Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.3 Teilung des Überschusses

Rz. 320 Sind die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt und etwaige Übernahmerechte ausgeübt, verbleibt die Teilungsmasse – der Überschuss. Gemäß § 1476 Abs. 1 BGB gebührt dieser Überschuss den Ehegatten zu gleichen Teilen. Zur Teilungsmasse gehört gemäß § 1476 Abs. 2 BGB auch dasjenige, was die Ehegatten dem Gesamtgut schulden. Hierbei kann es sich etwa um folgende Position...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.7 Behandlung von Kraftfahrzeugen

Rz. 376 Hat ein Lebensgefährte einen Pkw mit in die Beziehung gebracht und trennen sich die Lebensgefährten, so kann derjenige, der den Wagen mitgebracht hat, diesen auch nach der Trennung mitnehmen. Dies gilt auch dann, wenn während der Beziehung der andere Ehegatte Aufwendungen für den Wagen, sei es durch Reparaturen oder Wartung, aufgebracht hat. Hier gilt weiterhin das A...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Bargeschäfte

Rz. 94 Hat der Bevollmächtigte über das Barvermögen verfügt, sollte er grundsätzlich im eigenen Interesse dokumentieren, woher das Geld kommt und wohin es fließt. Der überwiegende Teil des Bargeldes wird vom Konto kommen, auf dem sich die Einkünfte des Vollmachtgebers zuvor gesammelt haben. Dennoch kann es auch noch weitere Quellen für Bargeld geben, z.B.:mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Bargeschäfte

Rz. 53 Gerade bei hilfsbedürftigen Vollmachtgebern beschränkt sich die Tätigkeit des Bevollmächtigten regelmäßig nicht darauf, dem Vollmachtgeber das für ihn abgehobene Bargeld zu übergeben, es werden für ihn auch Bargeschäfte erledigt. Obwohl gem. § 259 Abs. 1 BGB die Pflicht zur Vorlage einer geordneten Zusammenstellung besteht, führen die wenigsten Bevollmächtigten ein Buc...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 142 Hat der Bevollmächtigte ohne gültige oder außerhalb einer bestehenden Vollmacht gehandelt, muss der Vollmachtgeber zunächst beweisen, dass der Bevollmächtigte "etwas" aus seinem Vermögen "er langt hat". Dieser Beweis wird meist leicht zu führen sein. Auch in den nicht seltenen Fällen, in denen der Bevollmächtigte Geld abhebt, um es Dritten (vorzugsweise seinen Kinder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 2.4.2 Verwendung verschiedener Kassensysteme

Werden ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme verwendet, sind diese grundsätzlich zur Aufzeichnung sämtlicher Erlöse zu verwenden. Jede einzelne Kasse ist für sich abzustimmen (s. o.). Achtung "Offene Ladenkasse" und PC-Kassensystem Die gleichzeitige Verwendung einer "offenen Ladenkasse" und eines PC-Kassensystems ist grundsätzlich nicht möglich. Nur für räumlich od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / d) Absatz 4

Rz. 14 Die Weiterentwicklung der Datenverarbeitung und der Telekommunikation ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen der Techniknutzung zur rationellen Erledigung eines Buchführungsmandats, wobei Teile der anfallenden Buchführungs- und EDV-Aufgaben unmittelbar vom Auftraggeber ausgeführt werden. Dabei kann die Datenverarbeitung beim StB nach vom Auftra...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Erlöse als Surrogate

Rz. 33 Mit dem Pfandverkauf bzw. der Teilungsversteigerung wird aber die Gemeinschaft noch nicht aufgelöst. Vielmehr setzt sich die Erbengemeinschaft am Erlös fort;[34] der Erlös stellt ein dingliches Surrogat i.S.v. § 2041 BGB dar. Erst mit der Verteilung des Erlöses unter den Miterben ist die Erbengemeinschaft aufgelöst.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Hinterlegung des Erlöses nach Teilungsversteigerung

Rz. 54 War die Zwangsversteigerung eines Nachlassgrundstücks durchgeführt worden und sind sich die Erben über die Verteilung des Erlöses nicht einig, so hinterlegt das Vollstreckungsgericht den Erlös bis zur Rechtskraft des Auseinandersetzungsurteils (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZVG).mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Verteilung des Erlöses

Rz. 161 Der Versteigerungserlös ist an diejenigen auszuzahlen, die einen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer haben, §§ 114 Abs. 1, 117 Abs. 1 ZVG. Sind Eigentümerrechte – insbesondere Eigentümergrundschulden[128] – für den Vorerben bzw. den Erblasser eingetragen, so gilt § 2114 BGB. Danach haben der Vor- und Nacherbe nur gemeinschaftlich Anspruch auf das Kapital. Der Er...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: Zwangsverkauf

Rz. 116 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Da Gebäudegrundstücke grundsätzlich nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung (Teilungs...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung

Rz. 72 Muster 20.4: Antrag auf einstweilige Einstellung Muster 20.4: Antrag auf einstweilige Einstellung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ zu Az. _________________________ In dem Verfahren auf Versteigerung des Grundstücks _________________________ zum Zwecke der Aufhebung der daran bestehenden Gemeinschaft beantrage ich namens des Antragstell...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ii) Zur Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft bei der Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 405 Häufig sind Ehegatten bezüglich selbst genutzter Gebäudegrundstücke in Bruchteilsgemeinschaft je hälftig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach dem Tod eines Ehegatten bleibt diese Bruchteilsgemeinschaft bestehen. Lediglich der Bruchteil des verstorbenen Ehegatten hat sich vererbt; insofern sind jetzt seine Erben berechtigt. Der Gläubiger des Miteigentümers ei...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 137 Die Erlösverteilung erfolgt in einem besonderen Verteilungstermin aufgrund eines Teilungsplans, §§ 105 ff. ZVG. Die Aufteilung auf die Miteigentümer nimmt das Vollstreckungsgericht allerdings nicht vor. Notfalls wird der Erlös nach Abzug der abzudeckenden Verbindlichkeiten hinterlegt, § 117 Abs. 2 ZVG. Ein gerichtlicher Vergleich unter den Beteiligten ist möglich; er...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 3. Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung nur für Teilauseinandersetzung

Rz. 6 Eine Teilauseinandersetzung des Nachlasses kann gegen den Willen eines Miterben jedoch nicht durchgesetzt werden. Die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks lediglich zu dem Zweck, den Erlös für dieses eine Grundstück und nicht auch den übrigen Nachlass zu teilen oder den Erlös ungeteilt in der fortbestehenden Erbengemeinschaft zu belassen, ist gegen den Willen der üb...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Teilungsversteigerung von Immobilien

Rz. 28 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) – zur Vorbereitung der Erbteilung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[25] Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist der Nachlass noch nicht teilungsreif. Deshalb...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / Leitsatz

1. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt gemäß § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung eines nach Abzug der Versteigerungskosten und Berichtigung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses zwischen den Gemeinschaftern entsprechend ihren Anteilen (§ 752...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 4. Teilungsversteigerung als "Zerschlagungswerkzeug"

Rz. 22 Mit der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG wurde gesetzgeberisch bewusst die Gefahr der Zerschlagung des gemeinschaftlichen Vermögens mit der Folge eines Wertverlusts in Kauf genommen. Dazu das BVerfG:[29] Zitat "Das (Teilungsversteigerungs-)Verfahren hat rein instrumentalen Charakter. Es dient der Ersetzung eines unteilbaren durch einen teilbaren Gegenstand, das ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Erfordernis der Teilungsreife aus prozessrechtlichen Gründen

Rz. 35 Der Klageantrag geht – neben der Herausgabe – auf Zustimmung zu einer Summe dinglicher Verträge = Teilungsplan. Mit Rechtskraft des Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Miterben zu diesen dinglichen Verträgen gem. § 894 ZPO als abgegeben. Soweit rechtsgeschäftliche Erklärungen des/der Beklagten für die Erbteilung erforderlich sind, müssen demnach die materiellrec...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 266 Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermi...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Anordnung eines Räumungsverkaufs

Rz. 18 Das Nachlassgericht kann anordnen, dass leicht verderbliche Ware sofort veräußert wird. Sinnvoll ist der Räumungsverkauf auch zur Vermeidung weiterer Pacht/Mietzinsen. Der Erlös ist auf eines der Nachlasskonten gutzuschreiben.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Allgemeines

Rz. 130 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zweiter Grundsatz: Zwangsverkauf

Rz. 27 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Großes und kleines Antragsrecht

Rz. 27 Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück. Rz. 28 Beispiel Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist g...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Eintragbarkeit eines Verpfändungs- bzw. Nießbrauchsvermerks

Rz. 329 Ist der Erbteil eines Miterben gepfändet oder verpfändet, so kann, wenn zum Nachlass ein Grundstück gehört, die Pfändung bzw. Verpfändung als Verfügungsbeschränkung in Abt. II des Grundbuchs eingetragen werden.[315] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 BGB der notariellen Beurkundung. Rz. 330 Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügun...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / C. Besteuerung bei Stiftungsbeendigung

Bei Beendigung einer privatnützigen Stiftung erfolgt keine Liquidationsbesteuerung nach Maßgabe des § 11 KStG, da die Norm auf Stiftungen nicht anzuwenden ist.[58] Es gelten damit auch im Beendigungsprozess die allgemeinen Besteuerungsregeln, wonach Gewinne nur dann bei der Stiftung ertragsteuerpflichtig sind, wenn sie zufließen bzw. realisiert werden.[59] Das ist z.B. der F...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegung und Beweislast

Rz. 273 Gemäß § 2169 BGB wird vermutet, ein Vermächtnis sei unwirksam, wenn der Gegenstand zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Deshalb trägt der mit dem Vermächtnis Bedachte die Beweislast dafür, dass der Erblasser ihm entgegen § 2169 Abs. 1 BGB den nachlassfremden Gegenstand zuwenden wollte.[212] Indiz hierfür ist das Wissen des Erblassers im An...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 6. Kettensurrogation

Rz. 245 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Rz. 246 Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Surrogation beim Erbschaftsbesitzer

Rz. 252 Was der Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, gehört zum Sondervermögen Nachlass, § 2019 BGB. Dies gilt insbesondere, wenn eine zur Erbschaft gehörende Sache verkauft wird. Die Kaufpreisforderung bzw. nach deren Einziehung der erlangte Erlös fällt aufgrund dinglicher Surrogation in den Nachlass. Entscheidend ist allein die Herkunft der eingesetzten Mi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Teilung ohne Wertminderung

Rz. 97 Eine Wertminderung tritt dann nicht ein, wenn das Ganze nicht mehr wert ist als die Summe aller durch die Realteilung gewonnenen Einzelteile. Dabei kommt es auf den Verkehrswert an. Fallen für die Aufteilung Kosten an, so sind sie bei der Bewertung unberücksichtigt zu lassen, bspw. Kosten der Aufteilung eines unbebauten Grundstücks, für die Vermessungs-, Notar- und Gru...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld

Rz. 174 Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ – Ihres Sohnes – an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant alleiniger...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Nacherbenvermerk im Grundbuch und seine verfahrensmäßige Behandlung

Rz. 158 Der Nacherbenvermerk war gem. § 51 GBO bei der Eintragung des Vorerben als Eigentümer in Abt. II des Grundbuchs von Amts wegen einzutragen. Er ist kein Recht am Grundstück i.S.d. §§ 44, 45 ZVG und ist deshalb auch nicht in das geringste Gebot einzustellen. Der Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nac...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 10. Kein Zurückbehaltungsrecht der anderen Miterben

Rz. 90 Die anderen Miterben, denen gegenüber das Aufhebungsverlangen geltend gemacht wird, können dem Antragsteller gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB wegen Ansprüchen geltend machen, die ihnen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen den Antragsteller zustehen.[82] Mit § 756 BGB steht eine Regelung zur Verfügung, die dem Anliegen der anderen Miterben gerecht w...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Testamentsvollstreckung am ganzen Grundstück

Rz. 146 Der Testamentsvollstrecker hat das alleinige Verfügungs- und Auseinandersetzungsrecht, §§ 2204, 2205, 2211 BGB, sofern der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat. Er ist deshalb auf die Teilungsversteigerung nicht angewiesen, weil er das real nicht teilbare Grundstück durch Veräußerung selbst in Erlös umwandeln kann. Er ist an § 753 BGB nicht gebunden.[115] Hand...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Kettensurrogation

Rz. 125 Mehrere Surrogationsfälle können aufeinander folgen (sog. Kettensurrogation). Beispiel Ein Nachlassgrundstück wird verkauft; mit dem kraft Gesetzes zum Nachlass gehörenden Erlös kaufen die Miterben ein anderes Grundstück. Dieses ist gem. § 47 GBO wiederum in Erbengemeinschaft im Grundbuch einzutragen. Nur kraft der Surrogationswirkung kann dieses Grundstück in Erbenge...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Starrheit der gesetzlichen Regelung

Rz. 21 Einigen sich die Miterben nicht über die Art und Weise der Auseinandersetzung, so ist das gesamte unteilbare Vermögen nach § 753 BGB zu veräußern. Dies führt in der Regel zur Zerschlagung des gemeinschaftlichen Vermögens; auch liegt die Summe der Werte der einzelnen veräußerten Gegenstände unter dem Gesamtwert des gemeinschaftlichen Vermögens. So setzte der BGH in der...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 10. Versteigerungserlös

Rz. 133 Nach § 92 Abs. 1 ZVG ist eine gestaffelte Surrogation (Kettensurrogation, siehe Rdn 125) möglich: Der Anspruch gegen den Ersteher ist Surrogat für das Grundstück; die Leistung des Ersteigerers ist Surrogat des Anspruchs gegen ihn. Von Bedeutung ist dies für die Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr