Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und Prognose im Schadenfall1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Problemstellung Es ist nicht selten, dass durch einen Unfall oder durch einen Behandlungsfehler ein Mensch zu Schaden kommt, der bereits erhebliche Vorschädigungen aufwies. Es kommt auch vor, dass das Unfallgeschehen einen Menschen trifft, bei dem sich die Unfallfolgen aufgrund einer Schadensanlage besonders gravierend auswirken. Auf Schädigerseite möchte man gern der Eins...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / C. Zur lex ferenda des Nebengüterrechts

Auf zwei im Ansatz gleiche, im Ergebnis sich jedoch unterscheidende Gesetzgebungsvorschläge von Wever [68] und Herr [69] soll an dieser Stelle hingewiesen und es soll auch ihr Wortlaut wiedergegeben werden. Dies wegen der Bedeutung für die Praxis, beginnend bei der anwaltlichen Beratung zur Vermögensauseinandersetzung, und in der Hoffnung, dass auf diesem Weg eine breite fachl...mehr

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FF 05/2020, Auf Odyssee dur... / 2

Vorbei sind sie, die Zeiten, in denen wir das Boot des Familienmandats sicher durch die Binnengewässer des nationalen Familienrechts durchmanövrierten. Die Lebenssachverhalte werden immer komplexer und vielschichtiger. Vor allem bei Mandaten mit Auslandsbezug kann die Fahrt durch internationale Gewässer schnell zur Odyssee werden. Konnten wir uns "früher" mit der Klärung der ...mehr

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zfs 04/2020, Absehen von unbekannten/neuen Regelfahrverboten auf Tatbestandsebene1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Regelfahrverbote nach Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Trunkenheitsverstoß spielen eine erhebliche Rolle in verkehrsrechtlichen Veröffentlichungen im OWi-Bereich. Dabei gibt es im BKat zahlreiche andere Regelfahrverbote, zuletzt etwa erweitert um die "Rettungsgassenverstöße". Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese eher unbekannten Regelfahrverbote und zeigt mö...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschwerdeführer mit einer 156 Seiten umfassenden Anklageschrift die Begehung von 11 Straftaten des versuchten Totschlags gem. §§ 212, 22, 23 StGB sowie von 3 Straftaten der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB (Behandlung ohne medizinische Indikation) vor. Bereits im Ermittlungsverfahren bestellten sich Rechtsanwalt Dr. H. (am 7.6....mehr

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FF 04/2020, Vorschau

Folgende Themen erwarten Sie in den nächsten Heften der FFmehr

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FF 04/2020, Sekundäre Kindeswohlgefährdung

Ein Editorial zur Klärung von Begriffen? Klaus Schnitzler Warum nicht, wenn es nicht nur dem Autor, sondern im besten Fall auch dem Leser neue Informationen vermitteln kann. Kindeswohlgefährdung ist spätestens seit dem Staufener Missbrauchsfall und den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (Stichworte Lügte und Bergisch-Gladbach) in aller Munde....mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / IV. Ergebnis und Ausblick

Die Bedeutung einer Auskunft für die Unterhaltsbemessung wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbestimmung nur noch in Ausnahmefällen zu verneinen sein. § 235 FamFG stellt – über § 643 ZPO a.F. hinaus – eine Erweiterung der gerichtlichen Befugnisse nach § 273 Abs. 2 Nr. 1, 142 ZPO dar. § 235 FamFG dient vorrangig der beschleunigten Durchführung des Un...mehr

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FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: [4] Die Revision führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [5] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [6] Der dem Beklagten erteilte Beratungsauftrag habe sich nicht ausdrücklich auf eine Beratung der Klägerin in steuerlicher Hinsicht erstreckt. Dieser ...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / III. Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 42 AO mit Blick auf dessen allgemein gehaltenen Wortlaut für alle Steuerarten und ist somit im Erbschaftsteuerrecht anwendbar.[26] Lediglich aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich jeweils ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber ein al...mehr

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zfs 03/2020, Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 2 S. 3 StVG in der verkehrsrechtlichen Praxis1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 45 Minuten Fortbildung.

1 Nach der Vorschrift des § 24a Abs. 2 StVG handelt derjenige, der unter der Wirkung berauschender Mittel am Straßenverkehr teilnimmt, ordnungswidrig. Die Wirkstoffe, die zu einer solchen "Rauschwirkung" führen (etwa THC – Cannabis), sind teilweise auch in Medikamenten enthalten. Nun macht es aber durchaus einen Unterschied, ob jemand eine Droge konsumiert, um sich in einen...mehr

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zfs 03/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Versicherungen im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Referierender: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Freiburg/Dorint Resort an den Thermen Datum: Samstag, 9.5.2020, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Psychologie in der Hauptverhandlung Referieren...mehr

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FF 03/2020, BGH: Erweiterung der Geschäftsverteilung des XII. Senats

Der BGH hat eine wichtige Änderung in seiner Geschäftsverteilung beschlossen. Dem XII. Zivilsenat sind jetzt auch die Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen über vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen einem Partner und einem Elternteil aus Anlass der Trennung der Partner der...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen geltend gemachter anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Dem liegt zugrunde, dass die Klägerin den Beklagten im Oktober 2011 im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung gebeten hatte, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen. Der Beklagte besprach in der Folgezeit die Eckpunkt...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / 3 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung zeigt einmal mehr, unabhängig von ihrem Ergebnis, dass auch im Familienrecht steuerrechtliche Grundkenntnisse, jedenfalls in Bezug auf relativ häufige Problemstellungen, nicht völlig ausgeblendet werden und unberücksichtigt bleiben können. In der Entscheidung wird ein familienrechtlich tätiger Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch genommen,...mehr

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zfs 03/2020, zfs Aktuell / Arbeitskreis VII: Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen

Der Arbeitskreis begrüßt nahezu einstimmig die Verbesserungen des Opferschutzes in praktischer und finanzieller Hinsicht, die nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz erfolgt sind. 1. Der Arbeitskreis sieht nach ausführlicher Diskussion mit deutlicher Mehrheit keinen Anlass, die Härteleistungen für Opfer von Terror und Extremismus auf weitere Opfergruppen auszudehnen....mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schadensersatzrecht 2002 – was ist daraus geworden?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Stunden Fortbildung.

Einführung Zum 1.8.2002 ist das 2. Schadensersatzrecht-Modernisierungsgesetz[3] in Kraft getreten.[4] Es stellt trotz der vielen anderen, immer häufiger werdenden gesetzlichen Novellierungen, wie des Verjährungsrechts, des VVG, des Schuldrechts in den Jahren 2002, 2008 bzw. 2001 oder zuletzt der Neueinführung des Hinterbliebenengeldes im Jahre 2017, die größte und bedeutsamst...mehr

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ZErb 02/2020, Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens inunruhigen Zeiten

Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten d...mehr

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zfs 02/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Referierende: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Mittwoch, 25.3.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipl...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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zfs 02/2020, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

1) Schadensereignisse können dazu führen, dass der Geschädigte Vorteile erhält. Da es das Ziel des Schadensersatzes ist, dass der Geschädigte nur den ihm erwachsenen Schaden ersetzt erhält, sind die gleichzeitig eintretenden Vorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen. Voraussetzung dieser auf § 242 BGB beruhenden Kürzungsmöglichkeit ist zum einen, dass die Kürzun...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Peter Bothe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Singen Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München Dr. Thomas Gleumes R...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2346 ff.

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Allgemeines

Rz. 50 Zumindest seit dem Jahr 2004 wird über die Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen vermehrt diskutiert.[60] Anlass und Ausgang für die Überlegungen war die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen.mehr

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Literaturverzeichnis / Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft, 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 4. Auflage 2018 (zit. Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Daragan/Tanck/Riedel, Arbeitshilfen im Erbrecht, 3. Auflage 2010 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Gebührenhöhe

Rz. 27 I.R.d. Abwicklung eines erbrechtlichen Mandats wird unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG lediglich ausnahmsweise eine geringere Gebühr als die Höchstgebühr (2,5) anzusetzen sein. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts für oder gegen eine Erbengemeinschaft oder gar die Tätigkeit i.R.d. Auseinandersetzung ist rechtlich regelmäßig schwierig und umfangreich. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Nach dem Erbfall

Rz. 48 Ob der Verzichtende noch nach dem Erbfall anfechten darf, ist höchst umstritten.[56] Die überwiegende Meinung einschließlich der hier bekannten Rechtsprechung verneint das Anfechtungsrecht.[57] Das Hauptargument ist die Rechtssicherheit. Durch den Erbverzicht werden die Erbfolge und/oder -quoten geändert. Allerdings kommen in diesen Fällen Schadensersatzansprüche in B...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Verknüpfung

Rz. 10 Eine Verbindung des abstrakten Verfügungs- mit dem Kausalgeschäft zu einer vertraglichen Einheit mit der Folge des § 139 BGB ist nach h.M. nicht möglich,[10] was aber höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Die Geschäfte können aber mit einer Bedingung verknüpft werden.[11] Als alternative Absicherung schlug Mittenzwei [12] die "notariell beurkundete Unterwerfung unt...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Annahme der Erbschaft

Rz. 25 Wie gesagt, hat der Pflichtteilsberechtigte, dem ein mit Beschränkungen oder Beschwerungen belasteter Erbteil hinterlassen ist, immer ein Wahlrecht, ob er das ihm Hinterlassene (samt sämtlichen Beschränkungen und Beschwerungen) annehmen oder aber die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen will.[112] Der Umfang bzw. das Ausmaß der Belastungen spiel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / cc) Insbesondere: Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht

Rz. 19 Bei dem sog. "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht" soll ein Nachlassgegenstand bei der späteren Berechnung des Pflichtteils als (zum Teil) nicht zum Nachlass gehörend angesehen werden. Im Gegensatz zum Erb- gibt das Pflichtteilsrecht dem Berechtigten keine Beteiligung am, sondern einen Geldanspruch gegen den Nachlass. Der gegenständlich beschränkte Pflich...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Allgemein

Rz. 65 Der den Erbteil oder Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende abstrakte Verzicht ist einfach zu formulieren.[105] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird, sondern eine letztwillige V...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 34 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen. Diese Norm gilt für seit dem 1.7.1977 geschiedene Eheleute.[37] Die Forderung ist jedoch auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 35 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 2306 BGB ist, dass ein Pflichtteilsberechtigter Erbe (Alleinerbe[15] oder Miterbe) ist.[16] Ob sich die Erbenstellung aus einer letztwilligen Verfügung oder von Gesetzes wegen ergibt, spielt keine Rolle.[17] Nach zutreffender Ansicht des OLG Schleswig[18] genügt insoweit auch eine die gesetzliche Erbfolge unberührt lassende Verfügu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 9. Abschmelzung (Abs. 3 S. 1 n.F.)

Rz. 148 Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[553] hat der Gesetzgeber die Systematik des Abs. 3 deutlich verändert. Gilt für Erbfälle vor dem 1.1.2010 nach wie vor das sog. Alles-oder-Nichts-Prinzip,[554] dem zufolge alle Geschenke innerhalb der Zehnjahresfrist in voller Höhe in die Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen einzubeziehen sind, u...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Kosten/Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 46 Der Antragsteller ist Kostenschuldner, § 22 Nr. 1 GNotKG. Bei mehreren sind diese als Gesamtschuldner Kostenschuldner nach § 32 Abs. 1 GNotKG. Für die Erteilung des Erbscheins fällt nach KV 12210 GNotKG eine 1,0 Gebühr an. Wird eine eidesstattliche Versicherung vom Antragsteller verlangt, verursacht dies eine weitere 1,0 Gebühr nach KV 23300 GNotKG,[124] wobei auch da...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 28 Alternativ hat der Pflichtteilsberechtigte in den Fällen des Abs. 1 immer die Möglichkeit, das ihm Hinterlassene, also die Erbschaft insgesamt bzw. seinen Erbteil auszuschlagen. Umstritten ist dabei teilweise, welchen genauen Inhalt die hier in Rede stehende Ausschlagungserklärung konkret haben muss. Zum einen wird vertreten, die Ausschlagung müsse sich auf die testam...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.1 Voraussetzungen für einen Sozialhilferegress

Das Sozialamt kann gegenüber dem Hilfebedürftigen erbrachte Zahlungen auch gegenüber dem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten geltend machen. Das entsprechende Verlangen des Sozialhilfeträgers nennt man "Sozialhilferegress". Soweit der Sozialhilfeträger die betroffenen Angehörigen zur Zahlung in Anspruch nehmen will, muss er diese vom Übergang der Ansprüche des Hilfebedürftige...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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zfs 01/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 74. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: 5.3.–4.7.2020 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.–Sa.) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht; RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung; Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen; Referendare/-innen // 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.18...mehr

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zfs 01/2020, Änderung bei d... / D. Fazit

Der BGH wird und muss seine Rechtsprechung nicht aufgeben. Jedoch wird es eine Entwicklung in der Rechtsprechung geben, die dazu führen wird, dass der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung mit weiteren Kürzungen rechnen muss, obwohl die Versicherung keinen Verweis ausgesprochen hat. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn der Geschädigte eine (Teil-)Reparatur behauptet, aber d...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Moderation und Seminarleitung:

Eva Becker , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Vorsitzende der AG Familienrecht im DAV Jochem Schausten , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAVmehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Berlin, 14. und 15. Februar 2020

Freitag, 14.2.2020 10.30 – 11.00 Uhr Registrierung 11.00 – 13.00 Uhr Die familienrechtlichen Rechtsakte der Europäischen Union, Aktuelle Probleme und allgemeine Fragen Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), München 13.00 – 13.30 Uhr Kaffeepause 13.30 – 15.30 Uhr Erwerb von Vermögen im ausländischen Güterstand Gerd Uecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg 15.30...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 7

Anmerkung Für die gegen einen Vorsorgebevollmächtigten in Betracht kommenden Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. In § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB sieht der Gesetzgeber für Ansprüche zwischen dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses ausdrücklich die Hemmung der Verjährung vor. Im Fall der Vorsorgevol...mehr

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ZErb 01/2020, Stabwechsel bei der Schriftleitung

Die vor uns liegende Ausgabe der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis ist die erste, die unter der Regie der neuen Schriftleitung erscheint. Zum Beginn dieses Jahres hat Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek diese Aufgabe von der bisherigen Schriftleitung übernommen. Nach Studium und Referendariat promovierte er zu einem stiftungsrechtlichen Thema bei Prof. Dr....mehr

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FF 01/2020, Die Kanzlei als Unternehmen

Jochem Schausten Der Anwaltstag im Jahr 2020 steht unter dem Motto: "Die Kanzlei als Unternehmen". Damit legt der Deutsche Anwaltverein den Fokus auf die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit. Und da wir uns gerade am Beginn des neuen "Geschäftsjahres" befinden, erlaube ich mir folgende Fragen:mehr