Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / D. Fälle, in denen die Berechtigung zum Führen eines Kfz für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse nicht gilt (§ 29 Abs. 3 FeV)

Rz. 6 Die Berechtigung zum Führen eines Kfz gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§ 29 Abs. 4 FeV):[10]mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Durchführung

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Inhalt und Formalien (§ 37 Abs. 1 FeV)

Rz. 68 Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 FeV oder § 36 FeV ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss enth...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / G. Verlängerung der Probezeit (§ 2a Abs. 2a StVG)

Rz. 28 Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre,mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / B. Antrag auf Erteilung/Neuerteilung

I. Antrag bei der zuständigen Behörde Rz. 7 Der Antrag auf Neuerteilung der FE ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (§ 21 Abs. 1 FeV). Das ist grundsätzlich die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller seine Wohnung hat. Bei mehreren Wohnungen ist es die Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV). II. Sperrfrist Rz. 8 Wurde Sperrfrist verhängt (§ 69a StGB), so muss di...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / III. Datenschutz (§ 37 Abs. 3 FeV)

Rz. 70 Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Seminare mit Ausnahme der Daten zu löschen, die für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder Aufsicht erforderlich sind. Diese Daten sind zu sperren und spätestens bis zum Ablauf des ...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / 2. § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG

Rz. 19 Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und zwingend auszusprechende Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung (innerhalb von zwei Monaten), wenn der Betroffene begangen hat.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / IV. Durchführung von Einzelseminaren

Rz. 61 Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Abs. 1 StVG gilt § 36 Abs. 3 und Abs. 4 FeV mit der Maßgabe, dass die Gespräche in drei Sitzungen von jeweils 90 Minuten Dauer durchzuführen sind (§ 36 Abs. 5 FeV).mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / III. Frist bei Entziehung im Rahmen des Punktsystems

Rz. 9 Eine neue FE darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung, die aufgrund von 8 oder mehr Punkten erfolgt ist, erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 S. 1 und S. 2 StVG; siehe auch Rdn 41).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Verweigerung der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (§ 37 Abs. 2 FeV)

Rz. 69 Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmermehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / K. Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung

Rz. 52 Die Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung liegt beim Kraftfahrer (zu weiteren Einzelheiten siehe auch § 5 Rdn 38 ff.).[38]mehr

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§ 20 Einschränkung der Fahr... / B. Auflagen und Beschränkungen im Rahmen der FE-Erteilung

Rz. 3 Ist der Bewerber allerdings nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet (zur bedingten Eignung siehe § 4 Rdn 15 ff.), so kann die Fahrerlaubnisbehörde die FE soweit wie notwendig, erteilen, § 23 Abs. 2 S. 1 FeV.mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / F. Neuerteilung nach Entziehung wegen einer Alkoholproblematik (§ 13 FeV)

I. Grundsatz Rz. 23 War die FE wegen Alkoholabhängigkeit entzogen, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, § 13 Nr. 2 lit. e Alt. 2 FeV . War die FE aufgrund vonmehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / III. Inhalt

Rz. 54 In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssit...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / N. Rechtsschutz

I. Widerspruch gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Rz. 61 Zunächst muss gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE Widerspruch eingelegt werden, § 68 Abs. 2 VwGO. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Ablehnung der Neuerteilung der FE dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Ziel

Rz. 52 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten, § 2b Abs. 1 S. 1 StVG.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / O. Besondere Aufbauseminare (§ 2b Abs. 2 S. 2 StVG, § 36 FeV)

I. Adressaten Rz. 57 Besondere Aufbauseminare gibt es für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Rz. 58 Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind,...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / 3. § 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / V. Qualifikation des Kursleiters

Rz. 56 Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 S. 1 StVG, § 31 FahrlG).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / D. Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde (§ 2a Abs. 2 S. 1 StVG)

I. Straftat oder Ordnungswidrigkeit innerhalb der Probezeit Rz. 13 Ist gegen den Inhaber einer FE wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1–3 StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist,[7] die Fahrer...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / IV. Durchführung von Einzelseminaren

Rz. 55 Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten (§ 2b Abs. 1 S. 2 StVG). Für die Durchführung von Einzelseminaren gilt § 35 FeV mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / I. Antrag bei der zuständigen Behörde

Rz. 7 Der Antrag auf Neuerteilung der FE ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (§ 21 Abs. 1 FeV). Das ist grundsätzlich die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller seine Wohnung hat. Bei mehreren Wohnungen ist es die Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Einzelheiten zum mehrstufigen Verfahren

1. § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG Rz. 14 Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit der weiteren Folge der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG): Eine vollziehbare Nachschulungsanordnung (jetzt: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar) wird nicht dadurch erfüllt, dass der FE-Inhaber die FE einer weiteren Klasse (hier: frühere Klasse 3) erwirbt.[9...mehr

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§ 20 Einschränkung der Fahr... / C. Auflagen und Beschränkungen bei bereits erteilter FE

Rz. 4 Eine bereits erteilte FE wird von der Fahrerlaubnisbehörde in dem Fall, in dem sich der FE-Inhaber nur noch als bedingt geeignet erweist, gleichfalls entsprechend modifiziert, § 46 Abs. 2 FeV.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / F. Bindung an rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit (§ 2a Abs. 2 S. 2 StVG)

I. Bindung der Fahrerlaubnisbehörde Rz. 22 Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Nr. 1–3 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Die in § 2a Abs. 2 Nr. 1–3 StVG vorgesehenen Rechtsfolgen dürfen nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur an eine rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswid...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Adressaten

Rz. 57 Besondere Aufbauseminare gibt es für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Rz. 58 Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn si...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / Literaturtipps

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / D. Umschreibung von Fahrerlaubnissen von Drittländern, die nicht in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind (§ 31 Abs. 2 FeV)

Rz. 18 Beantragt der Inhaber einer FE aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat die Erteilung einer FE für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden, d.h. von den Vorschriften über die Pflichtausbildung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG ist der Antragsteller befreit (§ 31 Abs. 2 FeV). Die Umschreibung erfolgt im Ü...mehr

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / B. Übersicht über die Regelungssystematik zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / C. Umschreibung von Fahrerlaubnissen von Drittländern, die in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind (§ 31 Abs. 1 FeV)

Rz. 11 Beantragt der Inhaber einer FE, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer FE für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden (vgl. § 31 Abs. 1 FeV...mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / I. Fehlende Eignung/fehlende Befähigung

Rz. 20 Wurde beim Antrag auf Umschreibung die damals bestehende fehlende Eignung oder die fehlende Befähigung (soweit diese überhaupt zu überprüfen ist) nicht festgestellt (siehe auch oben Rdn 1 f.),[12] so gelten die Regeln über die Entziehung der FE wegen fehlender Eignung/Befähigung. Dabei darf die Befugnis zur Entziehung der FE nicht auf Fälle beschränkt sein, in denen e...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / XII. MPU und Führerscheintourismus

Rz. 122 Die "Flucht" vor der MPU ist einer der Hauptgründe für den "Führerscheintourismus". Ist zur Erteilung/Wiedererteilung einer FE im Inland eine MPU notwendig, so wird häufig versucht, über den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat, der derartiges als Erwerbsvoraussetzung nicht vorsieht, das Recht zum Führen eines Fahrzeugs im Inland zu erreich...mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / 2. Auszug aus dem Streitwertkatalog 2013

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die gesetzlich in § 2 StVG geregelte Grundkonstellation ist die Erteilung einer FE, wenn noch keine FE erteilt war. Rz. 2 Für die Neuerteilung der FE gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, § 20 Abs. 1 FeV. Rz. 3 Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht, so hat der FE-Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der FE (Art. 2 Abs. 1 GG) und auf die ...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 65 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Davon ist nur dann auszugehen, wenn dem ASt. ohne die begehrte Erteilung schwerwiegende Nachteile drohen, die ihm nicht zuzumuten sind. Hierfü...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / L. Umfang der Neuerteilung/"Besitzstandswahrung"

Rz. 53 Mit der Entziehung erlischt die FE (§ 3 Abs. 2 S. 1 StVG). Wurde die FE der bisherigen Klasse 3 entzogen, so ist damit die bisherige Klasse 3 mit der Entziehung erloschen und die neue Pkw-Klasse B berechtigt lediglich zum Führen von Kfz bis 3,5 t und leichten Anhängern. Da die Klasse erloschen ist, kann es auch nicht um eine Besitzstandswahrung gehen, da ein solcher G...mehr

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§ 20 Einschränkung der Fahr... / E. Rechtsschutz

Rz. 13 Wird die FE entgegen dem Antrag des Bewerbers nur eingeschränkt oder nur unter Auflagen erteilt (vgl. § 23 Abs. 2 FeV; zu Nebenbestimmungen insgesamt siehe auch §/Art. 36 des jeweiligen LandesVwVfG), so steht dem FE-Bewerber gleichfalls entsprechender verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz zu. Rz. 14 So ist die Anordnung einer Nachuntersuchung gegenüber einem bedingt ge...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / P. Verkehrspsychologische Beratung

Rz. 64 Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 2a Abs. 7 StVG, § 38 FeV. Rz. 65 In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der FE veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs stat...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / C. Voraussetzungen für die Erteilung/Neuerteilung

Rz. 12 Bei der Erst- wie der Wiedererteilung sind die folgenden Vorschriften anzuwenden: Rz. 13 Bei der Wiedererteilung einer FE bestehen aber einige Ausnahmen:mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / I. Grundsatz

Rz. 23 War die FE wegen Alkoholabhängigkeit entzogen, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, § 13 Nr. 2 lit. e Alt. 2 FeV . War die FE aufgrund vonmehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Achtung: Zitiergebot des § 28a StVG

Rz. 23 Eintragungspflichtig sind nach dem zuvor Festgestellten u.a. gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a StVG, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 EUR festgesetzt ist, soweit § 28a StVG nichts anderes bestimmt. Rz. 24 Wird die Geldbuße...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / M. Wegfall der Zweijahresfrist für den Verzicht auf den Befähigungsnachweis (§ 20 Abs. 2 FeV)

Rz. 60 Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der FeV wurde § 20 Abs. 2 S. 2 FeV gestrichen, in dem der Fahrerlaubnisbehörde untersagt war, nach einem mehr als zweijährigen Verlust auf den Nachweis der Fahrbefähigung bei der Wiedererteilung einer FE zu verzichten. Das bedeutet, dass ein Betroffener bei einer Wiedererteilung einer FE nicht automatisch nach zwei Jahren (wie ...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / J. Rechtsschutz (§ 2a Abs. 6 StVG)

Rz. 42 Instrumente des Rechtsschutzes sind Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rz. 43 Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / J. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für Eignung

Rz. 51 Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (siehe dazu auch § 4 Rdn 60 ff.).[35] Der Anspruch auf Neu-/Wiedererteilung der FE ist nach dem materiellen Recht zu entscheiden, das sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Geltung für diesen Anspruch beimisst. Dies gilt auch ...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 5. Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

Rz. 31 Auch hier ist vor der Neuerteilung die Vorlage einer positiven MPU notwendig. Rz. 32 Hier ist die Verwertbarkeit der begangenen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zu beachten. Jedenfalls ist die früher geltende so genannte "ewige Verwertbarkeit" jetzt nicht mehr möglich. Rz. 33 Die Eintragungen müssen während des gesamten behördlichen Verfahrens z...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / K. Notwendigkeit früherer und anderer Maßnahmen (§ 2a Abs. 4 StVG)

Rz. 47 Die Entziehung der FE nach § 3 StVG bleibt (daneben) möglich. Hier ist vor allem an die Entziehung der FE aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel gedacht. Ähnlich wie beim Punktsystem ist auch hier mit Blick auf das Gefahrenpotential außerhalb der Bewertungen durch das Regelungssystem der FE auf Probe zum Schutz der Verkehrsgemeinschaft zu reagieren. Rz. 48 Bei Eig...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 3. Eignung nach Beendigung des Alkoholmissbrauchs

Rz. 28 Die zur Neuerteilung der FE notwendige Eignung nach Beendigung des Alkoholmissbrauchs erfordert den sicheren Hinweis auf eine Änderung des Trinkverhaltens, verbunden mit der Feststellung, dass der Betroffene nunmehr in der Lage ist, das Führen von Kfz und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend sicher zu trennen.[27] Rz. 29 Geht man allein...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / II. Sperrfrist

Rz. 8 Wurde Sperrfrist verhängt (§ 69a StGB), so muss die Sperrfrist abgelaufen sein. Der Antrag kann allerdings schon vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Dies ist insbesondere auch dann zu raten, wenn mit einer Gutachtenanordnung gerechnet werden muss. Gebhardt empfiehlt, den Antrag auf Wiedererteilung drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.[4] Er beruft si...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / III. Inhalt

Rz. 60 In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensw...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / C. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten

Rz. 11 Mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sieht § 46 Abs. 2 FeV im Falle der bedingten Eignung Einschränkungen der FE insoweit vor, als sie notwendig sind, um die Verkehrssicherheit zu garantieren (zur bedingten Eignung siehe § 4 Rdn 15 ff.; § 20 Rdn 3 ff.). Rz. 12 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann es auch gebieten, die Entziehung der FE auf eine Fahrzeu...mehr