Elterngeld
Elterngeld zielt darauf ab, einen Ausgleich zu schaffen, wenn Eltern nach der Geburt vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten und dadurch ein geringeres Einkommen haben. Diese finanzielle Unterstützung sichert die Lebensgrundlage der Familien. Es wird auch für Eltern gewährt, die vor der Geburt überhaupt kein Einkommen hatten.
Anspruch auf Elterngeld haben leibliche Eltern und Adoptiveltern - in Ausnahmefällen auch andere Personen-, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Elterngeld ist lohnsteuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt.
Basiselterngeld: Bezugsdauer
Teilen sich Eltern die Betreuung, kann das Basiselterngeld bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Dabei muss ein Elternteil die Leistung für mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen. Das Basiselterngeld wird pro Elternteil höchstens für 12 Monate (bei Alleinerziehenden höchstens für 14 Monate) geleistet.
Höhe des Elterngelds
In der Regel beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Liegt das Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.240 Euro pro Monat steigt das Elterngeld schrittweise auf 66 bzw. 67 Prozent. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhöht sich das Elterngeld mit sinkenden Einkommen auf bis zu 100 Prozent. Hat der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt, wird das Basiselterngeld in Höhe des monatlichen Mindestbetrages von 300 Euro geleistet. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro pro Monat.
Eltern, die mehrere kleine Kinder betreuen, erhalten zusätzlich zum Basiselterngeld einen Geschwisterbonus bzw. einen Mehrlingszuschlag.
ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit
Eltern, deren Kind ab dem 1.7.2015 geboren ist, haben Anspruch auf ElterngeldPlus. ElterngeldPlus wird über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus geleistet und kommt in Betracht, wenn Eltern während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten.
Ein Monat mit Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus kann somit doppelt solange bezogen werden wie das Basiselterngeld. Der Zahlbetrag beträgt höchstens 50 Prozent des Basiselterngeldes.
Eine Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach den Wünschen der Eltern ist möglich.
Beantragung des Elterngeldes
Elterngeld ist schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen. Es empfiehlt sich den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, da Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Kalendermonate vor Antragseingang geleistet werden.