Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF

Rn. 261 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2005 auf alle noch offenen Verfahren anordnet, bestehen keine verfassungsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschnitts durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht ...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 535 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 440 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 441 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Steuerrecht

BVerfG, Beschl. v. 28.6.2022 – 2 BvL 9/14 § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG i.d.F. des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (BGBl I S. 2915) ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.5 Mutterschaftsgeld neben Elterngeld

Rz. 171 Es stellt sich die Frage, ob das Elterngeld i. S. d. BEEG Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld hat und das Mutterschaftsgeld insoweit zum Ruhen bringt. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Nach § 3 Abs. 1 BEEG mindert sich das Elterngeld um die Höhe des Mutterschaftsgeldes i. S. d. § 24i SGB V, wenn beides wegen desselben Kindes gewährt wird. Wird Elterngeld...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die weder Arbeitnehmerinnen oder Heimarbeiterinnen sind, noch deren Arbeitsverhältnis zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruchsbe...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen un...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Hat das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft vor Beginn der Schutzfrist geendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn der Schutzfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis seit der Schutzfrist/Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen unbezahltem Urlaub oder Erziehungsgeld bzw. Elternzeit), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus dem N...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bildung in Beschäftigungspausen

Rz. 28 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Eine berufliche Fort- und Weiterbildung ist etwas anderes als eine ‚Berufsausbildung’; das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG ist deshalb nicht tatbestandsmäßig (> Rz 12). Insofern ist es unerheblich, ob der Stpfl über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt oder nicht. Rz. 29 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen eines Arbeitsuchenden fü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.2 Mutterschaftsgeld (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG, das nach Maßgabe von § 24i SGB V (vgl. Komm. dort) von der Krankenkasse gezahlt wird, ist nur grundsätzlich unpfändbar. Der Verweis auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG ist allerdings so nicht zutreffend, denn nicht § 19 Abs. 1 MuSchG selbst begründet den (pfändbaren) Anspruch auf Mutterschaftsge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 5, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.3 Wohngeld (Abs. 3 Nr. 2a)

Rz. 32 Mit Art. 2 Nr. 6 des Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung ab 1.1.2005 in Abs. 3 Nr. 2a zusätzlich die Unpfändbarkeit von Wohngeld hinzugekommen und im Zusammenhang mit der Neufassung des Abs. 3 nicht geändert worden. Die Unpfändbarkeit ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1516 S. 68), dass das Wohngeld als Sozialleistung zwar b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 2 Abs 5a S 1 EStG

Rn. 348f Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit es außersteuerliche Rechtsnormen betrifft, werden bei folgenden Begriffen bestimmte Beträge hinzuaddiert: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 348g Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Außersteuerliche" Rechtsnormen sind insbesondere solche des Sozialrechts, die an einkommensteuerliche Begriffe anknüpfen ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.6 Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge (Nr. 6)

Rz. 20 Erziehungsgelder (vgl. § 54 Abs. 5 SGB I; LG Oldenburg, Rpfleger 1987, 28) und Studienbeihilfen sind als zweckgebundene Leistungen unpfändbar, gleichgültig, ob sie aus öffentl. oder privater Hand gezahlt werden (Stein/Jonas/Brehm, § 850a Rn. 32). Hierzu zählen auch Stipendien, die mit der Auflage gewährt werden, nach Abschluss des Studiums in den Dienst der zahlenden ...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Elterngeld

Rz. 20 Wenn die Kindsmutter Elterngeld bezieht, ist zu beachten: SüdL 2.5 Elterngeld ist Einkommen, soweit es über den Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR, bei verlängertem Bezugsrecht über 150 EUR hinausgeht. Der Sockelbetrag (§ 11 S. 4 BEEG) und Bundeserziehungsgeld sind kein Einkommen, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmefälle der § 9 S. 2 BErzGG, § 11 S. 4 BEEG vor.mehr

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Anhang 2 / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 314 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Rz. 315 Bei der Billigkeitsabwägung im Einzelfall sind die Kindesbelange zu wahren und die Kindesbetreuung ist bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 7 Dark Horse – Ein Gespräch mit Jasper Grote

Dark Horse GmbH & Co. KG, Entwicklung von Produkten und Services für Kunden; Beratung zu Innovation im Sinne von kultureller Entwicklung zu New Work und digitaler Transformation, 30 Kommanditisten, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Jasper Grote, Gesellschafter Britta Redmann: Warum sind Sie mit Ihrem Unternehmen agil geworden? Jasper Grote: Wir haben alle Design Thinking studiert,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.6.3 Gesetzliche Rente, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld

Aus den für die Entgeltumwandlung aufgewendeten Betrag werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, wodurch sich die gesetzliche Rente verringert, wenn – wie im Regelfall – das Entgelt des Versicherten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die dadurch eintretenden Verluste sind allerdings nicht groß. In der Rentenversicherung vermindert sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr