Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / a) Vergütung von Organmitgliedern

Rz. 39 Aus der Perspektive des Gesetzgebers handelt es sich bei der Mitgliedschaft in Organen von Stiftungen um die Ausübung eines Ehrenamts. Anfallende Auslagen (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) sind grundsätzlich zu ersetzen, ein Vergütungsanspruch aber nicht vorgesehen. Das schließt aber nicht aus, in der Satzung ausdrücklich einen Vergütungsanspruch zu verankern. Sitz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / 4. Stiftungsorganisation

Rz. 5 Die rechtsfähige Stiftung stellt ein verselbstständigtes Vermögen dar. Von anderen juristischen Personen unterscheidet sie sich vor allem dadurch, dass ihr jegliche verbandsmäßige Struktur fehlt. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter. Auch die Destinatäre sind an der Stiftung als solcher in keiner Weise "beteiligt", sie haben keine gesellschafter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / 2. Stiftungszweck

Rz. 2 Den wesentlichsten Teil der Stiftungssatzung bildet die Definition des Stiftungszwecks. Denn er entscheidet nicht nur darüber, worauf die aktive Betätigung der Stiftung gerichtet sein soll, vielmehr bestimmt er dadurch den Verwendungszweck des der Stiftung gewidmeten Vermögens und seiner Erträge. Den Stiftungszweck kann nur der Stifter festgelegen; er muss (entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 286 Kommt eine Ableitung des Werts der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht in Frage, ist der Wert gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen.[274] Dabei kann auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Solche Methoden sind insbesondere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / 1. Rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Neben der Erbrechtsgarantie und der als deren Ausprägung verstandenen Testierfreiheit genießt auch die Freiheit der Stiftungserrichtung verfassungsrechtlichen Schutz. Nach überwiegender Ansicht besteht ein Grundrecht auf Stiftung als eine durch Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Form der Nutzung privaten Eigentums.[1] Dementsprechend ergibt sich aus § 80 Abs. 2 BGB auch ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’Richter-Handbuch, 3. Auflage 2012 Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2020 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / I. Stiftungsgeschäft

Rz. 73 Soll eine Stiftung von Todes wegen errichtet werden, sind neben den stiftungsrechtlichen Vorgaben auch erbrechtliche Regularien zu beachten. So ist hier beispielsweise die bloße Einhaltung der Schriftform (wie in § 81 Abs. 1 S. 1 BGB vorgesehen) nicht ausreichend. Vielmehr müssen auch die erbrechtlichen Anforderungen (§ 2247 Abs. 1 bzw. § 2232 BGB) beachtet werden. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternative: Vorratsstiftung

Rz. 81 Vor dem Hintergrund der nach dem Tod des Stifters fehlenden Möglichkeit, noch wesentliche Änderungen an der Satzung vornehmen zu können (die im Einzelfall aber für die Anerkennung erforderlich sein können), sollte erwogen werden, bereits lebzeitig einen Teil des Vermögens dem Stiftungszweck zu widmen und bereits unter Lebenden eine Stiftung zu errichten. Nachdem der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 127 Vor- und Nacherbschaft sind im Unternehmensbereich zwar mit einigen (zusätzlichen) Schwierigkeiten verbunden. Aber gerade dann, wenn der eigentlich ins Auge gefasste Unternehmensnachfolger noch nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu übernehmen (z.B. bei minderjährigen bzw. in der Ausbildung befindlichen Kindern), kann sich dieses Gestaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht

Rz. 21 Ergibt sich aufgrund der Belegenheit von Vermögen oder eines Wohnsitzes bzw. Aufenthalts im Ausland (hierbei muss es sich nicht unbedingt um den alleinigen Wohnsitz bzw. Aufenthalt handeln) die Möglichkeit, dass die ausländischen Gerichte oder Behörden für die Entscheidung über die Erbfolge zuständig sein werden, wäre der deutsche Erblasser unvollständig beraten, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen für Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[53]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2019, Gute Kinderschu... / II. Ziele des Modellprojekts "Gute Kinderschutzverfahren"

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Juni 2019 das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots". Das Projekt wird durch ein Projektkonsortium umgesetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Auflage 2013 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018 Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 66. Auflage 2019 Freyschmidt/Krumm, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 11. Auflage 2019 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Klage und selbstständi... / d) Muster: Antrag auf Teilschmerzensgeld

Rz. 48 Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Die (Teil-) Schmerzensgeldklage ist zulässig. Soweit der Kläger mit seiner Klage ein Teilschmerzensgeld begehrt, handelt es sich in rechtlicher Sicht um eine Teilklage, weil der Kläger nur den Betrag des Schmerzensgeldes zugesprochen haben will, der ihm bis zur letzten mündlichen Verhandlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Erweiterter Pflichtenkreis, insb. bei Fachanwälten

Rz. 92 Die Parteien eines Anwaltsvertrages können den von Gesetzes wegen geschuldeten Pflichtenkreis erweitern. Das kann ausdrücklich oder konkludent geschehen. Konkludent wird z.B. das Mandat bei einem Anwalt, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist, i.d.R. dahin erweitert, dass auch steuerrechtliche Belange des Mandanten zu berücksichtigen sind, wenn das Mandat an sich and...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / III. Pflicht-/Rechtswidrigkeit

Rz. 8 Da der Anwalt regelmäßig keinen Erfolg, sondern nur eine bestimmte Tätigkeit schuldet und deren Umfang sowie die Art der Ausführung vom Inhalt des Vertrages abhängen, indiziert die Feststellung der Pflichtwidrigkeit die Rechtswidrigkeit des vertraglichen Verhaltens. Beide Begriffe sind zwar nicht gleichzusetzen, weil der Anwalt trotz Verletzung einer dem Mandanten gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Steuerrechtliche Beratung durch den Anwalt

Rz. 317 Zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört auch die steuerrechtliche Beratung des Mandanten.[1218] Dies folgt aus § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Für den Fachanwalt für Steuerrecht wird dies in § 43c Abs. 1 Satz 2 BRAO besonders hervorgehoben. § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt auch Rechtsanwälten die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Steuerfragen

Rz. 29 Tatfrage des Einzelfalls ist es auch, ob das anwaltliche Mandat sich auf Steuerfragen erstreckt.[195] Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter auch im Steuerrecht (vgl. § 3 BRAO). Andererseits pflegen Mandanten zwischen einer anwaltlichen Beratung im Steuerrecht und auf anderen Rechtsgebieten zu unterscheiden. Dieser Erfahrungssatz gilt aber nicht, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 1. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit

Rz. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss ein Rechtsanwalt Vorkehrungen für den Fall treffen, dass er unvorhergesehen ausfällt. Er muss seinem Personal die notwendigen Anweisungen für einen solchen Fall erteilen und für einen Vertreter sorgen, sofern er seinen Beruf als Einzelanwalt ausübt.[63] Vor allem infolge plötzlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Rechtsanwalt und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Rz. 158 Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich bei einer steuerlichen Beratung, wenn der beauftragte Rechtsanwalt zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer ist.[404] Gem. § 3 Nr. 1 StBerG bzw. § 3 Nr. 2 StBerG, § 2 Abs. 2 WPO sind Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Auch zum Berufsbild des Rechtsanwalts ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / c) Lauterkeitsrecht

Rz. 395 Lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbote sind beim werblichen Auftreten von Rechtsanwaltssozietäten nach außen zu beachten. Der BGH folgert aus §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, dass ein Rechtsanwalt im Verkehr auf die Mitarbeit in einer Sozietät nur hinweisen darf, wenn die mit den Sozien getroffenen vertraglichen Absprachen den Vorstellungen entsprechen, die das rechtsuch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 6 F

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 131 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 132 Der Ausgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Sofern Personengesellschaften nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzeichnis

Andrae, Internationales Familienrecht, 4. Auflage 2019 Bachler, Situs-Regel, innerdeutsche und inneramerikanische Nachlassspaltung, 2007 Bäck, Familien- und Erbrecht – Europas Perspektiven, Wien 2007 Bamberger/Roth (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 von Bar, Internationales Privatrecht, Band 2: Besonderer Teil, 2. Auflage 2019 von Bar/Mankowski, Inter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Autorenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht: Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Herausgegeben von Dr. Eberhardt Jüdt, Dr. Norbert Kleffmann und Gerd Weinreich. 5. Aufl., 2017. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. LXIV, 1.420 S., 149,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Michael Klein. 11. Aufl., 2018. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XLIII, 3.139 S., 159,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Frankfurt – insbesondere des Spezialsenats in Darmstadt – in Verkehrssachen Referent: Guido Kirchhoff, Vorsitzender Richter am OLG, Frankfurt a.M. Ort: Darmstadt/Welcome Hotel Datum: Freitag, 13.12.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxistipps Personenschaden Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2019, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Niepmann/Seiler 14. Auflage 2019, 544 Seiten, 57 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H. Beck In der aktuellen Auflage des Buches von Niepmann/Seiler zum Unterhaltsrecht ist ein Bearbeiterwechsel eingetreten. Den Bearbeitungsteil von Werner Schwamb, Vors. Richter am OLG Frankfurt/M. a.D., hat nunmehr Dr. Christian Seiler, Direktor des AG Freising, übernommen. Das Werk ist in zwei g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2019, Experten: Qualität familiengericht-licher Verfahren verbessern

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. September 2019, aus. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2019, Nutzungsausfal... / 3 Anmerkung:

Vgl. AG Würzburg, zfs 2016, 683 ff. 1. Der zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung erforderliche Tagessatz, der mit der Nutzungsausfallzeit zu multiplizieren ist, wird durch die Heranziehung der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ermittelt. Diese Tabelle ist ein unentbehrliches Hilfsmittel um festzustellen, welchen Wert die Einsatzfähigkeit des Unfallfahrzeugs für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort und Zielsetzung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Effizienz der Mandatsbearbeitung und die Erzielung des Deckungsbeitrages für den wirtschaftlichen Kanzleierfolg im Bereich des Verkehrsrechts hängen maßgeblich davon ab, ob es gelingt, wiederkehrende Arbeitsabläufe zu optimieren und zu standardisieren, um diese dann später routiniert fehlerfrei umzusetzen. Erwartet werden von Seiten der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referenten: Bernd Deeken, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Sachverständiger für Fahrzeugtechnik, Unfallanalytiker, Oldenburg; Thorsten Reuß, B. Eng., Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XVIII. Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens

Rz. 137 Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________ S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2019, Familiengericht... / V. Fazit

Die Einführung der Familiengerichtsbarkeit war absolut richtig. Die Qualifikation der Familienrichterinnen und -richter ist mehr als 22 Jahre nach Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht längst überfällig. Die Politik sollte endlich Nägel mit Köpfen machen und auf die Vorschläge der Fachverbände, z.B. der Kinderrechtekommission des DFGT, hören. Es ist zu hoffen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verkehrsstrafrecht / XII. Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache

Rz. 53 Muster 3.11: Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache Muster 3.11: Ermessensausübung nach Abschluss der Verkehrsstrafsache _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Ereignis vom _________________________ Schaden-Nr.: ___________...mehr