Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 09/2021, Keine Zuständ... / 1 Tatbestand

I. Der Antragsteller begehrt einen Erbschein; das Nachlassgericht ist der Ansicht, es sei nicht zuständig, da bezüglich des im Nachlass enthaltenen Grundvermögens zum Zeitpunkt des Erbfalls noch ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen war. Der Antragsteller ist einer von vier Abkömmlingen der Erblasserin und ihres im Jahr 2011 vorverstorbenen Ehemannes. Die Erblasserin und ihr...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 202 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 203 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Auswirkung der EU-ErbVO (Abs. 9)

Rz. 16 [Autor/Stand] Mit der EU-ErbVO,[2] die – außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark – seit 17.8.2015 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, wurde u.a. das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt, das in sog. Erbfällen mit Auslandsberührung vor allem den Erbnachweis und die Nachlassabwicklung erleichtern soll. Dies veranlasste eine entsprechende Ergänzung in § 34 A...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 3. Kein Nachweis der Rechtsnachfolge

Der Berater sollte den Erblasser bei bedingter Erbeinsetzung auf das oben angesprochene Problem hinweisen, dass auch das notarielle Testament oder der Erbvertrag nicht zur Entbehrlichkeit des Erbscheins nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO führt, da das Grundbuchamt den Eintritt bzw. Nichteintritt der Bedingung nicht prüfen kann. Da das Grundbuchamt der Beweismittelbeschränkung des §§ ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind

Rz. 111 Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Inwieweit sich hieraus gleichzeitig das Recht des bedürftigen Erben ergibt, die...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 11 ff.>) oder liegt lediglich ein Schenk...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten (§ 11b SGB II)

Rz. 61 Vom ermittelten Einkommen sind verschiedene Abzugsposten abzuziehen. Die Absetzungsbeträge sind in § 11b SGB II geregelt. Eine allgemeine Härtefallklausel für den Einsatz von Einkommen wie in § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist im SGB II nicht vorgesehen.[97] Der Umfang der Anrechnung eigenen Einkommens ist abhängig von der Art des jeweiligen Einkommensmehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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Keine Löschung von Gesellschafterlisten aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Gesellschafterliste einer GmbH kann nicht nachträglich aus dem Handelsregister gelöscht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit ihr versehentlich vertrauliche Unterlagen (z.B. ein Erbschein) eingereicht werden. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom OLG Brandenburg entschiedenen Falls war ein Gesellschafterwechsel bei einer GmbH. Nach dem Versterben eines Gesel...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Die angegriffene Zwischenverfügung vom 24.2.2021 ist eine Entscheidung des Grundbuchamts im Sinne von § 71 Abs. 1 GBO, gegen welche die (unbeschränkte) Beschwerde statthaft ist (Demharter, GBO, 32. Aufl., § 71 Rn 34). Dem steht nicht entgegen, dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers gemäß § 52 GBO von Amts wegen bei der Eintragung ...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg von G. ist im Band X auf Blatt xxxxx der am 9.12.2017 verstorbene G. L. als Eigentümer der dort gebuchten Grundstücke vermerkt. Am 8.1.2018 stellte das Amtsgericht – Nachlassgericht – Nürnberg dem Beschwerdeführer ein Zeugnis über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker aus. Dieser hatte mit Schreiben vom selben Tag gegenüber dem Nach...mehr

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§ 13 Erbrecht / I. Klage des Vorerben auf Feststellung des Erbrechts

Rz. 127 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ist nicht immer mit der Verwendung der entsprechenden Begrifflichkeiten verbunden. So ist in der Praxis häufig der Fall anzutreffen, dass erst durch Anwendung von Auslegungs- und Ergänzungsregeln (§§ 2101–2107 BGB) der wirkliche Wille des Erblassers zu eruieren ist. Gerade bei Ehegattentestamenten ist die Frage zu stellen, ob ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Muster: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall)

Rz. 15 Muster 58.4: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall) Muster 58.4: Qualifizierte Vollstreckungsklausel (Erbfall) An das Amts-/Landgericht in _____ Az: _____ In Sachen _____ ./. _____ überreiche ich in der Anlage die schriftliche Vollmacht sowie die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom _____ und beantrage, eine vollstreckbare Ausfertigung für Frau Berta Gut, Alleine...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Vertragsparteien

Rz. 6 Die strengen Formvorschriften des Grundstücksrechts machen es erforderlich sicherzustellen, dass die notwendigen Erklärungen von dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten/Eigentümer abgegeben werden und – wenn es sich um eine juristische Person handelt – die Vertretungsberechtigung der handelnden Person(en) in öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen ist (§ 31 GBO)....mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Sonderfall: Erbscheinskosten

Rz. 63 Wie sind die Kosten für die Erlangung eines Erbscheins einzustufen, die einer der Miterben gehabt hat? Dazu liegt obergerichtliche Rechtsprechung nicht vor. Es dürfte sich nicht um Nachlassverbindlichkeiten handeln. Es wäre allenfalls eine Erstattungsmöglichkeit über Geschäftsführung ohne Auftrag zu prüfen.[42]mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Erbscheinsverfahren

Rz. 90 Nach dem Erbfall ist nur der Vorerbe als Erbe antragsberechtigt (§ 345 Abs. 1 FamFG), dem Nacherben kann vor dem Nacherbfall kein Erbschein erteilt werden.[166] Der nach dem Erbfall dem Vorerben erteilte Erbschein bezeugt nur das Erbrecht des Vorerben (§ 2353 BGB). Das Erbrecht des Nacherben bezeugt nur der dem Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls erteilte Erbsche...mehr

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§ 16 Vollmachten / 1. Transmortale Vollmacht

Rz. 10 Die transmortale Vollmacht ist eine solche, die unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt wird und die nach dem Tod des Vollmachtgebers fortbesteht. Das gilt beispielsweise für die vertypte Prokura von Gesetzes wegen, aber auch die nicht diesem Typus entsprechenden Vollmachten, die lebzeitig unbefristet und unbedingt erteilt werden. Diese gelten im Zweifel als ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / 2. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Die lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist in § 2208 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker vom Erben die Ausführung der angeordneten Verfügungen verlangen und muss sie nicht selbst vornehmen. Der Testamentsvollstrecker ist dann nur beaufsichtigend tätig. Eine Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis steht ihm demgemäß nicht zu und ...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Erbrechtlich-gesellschaftsrechtliche Lösung

Rz. 51 Besser ist es bei freiberuflichen Praxen und Kanzleien, in den Gesellschaftsvertrag eine sogenannte qualifizierte Nachfolgeklausel einzubauen. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung besitzen, der Eintritt nach dem Tode des bisherigen Gesellschafters ermöglicht wird.[150] Auch der Erbe/Vermächtn...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / III. Herausgabeanspruch des Nacherben (§ 2130 BGB)

Rz. 53 Der Herausgabeanspruch (§ 2130 BGB) verjährt nach 30 Jahren ab Entstehung des Anspruchs (§ 200 BGB), d.h. ab Eintritt des Nacherbfalls (§§ 2100, 2106 BGB), § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Rz. 54 Zum herauszugebenden Nachlass (§ 2130 BGB) gehören abgesehen von den durch den Erbfall zum Nachlass gehörenden Gegenständen auch alle Gegenstände, die durch Surrogation (§ 2111 BGB) Na...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / E. Testamentsvollstreckung bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 85 Der Erblasser kann für die Wahrung der Nacherbenrechte für den Vorerben bis zum Nacherbfall (§§ 2106, 2139 BGB) und für den Nacherben ab dem Nacherbfall oder umfassend für die gesamte Vor- und Nacherbschaft eine Testamentsvollstreckung anordnen. Rz. 86 Der Erblasser kann sowohl ab dem Erbfall für die Dauer der Vorerbschaft nur für den (befreiten) Vorerben als auch nur ...mehr

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§ 16 Vollmachten / XII. Internationale Vollmachten

Rz. 71 Die bisherigen Ausführungen finden ihren Geltungskreis im nationalen Recht. Im deutschen Rechtskreis sind insbesondere die Vollmachten, die post- oder transmortal erteilt werden, anerkannt. Sie haben sich mittlerweile zu einer gängigen Gestaltungsvariante entwickelt, um entweder einem Erben, der häufig schon vor dem Erbfall als Bevollmächtigter des Erblassers tätig wa...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 4. Mietvertrag

Rz. 32 Mit Übernahme der Praxis bzw. Kanzlei ist bei angemieteten Räumen die Genehmigung des Vermieters zum Eintritt des Käufers in den Mietvertrag erforderlich. Ferner ist die Zustimmung zur Entlassung des Praxis- bzw. Kanzleiverkäufers aus dem Mietvertrag notwendig. Empfehlenswert ist es, diese Zustimmungen vor Abschluss des Kaufvertrags einzuholen,[81] sowie für den Fall,...mehr

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§ 16 Vollmachten / 3. Mehrere Bevollmächtigte

Rz. 49 Bei der Erteilung der Vollmacht an mehrere Bevollmächtigte ist dringend anzuraten, das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander zu regeln: Soll es sich um eine Gesamtvertretung oder eine Sukzessivvertretung handeln? Liegt eine stufenweise Bevollmächtigung vor, müsste in der Vollmacht geregelt werden, ob der Ersatzbevollmächtigte etwa die Rechtsmacht verliehen bek...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / II. Antrag

Rz. 21 Das Adhäsionsverfahren wird durch einen Antrag des Verletzten oder seines Erben[22] eingeleitet. Die Antragstellung ist erforderlich: ein Adhäsionsausspruch, dass sich das zuerkannte Schmerzensgeld aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung ergebe, ist rechtsfehlerhaft, wenn der Geschädigte diese Feststellung nicht beantragt hat.[23] Ebenso genügt die bloße Inaussic...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollmacht contra Erbschein?

1 Damit die beiden Instrumente Vorsorgevollmacht und Erbschein zueinander in Bezug stehen können, muss ein verbindendes Element hinzutreten, nämlich der Tod. Verstirbt der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird mitunter die rechtlich nicht einfache Frage zu beantworten sein, ob der Bevollmächtigte sich als Erbe ge...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / II. Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins?

Die Frage, ob die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins besteht, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Zunächst ist festzuhalten, dass die transmortale Vollmacht kein geeignetes Legitimationspapier ist, um die Erbfolge im Grundbuch berichtigen zu können. Für die Eintragung der Erbfolge im Grundbuch ist § 35 Abs. 1 GBO – mit dem dort verankerten Nachweistypenzwa...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 1

Damit die beiden Instrumente Vorsorgevollmacht und Erbschein zueinander in Bezug stehen können, muss ein verbindendes Element hinzutreten, nämlich der Tod. Verstirbt der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird mitunter die rechtlich nicht einfache Frage zu beantworten sein, ob der Bevollmächtigte sich als Erbe geson...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / I. Einleitung

In der Praxis sind Vorsorgevollmachten, sowohl in notarieller als auch in einfacher Form, weit verbreitet. Die im Jahr 2020 allein knapp 400.000 neu registrierten Vorsorgeverfügungen stellen ihre wachsende Beliebtheit bei der Bevölkerung unter Beweis.[2] Verstirbt nun der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird die r...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 4

Auf einen Blick In der Praxis wird die Frage, ob die Vorsorgevollmacht oder aber der Erbschein das jeweils geeignete Legitimationspapier ist, so lange von Bedeutung sein, solange eine höchstrichterliche Klärung aussteht. Die Rechtsprechung hat sich in mehreren Anläufen bemüht, das Legitimationsmittel der transmortalen Vollmacht zu stärken und wurde für ihre Versuche nicht nu...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / e) Formulierungsvorschlag:

Hinweis "Der Erschienene handelt in dieser Niederschrift nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund der dem Notar in Ausfertigung vorgelegten Vollmacht vom … .., welche in beglaubigter Ablichtung dieser Niederschrift beigefügt ist, in seiner Eigenschaft als Vertreter des bzw. der Erben des verstorbenen und im Grundbuch noch eingetragenen Herrn/Frau […]" Nur für den Fall, dass d...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / d) Konsequenzen für die Praxis

Zu dieser kontroversen Problematik liegt bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor. Der Praktiker sollte daher den sichersten Lösungsweg wählen. In der Literatur wird als Lösungsansatz vorgeschlagen, dass der Urkundenbeteiligte sowohl in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für den/die Erben des Vollmachtgebers als auch in seiner Eigenschaft als (potentieller...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 2. Konfusionshindernis für den bevollmächtigten (Allein-)Erben

Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Erblasser und Alleinerben gehen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, prinzipiell durch Konfusion unter. Daher könnte auch die Verwendung der transmortalen Vollmacht durch den Erben verbaut sein. So hat noch das OLG Hamm[7] vor noch nicht allzu langer Zeit festgehalten: "Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächt...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 1. Verwendung der Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt – Grundsatz

Nach § 39 Abs. 1 GBO ist eine Voreintragung des Betroffenen grundsätzlich immer erforderlich. Wenn also nach dem Grundbuchverfahrensrecht eine Voreintragung der Erben notwendig ist, ist der förmliche Erbnachweis notwendig. Dieser ließ sich lange Zeit nicht mit der Verwendung der Vollmacht erzeugen. Zumindest ist hier die Ausnahme nach § 40 Abs. 1, 1. Alt. GBO zu beachten: Is...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / c) Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 2.3.2021

Das KG ist der hier kritisierten Auffassung des OLG München indes nicht gefolgt und hat die Stellung des bevollmächtigten (Allein-) Erben im Grundbuchverfahren erheblich gestärkt. In seinem Beschluss vom 2.3.2021 führt das Gericht aus: Zitat "Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, w...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / b) Rechtsfolgen und Kritik

Handelt der Bevollmächtigte demnach nicht nur in seiner Eigenschaft als Vertreter desoder der Erben des im Grundbuch noch eingetragenen Erblassers, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Alleinerbe, so wird die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht mit der Folge zerstört, dass es zum Nachweis der Verfügungsbefugnis der Vorlage eines Erbennachweis im Sinne...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 3. Voreintragungsgrundsatz bei Finanzierungsgrundpfandrechten?

Der vorherige Abschnitt hat dargelegt, welche Wege bei der transmortalen Vollmacht eingeschlagen werden können, um die Beantragung und Vorlage eines Erbscheins zu verhindern. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass noch nicht abschließend geklärt ist, ob aufgrund der Vorlage einer transmortalen Vollmacht auch eine Finanzierungsgrundschuld vom Bevollmächtigten bestellt w...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / a) Rechtsprechung der OLG Schleswig und München

Dieses zunächst unüberwindbare Hindernis wurde sodann durch die Entscheidung des OLG Schleswig[9] relativiert. Das Gericht verneinte die Notwendigkeit der Verwendung eines Erbscheins und bekräftigte so die Position des bevollmächtigten Miterben. Die transmortal ausgestaltete, nicht widerrufene Generalvollmacht binde den oder die Erben und befreie vom Erbennachweis in der For...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) begehren einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der Erblasserin … , verstorben am 18.2.2018, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Beteiligten zu 39 und zu 4) begehren ebenfalls die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Erblasserin, deren Ehemann bereits 2007bverstarb, hinterlässt drei letz...mehr