Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezüge der Europaabgeordneten

ca) Bezüge nach dem EuAbgG Rn. 580 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Verfassungsrechtliche Grundlage des Doppelbesteuerungsverbots

Rn. 138 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das verfassungsrechtliche Gebot der Vermeidung einer Doppelbesteuerung lässt sich bis zur Entscheidung des BVerfG v 06.03.2002, 2 BvL 2683/11, BVerfGE 105, 73 zurückverfolgen. Dort heißt es, dass der Gesetzgeber bei der zu schaffenden Neuregelung zwar ein weiter Entscheidungsspielraum zukommt, "in jedem Fall" aber die Besteuerung von Vorsor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gegenleistung veranlasst durch erwerbsgerichtetes Verhalten

Rn. 421 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Leistung iSd § 22 Nr 3 S 1 EStG setzt einen auf Einkommensmehrung gerichteten Leistungsaustausch voraus, der Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann. Nicht notwendig ist, dass ein derartiger Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde (BFH BStBl II 1973, 727). Entgegen früherer Rspr ist nicht mehr erforderlich, dass die Leistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 19 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gehören nach § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG zu den Überschusseinkünften, dh, die Einkünfte werden grds als Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die WK (§ 9 EStG) ermittelt. Die zeitliche Zuordnung der sonstigen Einkünfte richtet sich grds nach dem sich aus § 11 EStG ergebenden Zu- und Abflussprinzip. Vorhande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustausgleich und -abzug, § 22 Nr 3 S 3 und 4 EStG

Rn. 500 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 In § 22 Nr 3 S 3 und S 4 EStG finden sich spezielle Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug für die sonstigen Einkünften aus Leistung. Nach § 22 Nr 3 S 3 EStG gilt für den Fall, dass die WK die Einnahmen übersteigen, dass der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden darf und auch nicht gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 67 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 1 EStG gilt das Teilabzugsverbot unabhängig davon, in welchem VZ die BV-Mehrungen oder Einnahmen angefallen sind. Nach der alten Rspr des BFH war bei Finanzierungsaufwendungen ein zeitlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Gewinnausschüttungen und Aufwendungen erforderlich (zuletzt BFH v 14.07.2004, I R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Besteuerung auf europäischer Ebene

Rn. 583 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch die Besteuerung der den EU-Abgeordneten gezahlten Bezüge ist durch das Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Gemäß Art 12 Abs 1 EU-Abgeordnetenstatut unterliegt die Entschädigung der EU-Gemeinschaftssteuer unter den gleichen Bedingungen, wie sie auf der Grundlage von Art 13 des Protokolls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausgleichszahlungen iSd § 10 Abs 1a Nr 4 EStG

Rn. 310 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Schließlich führen ggf auch die in § 10 Abs 1a Nr 4 EStG genannten Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu sonstigen Einkünften beim Empfänger iSd § 22 Nr 1a EStG. Nach § 10 Abs 1a Nr 4 EStG sind Ausgleichszahlungen iRd Versorgungsausgleichs nach den §§ 20–22 u 26 VersAusglG und nach den §§ 1587f, 1587g u 1587i BGB in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Bezüge nach dem EuAbgG

Rn. 580 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabgeordneten nach dem AbgG (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Umkehrung der Grundsätze des § 3c Abs 1 EStG

Rn. 7 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Fraglich ist, ob das Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG im Umkehrschluss dazu führt, dass Einnahmen, die mit nicht steuerlich abziehbaren BA zusammenhängen, steuerfrei sind. Der BFH hat diese Frage im Zusammenhang mit der Erstattung nicht abziehbarer Aufwendungen nach § 4 Abs 5 EStG verneint. Demnach führt die Erstattung nicht abzugsfähiger BA ...mehr

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Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.1 Erlöse

Erlöse sind ein anderer Ausdruck für die getätigten Umsätze Ihres Unternehmens. Im Handelsunternehmen sind Erlöse und betrieblicher Ertrag identisch, da es insbesondere keine Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigfabrikaten gibt, wohl aber bei Handwerksunternehmen. Im Industriebetrieb kommt zum Erlös aus verkauften Fertigprodukten der betriebliche Ertrag aus hergestellten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Organschaft

Rn. 171 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für refinanzierte Kapitalbeteiligungen wird diskutiert, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 EStG durch Begründung einer Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der erwerbenden PersGes zu vermeiden (§ 14 KStG). Erträge, welche die Organschaft über den Gewinnabführungsvertrag an den Organträger abführt, sind keine Dividenden na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2019 beträgt die Entschädigung 10 083,47 EUR brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 161 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die BV-Minderungen, BA und Veräußerungskosten müssen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den BV-Mehrungen oder Einnahmen iSd § 3 Nr 70 EStG stehen. Das Tatbestandsmerkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs ist als Veranlassungszusammenhang iSd § 3c Abs 2 S 1 EStG zu verstehen (s Rn 66).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Korrespondenzprinzip

Rn. 20 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Grds existiert im ESt-Recht kein Korrespondenzprinzip in dem Sinne, dass alles, was ein StPfl als WK, BA oder SA abziehen kann, beim Empfänger zwangsläufig zu steuerrelevanten Einnahmen führen muss oder dass das nicht zu versteuern ist, was der Geber nicht abziehen darf. Es gilt vielmehr der Grundsatz der individuellen Besteuerung (BFH BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 EStG regelt die Besteuerung sog wiederkehrender Bezüge. Insb wird die Besteuerung von Leibrenten, unterteilt in die nachgelagerte Besteuerung der sog Basisversorgung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit einem bestimmten Besteuerungsteil (s Rn 90ff) und die Besteuerung der übrigen Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. 256-EUR-Freigrenze, § 22 Nr 3 S 2 EStG

Rn. 498 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 22 Nr 3 S 2 EStG sind Einkünfte, also Einnahmen abzüglich WK, aus Leistungen nur stpfl, wenn sie mindestens 256 EUR im Kj betragen. Einkünfte aus verschiedenen Leistungsgeschäften sind pro VZ zusammenzurechnen, der Betrag bezieht sich also nicht auf einzelne Leistungen oder für einzelne Gruppen ( Lindberg in Frotscher, § 22 EStG Rz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ausgaben

Rn. 36 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Ausgaben ist weit auszulegen und wirtschaftlich zu verstehen. Nach dem Wortlaut sind Ausgaben alle BA (§ 4 Abs 4 EStG) und WK (§ 9 EStG) einschließlich vorab entstandener und nachträglicher BA/WK. Der Begriff der Ausgaben iSd § 3c Abs 1 EStG umfasst nicht nur abgeflossene Ausgaben iSv § 11 Abs 2 EStG, sondern auch jede gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bezüge der Landtagsabgeordneten

Rn. 590 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die in den Anwendungsbereich des § 22 Nr 4 S 1 EStG fallenden Bezüge der Abgeordneten der einzelnen Landesparlamente ergeben sich aus den in s Rn 563 genannten, für die Abgeordneten der jeweiligen Landesparlamente einschlägigen Rechtsvorschriften.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 6 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von einem ehemaligen ArbG gezahlte Ruhegelder sind den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit des Beziehers zuzurechnen ( § 19 Abs 1 Nr 2 EStG, § 3 Abs 2 Nr 2 LStDV ). Sie werden für eine frühere nichtselbstständige Tätigkeit geleistet und sind deshalb durch das ehemalige Arbeitsverhältnis des ArbN veranlasst. Anders als bei Versorgungsrent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Schadensersatzrenten

Rn. 83 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wiederkehrende Leistungen zum Ausgleich eines Schadens sind grds nicht als Leibrenten steuerbar. Solche Renten können auf den §§ 253, 823ff BGB oder anderen Vorschriften (zB HaftpflichtG, StVG) beruhen. Die frühere Rspr, die in Form einer Leibrente gezahlten Schadensersatz allein der äußeren Form wegen den steuerbaren Einkünften zugerechnet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige Bezüge in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit

Rn. 591 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezüge, die nicht aufgrund der AbgeordnetenG geleistet werden, unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr 4 EStG. Insoweit sind die allgemeinen steuerlichen Regeln anwendbar (R 22.9 S 2 EStR 2012). Hierzu zählen beispielsweise Vergütungen, die Abgeordnete von den Fraktionen für die Wahrnehmung besonderer Funktionen erhalten (vgl § 52 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Auskehrung des Nennkapitals als Liquidationserlös iSd § 17 EStG

Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Liquidationsverluste aus einer einnahmelosen Beteiligung unterliegen ebenfalls dem Teilabzugsverbot, wenn nur das Nennkapital an den Anteilseigner ausgekehrt wird. Nach der Rspr des BFH sind das Teileinkünfteverfahren und das Teilabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden, wenn das Stammkapital in Form von Liquidationsraten an den Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, BA-Abzug bei Schachteldividenden, DStR 1994, 643; Lang/Seer, der BA-Abzug im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gemeinnütziger Körperschaften, FR 1994, 521; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Körperschaften nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Blumers/Beinert/Witt, Unternehmenskaufmodelle nach der Steuerr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 13. Gemäß IFRIC 12 zu bilanzierende finanzielle und immaterielle Vermögenswerte

Tz. 223 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRIC 12 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten, die ein privater Lizenznehmer aufgrund eines von einem öffentlichen Lizenzgeber vereinbarten Dienstleistungsvertrags bei der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen einsetzt (zB für Maut-Einnahmen, Telekommunikationsdienstleistungen, Abwässerklärdienste). Sofern eine Dienstleistungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Hintergrund der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rn. 501 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der früheren gesetzlichen Regelung durfte der Betrag, um den die WK die Einnahmen überstiegen, nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder zum Ausgleich in andere Jahre übertragen werden (§ 22 Nr 3 S 3 EStG aF). Diese sehr restriktive gesetzliche Verlustabzugsbeschränkung wurde vom BVerfG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG hinsichtlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Werbungskosten

Rn. 221 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wie bei den übrigen Überschusseinkunftsarten richtet sich auch bei den wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr 1 EStG der Abzug von Aufwand als WK nach § 9 EStG . Abziehbar sind danach Aufwendungen, die "zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung" von Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen vorgenommen werden. Sofern der StPfl keine höheren WK nach...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Spielervermögen im Profifußball

Tz. 183 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Dass Profifußballer für den sportlichen und für den wirtschaftlichen Erfolg eines Vereins maßgeblich sind, ist offensichtlich. Die Frage der Bilanzierungsfähigkeit von Fußballspielern ist indes ein kontrovers diskutiertes Thema in der Literatur (vgl. so auch im handelsrechtlichen Kontext Weber, 2012, S. 53; Rade/Stobbe, DStR 2009, S. 1109). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Unfallrenten

Rn. 82 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 3 Nr 1 Buchst a EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann auch für Leistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen (BFH BStBl III 1959, 462). Private Unfallrenten dagegen beruhen regelmäßig auf einem Versicherungsvertrag. Sie fallen deshalb nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vermietung beweglicher WG, § 22 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG

Rn. 477 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen ist in § 22 Nr 3 S 1 EStG die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt. Werden einzelne bewegliche WG vermietet, sind die Einkünfte deshalb grds den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG zuzurechnen (BFH BStBl II 2007, 768 zur Vermietung von ca 40 Maschinen; BFH BFH/NV 2005, 552 zur Vermie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rn. 124 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach dem Wortlaut des § 3c Abs 2 S 6 EStG nF ist kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den BV-Mehrungen und Einnahmen nach § 3 Nr 40 EStG oder Vergütungen nach § 3 Nr 40a EStG erforderlich. Die un- oder teilentgeltliche Überlassung von WG an die Körperschaft muss durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (zu den Voraussetzungen der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbg) Einzelheiten zur Beitragsseite

Rn. 150 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der vom StPfl aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen. Welche Aufwendungen in die Ermittlung dieser Summe ggf in welcher Höhe einfließen, ist noch nicht abschließend geklärt. Rn. 151 Stand: EL...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft aufgrund eines Bruchteilsgemeinschafters?

Leitsatz Vermieten Eheleute als Bruchteilseigentümer gemeinschaftlich ein Grundstück an eine potenzielle Organgesellschaft, entsteht dadurch eine GbR, die als Unternehmerin anzusehen ist. Sachverhalt Die Klägerin (A-GmbH) erbrachte entgeltliche Geschäftsführungsleistungen an die A-GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin war Herr A, der auch alleiniger Kommanditi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher Anwendungsbereich und Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Erforderlich für die Anwendung des Abzugsverbots ist, dass die BV-Minderung oder BA nach ihrer Entstehung und Zweckbestimmung durch dasselbe Ereignis wie die Sanierungserträge veranlasst sind. Diese müssen somit in Zusammenhang mit dem Schuldenerlass stehen, welcher steuerfreie Sanierungserträge zur Folge hatte (Desens in H/H/R, § 3c EStG R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 05.01.2017, BGBl I 2017, 17) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 4 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Korrespondenzprinzip resultiert aus dem objektiven Nettoprinzip als Subprinzip des Leistungsfähigkeitsprinzips. IRd verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (Art 3 Abs 1 GG) hat sich der Steuergesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht steuerbare veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 436 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff "veräußerungsähnliche Vorgänge" wurde von der Rspr geschaffen, um auch Vorgänge dem steuerfreien Bereich zuordnen zu können, denen keine Vermögensübertragung zugrunde liegt, bei denen aber eine Umschichtung des Vermögens durch "Substanzverlust" bzw "Substanzaufgabe" gegeben ist, die einem Dritten zugute kommt und der dafür ein E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Restriktive Auslegung

Rn. 420 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Trotz der weiten tatbestandlichen Fassung des § 22 Nr 3 S 1 EStG soll die Vorschrift keinen General- oder Auffangtatbestand eröffnen, der jede denkbare Vermögensmehrung als stpfl Einnahme erfasst. Dies erfordert eine restriktive Auslegung (BVerfG v 30.09.1998, BGBl I 1998, 3430; Becker, StuW 1936 I, Sp 1669 ff; Keuk, DB 1972, 1130). Aus der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.1 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 64 Steuerpflichtige, die nicht nach HGB oder wegen Überschreitens der in § 141 Abs. 1 AO genannten Grenzen zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind und die auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, können ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. § 141 AO gilt nur für Gew...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Zielsetzung

Rz. 35 Über das bisherige Recht hinaus fordert § 28 Abs. 3 WEG einen Vermögensbericht. Dieser soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, sich "ein möglichst genaues Bild über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft"[37] zu machen. Dies war bei der bisherigen Jahresabrechnung, die nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben auswies, nicht zwingend der Fall. Denn sie gab...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Aufstellung und Inhalt

Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontrolle, ob der für eine läng...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Aufstellung, Inhalt und Bedeutung

Rz. 31 § 28 Abs. 2 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, eine Jahresabrechnung für das Kalenderjahr aufzustellen.[29] Inhaltlich bleibt sie gegenüber dem bisherigen Recht unverändert. Soweit § 28 Abs. 2 S. 2 WEG formuliert, dass sie "darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben enthält", ist dies ebenso wie die entsprechende Formulierung beim Wirtschaftsplan kaum ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Die Verpflichtung zu "Aufzeichnungen"

Rz. 61 Der Unternehmer kann seiner Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, nur dadurch nachkommen, dass er die in § 22 Abs. 2 UStG vorgesehenen Angaben schriftlich und räumlich zusammenhängend niederlegt. Dabei ist er nicht an eine bestimmte Form gebunden. Die Aufzeichnungen können handschriftlich, mechanisch o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Führung eines Steuerhefts

Rz. 264 Nach § 22 Abs. 5 UStG müssen Straßenhändler, also Unternehmer, die ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung oder außerhalb einer solchen von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Straßen (insbes. auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Märkten sowie bei Volks- oder Schützenfesten) oder an anderen öffentlichen Orten (z. B. auf Ausstellungen, Messen oder sonstige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr