Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Teil D: Vergütung und Kosten / 7 Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 67]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 32 Terminsgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 407]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 30 Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 392]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 38 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Abrechnung [Rdn 465]

Rdn 466 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, StRR 2012, 4 ders., Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, VRR 2012, 44 ders., Entschädigung für überlange Straf- und Bußgeldverfahren – die Neuregelungen im GVG, ZAP F. 22, S. 591 H....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.5 Teilentgeltliche Übertragung

Tz. 28c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung gem § 22 Abs 1 UmwStG in allen Fällen der entgeltlichen Anteilsübertragung, aber nur bei bestimmten Vorgängen der unentgeltlichen Übertragung eingreift (Rückschluss aus § 22 Abs 6 UmwStG), muss bei einer Anteilsveräußerung gegen ein Teilentgelt das Geschäft – nicht nur wegen der stlichen Beh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter abgesehen von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG) (Müller/Dorn)

Rn. 1496 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 4 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung einzelnen WG mit Ausnahme der Einlage, dh Übertragungen die betrieblich und nicht privat veranlasst sind. Die genannte Rechtsvorschrift ersetzt den bis 1998 gültigen § 7 Abs 2 EStDV aF und weicht dabei nicht ganz unbedeutend von der früheren Rechtsnorm ab. Früher hieß es "aus betrieblich...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 46 Wiederaufnahmeverfahren, Bußgeldverfahren, Gebühren [Rdn 624]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 63 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Obwohl die KGaA eine Kap-Ges ist (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG und s Tz 8), liegt hinsichtlich des Kpl-Anteils des phG keine Beteiligung an einer Kap-Ges vor. Die Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG ist ein Fall der Betriebsveräußerung (s § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG; s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881; und s Urt des FG Hbg v 14.11.200...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 11 Berufung, Verfahrensgebühr [Rdn 110]

Rdn 111 Literaturhinweise: Burhoff, Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1 ders., Der (Haft-)Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, AGS 2023, 147 s. i.Ü. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei → Berufung, Gebühren, Teil D Rdn 88. Rdn 112 1. Für seine Tätigke...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 15 Einspruch, Bußgeldverfahren [Rdn 165]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 166 Literaturhinwe...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 17 Gegenvorstellung, Gebühren [Rdn 180]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 07.06.2001, BStBl I 2001, 367 (Mitunternehmer: Übertragung von Einzel-WG aus dem BV oder Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen); BMF v 26.02.2007, BStBl I 2007, 269 (Vorweggenommene Erbfolge: Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil); BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 (Übertragung und Überführung von einzelnen WG); BMF v 12.09.2013, BStBl I 2013,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 21 JGG-Verfahren, gebührenrechtliche Besonderheiten [Rdn 246]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 29 Revision, Terminsgebühr [Rdn 385]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 33 Terminsgebühr, Allgemeines [Rdn 415]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 31 Revision, Zusätzliche Verfahrensgebühr (Nr. 4141 VV RVG) [Rdn 401]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

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zfs 09/2024, Zur Rückgabe e... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere genügt die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, auch wenn der von der Beklagten formulierte Berufungsantrag allein nicht erkennen lässt, worauf das Rechtsmittel neben der angestrebten Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichtet ist. Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

a) Geschäftsvorfall ... 1. einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) ... Rz. 2783 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorg...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierter Abschnitt: Geschäftsbetrieb

§ 29 Allgemeines Der Gerichtsvollzieher regelt seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, soweit hierüber keine besonderen Bestimmungen bestehen. § 30 Geschäftszimmer (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher muss an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) kann dem Gerichtsvollzieher gestatten, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.6 Nebenkosten und Depotgebühren

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kein Arbeitslohn sind die vom Arbeitgeber übernommenen Nebenkosten, die mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbunden sind (z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft oder Kosten für Registereintragungen). Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depot...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 154 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind begünstigte Zuwendungen insges bis zu 20 % des Einkommens (hierzu s Tz 156ff) oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter (hierzu s Tz 159ff) abzb. Der Stpfl hat insoweit ein Wahlrecht, von welchem Höchstbetrag er Gebrauch machen möchte. Dieses Wahlrecht kann e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Exkurs: Besteuerung von Funktionsverlagerungen bis 2007

Rz. 1121 [Autor/Stand] Anwendung der Regelungen zur Funktionsverlagerung auf VZ vor 2008. Die im Rahmen des UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] erstmals eingeführten Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. waren nach dem Gesetzesbefehl in § 21 Abs. 15 i.d.F. des UntStRefG ab dem VZ 2008 anzuwenden. Nach Auffassung d...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Zweifel, ob die Entscheidung des OLG Karlsruhe richtig ist. 1. Behandlung des Einwandes der fehlenden Fälligkeit der Vergütung Die sowohl im Leitsatz 1 als auch in den Beschlussgründen geäußerte Auffassung, der Einwand fehlender Fälligkeit hindere die Vergütungsfestsetzung grds. nicht, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Es handelt sich – wie eingan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung. Als WK sind die Telekommunikationsaufw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Keine Funktionsverlagerung unter fremden Dritten

Rz. 1196 [Autor/Stand] Vorgang zwischen unabhängigen Dritten. Eine Funktionsverlagerung liegt außerdem nicht vor, wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde. Dies war im früheren Recht noch ausdrücklich geregelt (vgl. § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV 2008), ist in der FVerlV 2022 indessen nicht m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Verlagerung auf einen Lohnfertiger

Rz. 1214 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Die Verlagerung von Produktionsfunktionen auf einen Lohnfertiger wird anhand des folgenden Sachverhalts dargestellt: Beispiel: Die A-GmbH mit Sitz in Bonn ist in den Bereichen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Kühlschränken tätig. Die Kühlaggregate, die im Rahmen der Produktion der Kühlschränke benötigt werden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeanschaffungskosten

Rn. 534 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Bemessungsgrundlage

Rz. 143 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der (nachträglichen) > Lohnsteuer unterliegt der Vorteil aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung grundsätzlich in der Höhe, in der er ursprünglich von der Besteuerung ausgenommen wurde (> Rz 30 ff). Diesen Betrag können sich ArbN und ArbG durch Anrufungsauskunft bestätigen lassen (> Rz 160). Bei der Besteuerung kommt der ArbN ggf in ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 34 U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 427]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 47 Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 634]

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zum 5. VermBG

Rz. 44 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Förderung nach § 3 Nr 39 EStG und nach § 13des 5. VermBG mit ArbN-Sparzulage schließen einander wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Dazu gehören ua:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung einer Vermögensbeteiligung

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei ist der Vorteil aus der Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen (> Rz 16 ff). Der ArbN muss die Vermögensbeteiligung vom ArbG nicht zwingend als Sachbezug erhalten. Solche "Vorteile" sind indes von Geldleistungen zu unterscheiden. § 3 Nr 39 EStG ist also nicht anwendbar, wenn der ArbG dem ArbN Geld gibt, um die Vermögensbete...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anpassungsrechnungen

..., zu beseitigen, ... a) Preisvergleichsmethode Rz. 881 [Autor/Stand] Methodenrelevante Unterschiede. Entscheidend für die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist, ob etwaige Unterschiede in den Eigenschaften und der Beschaffenheit des Transaktionsgegenstands ebenso wie in den Marktbedingungen erhebliche Preisauswirkungen haben. Bekanntlich ist die Vergleichbarkeitsanalyse ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 596 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Betrachtungsweise. Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatz und für die Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise sind ausschließlich die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Der Gesetzgeber verortet dies in der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und in der Abstrahierung von einer rein rechtlichen Betrachtungsweise. Diese "war u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Arb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. "Doppelter" ordentlicher Geschäftsleiter

Rz. 235 [Autor/Stand] Einbeziehung des Vertragspartners. Will man das Kriterium des ordentlichen Geschäftsleiters im Interesse eines einheitlichen Fremdvergleichs im deutschen internationalen Steuerrecht sachgerecht anwenden, so kommt man nicht umhin, auch den Vertragspartner in das Kriterium miteinzubeziehen.[2] Der BFH hat diese Notwendigkeit erkannt und unter Änderung sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Minderung des inländischen Besteuerungssubstrats

"... und dadurch die inländischen Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen gemindert oder die ausländischen Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen erhöht werden." Rz. 2853 [Autor/Stand] Bezugspunkt. § 1 Abs. 5 Satz 1 nimmt jeweils auf "Einkünfte" Bezug. Im Rahmen der zweistufigen Einkünfteermittlung (Rz. 20.7 ff.) ist daher nicht auf den Unterschiedsbetrags i.S.d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Einkünfteminderung

... dadurch gemindert, ... Rz. 128 [Autor/Stand] Begriff der Einkünfteminderung. Das in § 1 Abs. 1 enthaltene Erfordernis einer Einkünfteminderung ist systematisch betrachtet widersinnig. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind unter "Einkünfte" je nach Einkunftsart entweder der Gewinn i.S.d. §§ 4–7k EStG oder der Überschuss der Einnahmen ü...mehr