Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausreichend ertragbringendes Vermögen/Ertragsnachweis

Rn. 534 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen können grundsätzlich nur dann als SA abgezogen werden, wenn Vermögen übertragen wird, das ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern, dh die Versorgungsleistungen dürfen (nach überschlägiger Berechnung) nicht höher sein als der langfristi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des BeitrRLUmsG

Rn. 325 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen in § 4 Abs 9 EStG und § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG sind umstritten. Nach Ansicht des VI Senats des BFH verstößt § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG gegen Art 3 Abs 1 GG in der Ausprägung des daraus abgeleiteten verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die nicht BA oder WK darstellen, können gemäß § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ab dem VZ 2004 bis zu 4 000 EUR und ab dem VZ 2012 bis zu 6 000 EUR im Kj als SA abgezogen werden. § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfasst nach der Neuregelung durch das BeitrRLUmsG nur noch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wurde durch das EStRG (BGBl I 1974, 1769) zur Harmonisierung der Besteuerung von im Alter bezogenen Einkünften eingeführt. Nach der bis einschließlich 2004 geltenden Rechtslage werden Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Empfängern von Versorgungsbezügen, die als Arbeitsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der SA

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA sind nach § 10 Abs 1 EStG Ausgaben des StPfl, die nicht durch die Einkunftserzielung veranlasst sind und daher weder BA noch WK sind oder wie BA oder WK behandelt werden. § 10 Abs 1 EStG enthält damit keine Legaldefinition des Begriffs der SA, sondern grenzt den SA-Begriff lediglich negativ ab. Auch durch Auslegung der einzelnen SA-Tatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 2 EStG normiert besondere Voraussetzungen für den SA-Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, bleiben die Beiträge zwar ihrer Rechtnatur nach weiterhin SA, unterliegen aber einem Abzugsverbot (Hutter in Blümich, § 10 EStG Rz 213). Rn. 681 Stand: EL 141 – ET: 02/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzessystematische Einordnung

Rn. 450 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gegenleistungsrenten sind aufzuteilen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Modifizierte Günstigerprüfung (§ 10 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 737 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist in den Kj 2013 bis zum Kj 2019 der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von sonstigen Versicherungsbeiträgen (§ 10 Abs 1 Nr 3 u 3a EStG) in der für das Kj 2004 geltenden Fassung des § 10 Abs 3 EStG zuzüglich des Erhöhungsbetrags (§ 10 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zahlungen zugunsten Dritter und durch Dritte

Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Abzugsberechtigt ist der StPfl, der die Aufwendungen auf Grund einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung leistet, die ihn selbst trifft. Nur die Schuld befreiende eigene Zahlung lässt die für den SA-Abzug erforderliche wirtschaftliche Belastung eintreten (vgl H 10.1 EStH 2018). Zahlungen des StPfl für einen Dritten sowie von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Fahrtkosten

Rn. 30 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Kosten von mittäglichen Heimfahrten sind auch dann nicht als ag Belastung zu berücksichtigen, wenn der StPfl wegen einer Erkrankung zur Einnahme der Mittagsmahlzeit nach Hause fährt (BFH BStBl III 1963, 134; 1964; 342; BStBl II 1970, 680). Dasselbe gilt für Aufwendungen für Mittagsheimfahrten, um eine ärztliche verordnete Diät einzunehme...mehr

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Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die Nutzungen des Vorerben an der Vorerbschaft in bestimmtem Umfang von dem Zugriff seiner persönlichen Gläubiger aus (MünchKomm/ZPO-Smid, § 863 Rn. 1). Soweit die Nutzungen (Einnahmen) erforderlich sind, damit der Schuldner seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann, sind sie für "ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verlust des Arbeitsplatzes

Rz. 16 Hintergrund ist die auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhende Annahme, dass derjenige, dessen bisheriges Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist, wieder eine neue Arbeit annimmt und damit neues pfändbares Vermögen erwirbt (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art

Rz. 14 Wenn die Dienste vollständig oder zu einem wesentlichen Teil die Erwerbstätigkeit des Schuldners darstellen, ohne dass eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Schuldners vorliegen muss, sind es Arbeitseinkommen. Die zu zahlende Vergütung muss – nicht notwendig in gleichen Abständen – wiederkehrend sein (bei nicht wiederkehrend zahlbaren vgl. § 850i Abs....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Volle Steuerpflicht bei Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten in Höhe von mehr als 10 Prozent der gesamten Einnahmen

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 L + f Gen und Vereine sind nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 KStG von der KSt befreit, soweit sich ihr Geschäftsbetrieb auf die begünstigten Tätigkeiten (s Tz 14 ff) beschränkt. Aus der Verwendung des Wortes "soweit" ergibt sich, dass die Unternehmen partiell stpfl werden, wenn sie neben den begünstigten auch andere, nicht nach S 1 der Vorschrift begü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Ermittlung der 10-Prozent-Grenze iSd § 5 Abs 1 Nr 14 Satz 2 KStG

Tz. 48 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die 10-Prozentgrenze im S 2 der Befreiungsvorschrift stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den im S 1 nicht bezeichneten Tätigkeiten (insbes Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäfte) zu den gesamten Einnahmen ab. Dieses Abgrenzungskriterium erscheint zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (s BT-Drs 11/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Partielle Steuerpflicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 S 1 KStG

Tz. 46 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die partielle StPflicht, die bei Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten von bis zu 10 Prozent der Gesamteinnahmen eintritt, wurde durch das WoBauFG v 22.12.1989 mit Wirkung ab dem VZ 1990 eingeführt (s Tz 7). Zuvor verlor eine l + f –Gen oder ein solcher Verein die St-Befreiung insgesamt, wenn der Geschäftsbetrieb auch nur geringfügig ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im KSt-Recht gab es bereits seit den 1930er Jahren Vorschriften zur Befreiung bestimmter, im Bereich der L + F tätiger Gen von der KSt (zB s § 2 KStGenVO v 08.12.1939, RStBl 1939, 1189; s § 33 KStDV 1949, StuZBl 1949, 209; und s § 31 KStDV 1955, BStBl I 1955, 733). Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das 2. StÄndG 1973 v 18.07.1974 (BStBl I 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Begünstigte Tätigkeiten iSd der St-Befreiung sind nur Zweckgeschäfte mit Mitgliedern, Gegengeschäfte und Hilfsgeschäfte, die sich auf den nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stfreien Geschäftsbereich beziehen. Die Einnahmen aus Zweckgeschäften mit Nichtmitgliedern und Nebengeschäften sowie Hilfsgeschäften, die zum nicht stbefreiten Bereich gehören, sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Beteiligungen an anderen Unternehmen

Tz. 44 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bis einschl VZ 1989 war die Beteiligung einer l + f-Gen oder eines solchen Vereines an anderen Unternehmen (Pers-Ges, Kap-Ges, Genen oder Vereinen) stlich unterschiedlich zu behandeln, abhängig vom Umfang der Beteiligung und der StPflicht oder StFreiheit des anderen Unternehmens. Hierzu s Tz 4. Durch die Einführung der partiellen StPflicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und rechtliche Entwicklung des § 5 KStG

Tz. 1 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Vorschrift des § 5 KStG enthält in Abs 1 die pers Befreiungen von der KSt einschl der Fälle, in denen sich die Befreiung nicht auf sämtliche Eink bezieht. § 5 Abs 2 KStG regelt, für welche Sachverhalte die Bestimmungen über die St-Befreiungen nicht gelten. Tz. 2 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der Befreiungskatalog in § 5 Abs 1 KStG war weitgehend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensermittlung bei partieller Steuerpflicht

Tz. 57 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei partieller StPflicht (s Tz 46 ff) dürfte die Ermittlung des Einkommens aus den nicht begünstigten Tätigkeiten in der Praxis häufig schwierig sein. Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) ergibt sich aus den Einnahmen aus den nicht begünstigten Geschäften (s Tz 36 ff). Zur Berücksichtigung von vGA und verdeckten Einlagen bei der Einkommensermittlu...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einzelfälle zu den begünstigten/nicht begünstigten Tätigkeiten

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Erfüllt eine Anschluss- oder Lieferungsgen (s Tz 13) ihrerseits sämtliche Voraussetzungen der St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG, so ist die Einschaltung dieser Anschluss- oder Lieferungsgen dem begünstigten Bereich zuzuordnen, wenn die bezogenen Erzeugnisse von den Mitgliedern der eingeschalteten Gen selbst erzeugt sind und die Anschluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vorliegen von Gewinneinkünften

Tz. 14 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wird eine stpfl Kö von der KSt befreit, hat sie nach § 13 Abs 1 KStG zum Zeitpunkt des Erlöschens der StPflicht eine Schluss-Bil aufzustellen. Voraussetzung ist, dass die Kö entweder gem § 8 Abs 2 KStG Eink aus Gew bezieht oder kraft ihrer wirtsch Betätigung Gewinn-Eink, also Eink aus L + F, Gew oder selbst Arbeit, erzielt (s § 2 Abs 2 Nr 1 ES...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 1. Anwendungsbereich des Gesetzes

Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR bezieht sich auf alle Leistungen nach dem SGB XII sowie dem BVG und betrifft die Unterhaltsansprüche von Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen und können wie bisher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Inhalt der gesetzlichen Regelung

Tz. 6 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Durch das StSenkG ist der Katalog der Eink aus KapV um die Leistungen der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG) und um die Gewinne der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, soweit sie nicht den Rücklagen zugeführt bzw diese Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA aufgelöst werden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Saatzucht (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 89 [Autor/Stand] Unter Saatzucht als i.S. des § 62 BewG sind die Züchtung, Vermehrung und der Verkauf von Zuchtsaatgut zu verstehen. Bloße Vermehrung und Verkauf von Zuchtsaatgut ohne Züchtung ist keine Saatzucht. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Zuchtsaatgut ist nach den Regeln der Erhaltungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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zfs 02/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag vom 8.11.2019 auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom selben Tag und einer eventuell noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen den angefochtenen Bescheid des Antragsgegners vom 24.10.2019 in der Gestalt des inzwischen am 12.11.2019 erlassenen Widerspruchsbescheides, womit dem Antragsteller die Fahrerlaubnis für Kfz unter Anordnung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 4.1 Einnahmen

Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1], Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen, Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen), Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen, der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.1 Laufende Einnahmen

Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere: Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden; ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2.5 Kostenzuordnung bei der Steueranrechnung nach § 34c EStG/§ 26 KStG

U. a. bei ausländischen Einkünften der in § 34d Nr. 7 und 8c EStG genannten Art, die zum Gewinn eines inländischen Betriebs gehören, sind Betriebsausgaben oder Betriebsvermögensminderungen, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den entsprechenden Einnahmen stehen und Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen, die keinen anderen Einnahmen unmittelbar zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.3.6 Überlagerung durch das Handelsrecht – Ertragsteuerinformationsbericht geplant

Während § 138a AO i. V. mit der Transparenz-Richtlinie sowie im Einklang mit der OECD-Empfehlung zum CbCR lediglich eine Berichterstattung gegenüber der Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat bzw. Betriebsstättenstaat vorsieht, verpflichtet der noch nicht abschließend beschlossene handelsrechtliche Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der EU-Bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 2 Besteuerungs­grundsätze

Durch die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wurde die Versteuerung von Kapitaleinkünften reformiert. Die folgende Übersicht zeigt die frühereund die aktuelleRechtslage:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr