Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesfinanzhof

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als oberstes Bundesgericht für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München errichtet worden. Anschrift: Ismaninger Straße 109 in 81 675 München. Er ist Revisionsinstanz (> Rechtsbehelfe Rz 60 ff) in der zweizügigen Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH hat für die Bundesrepublik Deutschland die Funktion des...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Elektronischer Rechtsverkehr, Erbrecht, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht

zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften Zusammenfassung Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtferti...mehr

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FoVo 09/2019, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Elektronischer Rechtsverkehr als Kommunikationsweg etabliert Die Praxis zeigt, dass zunächst nur wenige von der schon seit dem 1.1.2013 eröffneten Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs Gebrauch gemacht haben. Insoweit liegen weder bei den meisten Unternehmen und Rechtsdienstleistern noch bei der Justiz hinreichende Erfahrungen vor. Seit dem 1.1.2018 schreitet der elek...mehr

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FF 05/2019, Pakt für den Rechtsstaat – Familiensenate des OLG Köln – Qualifizierung von Familienrichtern

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (v.l.n.r.) VRinOLG Gabriele Ey, RA Klaus Schnitzler, PräsOLG Margarete Gräfin von Schwerin Schnitzler/FF: Die Bundesregierung hat sich aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen den beiden Unionsparteien und der SPD vom Februar 2018, der am 12.3.2018 unterschrieben worden ist, ein Programm gege...mehr

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 3 Der Praxistipp

Die Praxis lässt Abschriften genügen Es handelt sich um eine Nebenentscheidung des BGH mit erheblicher Sprengkraft für die Praxis. Die Frage, ob jedem Vollstreckungsantrag eine Originalvollmacht beizufügen ist, wird tatsächlich nur vereinzelt von den Vollstreckungsorganen aufgeworfen. Wie im Erkenntnisverfahren, wo sich das Gericht so lange mit Abschriften begnügt, bis deren ...mehr

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FoVo 11/2018, Pflicht zur Vorlage der Originalvollmacht beim Vollstreckungs-/Pfändungsantrag nach § 754a oder § 829a ZPO?

Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO und in der Forderungsvollstreckung nach § 829a ZPO unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Antragstellung. In den genannten Normen ist im Einzelnen geregelt, welche Unterlagen in elektronischer Form dem Antrag beizufügen sind. Muss ein antragstellendes IKU eine Origi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52b Elektronisch geführte Prozessakten

Schrifttum N. Fischer, Justiz-Kommunikation – Reform der Form?, DRiZ 2005, 90; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz, NJW 2005, 1009; Viefhues, Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz – Auswirkungen auf das finanzgerichtliche Verfahren, NWB Fach 19,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52a Elektronische Dokumente

Schrifttum Schoenfeld, Klageeinreichung in elektronischer Form, DB 2002, 1629; Weigel, Bestimmende elektronische Schriftsätze und der neue § 77a FGO, DStR 2002, 1841; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren und im Steuerprozess, StuW 2003, 349; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommuni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden, § 87a Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzlich angeordnete Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, soweit in der entsprechenden Formvorschrift keine abweichende Regelung getroffen ist (§ 87a Abs. 3 Satz 1 AO). Letzteres ist z. B. der Fall, wenn ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist weitgehend "technischer" Natur. Sie ist im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel einer weitgehend elektronischen Bearbeitung der Steuerfälle wiederholt geändert worden. Sie soll den Anforderungen an die elektronische Kommunikation Rechnung tragen. Auch im steuerlichen Verwaltungsverfahren ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Begründungsfrist

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vom FG zugelassene Revision muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich begründet werden (zur Schriftform und zum elektronischen Rechtsverkehr s. § 64 FGO Rz. 2 und Erläuterungen s. § 52a FGO). Die Begründung ist – wie die Revision selbst – beim BFH (nicht beim FG!) einzureichen (§ 120 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a AO ist die Grundnorm für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Finanzbehörden. Sie stellt die Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung elektronische Dokumente im Besteuerungsverfahren Berücksichtigung finden. Zu unterscheiden sind die "einfache" elektronische Kommunikation (z. B. E-Ma...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anordnungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der möglichen vorbereitenden Anordnungen. Zulässig sind insbes. folgende Maßnahmen: Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits geladen werden. Die mündliche Erörterung ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52c FGO wurde durch Art. 6 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 10.10.2013 (BGBl I 2013, 3786) m. W. v. 01.07.2014 eingeführt. Darin wird das BMJV bereits jetzt ermächtigt, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den FG eine RechtsVO zur Einführung elektronischer Formulare zu erlassen. Aus §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 125 Rücknahme der Revision

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht weitgehend § 72 FGO; s. deshalb auch die dort gegebenen Erläuterungen. Bei mehreren Revisionsklägern bleibt das Verfahren im Übrigen anhängig (s. BFH v. 31.08.2000, VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320). Andernfalls erfolgt Einstellung durch Beschluss mit der Kostenfolge des § 136 Abs. 2 FGO . Der Einstellungsbeschluss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einlegung der Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einmonatige Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) beginnt für jeden Beteiligten mit der Zustellung des vollständigen, d. h. mit Tatbestand und Entscheidungsgründen sowie den sonstigen in § 105 Abs. 2 FGO bezeichneten Bestandteilen versehenen Urteils. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ist an diesen zuzustellen. Die Zustellung an e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 6 Dokumentation bei elektronischer Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 52b Abs. 4 FGO)

Rz. 31 Falls ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, ist die Dokumentation in der Papierakte[1] nach § 52b Abs. 4 FGO vorzunehmen. Wird ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur durch De-Mail übermittelt, ist darauf hinzuweisen, dass die einfache De-Mail fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Transfer elektronischer Dokumente bei führender Papierakte (§ 52b Abs. 2 FGO)

Rz. 26 § 52b Abs. 2 FGO in der seit 1.1.2018 geltenden Fassung[1] regelt den Medientransfer bei führender Papierakte. Wird ein elektronisches Dokument übermittelt, ist nach § 52b Abs. 2 S. 1 FGO ein Ausdruck für die Papierakte zu fertigen. Eine ausdrückliche Ausnahme sieht § 52b Abs. 2 S. 2 FGO für Anlagen zu vorbereitenden Schriftsätzen[2] vor. Bei derartigen Anlagen kann e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 52b FGO wurde erstmals mit Wirkung vom 1.4.2005 durch das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz[1] eingeführt. Die mit dem JKomG eingeführten § 52b Abs. 2 bis 5 FGO wurden sodann durch § 52b Abs. 2 bis 6 i. d. F. des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[2] ersetzt, die am 1.1.2018 in Kraft ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Elektronische Akte

Rz. 16 Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Akte, die in Papierform geführt wurde. Sie ist ein Dokumentenmanagementsystem[1], also eine Software, die das elektronische Erfassen, Bearbeiten, Verwalten und Archivieren von Dokumenten umfasst. Rz. 17 Die Anforderungen an die elektronische Akte beschreibt z. B. § 4 eAktVO FG NRW.[2] Danach ist insbesondere zu gewährleisten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Regelungen in § 52b Abs. 1 FGO

Rz. 9 § 52b Abs. 1 S. 1 FGO bildet die Rechtsgrundlage für die führende elektronische Akte. Um grundsätzlich eine einheitliche Aktenführung zu ermöglichen und um "Hybrid-Akten" zu vermeiden, ist zu entscheiden, ob in der Übergangszeit bis 1.1.2026 die Akten in Papierform oder in elektronischer Form geführt werden. Die jeweils bestimmte Form ist dann "führend", so dass Dokume...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Verpflichtende führende elektronische Akte ab 1.1.2026 (§ 52b Abs. 1a FGO)

Rz. 23 § 52b Abs. 1a FGO wurde mit Wirkung ab 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs[1] eingefügt, um medienbruchfrei die elektronische Arbeitsweise voranzutreiben. § 52b Abs. 1a FGO schreibt ab 1.1.2026 die elektronische Aktenführung verbindlich vor und ersetzt ab diesem Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen, bleibt den B...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Am 16.2.2018 ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in Kraft getreten (BGBl I S. 201). Durch die Verordnung wird in § 32a Abs. 2 S. 2, Abs. 4 Nr. 3 StPO enthaltene Verordnungsermächtigung genutzt, um durch eine Ergänzung der am 1.1.2018 in Kraft getretenen Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) den Anwendungsbereich der ERVV auf d...mehr

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zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden

Am 1.1.2018 ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 8.2.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 197). Demnach ist die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Familienkassen als Bußgeldbehörden entgegen § 110c S. 1 OWiG i.V.m. § 32a StPO erst ab dem 1.1....mehr

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AGS 4/2018, Pauschale für P... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Die von der Antragstellerin geltend gemachte Pauschale für Post-und Telekommunikationsdienstleistungen i.H.v. 20,00 EUR ist im Rahmen der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Nach Nr. 7002 Abs. 1 VV kann die Pauschale (für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen) in jeder Angelegenheit anstelle de...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Auslagenpauschale auch bei ausschließlicher Nutzung elektronischer Medien?

Frage: In Ausgabe HHG 02/2018 wurde geschildert, dass ein Steuerberater nach § 16 StBVV Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte hat. In Zeiten der zunehmenden Nutzung moderner Kommunikationsmittel stellt sich uns nun die Frage, ob die Auslagenpauschale durch jedwede Nutzung dieser Kommunika...mehr

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zfs 3/2018, Wirksamkeit des... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG statthaft und auch sonst zulässig, insb. in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingelegt und begründet worden." In der Sache hat sie keinen Erfolg. Die Überprüfung des Urteils nach Maßgabe der Rechtsbeschwerdebegründung und der Gegenerklärung vom 23.10.2017 hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betr. ergeben. 1. ...mehr

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zfs 2/2018, zfs 2/2018 / Verordnungen für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden

Am 1.1.2018 sind für die Geschäftsbereiche der Bundesministerien des Inneren, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur Verordnungen für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden vom 29.12.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 4018, 4023, 4032 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 2.2 Bekanntgabefiktion (Abs. 2, 2a)

Rz. 11 Schriftliche VA werden im Regelfall mit der Post übersandt. In diesen Fällen gilt im Inland zugunsten des Adressaten der dritte Tag nach Aufgabe zur Post als frühester Zugangszeitpunkt. Ein tatsächlich früherer Zugang ist unbeachtlich. Bei den drei Tagen handelt es sich nicht um eine Frist i. S. v. § 26, so dass der Zugang auch auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2017, Neue Praxis: der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Reform: neue Möglichkeiten der Antragstellung Mit Inkrafttreten des § 754a ZPO am 26.11.2016 ist es möglich, den vereinfachten Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher unter Beachtung der in § 754a ZPO genannten Voraussetzungen elektronisch zu versenden. Mit einer über vierjährigen Erfahrung bei der Einreichung von elektronischen Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Seine einfachgesetzliche Ausformung findet der Grundsatz nicht nur in § 62, sondern auch in zahlreichen weiteren Regelungen des SGG, etwa in §§ 112, 120, 128 SGG. Beteiligte müssen vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit haben, sich zum Streitgegenstand zu äußern und gehört zu werden (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2010, 1 BvR 448/06, NZS 2011 S. 133; vgl. schon Rz. 1). Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Elektronischer Rechtsverkehr

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Am 12.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2208). Das Gesetz schafft für die elektronische Aktenführung im...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Am 12.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2208). Das Gesetz schafft für die elektronische Aktenführung im Strafverfahren eine gesetzliche Grundlage. Bis zum 31.12.2025 soll die elektronische Aktenführung dabei l...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Zugang elektronischer Dokumente

Rz. 9 § 87a Abs. 1 S. 2 AO bestimmt analog § 130a Abs. 3 ZPO, wann ein elektronisches Dokument zugegangen ist. Maßgebend ist danach der Moment, in dem die Empfangseinrichtung das Dokument in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat. Erforderlich ist, dass das Dokument vom Empfänger geöffnet und gelesen werden kann, damit dieser ggf. die Möglichkeit zur Einleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Besondere Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 14 § 87a Abs. 2 AO legt fest, wie die Finanzbehörden zu verfahren haben, wenn ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht bearbeitbar ist. Sie haben diesen Umstand dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Die Finanzbehörden sind hierdurch verpflichtet, eingehende elektronische Dokumente zeitnah darauf zu üb...mehr

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Elektronischer Rechtsverkehr

Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Am 28.9.2016 ist die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) v. 23.9.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 2167). Nach § 21 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden Rechtsanwalt...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV)

Am 28.9.2016 ist die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) v. 23.9.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 2167). Nach § 21 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empf...mehr

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung ist unzulässig." 1. Der von der Kostenschuldnerin als “Einspruch/Beschwerde’ bezeichnete Rechtsbehelf wird rechtsschutzgewährend i.S. einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach § 66 Abs. 1 GKG ausgelegt … 3. Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereich...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / dd) Elektronischer Rechtsverkehr

Die maßgeblichen (Vertrags-)Regelungen über den elektronischen Geschäftsverkehr enthält das Kapitel 3 mit §§ 312i, 312j BGB. Während § 312i BGB die "allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr" regelt (s. den Pflichtenkatalog des § 312i Abs. 1 S. 1 BGB), enthält § 312j BGB die "besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern" (Abs....mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 3 Entwurf zu einer Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERV) vorgelegt. Die Verordnung soll auf Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO in der Fassung nach dem Gesetz zur Förde...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 10 Reihe "ERV" ab sofort in der ZAP App verfügbar

In der ZAP App finden Sie – neben der digitalen Ausgabe der ZAP und Ihrer persönlichen ZAP Bibliothek – die Reihe "Elektronischer Rechtsverkehr", herausgegeben von Dr. Wolfram Viefhues. Diese Arbeitshilfe nutzen Sie kostenlos. Bereits erschienen sind Ausgabe 1 ("Das beA in der Praxis") und Ausgabe 2 ("beA-Praxishilfen – Entwicklungen – Rechtsprechung"). Bleiben Sie so auf de...mehr