Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeine Verfahrensgrundsätze [Rdn 1480]

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5374]

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / E. Rechtsschutz

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann – wie er allein gegen die Sonderregelungen des Sächsichen Grundsteuergesetzes vorgehen – entweder allein eine fehlerhafte Rechtsanwendung der sächsischen Steuermesszahlen durch das Finanzamt oder (auch) die Verfassungswidrigkeit der sächsischen Steuermesszahlen für Grundstücke als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (A...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste (veröffentlichte) Entscheidung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung. Betreffend das Strafbefehlsverfahren war früher umstritten, ob die gem. § 408b StPO erfolgte Bestellung auch für das gerichtliche Verfahren galt (vgl. die Nachw. bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverh...mehr

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5026]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes mit Gefährdung des Querverkehrs Fußgänger/Radfahrer über 200 EUR mit Fahrverbot von einem Monat mit Schonfrist. Tatmehrheitlich wurde wegen eines Gelblichtverstoßes eine Geldbuße von 10 EUR verhängt. Der Betroffene war nach dem zweiten Verstoß an der ampelgeregelten Einmündung von Polizeibeamten a...mehr

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / IV. Auswirkungen für das Strafbefehlsverfahren

Diese Auffassung hat für das Strafbefehlsverfahren zur Folge – so das LG –, dass die Bestellung des Pflichtverteidigers zweifellos endet, wenn der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst. Lege der Angeschuldigte hingegen Einspruch ein, sei zu differenzieren: Sei eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten, habe die Bestellung schon nach § 140 Abs. 2 StPO fortzudauern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Neben der Auskunftspflicht nach Abs. 1 können die Finanzbehörden (Rz. 11) nach Abs. 2 zur Vorbereitung der Hauptfeststellung (§ 221 BewG) oder von Fortschreibungs- und Nachfeststellungen (§§ 222–224 BewG) örtliche Erhebungen über die Bewertungsgrundlagen anstellen. Die Vorschrift ist somit Ermächtigungsgrundlage für umfangreiche Ermittlungsrechte der Fin...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / I. Sachverhalt

Gegen den Beschuldigten wurde am 6.1.2021 ein Strafbefehl erlassen. Darin war eine Wertersatzeinziehung angeordnet war. Der Verteidiger des Beschuldigten hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung gegen den Beschuldigten fand am 31.3.2021 statt. Der Verteidiger hat dann nach Freispruch später gegenüber der Staatskasse auch die zusätzliche Verfahrensg...mehr

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S / Steuerstrafverfahren [Rdn 2970]

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / Leitsatz

Nach der am 1.7.2017 in Kraft getretenen Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB sind vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einschließlich der Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB erfasst. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV fällt bereits an...mehr

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zfs 01/2022, Wiederaufnahme... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurden ein Bußgeld von 180 EUR sowie ein Fahrverbot festgesetzt. Dagegen wurde kein Einspruch eingelegt, sodass der Bescheid bestandskräftig wurde. Der Geschwindigkeitsverstoß wurde mit dem Messgerät Leivtec XV3 gemessen. Auf den Antrag des Betroffenen hat das AG das Verfahren gemäß §§ 85, 68 f. OWiG, 359 ff. StPO wiederaufgenommen.mehr

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A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1476]

Rdn 1477 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 11. Aufl. 2016 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Tät...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, HV, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1575]

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / II. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das LG bejaht den Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV. 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Nr. 4142 VV Der sachliche Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sei, so das LG, eröffnet. Die Nr. 4142 VV entstehe als Wertgebühr (§ 2 RVG) ausgestaltete besondere Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser...mehr

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AGS 01/2022, Gebühren des V... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging am 2019 wegen Verstößen ihrer Mitarbeiter gegen die FZV, StVG, StVO und StVZO bei der Fahrt eines Mobilkrans auf öffentlichen Straßen eine selbstständige Einziehungsanordnung nach § 29a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 87 Abs. 3, Abs. 6 OWiG über 1.784,00 EUR nebst Auslagen. Ein Bußgeldbescheid wurde nicht erlassen. Der Rechtsanwalt zeigte mit...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1558]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1559 Literaturhinweise: Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im St...mehr

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E / Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1673]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / Leitsatz

1. Nimmt der Betroffene in der irrigen Annahme, zwei ihm zur Last gelegte Tathandlungen stünden in Tateinheit und nicht wie im Bußgeldbescheid rechtlich zutreffend ausgewiesen in Tatmehrheit, den Einspruch teilweise zurück, ist diese Erklärung wirksam. Der Irrtum des Betroffenen ist ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NStZ 1984, 181 m.w.N.). 2. Die Teilrücknahme führt nicht z...mehr

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AGS 01/2022, Kostentragung ... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene ist ein Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltens des erforderlichen Mindestabstands ergangen. Dagegen hat die Betroffene durch ihren Verteidiger Einspruch eingelegt. Die Bußgeldstelle hat die Sache über die Staatsanwaltschaft dem AG vorgelegt. Es wurde ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Die Termine wurden dann mehrfach – zumeist auf Antrag des Verte...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / Sachverhalt

Der Pkw der Klägerin wurde am 11.6.2018 bei einem Kreuzungsunfall beschädigt. Am 29.6.2018 erteilte die Klägerin der DEKRA den Auftrag, die unfallbedingten Schäden an ihrem Kraftfahrzeug zu ermitteln. Die DEKRA erstellte das Gutachten am 2.7.2018. Mit anwaltlichem Schreiben vom 23.7.2018 übersandte die Klägerin das Gutachten der beklagten Versicherung und verlangte Zahlung d...mehr

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / I. Sachverhalt

Das AG hatte im Strafbefehlsverfahren den Rechtsanwalt gem. § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet. Es hat dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Strafbefehl erlassen und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Bei der Zustellung des Strafbefehls hat das AG den Angeklagten darauf hingewiesen, dass ...mehr

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B / Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 722]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1599]

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4038]

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zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

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B / Belehrung des Angeklagten [Rdn 635]

Rdn 636 Literaturhinweise: Dencker, Belehrung des Angeklagten über sein Schweigerecht und Vernehmung zur Person, MDR 1975, 359 Geppert, Die "qualifizierte" Belehrung, in: Gedächtnisschrift für Karlheinz Meyer, 1990, S. 93 Gillmeister, Die Hinweispflicht des Tatrichters, StraFo 1998, 8 Schünemann, Die Belehrungspflichten der §§ 243 Abs. 4, 136 n.F. StPO und der BGH, MDR 1969, 10...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in sonstigen Fällen [Rdn 3357]

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 785]

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V / Verhandlung ohne den Angeklagten, Wiedereinsetzung und Berufung [Rdn 3377]

Rdn 3378 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 640. Rdn 3379 1. Die StPO sieht in zwei Fällen ausnahmsweise die Verurteilung des Angeklagten aufgrund einer HV vor, an der er nicht teilgenommen hat. Dies ist zum einen der Fall des § 232 (dazu → Verhandlung ohne den Angeklagten, Teil V Rdn 3358 ff.). Zum anderen handelt es sich um den Fall des ...mehr

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 639]

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V / Verbindung von Verfahren [Rdn 3236]

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V / Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5021]

Rdn 5022 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4803, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 5023 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Pflichtverteidigung [Rdn 1590]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1591 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Bußgeldverfahren, ...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3384]

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zfs 01/2022, Wiederaufnahme... / 3 Anmerkung:

Es war schon für einige Szenarien prognostiziert worden, dass eine Welle von Wiederaufnahmeverfahren anrollen könnte. Dies fand jedoch bisher nicht statt. Für eine kurze Weile könnten nun aber Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 für die Wiederaufnahme von Verfahren sorgen, wenn die Verurteilung ein Fahrverbot beinhaltet hat, § 85 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 OWiG. Denn für Nebenf...mehr

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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AGS 01/2022, Dauer der Pfli... / Leitsatz

§ 143 Abs. 1 und Abs. 2 StPO sind im Verfahren nach § 408b StPO grundsätzlich uneingeschränkt anwendbar, sodass sich die Beendigung der Bestellung eines Pflichtverteidigers danach richtet. Danach endet eine Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 408b StPO nicht per se mit dem Einlegen des Einspruchs. LG Oldenburg, Beschl. v. 26.10.2021 – 4 Qs 424/21mehr

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1536]

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zfs 01/2022, Wiederaufnahme... / 2 Aus den Gründen:

[…] Der nunmehr beantragten Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens war stattzugeben, da die Voraussetzungen der §§ 85, 68 f. OWiG, 359 ff. StPO vorliegend, erfüllt sind. Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Betroffenen, die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützt wird (§ 359 Nr. 5 StPO), ist zulässig, insbesondere da gegen den Betroffenen eine Nebenfolge in For...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 835]

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3826]

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N / Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2319]

Rdn 2320 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung, in: Festschrift für Karl Schäfer, 1979, S. 65 Lemke-Küch, Das Fragerech...mehr