Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit des AG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben in den §§ 73–7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / I. Sachverhalt

Gegen den Kläger, der seine Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage auf Zahlung von Anwaltsvergütung in Anspruch nimmt, war ein Bußgeldbescheid erlassen worden, gegen den die Verteidigerin des Klägers Einspruch eingelegt hatte, und zwar wie folgt: Zitat "...Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom 16.4.2021 Einspruch ein. Eine Begründu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Hauptverfahren

a) Allgemeines Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren bei Abwesenheit des Betroffenen

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen geführt, wenn er nicht erschienen ist oder vom Erscheinen entbunden war (§ 74 Abs. 1 OWiG). Frühere Vernehmungen oder schriftliche Erklärungen des Betroffenen werden durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt. Bleibt der nicht vom Erscheinen entbu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Hauptverhandlung

aa) Verweis auf die StPO Rz. 101 [Autor/Stand] Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter gelten die Bestimmungen der StPO über das gerichtliche Verfahren, insb. über die Hauptverhandlung, entsprechend (§§ 71, 46 Abs. 1 OWiG, § 410 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 647 ff.). bb) Vorbereitung Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsnatur und Wirkung

Rz. 74 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt besonderer Art, der sowohl Verwaltungshandeln als auch Justizhandeln beinhaltet[2]. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bescheid der Verwaltungsbehörden verstößt nach Auffassung des BVerfG[3] und nach fast einhelliger Meinung im Schrifttum[4] nicht gegen Verfassungsrecht. Gerade die inzwischen deutl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Teilnahme der Staatsanwaltschaft

Rz. 107 [Autor/Stand] Von Bedeutung ist weiter, dass die StA zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Von ihrem Recht zur Teilnahme wird die StA stets dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind (§ 81 OWiG), eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden ist oder die Aufklärung eines schwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Urteil

Rz. 110 [Autor/Stand] Entscheidet das AG aufgrund der Hauptverhandlung durch Urteil über die Steuerordnungswidrigkeit, ist es an die im Bußgeldbescheid des FA festgesetzte Unrechtsfolge nicht gebunden, es gilt kein Verschlechterungsverbot (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Das Urteil darf also auch zuungunsten des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, d.h. der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit für die Ahndung

Rz. 23 [Autor/Stand] Während die FinB für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten nur in einem Vorschaltverfahren zuständig ist (s. Rz. 72 f.), steht diese Kompetenz in allen anderen Fällen den Gerichten zu, und zwar wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der FinB eingelegt hat (§§ 67 ff. OWiG), wenn die StA die Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anwesenheit des Betroffenen

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Betroffene ist grds. verpflichtet, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (§ 73 Abs. 1 OWiG [2]). Das Gericht entbindet ihn auf Antrag vom Erscheinen, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, nicht auszusagen und seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl. § 73 Abs. 2 OWiG). Rz. 105 [Autor/Stand] Hat das Geri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verweis auf die StPO

Rz. 101 [Autor/Stand] Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter gelten die Bestimmungen der StPO über das gerichtliche Verfahren, insb. über die Hauptverhandlung, entsprechend (§§ 71, 46 Abs. 1 OWiG, § 410 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 647 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Äußerer Gang

Rz. 103 [Autor/Stand] Der äußere Gang der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen entspricht weitgehend dem des Strafverfahrens (§ 243 StPO), doch sind die Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen. So wird in der Hauptverhandlung nicht der Anklagesatz, sondern die in dem Bußgeldbescheid enthaltene Beschuldigung vom Staatsanwalt oder – bei dessen Abwesenheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Beteiligung der Finanzbehörde (§ 401 Abs. 1 Nr. 11 AO)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die FinB hat im gerichtlichen Bußgeldverfahren dieselbe Stellung wie im Steuerstrafverfahren (§ 407 AO i.V.m. § 410 Abs. 1 Nr. 11 AO und § 76 OWiG, s. die Erl. zu § 407). Sie hat die in § 407 AO bezeichneten Beteiligungsrechte [2]. Die in Bezug genommene Sonderregel des § 407 AO schließt § 76 Abs. 2 OWiG, wonach das Gericht unter bestimmten Voraussetzung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtskraft und Vollstreckbarkeit

Rz. 80.1 [Autor/Stand] Findet sich der Betroffene mit dem Bußgeldbescheid ab und legt er keinen Einspruch ein, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig (s. Rz. 133 ff.) und damit vollstreckbar (§§ 89 ff. OWiG; Näheres s. § 412 Rz. 6 ff.). Geldbußen werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen, wohl aber in das Gewerbezentralregister (s. Rz. 143 a.E.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ahndung

Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im Bußgeldbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorbereitung

Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. StPO) ist § 215 StPO (Zustellung des Eröffnungsbeschlusses) unanwendbar, da es im Bußgeldverfahren keinen Eröffnungsbeschluss gibt. Außerdem wird § 216 StPO (Ladung des Angeklagten) durch die im Folgenden näher zu erörternden §§ 73, 74 OWiG modifiziert.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisaufnahme

Rz. 109 [Autor/Stand] Die Vorschriften der StPO über die Beweisaufnahme werden vor allem durch § 77 OWiG modifiziert. Im Bußgeldverfahren gilt nicht das förmliche Beweisrecht des Strafprozesses (s. § 385 Rz. 674, 683). Der Amtsrichter bestimmt vielmehr den Umfang der Beweisaufnahme selbst unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache[2]. Das Gericht kann über die Ablehnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erlass und Zustellung

Ergänzender Hinweis: Nr. 113, 116 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 113, 116) Rz. 75 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid wird schriftlich erlassen[2]. Der Bußgeldbescheid ist erlassen, sobald er vom zuständigen Sachbearbeiter unterzeichnet ist[3]. Bußgeldbescheide wegen Steuerordnungswidrigkeiten werden in der Praxis durch den Sachgebietsleiter der BuStra bzw. durch seinen geschäft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bußgeldbescheid

1. Ahndung Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zulässigkeit

a) Voraussetzungen Rz. 117 [Autor/Stand] Der in § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG enthaltene Katalog der Zulässigkeitsvoraussetzungen macht deutlich, dass die Rechtsbeschwerde bei weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen sein soll (Ausnahme: § 80 OWiG). Die Rechtsbeschwerde ist gegen Urteile und Beschlüsse i.S.v. § 72 OWiG nur statthaft, wenn die Geldbuße 250 EUR überstei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Übernahme bei Zusammenhang zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 110 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 110) Rz. 11 [Autor/Stand] Besteht zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit ein Zusammenhang, so kann die StA, die in der Strafsache ermittelt, bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungsbehörde auch die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit übernehmen ( § 42 Abs. 1 OWiG ). Die Übernahme sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beschluss im schriftlichen Verfahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Grundsatz, dass auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung zu entscheiden ist (§ 264 StPO i.V.m. § 46 OWiG), wird im Interesse einer weiteren Verfahrensvereinfachung eingeschränkt. Im Ausnahmefällen darf das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss entscheiden ( § 72 OWiG ). Als Anreiz für die Zusti...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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zfs 02/2022, Rechtzeitigkei... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Geldbuße in Höhe von 180,00 EUR. Den dagegen erhobenen Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht durch Urt. v. 13.10.2020 gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ohne Verhandlung zur Sache verworfen, da der von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen nicht entbundene Betroffe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zuständigkeit im Einspruchsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Die StA wird zuständig, wenn der Betroffene zulässig gegen den finanzbehördlichen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat und die FinB, die an dem Bußgeldbescheid festhält, ihr die Akten übersandt hat (§ 410 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 4 Satz 1 OWiG, s. Rz. 95).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einschränkung der Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Gemäß § 35 OWiG steht die primäre Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden (FinB) im Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt einer abweichenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung. Die FinB sind zur Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nur zuständig, "soweit nicht nach diesem Gesetz die StA oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formelle Rechtskraft

Rz. 133 [Autor/Stand] Unterlässt es der Betroffene (Verurteilte), innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bußgeldbescheid der FinB bzw. den Strafbefehl des AG Einspruch einzulegen oder die gerichtliche Entscheidung mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren, Berufung, Revision im Strafverfahren, s. Rz. 116 ff., 132) anzufechten oder ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zusammenfassung

Rz. 20 [Autor/Stand] Infolge der primären Zuständigkeit der FinB zur Ermittlung von Steuerstraftaten gem. § 386 Abs. 2 AO spielt die Verfolgungskompetenz der StA nach den §§ 40, 41, 42 OWiG bei Steuerordnungswidrigkeiten nicht eine so erhebliche Rolle wie im allgemeinen Bußgeldverfahren. Ermittelt die FinB im Rahmen des § 386 Abs. 2 AO selbständig bei Verdacht eines Steuerve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Ausschließliche Zuständigkeit im gerichtlichen Bußgeldverfahren

Rz. 19 [Autor/Stand] Im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 108 ff.) obliegen allein der StA die Aufgaben der Verfolgungsbehörde (§ 69 Abs. 4 OWiG nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, § 85 Abs. 4 Satz 3 OWiG im Wiederaufnahmeverfahren, § 87 Abs. 4 Satz 2 OWiG im Nachverfahren gegen einen Bußgeldbescheid). Sie ist aber nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / III. Objektive Eignung

Auf der Grundlage sei – so fährt das AG Augsburg fort – das Schreiben der Verteidigerin objektiv geeignet gewesen, eine endgültige Verfahrenseinstellung zu fördern. Die Verteidigerin habe mitgeteilt, dass der Kläger sich derzeit auf ihren ausdrücklichen Rat nicht zur Sache äußern werde und eine Begründung des Rechtsmittels vorbehalten bleibe. Die Ordnungsbehörde habe sich da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

Rz. 124 [Autor/Stand] Da es für den Betroffenen eine einschneidende Änderung seiner prozessualen Situation bedeutet, wenn auf seinen Einspruch hin die Tat nun auch unter dem Gesichtspunkt einer Straftat geprüft und möglicherweise geahndet wird, muss er vor einer überraschenden Entscheidung geschützt werden[2]. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz in § 81 Abs. 1 Satz 2 OWiG vor, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG in den Fällen des § 13b UStG a.F.

Leitsatz 1. Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. 2. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug kann sich in den Fällen des § 13b UStG a.F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a.F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 15a Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. 3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anwendung der Verfahrensvereinfachungen des OWiG

Rz. 131 [Autor/Stand] Werden in einem gerichtlichen Verfahren gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten und Steuervergehen oder andere Straftaten verfolgt (vgl. § 42 OWiG), gelten für das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeiten grds. auch die Vorschriften der StPO. Für die Taten, die als reine Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, gelten jedoch die vereinfachten Verfahrensvor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen des § 30 OWiG kann die FinB auch Geldbußen als Nebenfolgen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, nichtrechtsfähiger Verein) verhängen (s. Rz. 117 Beispiel 1, § 377 Rz. 109 ff.). Hat ein Organ der juristischen Person/Personenvereinigung (z.B. ein Vorstandsmitglied oder ein ...mehr

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zfs 02/2022, Rechtzeitigkei... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die erhobene Gehörsrüge ist zulässig. Insbesondere wird mit dem Zulassungsantrag auch ausreichend zur Frage der Bevollmächtigung und unter Vorlage des nicht berücksichtigten Vortrags, der grundsätzlich auch geeignet ist, die Sachentscheidung zu beeinflussen, vorgetragen. Auf die zulässige Rüge wird die Rechtsbeschwerde zugelassen und das Verwerfungsurteil des Amtsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verständigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Sehr häufig wird das bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren auch einvernehmlich abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid und insb. die Höhe der Geldbuße wird dabei zwischen der FinB und dem Betroffenen und dessen Verteidiger im Wege einer Verständigung/Absprache abgestimmt (entsprechend für das Strafverfahren s. § 385 Rz. 1233 ff.). Dies ist auch einer der Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

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zfs 02/2022, Fehlende Speic... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. 1. Die – nicht näher ausgeführte – Sachrüge ist unbegründet. Das Amtsgericht hat lediglich versehentlich in der Entscheidungsformel eine Übertretung innerhalb geschlossener Ortschaften tenoriert. Ausweislich der im schriftlichen Urteil enthaltenen Angaben zum Ort der Geschwindigkeitsmessung (de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsschutz

Rz. 70 [Autor/Stand] Schon während des Ermittlungsverfahrens genießen der Betroffene und die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend dem Verfassungsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG einen umfassenden Rechtsschutz. § 62 OWiG eröffnet (entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, §§ 304 ff. StPO) die Möglichkeit, gegen Anordnungen, Verfügungen und andere Maßnahmen, die von der FinB im Ermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der Veranlagung zur...mehr

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Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Kommentar Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrec...mehr