Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 10/2019, Die Punkterefo... / D. Dritter Teil: Das Fahreignungsseminar

Kurz zu den Grundlagen: Die Rahmenbedingungen für das Fahreignungsseminar sind in den §§ 4a StVG und 42–44 Fahrerlaubnisverordnung geregelt. Die Teilnehmer sollen sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insb. in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVG). Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologisc...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XIX. Darlegung der Ermessensausübung

Rz. 138 Muster 1.18: Darlegung der Ermessensausübung Muster 1.18: Darlegung der Ermessensausübung _________________________ Versicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Verkehrsunfall vom _________________________ Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in v...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / I. Einleitung

Durch das Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976 wurden zum 1.7.1977 Abteilungen für Familiensachen beim Amtsgericht, Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiensenat beim Bundegerichtshof eingerichtet.[1] Die Einführung des Familienrichters war und ist eine grundlegende und richtige Entscheidung des Gesetzgebers.[2] Vielleicht ist der Fokus zu lange auf die Funkt...mehr

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FF 10/2019, Billigung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn. [2] Das Amtsgericht hat einen im Anhörungstermin durch die Eltern geschlossenen Vergleich zum Umgang durch Beschluss gebilligt. Danach ist der Vater u.a. ab Ende Juni 2018 alle zwei Wochen zum Umgang mit jeweils zw...mehr

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zfs 10/2019, Berechnung des... / 3 Anmerkung:

Der BGH fasst in der vorliegenden Entscheidung die von ihm entwickelten Grundsätze der Ermittlung des Restwertes unfallbeschädigter Kfz zusammen und setzt sich ablehnend mit Kritikern seiner Auffassung auseinander (Rn 11). 1) Als Restwert bestimmt der BGH den Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung für sein unfallbeschädigtes Kfz bei einem seriösen Gebrauc...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / X. Verfahren

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen.[75] Der diese Auffassung entgegenstehende Zweck des § 54 Abs. 2 HGB ist lediglich auf kontradiktorische Verfahren anzuwenden, nicht hingegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Legt ein Versorgungsträ...mehr

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zfs 09/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: AKB Referenten: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Andrea Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Stuttgart/Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 11.10.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Sachschaden – akt...mehr

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FF 09/2019, Frische Brise Familienrecht

Herbsttagung 2019 in Warnemünde Dr. Christian Grabow Vom 21. bis 23.11.2019 findet unsere diesjährige Herbsttagung statt. Wenige Tage, nachdem wir das 30-jährige Jubiläum der Grenzöffnung zwischen der DDR und der Bundesrepublik begangen haben, trifft sich die AG Familienrecht in Rostock-Warnemünde. Wie immer erwarten Sie neben spannenden Vorträgen und Workshops vielfältige Gesp...mehr

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ZErb 09/2019, Der Minderjährige im Erbrecht

Prof. Dr. Jürgen Damrau 3. Auflage 2019, zerb verlag, ca. 49 EUR (DVEV-Ausgabe 44 EUR) ISBN: 978-3-95661-092-9 (DVEV-Ausgabe 978-3-95661-093-6) Der erste Beratungstermin. Ihr Mandant ist gar nicht zu beruhigen, läuft herum, quengelt, langweilt sich und ist erst mit Buntstiften und Papier zum Malen und dem Versprechen auf ein Eis zum Stillsein zu bewegen – kennen Sie? Dann hatte...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / V. Ausblick

Will man einen Ausblick auf die Entwicklung des Ehevertragsrechts in der Zukunft wagen, stellt sich drängend die Frage, ob die Kernbereichslehre des BGH anpassungsbedürftig ist angesichts der Neujustierung des nachehelichen Unterhalts durch die Unterhaltsreform 2008. Die Wertungswidersprüche sind augenscheinlich. Der BGH ordnet den Betreuungsunterhalt zu Recht dem Kernbereich...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltverein...mehr

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zfs 08/2019, Abfindung von Personenschäden durch Kapitalisierung1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 45 Minuten Fortbildung.

Laufzeit, Zinsfuß, Dynamisierung und Anspruch auf Kapitalisierung; zugleich Nachschau auf den 57. Verkehrsgerichtstag Goslar A. Einleitung Seit langer Zeit war die Diskussion über die Kapitalisierung von Schadenersatzansprüchen nicht mehr so lebhaft wie aktuell. Die bereits über viele Jahre anhaltenden Niedrigzinsen zwingen dazu, bei der Kapitalisierung von weit in die Zukunft...mehr

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zfs 08/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Berlin/Hotel Palce Datum: Freitag, 20.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und AR...mehr

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zfs 08/2019, Schmerzensgeld... / F. Zusammenfassung

Die Urteile des OLG Frankfurt, des LG Aurich und LG Magdeburg haben gezeigt, dass das Schmerzensgeld einem wohltuenden Wandel ausgesetzt ist. Das bisherige Schmerzensgeldsystem, welches sich an Tabellen aus Altentscheidungen orientiert, ist nicht mehr zeitgemäß und ungerecht. Dem System der taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes ist der Vorzug zu geben. Die beiden Schlüs...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 6

Auf einen Blick Die Aufnahme einer Pflichtteilsklausel in eine ehegemeinschaftliche letztwillige Verfügung entspricht mittlerweile dem Standardrepertoire eines rechtlichen Beraters bei deren Erstellung. Nicht bedacht wird hierbei oftmals, dass der illoyale Abkömmling den Willen seiner Eltern nicht nur durch die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf Ableben des erstver...mehr

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zfs 08/2019, Geltung der 13... / 3 Anmerkung:

1) Die unfallbedingte Beschädigung eines Kfz kann dazu führen, dass entweder aus technischen Gründen das Fahrzeug nicht mehr hergestellt werden kann (technischer Totalschaden) oder die Wiederherstellungskosten eine solche Höhe erreichen, dass der Entschluss zur Reparatur als wirtschaftlich unvernünftig erscheint (wirtschaftlicher Totalschaden). Die Fallgruppe des technischen...mehr

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zfs 07/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D., Karlsruhe Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 13.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bi...mehr

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zfs 07/2019, Ersatz von Her... / F. Konsequenzen für die Praxis

Die durch den BGH für zulässig erachtete Mietwagenvermittlung wurde in der Praxis bisher durch Versicherer nur zurückhaltend genutzt.[43] Dies wohl auch vor dem Hintergrund, dass der BGH sich mit der Zulässigkeit einer solchen Vermittlung nur beiläufig bzw. in einem obiter dictum befasst hatte. Aufgrund der aktuellen Entscheidung vom 12.2.2019 (VI ZR 141/18) ist demgegenüber...mehr

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ZErb 07/2019, Gemeinsamer K... / 7

Auf einen Blick Eine Schenkung im Sinne des BGB und eine Schenkung im Sinne des ErbStG setzen eine Zuwendung voraus. Objekt der Zuwendung kann nur ein existierender Gegenstand sein, also eine Sache oder ein Recht. Die Begründung eines originären Anspruchs kann analog auch als Zuwendung behandelt werden. Eine Dienst- oder Werkleistung oder eine Nutzung selbst ist mangels recht...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / W

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zfs 07/2019, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

1) Der Abschluss eines Leasingvertrages führt dazu, dass der Leasingnehmer als unmittelbarer berechtigter Besitzer Halter des geleasten Fahrzeuges wird (vgl. BGH NJW 1983, 1492; OLG Hamm NZV 1995, 233; König, in: Hentschel/Köng/Dauer, "Straßenverkehrsrecht", 45. Aufl., § 7 StVG Rdn 26a; Looschelders VersR 2019, 513, Becker ZGS 2008, 414 (415). Der Leasingnehmer hat das Fahrz...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt aus eigenem und abgetretenem Recht der Eheleute T (nachfolgend: die Zedenten) aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Anspruch, die beide aufgrund einer Honorarvereinbarung der Rechtsanwaltskanzlei C in N für ihre Vertretung in einer öffentlich-rechtlichen Baurechtstreitigkeit zu zahlen hatten. Anlass ...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / 11

Auf einen Blick Seit der Entscheidung des BGH vom 28.10.2009 steht fest, dass eine nachträgliche Ausgleichsverpflichtung nach dem § 2050 Abs. 3 BGB nur durch testamentarische Verfügung erfolgen kann. Dabei ist zu prüfen, ob der Erblasser nur die Anordnungsbestimmung nach § 2050 Abs. 3 BGB vermächtnisweise begründen wollte oder aber auch ein weitergehendes Vermächtnis bspw. u...mehr

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FF 06/2019, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Zu der vorstehenden Entscheidung vom 20.2.2019 zum Elternunterhalt gibt es an für sich nicht viel anzumerken. Das zum Elternunterhalt verpflichtete Kind hatte eine selbstgenutzte Wohnung auf die Tochter unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Der Sozialhilfeträger macht aus übergeleitetem Recht geltend, dass die Schenkung zurückzufordern sei. Die Entscheidung reiht sich nahtl...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist teilweise begründet. Das LG hat der Klägerin zu Unrecht die auf der Grundlage der Honorarvereinbarung von den Rechtsanwälten C berechneten Rechtsanwaltskosten zuerkannt. Zwar steht der Klägerin gem. § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte wegen des rechtswidrig unterbliebenen Einschreitens gegen den Nac...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / D. Bisherige und neue Lösungsansätze

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben es in der Hand für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Kompetenz zur Schließung von "Gesetzeslücken" liegt in erster Linie beim Gesetzgeber selbst. Häufig zeigen sich "Gesetzeslücken" jedoch erst in der Rechtsanwendung vor Gericht. Die Gerichte können daher ebenfalls "Gesetzeslücken" schließen,[18] wenn dies di...mehr

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FF 06/2019, 10 Jahre Versorgungsausgleich

Klaus Weil Das im April 2009 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Vermutlich werden die meisten von uns noch immer vom "Neuen Versorgungsausgleich" sprechen. Die vor 10 Jahren beschlossene Reform des alten Versorgungsausgleichs sollte eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe ...mehr

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FF 06/2019, Kosten eines Sc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung mag im ersten Moment überraschen, denn der BGH hat bekanntlich seine frühere Rechtsprechung, wonach Kinderbetreuungskosten mit dem Tabellenbedarf abgegolten waren, schon 2008 aufgegeben. Seitdem können Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen – mit Ausnahme des Verpflegungsanteils – Mehrbedarf sein,[1] und zwar unabhängig vom zeitlichen Umfang de...mehr

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AGS 06/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (§ 59 Abs. 1 FamGKG). Ebenso ist der erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR (§ 59 Abs. 1 S. 2 FamGKG) erreicht. Das AG hat den Verfahrenswert erstmals mit Beschl. v. 31.10.2018 auf 41.163,00 EUR festgesetzt. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners begehrt mit seiner Beschwerde eine Erhöhung des Verfahrenswertes auf 143.957,00 EUR. Da...mehr

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zfs 06/2019, Die fehlende Z... / A. Einleitung

Eine "Gesetzeslücke", über die der Halter bei Auseinanderfallen von Halter- und Eigentümerstellung[3] erreichen kann, dass dieser plötzlich – obwohl der Unfallhergang beweissicher nicht aufgeklärt werden kann oder feststeht, dass den Schädiger nur teilweise ein Verschulden trifft – 100 % des Fahrzeugschadens erhält und dies ohne Inanspruchnahme einer etwaig vorhandenen Kfz-V...mehr

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zfs 05/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 14.6.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asses...mehr

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FF 05/2019, Ausbildungsunte... / Anmerkung

Mitgeteilt von Burkhard Himmerich, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, Duisburgmehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[63] Ein Beitrag von Heiß fasst das Grundwissen für die konkludente Ehegatteninnengesellschaft zusammen.[64] Der Autor weicht allerdings in einigen Punkten von der Rechtsprechung ab, meint z.B., es ginge bei d...mehr

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FF 05/2019, Wechselmodell und Ehegattenunterhalt oder: der Hang zum Atomisieren

Dr. Mathias Grandel Wenn es ein Ranking der kompliziertesten Unterhaltsberechnungen geben würde, die das deutsche Unterhaltsrecht auf die Beine zu stellen in der Lage ist, gebührte der Rechtsprechung, wie man richtigerweise bei einem paritätischen Wechselmodell den Kindesunterhalt minderjähriger Kinder berechnet, sicher einer der Spitzenplätze. Unübertroffen sind die Detailbe...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

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ZErb 05/2019, Nachlassrecht – Handbuch der Rechtspraxis –

Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR Karl Firsching/Lothar Graf Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner. C.H.BECK, 11. Auflage 2019 XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR ISBN 978-3-406-70969-2 Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage...mehr

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zfs 05/2019, Psychische Feh... / 3 Anmerkung:

1) Unfallereignisse können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch seelische Reaktionen des Betroffenen hervorrufen, wobei dies auch davon abhängig sein kann, ob das Unfallopfer seelisch labil ist oder nicht (vgl. BGH NJW 1956, 1108; BGH NJW 2000, 862). Dass das Unfallereignis äquivalent kausal ist für etwaige seelische Beeinträchtigungen, ist nicht zu bezweifeln, aber fü...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nicht als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen – rechtliche Konsequenzen beim Mietwagentarif?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Der Geschädigte hat u.a. das Recht, für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und die Kosten hierfür als Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung erstattet ...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / 6

Auf einen Blick Mit Damrau ist festzuhalten: § 196 BGB gilt für Grundstücksvermächtnisse nicht. Autor: Von Ulrich Gerken , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg ZErb 4/2019, S. 091 - 092mehr

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FF 04/2019, Mitgliederumfra... / VKH-Abrechnungen

Die Umfrage hat erneut gezeigt, dass in Familiensachen VKH-Mandate einen großen Stellenwert einnehmen (siehe Abb. 10). Soweit im Rahmen der VKH eine Ratenzahlungsanordnung getroffen wird, beantragen die meisten Kollegen im Rahmen der Festsetzung sogleich auch die Wahlanwaltsgebühren (siehe Abb. 11). Eindeutig ist die Antwort, ob die Amtsgerichte innerhalb von vier Jahren nach ...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / II. Literatur

In der gängigen Kommentarliteratur allerdings wird das Problem, ob § 196 denn nun für Grundstücksvermächtnisse gilt oder nicht, teilweise überhaupt nicht thematisiert[3], teilweise wird einfach davon ausgegangen ohne Problematisierung, dass § 196 bei Grundstücksvermächtnissen gilt[4], teilweise wird die Abhandlung von Damrau zwar erwähnt als abweichende Meinung, die Geltung ...mehr

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zfs 04/2019, Neuer Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses gewählt

Jörg Elsner hat auf der Jubiläumsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag in Weimar nicht mehr zur Wiederwahl in den Geschäftsführenden Ausschuss kandidiert. Als Vorbild für die von ihm selbst propagierte Verjüngung hat er auch vor sich selbst nicht Halt gemacht. Seine Tätigkeit mit einem kollegialen Führungsstil hat uns positiv verändert und vo...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Schausten hat in seinem Editorial "Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren" zutreffend darauf hingewiesen, dass in der anwaltlichen (Abrechnungs-) Praxis in Verfahren bezüglich Scheidung der Ehe die Norm des § 43 FamGKG entweder nicht gekannt oder aber übersehen wird.[1] Er versichert am Ende seiner Ausführungen: "Es lohnt sich!", diese Norm anzuwende...mehr

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FF 04/2019, Zukunft der Düsseldorfer Tabelle

– Aus der Aktuellen Stunde der Herbsttagung der AG Familienrecht – Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen geringfügig redigierten Mitschnitt der "Aktuellen Stunde" zur Düsseldorfer Tabelle auf der Herbsttagung der AG Familienrecht am 1.12.2018 in Münster. Der Gesprächscharakter wurde beibehalten; von der Veröffentlichung der Wortmeldungen in der anschließenden Diskussion...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 1 Gründe:

I. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschl. v. 1.8.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Der Verfahrenswert wurde mit Beschl. v. 1.8.2018 wie folgt festgesetzt:mehr

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AGS 04/2019, Der Vergleichsmehrwert in Räumungsstreitigkeiten; – zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamm AGS 2018, 346 –

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber die Gegenstandswerte in Mietsachen gedeckelt: Zieht z.B. § 8 ZPO bei Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses den auf die streitige Zeit entfallenden Mietwert, max. den 25-fachen Jahreswert heran, so begrenzt § 41 GKG den Wert auf maximal den Jahresbetrag des Mietzinses. Das führt inzwischen offensichtlich zu der ...mehr