Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nicht steuerbare Veräußerungen

Rn. 431 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter Veräußerung ist eine Verfügung über einen Vermögensgegenstand zu verstehen, die das Ergebnis eines obligatorischen Geschäfts darstellt und unmittelbar darauf gerichtet ist, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BFH BFH/NV 2008, 2001; BStBl II 2003, 752 zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1b EStG 1994)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einnahmeerzielungsabsicht

Rn. 138 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der gesetzlichen Neuregelung kommt es ab dem VZ 2011 nicht mehr darauf an, ob eine einnahmelose Beteiligung vorliegt, da bereits eine Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend ist. Das Teilabzugsverbot kommt nach der neuen Rechtslage zur Anwendung, wenn lediglich die Absicht besteht, Einnahmen iSd § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen iSd § 3 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rangrücktritt

Rn. 101 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unklar ist, ob bei einem Rangrücktritt eine Wertminderung des Darlehens vorliegt mit der Folge, dass beim Gesellschafter § 3c Abs 2 S 2 EStG anzuwenden ist. Der BFH hat entschieden, dass bei einem Rangrücktritt das Passivierungsverbot nach § 5 Abs 2a EStG zur Anwendung kommt, wenn die Tilgung der Verbindlichkeit nicht aus dem sonstigen frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilungsgebot

Rn. 46 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "soweit" in der Vorschrift des § 3c Abs 1 EStG bedeutet, dass BA/WK, die sowohl mit steuerfreien Einnahmen als auch mit stpfl Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, aufzuteilen sind (BFH v 14.11.1986, VI R 209/82, BStBl II 1989, 351; FG Köln v 11.12.2014, 10 K 2892/14, SteuK 2015, 256). Die Vorschrift de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bei der Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 495 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden Einnahmen aus einmaligen Leistungen in späteren Jahren zurückgezahlt, sind diese Zahlungen ebenfalls unter Durchbrechung des Abflussprinzips iSd § 11 Abs 2 S 1 EStG bereits im Zuflussjahr wieder in Abzug zu bringen. Ggf ist die Veranlagung gemäß § 175 Abs 1 Nr 2 AO zu ändern (BFH BStBl II 1992, 1017). Rn. 496 Stand: EL 147 – ET: 11/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teil-/Unentgeltliche Nutzungsüberlassung mit Besserungsabrede

Rn. 127 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In der Krise der KapGes kann der Gesellschafter für die Nutzungsüberlassung des WG auf ein (Teil-)Entgelt verzichten. In diesem Fall kommt die Gestaltungsmöglichkeit in Betracht, den Verzicht auf die Miete/Pacht mit einer Besserungsabrede zu verbinden. Während der teil-/unentgeltlichen Nutzungsüberlassung ist das Teilabzugsverbot des § 3c Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 300 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch § 22 Nr 1a EStG soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Unterhalts-, Versorgungs- und Ausgleichsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 bis 4 EStG , für die beim Leistungs- oder Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für einen SA-Abzug vorliegen, beim Zahlungsempfänger korrespondierend der Besteuerung als sonstige Einkünfte unterwor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 135 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Rspr des BFH wird für Zeiträume bis einschließlich VZ 2010 angewendet, da die FinVerw ihren Nichtanwendungserlass v 15.02.2010 im Hinblick auf die Neuregelung des § 3c Abs 2 EStG aufgehoben hat (BMF v 28.06.2010, BStBl I 2010, 599). Verluste aus einnahmelosen Beteiligungen, die noch bis 2010 angefallen sind, können daher in vollem Umfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 41 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG setzt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus, dh, die Einnahmen und die Aufwendungen müssen durch dasselbe Ereignis veranlasst sein (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 581). Zwischen den Ausgaben und den Einnahmen muss kein finaler Zusammenhang bestehen (st Rspr BFH v 16.02.1995...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veranlassung durch steuerfreie Einnahmen

Rn. 49 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen unterliegen grds dem Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG. Fallen sowohl steuerfreie als auch stpfl Einnahmen an und kann keine konkrete Zuordnung vorgenommen werden – zB bei Überschreitung des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr 26 EStG (wobei es hier häufig an der erforderlichen Einkünfteerz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unfallrenten

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH BStBl III 1959, 462). Private Unfallrenten dagegen beruhen regelmäßig auf einem Versicherungsvertrag. Sie fallen deshalb nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzunehmen, soweit die Leistungen auf bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anrechnung der LSt

Rn. 25 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der LSt-Abzug und die ESt-Veranlagung sind voneinander unabhängige Verfahren. Das LSt-Verfahren hat die Aufgabe, den LSt-Anspruch durch Abzug vom Arbeitslohn durchzusetzen. Die Veranlagung dient dazu, die gemäß § 36 Abs 1 EStG mit Ablauf des VZ entstehende ESt zu ermitteln und festzusetzen. § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verknüpft beide Verfahren mite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gegenleistung veranlasst durch erwerbsgerichtetes Verhalten

Rn. 421 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG setzt einen auf Einkommensmehrung gerichteten Leistungsaustausch voraus, der Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann. Nicht notwendig ist, dass ein derartiger Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde (BFH BStBl II 1973, 727). Entgegen früherer Rspr ist nicht mehr erforderlich, dass die Leistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung gegenüber steuerbaren Nutzungsüberlassungen

Rn. 450 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die entgeltliche Überlassung eines WG zur Nutzung kann im Einzelfall sowohl eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG als auch einen nicht steuerbaren, veräußerungsähnlichen Vorgang auf der Vermögensebene darstellen. Zur Abgrenzung ist der wirtschaftliche Gehalt der getroffenen Vereinbarungen zugrunde zu legen und nicht das, was die Parteien for...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Schwerpunkt der Leistung/eigenständige wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 466 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Enthält eine einheitliche Leistung sowohl nicht steuerbare, veräußerungsähnliche Elemente als auch steuerbare Elemente in Form sonstiger Leistungen, ist grds anhand der Gesamtumstände des Streitfalls bzw des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen, worauf die Beteiligten den Schwerpunkt der Leistungserbringung gelegt hab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nachgelagerte Besteuerung

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- und einen Ertrags- bzw Zinsant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der Vorschrift des § 3 Nr 70 S 1 EStG sind 50 % der BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden an eine REIT-AG sowie die Aufdeckung stiller Reserven aufgrund des Statuswechsels in eine REIT-AG steuerbefreit (Exit-Tax). Die REIT-AG ist von der KSt und GewSt befreit (§§ 16–18 REITG). Im Gegenzug begrenzt die Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Darlehensforderung

Rn. 85 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff Darlehensforderung erfasst alle Rückzahlungsansprüche aus einer Darlehensgewährung gemäß § 488 BGB. Die Dauer des Darlehens ist unerheblich. Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF gilt für verzinsliche und unverzinsliche Darlehen (Rengers in Blümich, § 8b KStG Rz 296, 150. EL).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderbeiträge der Abgeordneten an ihre Partei

Rn. 615 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend den genannten Grundsätzen können auch Sonderbeiträge der Abgeordneten an ihre Partei nicht als WK in Abzug gebracht werden (BFH BStBl II 1988, 433; vgl auch BFH BStBl II 1991, 396). Gleiches gilt für Fraktions- ua Parteibeiträge. Derartige Aufwendungen können lediglich als SA gemäß § 10b Abs 2 S 1 EStG (dazu s § 10b Rn 218ff (P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Unterhaltsrenten

Rn. 81 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unterhaltsleistungen erfolgen idR unentgeltlich. Da insoweit zumeist die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG (Gewährung der Bezüge auf freiwilliger Basis, aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person) vorliegen, sind die Unterhaltsleistungen grds nicht steuerbar (s Rn 47ff)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung der Altersvorsorgeleistungen

Rn. 654 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die § 22 Nr 5 S 1 EStG unterfallenden Leistungen der Altersvorsorge (s Rn 655f) werden im Zeitpunkt der Auszahlung grds voll besteuert. Aus dem Zusammenspiel mit § 22 Nr 5 S 2 EStG ergibt sich jedoch, dass dieser Grundsatz nur greift, sofern der Aufbau der Versorgungsanwartschaft in der Ansparphase steuerlich gefördert worden ist. Eine voll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besteuerung unabhängig von früherem Abzug der Beiträge als SA

Rn. 100 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die nachgelagerte Besteuerung ist unabhängig davon durchzuführen, in welchem Umfang sich die in der Vergangenheit geleisteten Rentenversicherungsbeiträge iRd SA-Abzugs steuerlich ausgewirkt haben (so zutreffend BFH BStBl II 2009, 710 zu ehemaligemäß Freiberufler; ebenso die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 15/2563 iVm BT-Drucks 15/2150, 40)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 120 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei der Nutzungsüberlassung von WG ist Voraussetzung für die Anwendung des § 3c Abs 2 S 6 EStG, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist (zur Beteiligung von mehr als 25 % s Rn 79ff). Regelmäßig sind hiervon die Fälle der Betriebsaufspaltung betroffen. Bei mittelbarer Beteiligung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 552 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 4 EStG erfasst in persönlicher Hinsicht nur Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, Abgeordnete des Europaparlaments sowie deren Hinterbliebene, soweit diese Leistungen nach dem jeweiligen AbgeordnetenG beziehen. Nicht unter die Vorschrift fallen dagegen ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen, sowie deren kommunale Wahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung

Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist, dass die Teilwertabschreibung dem Grunde nach zulässig ist ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 88, 84. EL). Nach § 253 Abs 3 S 5 HGB idF BilRUG setzt eine Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus (zur Teilwertabschreibung s auch BMF 16.07.2014, BStBl I 2014, 1162 Rz 20).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung gegenüber Kapitaleinkünften

Rn. 8 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG weist seit 2005 Auszahlungen von Erträgen aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteil im Erlebens- und Rückkaufsfall den Einkünften aus KapVerm zu (dazu s § 20 Rn 560ff (Möllenbeck)). Lediglich dann, wenn eine Auszahlung in Form lebenslanger Rentenzahlungen gewählt wird, wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 114 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der ursprünglichen Verwaltungsauffassung wurden Aufwendungen für die Überlassung von WG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nur anteilig zum Abzug zugelassen, wenn die Nutzungsüberlassung un- oder teilentgeltlich erfolgt ist. § 3c Abs 2 EStG aF sei in diesen Fällen (ggf anteilig) anzuwenden, da die Aufwendungen ganz oder teilweise mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Darlehen im BV des StPfl

Rn. 91 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF muss das Darlehen von einem StPfl hingegeben werden, der zu mehr als 25 % an einer Körperschaft beteiligt ist. Bei Darlehensvergabe einer KapGes an die Tochtergesellschaft ist § 8b Abs 3 S 4 KStG vorrangig anzuwenden. Im Gegensatz zu § 8b Abs 3 S 4 KStG ist nicht auf den wesentlich beteiligten "Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 159 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eingefügt wurde die Vorschrift des § 3c Abs 3 EStG aufgrund des G zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust (REIT)) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Der zeitliche Anwendungsbereich ist wie § 3 Nr 70 EStG begrenzt auf Veräußerungen und Statuswechsel einer stpfl AG in eine steuerbefreite ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 161 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die BV-Minderungen, BA und Veräußerungskosten müssen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den BV-Mehrungen oder Einnahmen iSd § 3 Nr 70 EStG stehen. Das Tatbestandsmerkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs ist als Veranlassungszusammenhang iSd § 3c Abs 2 S 1 EStG zu verstehen (s Rn 66).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausfall der Forderung durch Insolvenz/Liquidation

Rn. 99 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist die Forderung aufgrund der Insolvenz bzw Liquidation der KapGes auszubuchen, so findet das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF Anwendung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anrechnung von ESt

Rn. 19 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 u 2 EStG werden ESt-Vorauszahlungen für den VZ sowie die durch Steuerabzug von Arbeitslohn und KapErtr erhobene ESt auf die ESt-Schuld angerechnet. Die geleisteten Vorauszahlungen sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge stimmen regelmäßig nicht mit dem überein, was der StPfl aufgrund der Veranlagung an Steuern zu ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot wurde mit dem StSenkG eingeführt aufgrund des Systemwechsels vom Anrechungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, das grds auf offene Gewinnausschüttungen ab VZ 2002 anwendbar ist (StSenkG v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433, § 52). Rn. 58 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ab VZ 2009 ist im Zuge des UntStRefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) (Keine) Bagatellgrenze

Rn. 142 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Teilweise wird in der Literatur eine Bagatellgrenze dergestalt vorgeschlagen, dass eine gewisse Doppelbesteuerung (noch) nicht zur Verfassungswidrigkeit führen soll (etwa s Schuster, jM 2017, 119, die sich für die Anwendung einer Bagatellgrenze iHv 10 % der Rentenzahlung ausspricht). Das FG He hat sich – zumindest für den Fall des Bezugs ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelbare Beteiligung durch eine PersGes

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Es bestehen Zweifel an der Anwendung des § 3c Abs 3 S 2 EStG nF, wenn die Kapitalbeteiligung an der darlehensaufnehmenden Körperschaft im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten wird. In dieser Konstellation soll quotal durch die PersGes hindurch gerechnet werden ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 90, 84. EL), s Rn 92 zu Darlehen im Gesamthands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 400 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 3 EStG dient der Ergänzung der anderen Einkunftsarten dadurch, dass Tatbestände erfasst werden, die diesen anderen Einkunftsarten wirtschaftlich entsprechen, aber formell diesen nicht zuzuordnen sind. Anknüpfungspunkt für die Besteuerung gemäß § 22 Nr 3 EStG ist der Begriff der "Leistung" (s Rn 413ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 617 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Abzugsverbot des § 22 Nr 4 S 2 EStG ist dann nicht anzuwenden, wenn die Abgeordneten nach dem für sie maßgeblichen AbgeordnetenG keinen Anspruch auf – gemäß § 3 Nr 12 EStG steuerfreie – Aufwandsentschädigung haben oder die beanspruchte Aufwandsentschädigung keinen Abgeltungscharakter hat (so die amtliche Begründung zum Entwurf des AbgG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bezüge der Landtagsabgeordneten

Rn. 590 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die in den Anwendungsbereich des § 22 Nr 4 S 1 EStG fallenden Bezüge der Abgeordneten der einzelnen Landesparlamente ergeben sich aus den in s Rn 563 genannten, für die Abgeordneten der jeweiligen Landesparlamente einschlägigen Rechtsvorschriften.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Verfassungsrechtlich ungeklärte Fragen – vor allem Doppelbesteuerung

Rn. 137 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als praktisch wichtigste derzeit noch ungeklärte verfassungsrechtliche Fragestellung muss gelten, ob bzw in welchem Umfang es unter Umständen im konkreten Einzelfall zu einem Verstoß gegen das Verbot der doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommt. dba) Verfassungsrechtliche Grundlage des Doppelbesteuerungsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vergebliche vorweggenommene Aufwendungen

Rn. 54 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei der Abzugsfähigkeit von vergeblichen vorweggenommenen Aufwendungen ist zu unterscheiden, ob mit der beabsichtigten Tätigkeit steuerfreie oder nicht steuerbare Einnahmen erzielt werden sollen. Der BFH hat zu steuerfreien Einnahmen (nebenberufliche Tätigkeit gemäß § 3 Nr 26 EStG aF) entschieden, dass nach dem objektiven Nettoprinzip Aufwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. BV-Minderungen und BA im Zusammenhang mit der Darlehensforderung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF liegt in folgenden Fällen vor: Teilwertabschreibung, Forderungsverzicht durch den Gesellschafter, Ausfall der Forderung iRd Insolvenz oder Liquidation, Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust. a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 650 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erstattung

Rn. 105 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ist die ESt-Schuld kleiner als die anzurechnenden Beträge, so ist der Unterschiedsbetrag durch Rückzahlung, Aufrechnung oder Verrechnung auszugleichen. 1. Entstehung und Fälligkeit Rn. 106 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Ausgleichsanspruch des StPfl entsteht, wie auch die Steuerschuld, mit Ablauf des VZ (BFH BStBl II 1996, 557; FG Münster EFG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines/Überblick

1. Überblick Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 EStG regelt die Besteuerung sog wiederkehrender Bezüge. Insb wird die Besteuerung von Leibrenten, unterteilt in die nachgelagerte Besteuerung der sog Basisversorgung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit einem bestimmten Besteuerungsteil (s Rn 90ff) und die Besteuerung der übrigen Leibrenten nach § 22 Nr 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Überblick Rn. 400 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 3 EStG dient der Ergänzung der anderen Einkunftsarten dadurch, dass Tatbestände erfasst werden, die diesen anderen Einkunftsarten wirtschaftlich entsprechen, aber formell diesen nicht zuzuordnen sind. Anknüpfungspunkt für die Besteuerung gemäß § 22 Nr 3 EStG ist der Begriff der "Leistung" (s Rn 413ff). 2. Norminhalt Rn. 4...mehr