Fachbeiträge & Kommentare zu Energiesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Steuerfrei sind nach der Vorschrift die Umsätze der Blinden. Unter die Vergünstigung fallen somit grundsätzlich Umsätze jeder Art, auch den Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben. Die Steuerfreiheit ist auch nicht nach der Höhe der Entgelte begrenzt. Einzige Voraussetzung ist, abgesehen von den Voraussetzungen hinsichtlich der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nicht unter die Steuerbefreiung fallende Umsätze

Rz. 41 Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind die in § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG aufgezählten Umsätze: Lieferungen von Energieerzeugnissen i. S. d. § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG und von Alkoholerzeugnissen i. S. d. Alkoholsteuergesetzes, wenn der Blinde für diese Erzeugnisse Energiesteuer oder Alkoholsteuer zu entrichten hat, und Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2022, zfs Aktuell / Energiesteuersenkungsgesetz

Am 1.6.2022 ist das Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStStkG) v. 24.52022 in Kraft getreten (BGBl I S. 810), mit dem die Steuer für drei Monate auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Quelle: BundesratKOMPAKT zur 1021. Sitzung des Bundesrates am 20.5.2022mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Zinsanspruch

Rz. 21 [Autor/Stand] Zinsanspruch bei unionsrechtswidrig erhobenen bzw. nicht erstatteten Steuern. Wurden Steuern unter Anwendung unionsrechtswidriger nationaler Rechtsnormen erhoben, so ergibt sich nach der Rspr. des EuGH für den Steuerpflichtigen unmittelbar aus dem Unionsrecht [2] (s. aber auch § 50c Abs. 4 EStG [3]) nicht nur ein Anspruch auf Erstattung dieses Steuerbetrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 1 Anwendungsbereich

Führt ein Unternehmer im Inland einen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, entsteht für diesen Umsatz Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer berechnet sich dabei nach dem für den Umsatz maßgeblichen Steuersatz[1] sowie der Bemessungsgrundlage.[2] Bemessungsgrundlage ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

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Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

Leitsatz 1. Die Vereinbarung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts i.S. des § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften. 2. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden war. Normenkette § 60 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

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Klima-Reporting: Mit dem Co... / 4 Hoher Energiekostenanteil forciert Veränderungen

Mit einem Energiekostenanteil am Bruttoproduktionswert von bis zu 10 5 trägt ein effektives Energiemanagement auch spürbar zum Margenerhalt (z. B. EBIT (Earnings before interest and taxes) -Marge) von Unternehmen bei. Somit liegt der Schluss nahe: "Um sich […] ökonomisch [… und] zukunftsorientiert aufzustellen, ist es deshalb notwendig, dass Unternehmen vermehrt ein Augenmer...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.2 Verbrauchsteuern

Rz. 19 Verbrauchsteuern sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Gegenstand bzw. dessen Übertritt aus einem der Besteuerung unterliegenden Bereich (Herstellungsbereich) in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr oder das Halten oder der Verbrauch bestimmter Güter als für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich angesehen werden.[1] Anknüpfungspunkt ist ...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.3 Behandlung in der GuV-Rechnung nach HGB

Rz. 11 Grundsätzlich wären zwar Verbrauchsteuern und Zölle als "sonstige Steuern" (Pos. 15 Gesamtkostenverfahren; Pos. 15 Umsatzkostenverfahren) auszuweisen. In der durch das BilRUG geänderten Fassung des § 277 Abs. 1 HGB wurde allerdings die Definition der auszuweisenden Umsatzerlöse um eine – über die Umsatzsteuer hinausgehende – Kürzungspflicht um die "sonstigen direkt mi...mehr

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Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte (1)

Leitsatz Gibt der Mineralölhändler die Abgabenvergünstigung i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk nur zum Teil an die Begünstigten (Angehörige der US-Streitkräfte) weiter, steht ihm der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer gemäß § 105a Abs. 1 EnergieStV auch nur anteilig zu. Normenkette Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk, § 105a Abs. 1...mehr

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Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Leitsatz 1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO. 2. Die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Recht...mehr

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Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Leitsatz 1. Ein Zinsbescheid über Prozesszinsen enthält nicht zugleich eine stillschweigende Ablehnung weiterer Zinsen, insbesondere auf unionsrechtlicher Grundlage. 2. Sieht eine Richtlinie eine obligatorische Steuerbefreiung vor, die der Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, und kann sich der Steuerpflichtige deshalb unmittelbar auf die entsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.11 Unbilligkeit bei Verbrauchsteuern

Rz. 83 Bei Verbrauchsteuern gehört es zu der Wertung des Gesetzgebers, dass die bedingte Steuerschuld unbedingt wird, wenn die verbrauchsteuerpflichtige Ware einer anderen als der begünstigten Zweckbestimmung zugeführt wird.[1] Wird daher eine erlaubnispflichtige (steuerbegünstigte) Ware an einen Abnehmer abgegeben, der nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist, ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei den Verbrauchsteuern

Rz. 28 Für Verbrauchsteuern gilt eine Reihe von besonderen Billigkeitsmaßnahmen. Nach § 48 EnergieStG kann eine Steuerentlastung gewährt werden, wenn gekennzeichnetes Gasöl mit anderem Gasöl vermischt wird. Nach § 60 EnergieStG wird bei Zahlungsausfällen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung von der Energiesteuer gewährt. Grund für diese Billigkeitsmaßnahme ist, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.4.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

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Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz 1. Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat. 2. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte....mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz 1. Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsan­spruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist. 2. Wird eine im Abrechnungszeitraum entnommene Strommenge entgegen § 18 Abs. 4 Nr. 1 StromStV a.F. innerhalb der Antragsfrist im Antrag ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 45a Stand: EL 25 – ET: 05/2017 § 277 Abs. 1 (n. F.) sieht eine zwingende Kürzung der "UE" um "sonstige[.] direkt mit dem Umsatz verbundene[.] Steuern" vor. Es stellt sich die Frage, welche Steuern in den Anwendungsbereich von § 277 Abs. 1 fallen, d. h., ob alle Verbrauchsteuern und Monopolabgaben, wie z. B. die Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Sekt-, Strom-, Tabak-...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.3 Multilaterales Übereinkommen (Multilateral Convention)

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere Mitgliedstaaten

Leitsatz 1. Der in § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG normierte Entlastungsanspruch entsteht mit dem Verbringen der begünstigten Energieerzeugnisse in einen anderen Mitgliedstaat oder mit der Ausfuhr. 2. Für Biokraftstoffe, die bis zum 17. August 2009 und damit vor dem Inkrafttreten der in § 50 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 EnergieStG durch das Gesetz zur Änderung der Förderung von Bi...mehr

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Entlastungsanspruch des Verwenders von Energieerzeugnissen setzt keine Festsetzung und Entrichtung der Energiesteuer voraus

Leitsatz 1. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der nachweislichen Versteuerung in § 51 Abs. 1 EnergieStG ist die Entstehung der Energiesteuer für das verwendete Energieerzeugnis nicht ausreichend. 2. Der Entlastungsanspruch nach § 51 Abs. 1 EnergieStG entsteht mit der Verwendung des von einem Lieferer in der Regel gegen Rechnung bezogenen Energieerzeugnisses und ist ni...mehr

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Festgestellte Fehlmengen führen bei festgestellten Unregelmäßigkeit unmittelbar zur Entstehung der Energiesteuer

Leitsatz 1. Eine Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung nach § 14 Abs. 1 EnergieStG ist erst dann beendet, wenn der Empfänger das bei ihm eingetroffene Beförderungsmittel vollständig entladen hat, sodass die Feststellung von Fehlmengen während des Entladevorgangs noch während der Beförderung erfolgt. 2. § 14 Abs. 3 EnergieStG ist richtlinienkonform dahin a...mehr

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Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

Leitsatz Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer i.S.v. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Normenkette § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 172 Abs. 1 AO, § 1, § 8 BlnZwStG, Art. 105 Abs. 2a GG, § 69 Abs. 3 FGO Sachverhalt Der Ast. im vorliegenden Verfahren auf Gewährung einer AdV nach § 69 Abs. 3 FGO und seine Ehefrau waren langjähri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anmeldepflicht nach § 139 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 5 Hersteller von verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind nach § 139 Abs. 1 S. 1 AO verpflichtet, ihren Betrieb vor Eröffnung der für die Verbrauchsteuer zuständigen Finanzbehörde anzumelden. Die örtliche Zuständigkeit des HZA ergibt sich aus § 12 Abs. 2 FVG und § 23 AO. Rz. 6 Der Begriff "Betrieb" ist nicht i. S. d. des § 138 AO zu verstehen, sondern erfasst jede Betriebsst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen

Rz. 7 § 167 AO enthält lediglich Verfahrensvorschriften zu Steueranmeldungen, nicht aber die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung, eine Steueranmeldung abzugeben. Die Vorschrift regelt nur, wann eine Steuerfestsetzung erforderlich ist bzw. in welchen Fällen hiervon abgesehen werden kann. In welchen Fällen Steueranmeldungen abzugeben sind, richtet sich nach den Einzelsteuerg...mehr

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Ermittlung des Steuersatzes für als Substitutionsheizstoff verwendetes Testbenzin

Leitsatz 1. Die Ausgestaltung des Steuertarifs für Energieerzeugnisse, der für bestimmte Energieerzeugnisse einen allgemeinen Steuersatz vorsieht, bei dem es nicht darauf ankommt, ob diese als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, begegnet keinen unionsrechtlichen Bedenken. 2. Bei der Festlegung eines Steuersatzes für ein Energieerzeugnis, für das in § 2 Abs. 1 bis 3 Energi...mehr

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Ermittlung des Steuersatzes für als Substitutionsheizstoff verwendetes Toluol

Leitsatz 1. Die Ausgestaltung des Steuertarifs für Energieerzeugnisse, der für bestimmte Energieerzeugnisse einen allgemeinen Steuersatz vorsieht, bei dem es nicht darauf ankommt, ob diese als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden, begegnet keinen unionsrechtlichen Bedenken. 2. Bei der Festlegung eines Steuersatzes für ein Energieerzeugnis, für das in § 2 Abs. 1 bis 3 Energi...mehr

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Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von Schamotte

Leitsatz 1. Die Gewinnung von Ton auch in gebrannter Form und die Herstellung von Schamotte-Körnungen sind der Klasse 14.22 der Klassifikation der Wirtschaftszweige zuzuordnen, weshalb eine Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG nicht in Betracht kommt. 2. Durch Brennen von Ton hergestellte Schamotte-Körnungen sind nicht deshalb in die Klasse DI 2...mehr

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Energieerzeugnisse mit zweierlei Verwendungszweck ("dual use")

Leitsatz Wird ein Energieerzeugnis im Rahmen eines Herstellungsprozesses nicht nur als Heizstoff verwendet, sondern sind dessen Verbrennungsgase darüber hinaus zum Abschluss des Herstellungsprozesses erforderlich, liegt ein zweierlei Verwendungszweck i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG vor, ohne dass es auf eine Rangfolge der Verwendungszwecke oder ein (zusätzliche...mehr

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EuGH-Vorlage zu den energiesteuerrechtlichen Folgen der Feststellung von Unregelmäßigkeiten (Fehlmengen) nach § 14 Abs. 3 EnergieStG

Leitsatz 1. Ist Art. 10 Abs. 4 Richtlinie 2008/118/EG dahin gehend auszulegen, dass dessen Voraussetzungen nur dann erfüllt sind, wenn die gesamte Menge der in einem Verfahren der Steueraussetzung beförderten Waren nicht an ihrem Bestimmungsort eingetroffen ist, oder kann die Regelung unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 6 Richtlinie 2008/118/EG auch auf Fälle angewendet ...mehr

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Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für Energie­steuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt

Leitsatz 1. Eine nach luftverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erteilende Betriebsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG zu gewährende Energiesteuerbefreiung. 2. Einer Befreiung von der Energiesteuer steht nicht entgegen, dass entgeltliche Luftfahrtdienstleistungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen an andere Unternehmen erbracht w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von verlorenen Sandgussformen in einer Eisengießerei

Leitsatz 1. Erdgas, das in einer Eisengießerei in einem Kerntrocknungsofen mit dem Ziel eingesetzt wird, die für den Eisenguss benötigten und nach dem Guss zerstörten Sandgussformen zu trocknen, wird nicht für die Metallerzeugung und Metallbearbeitung i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EnergieStG verwendet, sodass eine Energiesteuerentlastung nicht in Betracht kommt. 2. Bei d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung der Energiesteuer bei Abgabe an einen Nichtberechtigten

Leitsatz 1. Eine Abgabe von Energieerzeugnissen i.S.d. § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG liegt auch in den Fällen vor, in denen der Abgebende einer anderen Person aufgrund eines vereinbarten Besitzmittlungsverhältnisses den mittelbaren Besitz an den Energieerzeugnissen verschafft. 2. Die in § 30 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG getroffene Regelung kann nicht als allgemeine Heilungsvorsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine KWK-Steuerbegünstigung für die Zusatzbefeuerung eines Abhitzekessels ohne gleichzeitige Stromerzeugung

Leitsatz Wird in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten eine Dampfturbine mit der Folge des Ausfalls der Stromerzeugung abgeschaltet und die zu ihrem Betrieb erforderliche Wärme in einem Abhitzekessel zusätzlich erhitzt, um sie an Kunden als Nutzwärme abzugeben, kommt eine Steuerbegünstigung für das zur Erhitzung des Kess...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Erstattung von Energiesteuer

Leitsatz Eine Erstattung der Energiesteuer nach § 60 EnergieStG ist nur dann möglich, wenn der Mineralölhändler offene Forderungen rechtzeitig gerichtlich geltend machtverfolgt. Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten. Sachverhalt Im Juli und August 2009 belieferte die Klägerin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

Leitsatz Eine Erstattung von Energiesteuer nach § 60 EnergieStG ist nur dann möglich, wenn der Mineralölhändler offene Forderungen rechtzeitig gerichtlich verfolgt. Dies ist auch dann nicht entbehrlich, wenn sein Kunde mitteilt, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorsteht. Sachverhalt Im Zeitraum vom Mai/Juni 2009 belieferte die Klägerin eine Firma im Rahmen von n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des ­Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

Leitsatz 1. Die Beschränkung der energiesteuerrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen auf reine Biokraftstoffe und die ab 1.1.2007 vorzunehmende Besteuerung mit Dieselkraftstoff vermischter Pflanzenöle durch die Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. 2. Ein umsichtiger und be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Grafitelektroden

Leitsatz 1. Für die Herstellung von Grafitelektroden kommt eine Stromsteuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG i.d.F. vom 15.7.2006 nicht in Betracht. 2. Zur Auslegung des § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG sind die NACE Rev. 1.1 und die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) nebst deren Erläuterungen heranzuziehen. Normenkette § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG, VO (EWG) Nr. 3...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einsatz von Schweröl zum Antrieb von Motoren schließt steuerfreie Verwendung als Probe aus

Leitsatz Werden Energieerzeugnisse im Rahmen der Entwicklung von Kraftstoffen in größeren Mengen zum Antrieb von Schiffsmotoren eingesetzt, kommt eine steuerfreie Verwendung der in den Motoren verbrannten Energieerzeugnisse als Probe zu Untersuchungszwecken nach § 25 Abs. 2 EnergieStG nicht in Betracht. Normenkette § 25 Abs. 2, § 66 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG, § 58 Abs. 2, § 105...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten

Leitsatz 1. Betreiber von Bodenstromaggregaten zur Bordstromversorgung von Flugzeugen können für das Kalenderjahr 2004 neben der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG zu gewährenden Steuerbefreiung für den erzeugten Strom nicht zusätzlich eine Vergütung der auf dem zur Stromerzeugung eingesetzten Gasöl lastenden Energiesteuer beanspruchen. 2. Einem unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Buc...mehr