Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Legitimation nach einstweiliger Verfügung

Rz. 69 Wird der Rechtsanwalt nach Erlass einer ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung lediglich damit beauftragt, einen auf die Kosten des Verfahrens beschränkten Widerspruch einzulegen, so entsteht nach h.M. in der Rspr. keine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 gemäß VV 3101 Nr. 1 aus dem Wert des Verfahrensgegenstands der einstweiligen Verfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 4 Erscheint der Revisionskläger nicht oder ist er nicht ordnungsgemäß vertreten und stellt der Anwalt des Revisionsbeklagten daraufhin lediglich entsteht für ihn die Terminsgebühr lediglich in Höhe von 0,8 (VV 3211; Anm. zu VV 3211). Das Gleiche gilt, wenn ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5107 ff. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem vorbereitenden Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 dar, wie jetzt durch § 17 Nr. 11 klargestellt worden ist. Bedeutung hat dies für die Frage, ob eine Postentgeltpauschale nach VV 7002 oder zwei Postentgeltpauschalen ausgelöst werden (siehe dazu VV 7002 Rdn 37), sowie für die Berechnung der Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 125 Beispiel: Der Anwalt hatte auftragsgemäß einen Mahnbescheid über 2.000 EUR beantragt. Der Rechtspfleger hat den Erlass abgelehnt. Hiergegen legt der Anwalt auftragsgemäß Erinnerung ein. Abzurechnen ist ebenso wie im Beispiel oben (siehe Rdn 121).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde

Rz. 17 Wird der Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses zurückgewiesen, endet das Aufgebotsverfahren mit einem Zurückweisungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss sowie gegen Beschränkungen und Vorbehalte, die dem Ausschließungsbeschluss beigefügt sind, findet die Beschwerde statt (§ 439 FamFG). Das Beschwerdeverfahren ist eine besondere Gebühreninstanz; es entstehen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Wertgebühren bei Beschwerde und Erinnerung, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 82 Für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über eine (sonstige) Beschwerde und Erinnerung erhält der Rechtsanwalt nach VV 3500 eine 0,5 Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5 Terminsgebühr. Von diesen Gebührentatbeständen werden nunmehr die Beschwerdeverfahren vor den Landessozialgerichten gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Verfahren über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenfestsetzung

Rz. 27 Jedes Urteil, jeder Gerichtsbescheid und jede einstellende Entscheidung in Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auf Grund dieser Kostenentscheidung wird dann in Disziplinarverfah...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [3] Die Eingabe des ASt. ist als Erinnerung jeweils gegen den Kostenansatz auszulegen. Über diese Erinnerung entscheidet beim BGH gem. §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG grds. der Einzelrichter (Senat, Beschl. v. 12.8.2020 – III ZB 74/19, juris Rn 2; BGH, Beschl. v. 23.4.2015 – I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 m.w.N.). III. [4] Die zulässigen Erinnerungen sind unbegründet. [5] 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr

Rz. 33 Werden nach dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Verhandlungen über den Umfang der Vollstreckung sowie Ratenzahlungen geführt und kommt es zu einer Einigung zwischen den Parteien, so dass der Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird, entstehen neben einer 0,8-Verfahrensgebühr auch eine 1,2-Terminsgebühr und eine 1,0-Einigungsgebühr. Voraussetzung ist neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 146 Ein sog. Abschlussschreiben, also ein Schreiben, mit dem der Rechtsanwalt den Antragsgegner nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auffordert, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf seine Rechte gegen die Verfügung zu verzichten, zählt nicht mehr zur Gebühreninstanz des Verfügungsverfahrens. Diese Tätigkeit betrifft vielmehr die Hauptsache.[49] Wie abzurechne...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Verfahren mit Einigung auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 53 Wird im Verfügungsverfahren eine Einigung geschlossen, die auch weitere Gegenstände umfasst, entsteht daraus ebenfalls eine Einigungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob die weiter gehenden Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 54 Daneben erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 2). Es entsteht unter Beachtung des § 15 Abs. 3 aus dem Me...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Arrestverfahren und Arrestvollziehung

Rz. 15 Das in der EuKoPfVO geregelte Verfahren ist grds. strukturell vergleichbar mit dem Arrestverfahren gem. §§ 916 ff. ZPO i.V.m. einem Kontenpfändungsbeschluss nach § 829 ZPO.[7] Das Konto des Schuldners wird lediglich vorläufig gepfändet, eine Befriedigung des Gläubigeranspruchs durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (vgl. § 835 ZPO) erfolgt nicht.[8] R...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nachverfahren nach Vorbehaltsurteil gemäß § 302 ZPO

Rz. 371 Sofern der Beklagte im Prozess die Aufrechnung mit einer Gegenforderung geltend macht, die mit dem in der Klage geltend gemachten Gegenstand nicht in einem rechtlichen Zusammenhang steht, kann gemäß § 302 Abs. 1 ZPO ein Urteil unter Vorbehalt über die Entscheidung über die Aufrechnung ergehen, wenn der Rechtsstreit nur hinsichtlich der Klageforderung entscheidungsrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Neue Angelegenheit

Rz. 32 Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben, so gilt das Verfahren nach Zurückverweisung als neue selbstständige Gebührenangelegenheit, so dass dort alle Gebührentatbestände nochmals (erneute mündliche Verhandlung, erneute Hauptverhandlung) oder auch erstmals (erstmalige Verhandlung, Abschluss einer Einigung) ausgelöst werden können. Mit Erlass der erstinstanzlichen E...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 58 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5, sondern unmittelbar aus § 15, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die Fortsetzung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Anordnung vor dem OVG/VGH als Berufungsgericht

Rz. 22 Ist das OVG oder der VGH nach § 123 Abs. 2 S. 2 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, deren Abänderung oder Aufhebung nach § 123 Abs. 1 VwGO zuständig, gelten auch hier die Vorschriften nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Rz. 23 Ist die Sache beim BVerwG anhängig, bleibt die Zuständigkeit bei der ersten Instanz, sodass VV Teil 3 Abschnitt 1 unmittelbar gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Art. 5 EuKoPfVO – zwei verschiedene Verfahrenskonstellationen

Rz. 18 Aus Art. 5 EuKoPfVO ergibt sich, dass zwei verschiedene Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung möglich sind:mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / Leitsatz

1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Erneute Hemmung (Abs. 2 S. 4)

Rz. 138 Ist nach Abs. 2 S. 1 die Verjährung gehemmt worden und ist nach Abs. 2 S. 3 die Hemmung der Vergütung infolge Ruhens des Verfahrens beendet, so beginnt die Hemmung erneut, wenn das Verfahren weiter betrieben wird. Beispiel: Am 5.8.2016 erging das rechtskräftige Urteil. Hiernach wurde die Kostenfestsetzung betrieben. Das Kostenfestsetzungsverfahren wurde am 18.1.2017 ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 5. Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen

Rz. 193 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden seit dem 1.8.2013 wie Berufungen vergütet (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b), also nicht nach den VV 3500. Beispiel: Gegen die aufgrund mündlicher Verhandlung ergangene Antragsabweisung im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hauptsacheerledigung

Rz. 7 Wird im Termin die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, so dass es nicht mehr zu einem Urteil kommt, gilt gleichwohl VV 3514. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort wird die Hauptsach...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / D. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 24 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sind stets gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. a) u. b). Dies gilt sowohl dann, wenn anlässlich des Berufungsverfahrens erstmals ein Antrag auf Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gestellt wird als auch dann, wenn sowohl gegen das Urteil im Arrest- oder einstweiligen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 6 Ausweislich seiner Begründung zu VV 3514 wollte der Gesetzgeber mit der Regelung der VV 3514 die nach der BRAGO bestehende Streitfrage i.S.d. bis dato h.M. gegen die Auffassung des BGH[5] regeln. Dabei hatte er jedoch übersehen, dass nach h.M. die höheren Gebühren auch dann anfielen, wenn es nach mündlicher Verhandlung nicht mehr zum Erlass eines Urteils kam, etwa wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache

Rz. 27 Gem. § 946 Abs. 1 i.V.m. § 943 Abs. 1 ZPO kann für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Europäischen Kontenpfändung nach der EuKoPfVO das Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen sein, wenn die Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist. Für diesen Fall stellt VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1 klar, dass sich die Gebühren nicht nach VV 3200 ff., s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandsgleichheit

Rz. 31 Die Anrechnung führt nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgenden Rechtsstreit entstandene Terminsgebühr um den entsprechenden Gebührenbetrag.[29] Die Anrechnung erfolgt daher lediglich hinsichtlich des gleichen Gegenstandswerts. Beispiel: Nach E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vorschuss

Rz. 47 Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs (§ 8 Abs. 1) ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den Festsetzungsantrag. Nach § 8 Abs. 1 S. 1 gelten folgende Fälligkeitstatbestände für alle gerichtlichen Vergütungen nach dem RVG:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigung

Rz. 11 Ebenso entsteht die höhere Terminsgebühr, wenn die Parteien im Termin eine Einigung erzielen. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Parteien. Im Verfügungsverfahren entsteht die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Übrige Beschwerdeverfahren

Rz. 25 Die Tätigkeit in allen übrigen Beschwerdeverfahren (vgl. §§ 953, 954 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, 3 ZPO; Beschwerden in den Fällen des Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO) löst die 0,5 Verfahrensgebühr nach VV 3500 sowie ggf. (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3) die 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513 aus, vgl. VV Vorb. 3.5.[16] Rz. 26 Nach Art. 21 EuKoPfVO, § 953 ZPO kann der Gläubiger gegen die Entsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren

Rz. 583 Für die Festsetzung der Kosten ist die Vorlage des Originals des Vollstreckungstitels nicht notwendig; es genügt insoweit Glaubhaftmachung.[629] Dies gilt auch für die Festsetzung der Einigungsgebühr.[630] Der gemäß § 788 Abs. 2 ZPO gestellte Festsetzungsantrag ist zu unterschreiben.[631] Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium der Justiz, das...mehr

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zfs 06/2021, Pflicht zum Tr... / Leitsatz

1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für den Führer des Kraftfahrzeugs einer beruflichen Fahrgemeinschaft stellt keine notwendige Schutzmaßnahme i.S.d. § 28 Abs. 1 IfSG dar. Sie ist unangemessen, da sie, wie sich auch aus der entgegenstehenden Norm des § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO ergibt, die Sicherheit des Verkehrs unzulässig beeinträchtigt. 2. Der Erlass einer ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten

Rz. 5 Ist der Berufungsbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, so ist VV 3203 nicht anwendbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage und beruht darauf, dass bei Säumnis des Berufungsbeklagten nicht ohne Weiteres ein Versäumnisurteil ergehen darf. Das Gericht muss vielmehr prüfen, ob das tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers sein Begehren rechtfertigt (§ 539 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts vor anderen Gerichten

Rz. 40 Unanwendbar ist VV Vorb. 3.2, wenn das Gesetz zwar von "Beschwerdeverfahren" spricht, es sich aber faktisch um erstinstanzliche Verfahren handelt. In diesen Fällen ist das so genannte Beschwerdeverfahren kein Verfahren "vor dem Beschwerdegericht", sondern ein erstinstanzliches Verfahren. Das betrifft die Fälle der Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besprechung

Rz. 12 Die höhere Terminsgebühr wirkt sich auch dann aus, wenn es nicht mehr zu dem anberaumten Termin kommt, weil die Anwälte die Sache untereinander besprochen und erledigt haben. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die höhere Terminsgebühr nach VV 3514 auch dann anfallen, wenn nach Terminsbestimmung eine Besprechung der Anwälte geführt wird, und sich die Sache dann ohne...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Belastende Verträge

Tz. 75 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Schwebende Geschäfte fallen gemäß IAS 37.3 grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des IAS 37. Mit diesem Ausschluss soll vermieden werden, dass die Bilanz durch die Passivierung von Verpflichtungen, denen entsprechende Ansprüche gegenüberstehen, aufgebläht wird (vgl. Tz. 25; zur Begründung der Nichtaktivierung von schwebenden Geschäften...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrenseinleitender Antrag

Rz. 37 Diese Alternative betrifft diejenigen Verfahren, die nicht durch eine Klage, sondern durch einen Antrag eingeleitet werden. Nicht vom Anwendungsbereich erfasst werden jedoch die Amtsverfahren, die für ihre Einleitung keines Antrags bedürfen. Hier kann ein dennoch gestellter Antrag auch keine Gebühr auslösen.[29] Verfahrenseinleitende Anträge sind insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 180 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMVVO) entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVVO ein, löst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 25 Die Rspr. zur Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 verhält sich zurzeit wie folgt: Rz. 26 Grundurteil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckung wegen eines Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO

Rz. 394 Ist der Schuldner zur Zahlung eines Kostenvorschusses verurteilt worden und muss dieser auf Geldzahlung gerichtete Titel vollstreckt werden, erhält der Anwalt für seine insoweit entfaltete Tätigkeit eine weitere Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 12. Die Vollstreckung der Entscheidung, durch die der Schuldner zur Vorauszahlung der Kosten verurteilt worden is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Streitwert

Rz. 32 Der Streitwert berechnet sich für die Gebühr des VV 3105 nach zutreffender Meinung grundsätzlich aus dem Wert der Hauptsache, auch wenn es im Termin beispielsweise nur um die Vertagung ging.[39] Nach anderer Ansicht[40] ist ein Abschlag vom Hauptsachestreitwert vorzunehmen und der Wert für den prozess- oder sachleitenden Antrag nach § 3 ZPO zu schätzen.mehr