohne Einwilligung des ArbN und soweit gesetzlich nichts anderes zugelassen ist, die LSt-Abzugsmerkmale nur für die Einbehaltung der LSt und KiSt verarbeiten. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sondervorschrift für EU-/EWR-Fälle (§ 50a Abs 3 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zwecks Vermeidung europarechtlicher Probleme (vgl EuGH v 03.10.2006, BStBl II 2007, 352) enthält § 50a Abs 3 EStG für das Steuerabzugsverfahren in Bezug auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (s Rn 42ff) sowie die Höhe des einschlägigen Abzugsteuersatzes (s Rn 46ff) eine Sondervorschrift für EU- und EWR-Fälle. Rn. 42 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bildung von LSt-Abzugsmerkmalen – Verfahrensfragen (§ 39 Abs 1 EStG)

A. Bildung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 S 1 EStG regelt, dass die für die Durchführung des LSt-Abzugs erforderlichen LSt-Abzugsmerkmale nur auf Veranlassung des ArbN gebildet werden und verweist auf § 39a Abs 1 u 4 EStG (s § 39a Rn 10 (Mues) u s § 39a Rn 70 (Mues)), § 39e Abs 1 EStG iVm § 39e Abs 4 S 1 EStG (s § 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgeltung der ESt durch den LSt-Abzug (§ 46 Abs 4 EStG)

A. Grundsatz Rn. 100 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Kommt nach § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht, so gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, durch den Abzug der LSt als abgegolten, § 46 Abs 4 S 1 EStG. Durch § 46 Abs 4 S 2 EStG wird klargestellt, dass dem ArbN die Möglichkeit des LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG) verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrages (§ 39a Abs 2 EStG)

A. Form des Antrags und Zuständigkeit (§ 39a Abs 2 S 1 EStG) Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 2 S 1 EStG ist der Antrag iSd § 39a Abs 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom ArbN eigenhändig zu unterschreiben. Den Vordruck bestimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder (§ 51 Abs 4 Nr 1 Buchst c EStG). Der Antrag i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Änderungsanträge mit steuermindernder Wirkung (§ 39 Abs 6 EStG)

A. Änderungen von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen (§ 39 Abs 6 S 1 u 2 EStG) Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch § 39 Abs 6 S 1 EStG wird dem ArbN die Möglichkeit eingeräumt, für ihn sich aus Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerklasse oder für die Zahl der Kinderfreibeträge ergebende günstige Änderungen der LSt-Abzugsmerkmale selbst beim FA zu bea...mehr